Beschlussvorlage (öffentlich-rechtlicher Vertrag -Entwurf-)
27. Juli 2015
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Guido Schöneboom, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, und der Gemeinde Friesenheim, vertreten durch Herrn Bürgermeister Armin Roesner, Friesenheimer Hauptstraße 71/73, 77948 Friesenheim und dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr vertreten durch den Zweckverbandsvorsitzenden, Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, - nachfolgend „Zweckverband IGP“ - insgesamt zusammen „Vertragspartner“ über die Umsetzung baulicher Maßnahmen der Abwasserbeseitigung Präambel Die Vertragsparteien sind neben dem Ortenaukreis und anderen Kommunen im Landkreis Mitglieder des Zweckverbandes IGP. Der Zweckverband IGP ist auf den Gemarkungen Lahr und Friesenheim gelegen. Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Zweckverbandsgebiet obliegt bisher der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim für ihr jeweiliges Gemarkungsgebiet. Der Zweckverband IGP plant eine Erschließung der Planungsbereiche „IGP II“ und „IGP III“ mit umfangreichen Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Hierzu soll der Zweckverband die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Zweckverbandsgebiet mit Wirkung zum 1.1.2016 von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim übernehmen. Die hierzu erforderliche Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes IGP wurde mit dem RP Freiburg abgestimmt. Sie soll am 31.7.2015 von der Verbandsversammlung beschlossen und danach nach Genehmigung durch das RP Freiburg umgehend bekannt gemacht werden. Im Zweckverbandsgebiet müssen bereits im laufenden Jahr Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung durchgeführt werden. Eine Finanzierung durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim ist aus haushaltsrechtlichen Gründen jedoch nicht mehr möglich. Anschlussbeiträge werden durch diese Maßnahmen im laufenden Jahr noch nicht entstehen. Mit dem vorliegenden Vertrag soll der Zweckverband IGP für das laufende Jahr mit der Umsetzung (Herstellung) der Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung beauftragt werden. Hiervon bleiben die derzeitigen Zuständigkeiten für die Aufgaben der Abwasserbeseitigung einschließlich der Abgabenerhebung bis zum 31.12.2015 unberührt. 1 §1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die in der Anlage dargestellten Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung einschließlich des Schmutzwasserkanals zum bestehenden Verbandssammler des Abwasserverbandes Friesenheim. §2 Umsetzung der Maßnahmen Die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim beauftragen den Zweckverband IGP mit der kostenneutralen Umsetzung der in der Anlage dargestellten Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung, soweit diese im Jahr 2015 begonnen werden. §3 Geltungsdauer des Vertrages Dieser Vertrag gilt bis zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung durch den Zweckverband IGP am 1.1.2016. §9 Schlussvorschriften (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Beteiligten verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen oder zur Schließung der Lücke des Vertrages eine Bestimmung zu treffen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am Ehesten entspricht. (3) Dieser Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien wirksam. Lahr, den Friesenheim, den Für die Stadt Lahr Für die Gemeinde Friesenheim __________________________________ Ersten Bürgermeister Guido Schöneboom ________________________ Bürgermeister Armin Roesner Lahr, den Für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr __________________________________ Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller 2