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Gemeinderat als Stiftungsrat (Neue Namensgebung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: Spital

Datum: 12.03.2013

Az.: 431.0101

Drucksache Nummer:
64/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.04.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Siehe Teilbeschluss

Gemeinderat

06.05.2013

beschließend

öffentlich

Siehe Teilbeschluss

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Neue Namensgebung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat als Stiftungsrat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital erhält als neue Bezeichnung den
Namen „Spital“ mit dem Zusatz „Wohnen und Pflege“.

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb vom 21.04.2010 wird wie folgt geändert:
§ 2 Name der Einrichtung
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Spital – Wohnen und Pflege“.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 64/2013

Seite - 2 -

Begründung:
In der seit 01.05.2010 gültigen Betriebssatzung ist in § 2 geregelt, dass der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Alten- und Pflegeheim Spital“ führt. Diese Bezeichnung wurde aus der Satzung von 1999
unverändert übernommen. Umgangssprachlich wurde und wird jedoch immer nur vom Spital gesprochen.
Die Spezifikation „Alten- und Pflegeheim“ entspricht schon lange nicht mehr dem modernen Sprachgebrauch. Vor allem die Bezeichnung Heim wirkt abschreckend auf die Menschen, die ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Mit der Bezeichnung Heim werden überwiegend negative
Zuschreibungen und Gefühle in Verbindung gebracht.
Aus diesem Grund haben die meisten Träger in den vergangenen Jahren neue Namenbezeichnungen eingeführt. Aus ähnlichen Gründen werden in diesem Zusammenhang meistens ebenfalls die
Worte Alter und Pflege gemieden.
Mit Fertigstellung des modernisierten Gebäudes soll der Namen des Eigenbetriebs als wichtiger Faktor für die Wirkung nach innen und außen ebenfalls angepasst werden. Dies wurde in Arbeitsgruppen
mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausführlich diskutiert.
Gesammelt wurde eine Vielzahl von Vorschlägen und Ideen. Bezeichnungen, die bereits von anderen Einrichtungen in der Region verwendet werden (bspw. Seniorenzentrum u.ä.) wurden in diesem
Prozess ebenso aussortiert wie solche, die zwar einen lokalen Bezug aufwiesen, wie z.B. „Spital am
Storchenturm“, aber doch eher rückwärtsgewandt oder sperrig wirken.
Herausgearbeitet wurde, dass der seit der Gründung des ersten Spitals im Mittelalter genutzte Name
Spital als Marke unbedingt erhalten werden muss. Ein Zusatz soll dann eine Erläuterung bieten, die
zeitgemäße und positiv besetzte Assoziationen anspricht. Dabei sollte das Wohnen hervorgehoben
und der Aspekt der Pflege als das zentrale Tätigkeitsfeld der Einrichtung nicht verschwiegen werden.
Als Ergebnis, das auch im Vorstand des Fördervereins Spital Vital e.V. diskutiert und leicht modifiziert
wurde, wird folgender Vorschlag als neue Namensgebung unterbreitet: „Spital – Wohnen und Pflege“.
In Anlehnung an das bestehende Logo

könnte das neue Logo, ohne dem Grafiker vorzugreifen, wie folgt aussehen.

Wo h ne n u nd P fl eg e

Die Kosten für die grafische Neugestaltung liegen bei ca. 100 EUR. Die Werbemittel müssen nach
Fertigstellung des neuen Spitals, unabhängig von der Namensgebung, grundsätzlich neu gestaltet
werden.

Drucksache 64/2013

Seite - 3 -

Wenn der Name des Eigenbetriebs verändert wird, muss § 2 der Betriebssatzung wie folgt geändert
werden:
§2
Name des Eigenbetriebs
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Spital – Wohnen und Pflege“.

Ansonsten sind in der Betriebssatzung lediglich den Namen betreffende redaktionelle Veränderungen
vorzunehmen.

Es wird empfohlen, die neue Namensgebung für den Eigenbetrieb Spital wie dargestellt zu beschließen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Vorsitzender des Stiftungsrats

Rüdiger Metzger-Thessen
Heim- und Betriebsleiter

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer