Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg
Datum: 20.07.2015 Az.: 922.5322
Drucksache Nr.: 214/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
27.07.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt
Lahr und der Gemeinde Friesenheim
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage im Zweckverbandsgebiet in
2015 zu.
Anlage(n):
öffentlich-rechtlicher Vertrag -EntwurfÜbersichtsplan
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 214/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Ergänzend zur Beschlussvorlage 194/2015 für die Übertragung der Aufgabe der öffentlichen
Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr zum Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr für das Verbandsgebiet wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Herstellung von Anlagen in 2015
Der kalkulatorisch sinnvollste Zeitpunkt für eine Aufgabenübertragung ist der Jahreswechsel 2015/16.
Damit mit der Herstellung der Abwasseranlagen zeitnah begonnen werden kann, war zu klären, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, die sowohl den haushaltsrechtlichen als auch den beitragsund gebührenrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Es ist möglich und mit dem RP als Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt, dass die Stadt Lahr und die
Gemeinde Friesenheim jeweils mittels gleichlautendem öffentlich-rechtlichem Vertrag den Zweckverband „IGP“ mit der kostenneutralen Umsetzung der Maßnahme beauftragen. Mit der Beschlussfassung über die geänderte Verbandssatzung noch im Juli 2015 und der vertraglichen Regelung mittels
öffentlich-rechtlichem Vertrag sieht das RP die vorgesehene Mitwirkung des Zweckverbandes „IGP“
bei der abwassertechnischen Erschließung im konkretem Fall als hinreichend von dessen Aufgabenumfang nach der aktuell gültigen Verbandssatzung gedeckt. Mit dieser Vorgehensweise bleiben die
derzeitigen Zuständigkeiten (insbesondere die Gebührenerhebung) bis einschließlich 31.12.2015 erhalten. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist beigefügt.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer