Beschlussvorlage (Neufassung der Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr und Aufhebung der bisherigen Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006)
16. November 2015
Beschlussvorlage Amt: 622 Brucker Datum: 14.09.2015 Az.: 62/622/Hemb Drucksache Nr.: 242/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 26.10.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2015 beschließend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 22.10.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 12.10.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 20.10.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel 13.10.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 22.10.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 30.09.2015 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz 22.10.2015 vorberatend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neufassung der Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr und Aufhebung der bisherigen Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Abwasserbeitrages. Die bisher geltende Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006 wird mit in Kraft treten der neuen Satzung aufgehoben. Anlage(n): Satzungstext Abwasserbeitragssatzung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 242/2015 Seite - 2 - Begründung: Wesentlicher Grund für die Erarbeitung einer neuen Abwasserbeitragssatzung ist die vom Gemeinderat beschlossene neue Globalberechnung, die Grundlage für die Neufestsetzung des Abwasserbeitrages ist. Die Globalberechnung vom Juni 2015 ergab eine Beitragsobergrenze von € 3,18/m² Nutzungsfläche. Seitens der Verwaltung wird ein Beitragssatz von € 3,15/m² Nutzungsfläche vorgeschlagen. Gegenüber der derzeit noch gültigen Abwasserbeitragssatzung wurden neben redaktionellen Änderungen im Wesentlichen folgende Änderungen bzw. Anpassungen vorgenommen: 1. § 1 Geltungsbereich: Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Industrieund Gewerbepark Raum Lahr (siehe § 1 Ziffer 3 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr) wurde ausgeklammert, da dieses Gebiet in Eigenregie durch den Zweckverband abgerechnet wird. 2. § 4 Beitragsmaßstab: Der Beitragsbemessungsmaßstab für den Abwasserbeitrag ist künftig der Maßstab "Nutzungsfläche" (Vollgeschossmaßstab) in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Diese Methode ist bereits seit Jahren gängige Praxis. Eine Umstellung erfolgte seither noch nicht, da die alte Globalberechnung vom 15.11.1999 hierauf nicht ausgelegt war. 3. § 6 Nutzungsfaktor: Um die Nutzungsfläche zu ermitteln, muss die Grundstücksfläche mit einem, aufgrund der Zahl der zulässigen Vollgeschosse definierten, Nutzungsfaktor multipliziert werden. 4. § 11 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht: Die einzelnen Tatbestände wurden ausführlicher beschrieben. Der rechtlich zweifelhafte Nachveranlagungstatbestand des § 11 Abs. 3 der Abwasserbeitragssatzung wurde nicht mehr aufgenommen. 5. § 12 Beitragssatz: Die Globalberechnung, Stand Juni 2015, ergab eine Beitragsobergrenze von 3,18 €/m² Nutzungsfläche. Als neuer Beitragssatz wird seitens der Verwaltung 3,15 €/m² Nutzungsfläche vorgeschlagen. 6. § 16 Anzeigepflicht: Dieser Paragraph wurde neu in die Satzung mit aufgenommen. 7. § 17 Ordnungswidrigkeiten: Dieser Paragraph wurde neu in die Satzung mit aufgenommen. Tilman Petters Ralph Brucker