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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014 durch den Gemeinderat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger

Datum: 18.08.2015 Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 224/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.10.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

16.11.2015

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014
durch den Gemeinderat

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2014 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 106.148.896,69 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 17.327.421,54 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
265.933.897,85 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 224/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat wurde am 27. Juli 2015 über die Jahresrechnung 2014 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach örtlicher Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2014 ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst und wird dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Die Feststellungsempfehlung ist auf der Seite 87 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.

Dr. Wolfgang G. Müller

Christian Zanger