Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt
Datum: 09.10.2015 Az.:131.12.03
Drucksache Nr.: 274/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
16.11.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
- Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des
stellvertretenden Leiters der Abteilung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
der Wahl des Feuerwehrangehörigen Hans-Peter Lukesch zum stellvertretenden Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung
erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2015 für die Dauer von fünf Jahren.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 274/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt, der sieben Stadtteile, des
Spielmanns- und Fanfarenzuges und der Alters- und Ehrenabteilung. Für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen Stellvertreter zu
wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. §
17 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald in geheimer Wahl auf die Dauer
von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In
Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur
Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim
Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Abteilungsversammlung der Alterskameraden am 09.04.2015 fand die
Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung statt. Der bisherige stellvertretende
Leiter der Abteilung, Herbert Hurst, trat in der Versammlung als stellvertretender Leiter
der Abteilung, aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen von seinem Amt, zurück.
Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellten sich Hans-Peter Lukesch und Anton Kaltschmidt zur Wahl. Alle 37
stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Hans-Peter Lukesch erhielte 36 Stimmen, Anton Kaltschmidt erhielte 1 Stimme, somit wurde Hans-Peter Lukesch zum stellvertretenden Leiter der Abteilung gewählt.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen
Hans-Peter Lukesch fünf Jahre mit Wirkung ab 01.05.2015. Gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. §
10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 28.11.2013 werden die Gewählten
vom Oberbürgermeister bestellt.
Dr. Wolfgang G. Müller
(Oberbürgermeister)
Thomas Happersberger