Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 05.09.1989)
Vorlage: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Abwasserverband Friesenheim, den Kanadischen Streitkräften und der Stadt Lahr vom 05.09.1989
14. Dezember 2015
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Abwasserverband Friesenheim, den Kanadischen Streitkräften und der Stadt Lahr vom…
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 05.09.1989)
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 05.09.1989)
14. Dezember 2015
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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 05.09.1989)Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 05.09.1989)
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Abwasserverband Friesenheim, vertreten durch Herrn Bürgermeister Armin Roesner, Friesenheimer Hauptstraße 71/73, 77948 Friesenheim, – im folgenden „Abwasserverband“ genannt – und den Kanadischen Streitkräften in Europa, vertreten durch Lieutenant-Colonel P.N. Feuerherm, Commanding Officer, CFSU(E), Selfkant-Kaserne, Quimperléstraße 100, 52511 Geilenkirchen – im folgenden „Kanadische Streitkräfte“ genannt – und der Stadt Lahr, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, – im Folgenden „Stadt“ genannt – - im Folgenden zusammen „Vertragspartner“ genannt – über die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Vertragspartnern vom 5.9.1989 1 Präambel Mit dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 5.9.1989 haben die Vertragspartner die Einleitung von Schmutz- und Oberflächenwasser aus dem Bereich des damaligen Flugplatzes der Kanadischen Streitkräfte sowie der Lahrer Ortschaft Hugsweier in das Sammlernetz des Abwasserverbandes geregelt. Zwischenzeitlich haben die Kanadischen Streitkräfte ihren Standort in Lahr geschlossen. In der Folge wurde der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (im Folgenden „Zweckverband“) gegründet, der weite Teile des ehemaligen Standortgeländes umfasst. Die 1989 vertraglich geregelte Nutzung besteht fort und umfasst heute die Entwässerung des sog. Planungsbereichs „IGP I“ des Zweckverbandes, das sog. „Ostareal“ in Lahr sowie die Ortschaft Hugsweier. Um eine einheitlich organisierte Abwasserbeseitigung mit einheitlichen Beitrags- und Gebührensätzen im gesamten Zweckverbandsgebiet zu gewährleisten, wird der Zweckverband die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung für sein gesamtes Verbandsgebiet zum 1.1.2016 von der Stadt und der Gemeinde Friesenheim übernehmen. Die Übernahme der Abwässer aus dem Planungsbereich IGP I soll technisch unverändert bleiben und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und der Stadt geregelt werden. Zur Erschließung der bisher nicht angeschlossenen Planungsbereiche „IGP II“ und „IGP III“ des Zweckverbands soll ein Schmutzwassersammler zum Verbandssammler des Abwasserverbandes gebaut und die Übernahme der Abwässer aus diesen Planungsbereichen durch öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem Abwasserverband geregelt werden. Gemäß Paragraf 7 des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen öffentlichrechtlichen Vertrags vom 5.9.1989 kann ein Vertragspartner den Vertrag vom 5.9.1989 kündigen. Aber anstatt den Vertrag zu kündigen, haben sich die Vertragspartner geeinigt, den Vertrag vom 5.9.1989 zu ändern, sodass die Kanadischen Streitkräfte aus dem Vertrag vom 5.9.1989 ausscheiden. Der geänderte öffentlich-rechtliche Vertrag vom 5.9.1989 soll danach vom Abwasserverband und der Stadt fortgeführt werden. 2 §1 Ausscheiden der Kanadischen Streitkräfte Die Kanadischen Streitkräfte, welche allen ihren Verpflichtungen gemäß dem zwischen den Vertragspartnern geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 5.9.1989 nachgekommen sind, scheiden aus dem Vertrag vom 5.9.1989 mit Ablauf des 31.12.2015 aus. §2 Fortführung des Vertrags Der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 5.9.1989 wird ab dem 1.1.2016 vom Abwasserverband und der Stadt inhaltlich unverändert fortgeführt. §3 Ansprüche Mit dem Ausscheiden der Kanadischen Streitkräfte aus dem Vertrag vom 5.9.1989 bestehen keine Ansprüche aus dem Vertrag vom 5.9.1989 gegen die Kanadischen Streitkräfte mehr. Ebenso bestehen mit dem Ausscheiden der Kanadischen Streitkräfte aus dem Vertrag vom 5.9.1989 keine Ansprüche der Kanadischen Streitkräfte aus dem Vertrag vom 5.9.1989 gegen die Stadt und den Abwasserverband mehr. Ferner werden keine Ansprüche gegen die Kanadischen Streitkräften oder die Stadt und den Abwasserverband durch das Ausscheiden der Kanadischen Streitkräfte aus dem Vertrag vom 5.9.1989 begründet. §4 Schlussvorschriften (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen oder zur Schließung der Lücke des Vertrages eine Bestimmung zu treffen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am Ehesten entspricht. (3) Dieser Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner wirksam. 3 Friesenheim, den Für den Abwasserverband Friesenheim __________________________________ Bürgermeister Armin Roesner Geilenkirchen, den Für die Kanadischen Streitkräfte in Europa ___________________________________ Lieutenant-Colonel P.N. Feuerherm, Commanding Officer Lahr, den Für die Stadt Lahr ___________________________________ Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller 4