Beschlussvorlage (Betreuungskonzeption obdachlose Personen)
14. Dezember 2015
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 03.11.2015 Az.: 108.50 Drucksache Nr.: 305/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 18.11.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 14.12.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Betreuungskonzeption obdachlose Personen Beschlussvorschlag: Dem auf Dauer angelegten Konzept zur Betreuung obdachloser Personen sowie der Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 20.000,- Euro jährlich zur Finanzierung einer Personalstelle der AGJ mit einem Stellenumfang von 33 % wird zugestimmt. Anlage(n): Konzeption für sozialpädagogische Angebote in den Notunterkünften der Stadt Lahr BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 305/2015 Seite - 2 - Begründung: In ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde ist die Stadt Lahr im Rahmen der Gefahrenabwehr dazu verpflichtet, obdachlosen Menschen eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bislang stehen für die Unterbringung überwiegend die Objekte Biermannstraße 3 und Flugplatzstraße 101 zur Verfügung. Familien mit Kindern werden im Regelfall in angemietetem Wohnraum untergebracht. Im Rahmen der Beratungen zur Neuerrichtung einer Obdachlosenunterkunft in der Biermannstraße 3 wurde die Verwaltung Ende 2011 beauftragt, ein Konzept zur Betreuung der untergebrachten obdachlosen Personen zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzustellen. Ende 2013 sprachen sich der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, der Haupt- und Personalausschuss und schließlich der Gemeinderat mit großer Mehrheit für eine entsprechende vorläufige Konzeption der AGJ (Fachverband für Prävention und Rehabilitation der Erzdiözese Freiburg e. V.) aus, die eine personelle Betreuung der obdachlosen Menschen vor Ort mit einem Stellenumfang von 33 % vorsah. Die Konzeption enthielt die Zielsetzung, dass die in den Obdachlosenunterkünften untergebrachten Menschen Beratung und Begleitung in ihrer schwierigen Lebenslage erhalten. Konkret sollte dies durch Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe erfolgen. Gleichzeitig sollten das Selbstwertgefühl gestärkt und die Selbsthilfekräfte aktiviert werden. Die bedarfsorientierte Weitervermittlung in weiterführende bedarfsgerechte Hilfen (z. B. Fachberatungsstellen, Therapiestätten,…) war ebenfalls Ziel der Arbeit der AGJ. In den vergangenen knapp zwei Jahren konnten nun Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Konzeption gesammelt werden. Das Fazit fällt durchweg positiv aus. In den wöchentlichen Sprechstunden und Beratungszeiten (insgesamt 8 Stunden pro Woche) in den Unterkünften wurden zahlreiche Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geführt. Allein im vergangenen Jahr sind 374 Kontakte dokumentiert. Hierbei wurden beispielsweise rechtliche Betreuungen angeregt, Anträge an Behörden unterstützt oder Beratungen in individuellen Problemlagen erbracht. Behörden- oder Arztbesuche wurden teilweise auch begleitet. Darüber hinaus hat sich ein regelmäßiges Suchtfrühstück im Gebäude Biermannstraße 3 etabliert, bei der auch eine Mitarbeiterin aus der Alkoholberatungsstelle der AGJ mit vor Ort ist. Fünf Bewohner/innen konnten aus der Obdachlosenunterkunft in eine betreute Wohnform der AGJ übernommen werden. Bei einer Person gelang es zwischenzeitlich, diese aus der betreuten Wohnform wieder in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Insgesamt ist festzuhalten, dass die angebotene soziale Betreuung in den Obdachlosenunterkünften sehr gut angenommen wird und in zahlreichen Fällen Unterstützung erfolgen konnte. Die Zielsetzungen der dieser Vorlage beigefügten und auf Dauer angelegten Konzeption der AGJ wurden im Vergleich zur vorläufigen Fassung deshalb auch nicht verändert. Es wird empfohlen, der dauerhaften Bereitstellung einer sozialen Betreuung in den Obdachlosenunterkünften mit einem Umfang von 33 % zuzustimmen, auch wenn dies über die eigentliche polizeirechtliche Verpflichtung zur Unterbringung der Personen hinausgeht. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt