Beschlussvorlage (Schlussbericht 2014 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
29. Februar 2016
Schlussbericht 2014 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 3 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 3 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3 2.2. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 4 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen............................................................. 5 3. Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 5 3.1. Wirtschaftsplan 2014 ................................................................................................ 5 3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 6 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ................................................................................... 9 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) ................................................................................ 11 3.5. Kasse ....................................................................................................................... 12 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 13 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................. 14 3.7.1. 3.7.2. 3.7.3. Personalaufwand .............................................................................. 14 Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) . 15 Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr ............................ 15 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil ...................................................................... 17 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2014................................................................... 17 4.1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 17 4.2. Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 18 4.2.1. 4.2.2. Anlagenbuchhaltung ......................................................................... 19 Periodenabgrenzung ........................................................................ 19 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar .................................................................................. 19 4.3.1. 4.3.2. 4.3.3. 4.3.4. 4.3.5. 4.3.6. Anlagevermögen .............................................................................. 20 Beteiligungsvermögen ...................................................................... 21 Forderungen ..................................................................................... 21 Ertragszuschüsse ............................................................................. 22 Verbindlichkeiten .............................................................................. 23 Rückstellungen ................................................................................. 24 4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 26 4.5. Anhang .................................................................................................................... 26 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB ............................................... 27 4.7. Bilanzanalyse .......................................................................................................... 27 5. Schlussbemerkung ................................................................................................. 28 6. Beschlussvorschlag ............................................................................................... 29 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 1 von 30 ABKÜRZUNGEN AiB Anlagen im Bau AVRL Abwasserverband Raumschaft Lahr EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO * Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO * Gemeindekassenverordnung GemO * Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GIS Geo-Informations-System GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KAG Kommunalabgabengesetz PtB Prüfungsteilbericht RJ Rechnungsjahr RP Regierungspräsidium RPA Rechnungsprüfungsamt VJ Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VwV Verwaltungsvorschrift WJ Wirtschaftsjahr ZV Zweckverband * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 2 von 30 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO). Prüfer des Jahresabschlusses 2014 war Herr Jürgen Witzelmaier. 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher immer ausgeglichen. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 EUR) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a. verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 EUR zu setzen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 3 von 30 Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2014 mit 4,5 % p. a. verzinst wurde. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden durch den Oberbürgermeister wahrgenommen. Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben. Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden 2012 entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand 28.10.2010) ermittelt; für 2015 steht eine Neukalkulation an. 2.2. Vorjahresabschluss Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 26.01.2015 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 35.866.144,51 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2013 für den Bereich Niederschlagsabwasser eine Kostenüberdeckung in Höhe von 36.868,67 EUR, und für den Bereich Schmutzwasser ebenfalls eine Kostenüberdeckung in Höhe von 897.625,45 EUR, die den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zugeführt wurden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 4 von 30 Der Jahresabschluss 2013 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 herangezogen werden. 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. 3. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. 3.1. Wirtschaftsplan 2014 Der Wirtschaftsplan 2014 wurde am 16.12.2013 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist folgende Eckdaten auf: Erfolgsplan: - Erträge von: 6.875.600 EUR - Aufwendungen von: 6.875.600 EUR - Jahresverlust von: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - 0 EUR Seite 5 von 30 Vermögensplan: - Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 4.575.000 EUR - vorgesehene Kreditaufnahmen: 3.082.000 EUR - Verpflichtungsermächtigungen: 0 EUR - Höchstbetrag Kassenkredite: 2.000.000 EUR Stellenübersicht: Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen: Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6): -2- Eine Änderung des Wirtschaftsplans wäre aufgrund der Überschreitung der Kassenkreditermächtigung erforderlich gewesen (siehe Seite 13). 3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Erfolgsplan nach FiPo 1. Umsatzerlöse 1.1 Abw assergebühren 1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser 1.3 Erlöse aus Verkauf 1.4 Auflösung Kanal-Beiträge 1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse Ansatz Ergebnis Abweichung 2014 EUR 2014 EUR 2014 EUR 6.298.600,00 6.442.170,30 143.570,30 4.413.400,00 4.474.188,07 60.788,07 50.000,00 58.243,69 8.243,69 0,00 0,00 0,00 467.400,00 466.434,15 -965,85 29.171,81 181.000,00 210.171,81 1.146.800,00 1.154.310,18 7.510,18 40.000,00 78.822,40 38.822,40 2. sonstige betriebliche Erträge 514.100,00 554.543,43 40.443,43 2.1 Erträge aus Anlageabgängen 0,00 23.100,00 23.100,00 477.400,00 477.351,53 -48,47 6.700,00 22.493,30 15.793,30 2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren 15.000,00 12.068,60 -2.931,40 2.5 Entw ässerungsgesuche 15.000,00 19.530,00 4.530,00 1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil 1.7 sonstige Umsatzerlöse 2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen 2.3 andere betriebliche Erträge Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 6 von 30 Ansatz 3. Materialaufwand 3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe 3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 3.3 Kanalunterhaltung 3.4 Unterhaltung der Pumpw erke 3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke) 3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung 3.7 Betriebsaufw and Kanäle 3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke Ergebnis Abweichung 3.596.500,00 3.343.354,38 0,00 0,00 -253.145,62 0,00 15.500,00 8.398,53 -7.101,47 160.000,00 161.850,95 1.850,95 6.000,00 0,00 -6.000,00 25.000,00 14.797,94 -10.202,06 24.000,00 25.720,70 1.720,70 250.000,00 207.860,24 -42.139,76 95.000,00 108.811,34 13.811,34 2.600.000,00 2.297.287,62 -302.712,38 3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim 420.000,00 518.416,06 98.416,06 3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät 500,00 0,00 -500,00 3.12 Schutzkleidung 500,00 211,00 -289,00 3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband 4. Löhne und Gehälter 100.900,00 113.102,14 12.202,14 4.1 Besoldung der Beamten 22.900,00 23.217,64 317,64 4.2 Entgelt der Beschäftigten 51.800,00 52.214,42 414,42 8.200,00 13.571,21 5.371,21 370,25 4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte) 4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte 4.5 Sozialversicherung Beschäftigte 4.6 Beihilfen, Unterstützung 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.400,00 4.770,25 10.200,00 10.394,81 194,81 3.400,00 8.933,81 5.533,81 1.453.000,00 1.464.426,68 11.426,68 598.100,00 1.105.126,67 263.290,09 6.1 Verluste aus Anlagenabgängen 0,00 0,00 0,00 6.2 Abw asserabgabe 0,00 0,00 0,00 23.500,00 23.203,49 -296,51 6.3 Versicherungen 6.4 Bürobedarf 2.300,00 85,32 -2.214,68 450.000,00 521.300,00 71.300,00 6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and 50.000,00 434.161,33 384.161,33 6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre 45.000,00 75.523,44 30.523,44 6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal 14.500,00 20.316,01 5.816,01 7.500,00 24.682,56 17.182,56 6.5 Verw altungskostenbeitrag 6.9 Prüfungs- und Beratungskosten 6.10 Portokosten 5.000,00 5.199,77 199,77 6.11 Aus- und Weiterbildung 0,00 203,50 203,50 6.12 Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00 0,00 6.13 Außerordentliche Aufw endungen 0,00 0,00 0,00 6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen 0,00 0,63 0,63 157,62 6.15 Aufw and aus Rückläufer 6.16 Sonstige Steuern 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 157,62 300,00 293,00 -7,00 62.900,00 16.867,83 -8.281,07 7.1 Zinsen und ähnliche Erträge 37.900,00 0,00 -37.900,00 7.2 Nebenforderungen 25.000,00 16.718,93 -8.281,07 7.3 Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen 0,00 0,28 0,28 7.5 Ertrag aus Rückläufern 0,00 148,62 148,62 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.127.100,00 1.032.388,33 -94.711,67 8.1 Kreditmarktzinsen 450.000,00 396.474,62 -53.525,38 8.2 Zinsen an Gemeinde 257.100,00 301.596,43 44.496,43 8.3 Zinsumlage an Abw asserverband 420.000,00 334.317,28 -85.682,72 0,00 -44.816,64 6.875.600,00 6.875.600,00 0,00 7.013.581,56 7.058.398,20 -44.816,64 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe der Erträge (1, 2, 7) Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8) Jahresgewinn / Jahresverlust Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - 2,01% 2,66% Seite 7 von 30 Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die Gesamtsumme der Erträge war um 2,01 % und die Gesamtsumme der Aufwendungen um 2,66 % höher als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses 2014 erläutert. Im Wirtschaftsjahr 2014 entstand ein Verlust in Höhe von 44.816,64 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab. Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der GuV überein. Im Rahmen der Belegprüfung fiel uns folgendes auf: FiPo 6.7547.511000 (Abwasserentgelt an AWV Friesenheim) Abwässer vom Flugplatz Lahr und dem Stadtteil Hugsweier werden in die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Friesenheim eingeleitet. Im Februar wurden die Kosten für die Monate Oktober bis Dezember 2013 verbucht. Gemäß § 252 Abs.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 6 Abs. 2 EigBVO sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Verbuchung hätte periodengerecht auf das Jahr 2013 erfolgen müssen. Durch die Verbuchung in 2014 verschlechtert sich das Jahresergebnis um 127.957,66 EUR. Die Monate Oktober – Dezember 2014 wurden richtig verbucht. FiPo 6.7599.500000 (sonstiger betrieblicher Aufwand) Im Anlagevermögen des Eigenbetriebs fand sich eine Rechnung über Straßen- und Kanalbauarbeiten auf dem Gelände der Landesgartenschau. Ein Teil der Rechnung (21.693,30 EUR) betrifft jedoch die Hausanschlussleitung zum Gelände des DAV und gehört somit nicht zum Anlagevermögen des Eigenbetriebs, sondern in den städtiEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 8 von 30 schen Haushalt. Die Umbuchung erfolgte unter der FiPo „Sonstiger betrieblicher Aufwand“. Der Anschluss ist jedoch unter der FiPo 6.7661.500000 (Außerordentliche Aufwendungen) zu buchen, da diese Fremdleistung dem Eigenbetrieb zu erstatten ist. Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen den richtigen FiPos zugeordnet werden. 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) Vermögensplan Einnahmen Zuw eisungen und Zuschüsse Ansatz Ergebnis Abweichung 2014 EUR 2014 EUR 2014 EUR 4.575.000,00 5.891.296,64 1.316.296,64 1.293.006,81 0,00 1.293.006,81 40.000,00 83.863,15 43.863,15 Kredite vom Kreditmarkt 3.082.000,00 3.050.000,00 -32.000,00 Abschreibungen 1.453.000,00 1.464.426,68 11.426,68 Anlagenabgänge 0,00 0,00 0,00 Erübrigte Mittel aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Kanalbeiträge Ausgaben 4.575.000,00 8.545.046,35 3.970.046,35 Sachanlagen und immatielle Anlagew erte 2.550.000,00 4.837.613,83 2.287.613,83 262.000,00 295.303,68 33.303,68 0,00 44.816,64 44.816,64 648.400,00 676.605,96 28.205,96 Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahresverlust Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen Tilgung von Kreditmarktdarlehen 804.600,00 732.316,11 -72.283,89 Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 310.000,00 1.958.390,13 1.648.390,13 0,00 Erübrigte Mittel laufendes Jahr Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Finanzierungsfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 -2.653.749,71 4.575.000,00 4.575.000,00 5.891.296,64 8.545.046,35 -2.653.749,71 Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 9 von 30 Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen und zum 31.12. des jeweiligen Jahres die tatsächliche Abwicklung darzustellen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der GPA, S. 22). Fehlbeträge/Überschüsse sind spätestens im drittfolgenden Jahr auszugleichen. Veranschlagt wurden 310.000,00 EUR als Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (2012). Der Fehlbetrag aus 2012 in Höhe von 309.988,63 EUR erhöhte sich 2013 auf 1.958.390,13 EUR. Die Vermögensplanabrechnung 2014 schloss wiederum mit einem negativen Saldo in Höhe von 2.653.749,71 EUR ab. Ein Ausgleich fand somit bisher nicht statt. Dies bedeutet, dass das langfristige Vermögen nicht vollständig langfristig finanziert ist und hier kurzfristige Finanzmittel in Form von Kassenkrediten (siehe 3.5) eingesetzt wurden. Dies ist gegenüber dem Gebührenschuldner unwirtschaftlich, da für Kassenkredite 4,5 % Zinsen berechnet werden. Der Fehlbetrag soll in 2016 laut Wirtschaftsplan 2016 im Wesentlichen durch die Rückführung der Kapitaleinlage beim Abwasserverband Raumschaft Lahr (2.326.580,45 EUR) gedeckt werden. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 10 von 30 Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2014 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Diese Übertragung ist lediglich eine Legitimation und hat nicht die Wirkung wie ein Haushaltsrest im kameralen Bereich. Es gilt daher bei solchen Übertragungen die Einnahmeseite mit zu betrachten. Aus dem Jahresabschluss ist nicht ersichtlich, wie die Übertragung der offenen Investitionen (255.000,00 EUR) im Folgejahr finanziert werden. Die ist zukünftig darzustellen. Wird eine Neuveranschlagung im folgenden Vermögensplan für die nicht begonnenen / nicht abgeschlossenen Maßnahmen vorgenommen, kann auf die genannte Darstellung verzichtet werden. Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt durchgeführt. 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus: Bezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r Gesamt: Entgeltgruppe Stellenanzahl EG 6 2 2 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 11 von 30 Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt: 1 Beamtin (A10) zu 50%, 1 Verwaltungsfachangestellter zu 100% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%. Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle. Mit der Beamtin ist die Stelle überbesetzt, eine Nachtragssatzung kommt aber nur bei erheblichem Umfang in Betracht, was aber hier nicht gegeben ist. Die Beamtin wurde in 2015 umgesetzt. 3.5. Kasse Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei jeweils nur zum Monatsende ermittelt und verzinst. Eine Berechnung mit täglicher Verzinsung ist anzustreben. Nachdem seit 1976 Habenzinsen in Höhe von 2,5% und seit 1986 Sollzinsen in Höhe von 5% zugrunde gelegt wurden, erfolgte in 2012 eine Anpassung. Für den Berechnungszeitraum betragen die Habenzinsen 2 % und die Sollzinsen 4,5 %. Für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 erhielt der Eigenbetrieb Habenzinsen in Höhe von 1.289,83 EUR; jedoch mussten 45.824,62 EUR als Soll-Zinsen bezahlt werden. Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betrugen 257.061,43 EUR. Der Zinssatz beträgt 4,5 %. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 12 von 30 Der Kassenbestand entwickelte sich wie folgt: Zum 31.12.2014 schloss der Eigenbetrieb mit einem negativen Kassenbestand von -860.969,96 EUR (VJ.: +439.875,29 EUR) ab, der in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. Eine Übersicht zu einem täglichen Verlauf des Kassenbestandes über das gesamte Jahr konnte uns nicht vorgelegt werden. An 12 Tagen unserer 64 Stichproben über das Jahr 2014 verteilt, wurde der im Wirtschaftsplan mit 2.000.000,00 EUR festgelegte Höchstbetrag für Kassenkredite im Einzelnen um bis zu 816.000,00 EUR überschritten. Der Kassenbestand - speziell die Ausschöpfung der Kassenkredite - ist zu überwachen. Gegebenenfalls ist der Wirtschaftsplan bei Überschreitung des Kassenkredites gem. § 15 EigBG zu ändern; auf § 89 GemO i.V.m. § 3 EigBG (Kassenkredite) wird hingewiesen. 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines InvestitiEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 13 von 30 onsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist. Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Dem Wirtschaftsplan 2014 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2013 – 2017 beigefügt. 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter 3.7.1. Personalaufwand Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen. Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von 521.300,00 EUR (VJ.: 495.100,00 EUR) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht. In 2015 wird der Verwaltungskostenbeitrag neu kalkuliert. Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb: Verwaltungskostenbeitrag 2014 FiPo Bezeichnung Betrag EUR 1.0100.165000 1.0200.165000 1.0300.165000 1.0310.165000 1.0350.165000 1.0600.165000 1.1100.165000 1.1110.165000 1.6020.165000 1.6030.165000 Rechnungsprüfung Hauptverwaltung Stadtkämmerei Stadtkasse Liegenschaften und Verwaltungsservice Datenverarbeitung Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bürgerbüro Tiefbauverwaltung Gebäudemanagement 21.000,00 150,00 29.550,00 17.400,00 72.600,00 70,00 100,00 300,00 379.200,00 930,00 Verwaltungskostenbeitrag 521.300,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 14 von 30 3.7.2. Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst. Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die Aufwendungen im Jahr 2014 betrugen 20.316,91 EUR. 3.7.3. Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL) gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen. § 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente, andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war. Beteiligungen Stadt Lahr Gemeinde Kippenheim Gemeinde Seelbach Gemeinde Schuttertal Summe: 87,3% 3,6% 5,9% 3,2% Kapitaleinlage EUR 2.326.580,45 95.941,46 157.237,40 85.281,30 100,0% 2.665.040,61 Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab 2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1) und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2). Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 15 von 30 • Eine Kapitalumlage wurde für 2014 nicht festgesetzt. Die mit 2.326.580,45 EUR (87,3 % von 2.665.040,61 EUR) bilanzierte Beteiligung am AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der Vermögensrechnung des AVRL. Für das Jahr 2014 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende Jahresumlagen erbracht werden: Mitglied Lahr betriebl. Kosten EUR 2.297.287,62 Zinsen EUR 334.317,28 Kapital EUR 0,00 Gesamt EUR 2.631.604,90 Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.034.200,00 EUR. Vorauszahlungen Lahr EUR 3.007.050,00 endgültige Überzahlung Umlage EUR EUR 2.631.604,90 375.445,10 Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 16 von 30 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens des Eigenbetriebs. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die Betriebsabrechnung für das Jahr 2014 und errechnete einen Straßenentwässerungskostenanteil von 1.154.310,18 EUR. Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise 998.900,00 EUR eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag von 155.410,18 EUR zu den o.g. 1.154.310,18 EUR wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet. Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) ohne Anlagen im Bau betrugen in 2014 für diesen Bereich 4.833.201,28 EUR. Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes gemäß Anlagennachweis (72.450.033,14 EUR ohne Anlagen im Bau) einen Anteil von 6,671082%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareals entfallenden Anteiles am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde, dann beträgt dieser 77.004,98 EUR. Der Betrag wurde von der IGP an die Stadt Lahr entrichtet. 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2014 4.1. Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den JahEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 17 von 30 resabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. • Mit Schreiben vom 09.10.2015 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist überschritten. Die Betriebsabrechnung wurde am 16.11.2015 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er den Ermittlungen der Kostenunterdeckungen und der entsprechenden Rückstellung zu. • Nach dieser Zustimmung wurden noch fehlende Buchungen für den Jahresabschluss bis zum 18.11.2015 in SAP getätigt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde dadurch nicht verändert. Es ist zukünftig darauf zu achten, dass mit Vorlage des Jahresabschlusses beim Rechnungsprüfungsamt auch alle Buchungen abgeschlossen sind. 4.2. Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 18 von 30 Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet. 4.2.1. Anlagenbuchhaltung Die im Jahr 2014 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen und der Bilanz überein. 4.2.2. Periodenabgrenzung Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. In 2014 erfolgte eine falsche Zuordnung (Entgelt an den AWV Friesenheim - siehe 3.2). Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte Zuordnung fordert. 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 19 von 30 Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. 4.3.1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein. Im Anlagennachweis ist in der Anlageklasse 480 (ein Teil der Betriebsund Geschäftsausstattung) ein Zugang in Höhe von 13.863,50 EUR für die Lizenz „Terraweb“ gebucht worden. Diese Software ist - wie bereits schon im Vorjahr festgestellt - unter der Anlagenklasse 611 (Software) zu buchen. Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen): 2014 EUR Anfangsbestand Zugang Abgang Abschreibungen Endbestand davon Anlagen im Bau 32.256.979,95 5.132.917,51 0,00 1.464.426,68 35.925.470,78 1.353.291,57 2013 EUR 31.597.433,84 2.077.572,58 32.541,44 1.385.485,03 32.256.979,95 1.275.830,78 2012 EUR 31.471.245,47 1.607.024,66 119.533,66 1.361.302,63 31.597.433,84 374.799,77 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - 2011 EUR 30.516.162,34 2.274.028,17 31.010,81 1.287.934,23 31.471.245,47 663.578,00 Seite 20 von 30 4.3.2. Beteiligungsvermögen Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 EUR (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von 2.665.040,61 EUR (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt. 4.3.3. Im Rechnungsjahr 2014 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage. Forderungen In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 1.086.435,10 EUR ausgewiesen. (VJ: 1.276.991,11 EUR). Forderungen aus Lieferung und Leistung Darin enthalten sind u.a. noch nicht beglichene Abwassergebühren, sowie rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge und der Straßenentwässerungskostenanteil. Der Straßenentwässerungsanteil ist als Forderung gegenüber der Gemeinde und nicht unter dieser Position zu buchen. Weiterhin ist auch der Hausanschluss für den Kletterturm des Alpenvereins, nachdem die Stadt Lahr diese Kosten übernimmt, entsprechend dort zu buchen (insgesamt 177.103,48 EUR). Betrachtet man die Debitoren, so stellt man fest, dass es positive Debitoren in Höhe von 198.054,40 EUR (375.157,98 EUR – 177.103,48 EUR) gibt. Dazu finden sich negative (=kreditorische) Debitoren (=Überzahlungen) in Höhe von 335.832,02 EUR, die richtigerweise auf die Verbindlichkeiten gebucht wurden. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen somit insgesamt 533.886,52 EUR (anstatt 710.990,00 EUR). Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 21 von 30 Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden Die Forderungen gegenüber der Gemeinde sind mit 0,00 EUR ausgewiesen. Richtigerweise müssten hier 177.103,48 EUR gebucht sein (Straßenentwässerungsanteil und Hausanschluss DAV Kletterturm). Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagerückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 375.445,10 EUR. 4.3.4. Ertragszuschüsse Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird. Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig. Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst werden sollen. Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst. Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 % gleichmäßig aufgelöst. 2014 Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB) Abschreibungen auf das Anlagevermögen durchschnittlicher Abschreibungssatz EUR 73.097.149,88 1.464.426,68 2,003% Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 22 von 30 Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2014 folgendermaßen: Zuwendungen Beiträge EUR EUR Summe zum 31.12.2013 9.249.906,08 23.409.532,83 Zugang 1.293.006,81 83.863,15 10.542.912,89 23.493.395,98 2,0 % 2,0 % 210.171,81 466.434,15 5.670.796,00 12.359.939,00 Summe zum 31.12.2014 durchnittlicher AFA-Satz 2014 Auflösungsbetrag 2014 Kapitalrest zum 31.12.2014 4.3.5. Verbindlichkeiten In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 19.124.370,68 EUR (VJ.: 16.172.463,67 EUR) passiviert. Davon sind 2.485.194,35 EUR mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 630.416,64 EUR in der Bilanz. (294.584,62 EUR für größtenteils diverse Bauausgaben und 335.832,02 EUR für die umgebuchten kreditorischen Debitoren aus den Forderungen). Im VerbindlichkeitenspiegeI wurde unter der Rubrik „Restlaufzeit unter 1 Jahr (Vorjahr)“ der alte Betrag in Höhe von 488.498,00 EUR vor Korrektur der Bilanz übernommen (richtig: 861.413,69 EUR). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In 2014 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 3.050.000,00 EUR aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2014 beträgt 11.907.821,65 EUR und erhöhte sich zum Vorjahr um 2.317.683,89 EUR. Darin enthalten sind 7.914,80 EUR aus dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 23 von 30 Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am 31.12.2014 noch nicht bei der Bank verbucht wurden. Im Verbindlichkeitenspiegel wurden unter den Rubriken „Insgesamt“ und „Restlaufzeit unter 1 Jahr“ der Betrag aus dem Treasury Verrechnungskonto nicht zugeordnet (richtig: 11.907.821,65 EUR bzw. 981.121,63 EUR). Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten auf 19.124.370,68 EUR (dies entspricht auch der Bilanz) bzw. 2.485.194,35 EUR („Restlaufzeit unter 1 Jahr“). 4.3.6. Rückstellungen Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr 2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat daher die Überdeckungen aus 2009 und 2010 nach Schmutzwasseranteil und Niederschlagswasseranteil aufgetrennt. Die Betriebsergebnisse ab 2011 weisen daher beide Anteile aus. Für das Rechnungsjahr 2014 wurde mit Unterdeckungen in Höhe von 370.000,00 EUR für das Schmutzwasser und 107.351,53 EUR für das Niederschlagswasser kalkuliert. Diese Summen wurden im Wirtschaftsplan entsprechend eingestellt. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit den Rückstellungen aus 2010. Das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung 2014 Kostenunterdeckungen in Höhe von 25.488,02 EUR für den Bereich des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 24 von 30 Schmutzwassers und 152.168,17 EUR für den Bereich des Niederschlagswassers ermittelt. Durch das bessere Ergebnis im Bereich Schmutzwasser (25.488,02 EUR) konnte die geplante Unterdeckung von 370.000,00 EUR nicht erreicht werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 344.511,98 EUR wird den Rückstellungen zugeführt. Im Bereich des Niederschlagswassers übersteigt das Ergebnis die geplante Unterdeckung (107.351,53 EUR – 152.168,17 EUR). Es entstand ein Verlust in Höhe von 44.816,64 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 01.01.2012 EUR 2012 EUR 31.12.2012 EUR 2013 EUR Gesamt: 2014 EUR 31.12.2014 EUR SW 1.694.027,89 1.694.027,89 206.037,55 -599.531,25 1.094.496,64 897.625,45 206.037,55 897.625,45 206.037,55 -370.000,00 344.511,98 1.900.065,44 2009 2010 2011 2012 2013 2014 31.12.2013 EUR 2.198.159,64 724.496,64 206.037,55 897.625,45 344.511,98 2.172.671,62 NW 358.000,63 -91.331,47 266.669,16 -159.317,63 107.351,53 36.868,67 36.868,67 -107.351,53 0,00 36.868,67 (-44.816,64)* 2.052.028,52 266.669,16 144.220,20 36.868,67 2.166.734,60 2.342.379,84 2.209.540,29 *Vortrag auf neue Rechnung SW: Schmutzw asser NW: Niederschlagsw asser In der Bilanz zum 31.12.2014 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2.233.790,28 EUR bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt: Rückstellungen: Gebührenrückstellung: - Schmutzwasser - Niederschlagswasser Jahreabschlusskosten Urlaubsrückstellung Überstundenrückstellung LOB-Prämien Geschäftsunterlagen Gesamt: EUR 2.172.671,62 36.868,67 20.100,00 2.100,00 1.000,00 500,00 550,00 2.233.790,29 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 25 von 30 4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Ergebnis Ergebnis 2014 2013 EUR Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwand Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresgewinn/Jahresverlust 6.442.170,30 554.692,33 3.343.354,38 1.464.426,68 1.105.126,67 113.102,14 16.718,93 1.032.388,33 -44.816,64 0,00 0,00 0,00 -44.816,64 EUR 6.460.064,08 855.595,55 3.133.217,26 1.385.485,03 1.674.099,88 110.570,17 42.760,00 1.055.047,29 0,00 20.143,10 20.143,10 0,00 0,00 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. 4.5. Anhang Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Anlagenachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Dem Jahresabschluss 2014 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 26 von 30 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind. 4.7. Bilanzanalyse Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen RAP Gesamtvermögen EUR 362.602,10 35.562.868,68 2.326.580,45 38.252.051,23 0,00 1.086.435,10 0,00 1.086.435,10 5.593,00 39.344.079,33 % 0,92 90,39 5,91 97,22 0,00 2,76 0,00 2,76 0,01 100,00 Kapital Stammkapital Gewinnrücklagen Jahresverlust Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital EUR % 0,00 0,00 -44.816,64 -44.816,64 18.030.735,00 0,00 17.612.383,16 17.612.383,16 2.233.790,29 1.511.987,52 3.745.777,81 39.344.079,33 0,00 0,00 -0,11 45,83 0,00 44,77 44,77 5,68 3,84 9,52 100,00 Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch hohe Anlagenintensität (97,22 %). Das Anlagevermögen ist zu 45,83 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 44,77 % (VJ.: 40,60 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert. Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen (Anlagevermögen – Zuschüsse/Beiträge = 20.221.316,23 EUR) mit langfristigem Kapital (lf. Fremdkapital + Eigenkapital = 17.567.566,52 EUR) finanziert ist. Dies ist hier nur zu 86,87 % der Fall. Die Differenz (Unterdeckung) beträgt 2.653.749,71 EUR; dies entspricht dem Finanzierungsfehlbetrag. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 27 von 30 Eigenkapital Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden. Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten. Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen umgewandelt. Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 EUR ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt. Dadurch steht dem Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt: gemeindliches Darlehen: urspr. Stammkapital Umwandlung Rücklage Rückführung 2009 Rückführung 2010 Rückführung 2011 Rückführung 2012 Gesamt-Darlehen: EUR 8.947.607,92 364.040,51 -1.056.460,00 -1.417.361,00 -496.240,86 -629.110,26 5.712.476,31 In 2014 gab es keine Rückführung an das gemeindliche Darlehen. 5. Schlussbemerkung Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 28 von 30 6. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 39.344.079,33 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Es ist ein Jahresverlust in Höhe von 44.816,64 EUR entstanden, der auf neue Rechnung vorzutragen ist. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 22.12.2015 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- gez. Christian Zanger Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - Seite 29 von 30 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten Jahresgewinn/Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen EUR 39.344.079,33 38.252.051,23 1.086.435,10 5.593,00 -44.816,64 18.030.735,00 2.233.790,29 19.124.370,68 -44.816,64 7.013.581,56 7.058.398,20 Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2014 - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.816,64 Seite 30 von 30