Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
25. Januar 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. Januar 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 10.12.2015 Az.: 0684/Et Drucksache Nr.: 329/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 13.01.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 25.01.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 10. Dezember 2015 zu den während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 10. Dezember 2015 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange - Bestandsplan - Nutzungsplan - Gestaltungsplan - Textliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Umweltbericht - Schalltechnische Untersuchung - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 329/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINFELDSÜD, 6. ÄNDERUNG zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 11. August bis zum 12. September 2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Aus der Bürgerschaft sind im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans KLEINFELDSÜD, 6. ÄNDERUNG keine Einwendungen eingegangen. 14 Träger öffentlicher Belange haben eine Rückmeldung, 4 davon eine Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. § 33 Baugesetzbuch (BauGB) regelt, dass in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst worden ist, ein Vorhaben zulässig ist, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist, 2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, 3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und 4. die Erschließung gesichert ist. Da im Plangebiet alle genannten Voraussetzungen im Herbst 2014 zutrafen und die eingegangenen Anregungen bzw. Einwendungen entweder berücksichtigt wurden oder keine (grundlegenden) Auswirkungen auf die künftigen Festsetzungen erwarten ließen, wurde vom Stadtplanungsamt gegenüber dem Rechtsamt, Abteilung Bauordnung die so genannte Planreife des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung bestätigt. Die Herstellung des Parkplatzes für 246 Fahrzeuge konnte so aus planungsrechtlicher Sicht genehmigt werden. Die Baugenehmigung wurde im Januar 2015 erteilt. Seit April 2015 ist der Parkplatz fertiggestellt und in Benutzung. Damit konnten im Bürgerpark die Arbeiten für die Landesgartenschau beginnen. Das Bebauungsplanverfahren soll nun zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen sowie den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Da die parallel vorgenommene Änderung des Flächennutzungsplans – der Beschluss zur Offenlage der 7. Änderung wurde am 7. Dezember 2015 durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr / Kippenheim gefasst – noch nicht wirksam ist, muss der Bebauungsplan dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach erfolgter Genehmigung tritt der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen. Drucksache 329/2015 Seite - 3 -