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Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
10. Dezember 2015
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 11.08. – 12.09.2014)
OZ
1

Beteiligter
IHK
04.08.2014

2

Landratsamt
Ortenaukreis, Amt
für
Wasserwirtschaft
und Bodenschutz
03.09.2014

Anregungen d. Beteiligten
Neben Vergnügungsstätten müsste aus Sicht der IHK
zumindest auch ein Ausschluss zentrenrelevanten
Einzelhandels vorgenommen werden.

Stellungnahme
Im festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet ist
kein großflächiger Einzelhandel zulässig. Damit
müsste zentrenrelevanter Einzelhandel also unter der
Schwelle der Großflächigkeit bleiben und zudem die
Voraussetzungen eines nicht wesentlich störenden
Gewerbebetriebs einhalten. Damit sind die
Rahmenbedingungen für Einzelhandel bereits stark
eingeschränkt. Gegen einen theoretisch denkbaren
Lebensmittelladen zur Nahversorgung wäre indes
nichts einzuwenden.

Beschluss
Ein Ausschluss des
zentrenrelavanten
Einzelhandels wird
nicht festgesetzt.

Hinweise werden
beachtet bzw. in den
Bebauungsplan
aufgenommen.

Oberflächenentwässerung:
Auf die entsprechenden Maßgaben in den Arbeitshilfen
zum Umgang mit Regenwasser in Siedlungsbereichen
der LUBW wird verwiesen und um deren Beachtung
gebeten. Das Regelwerk DWA A 138 ist zu
berücksichtigen.
Altlasten:
Nachfolgender Hinweis ist in den textlichen Teil des BPlanes aufzunehmen:
„Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen
und / oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer
...) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt
Ortenaukreis (Amt für Umweltschutz; Amt für
Wasserwirtschaft und Bodenschutz) zu unterrichten.
Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort
einzustellen.“

3

Landratsamt
Ortenaukreis,
Gesundheitsamt

Aus Sicht des Gesundheitsamtes wird die
Lärmschutzwand und somit der aktive Lärmschutz
bevorzugt.

Da mit der Zonierung des Parkplatzes der erforderliche
Lärmschutz erreicht werden kann, wurde aus
gestalterischen Gründen auf eine Lärmschutzwand am
nördlichen Rand des Parkplatzes verzichtet.

Eine Lärmschutzwand
am nördlichen Rand
des Parkplatzes wird
nicht festgesetzt.

10.09.2014

1

KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
10. Dezember 2015
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 11.08. – 12.09.2014)
OZ
4

Beteiligter
NABU
12.09.2014

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
werden für nicht ausreichend erachtet, da es sich bei
den geplanten Kompensationsmaßnahmen außerhalb
des Plangebietes (K3, Umweltbericht S. 13) um eine
„Mogelpackung“ handelt. Auf dem
Gartenschaugelände und in der Parkanlage werden
ohnehin Bäume gepflanzt. Einen Ausgleich für den
Flächenverlust durch die geplanten Baumaßnahmen
bedeutet dies nicht. Es ist notwendig, dass die
Pflanzung von zusätzlichen 55 Bäumen in anderen
Bereichen nachgewiesen wird, die sonst nicht
gepflanzt werden würden.

Die Gestaltung der Parkanlagen zur
Landesgartenschau hat eine deutliche ökologische
Aufwertung der Flächen zur Folge. Die damit
verbundene positive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz lässt
sich auf das städtische Ökokonto gutschreiben und
damit für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen in
anderen Plangebieten heranziehen.

Die unter A4 (Umweltbericht S. 15) beschriebene
Pflege der Grünfläche muss durch eine Auflage im
Bebauungsplan langfristig sichergestellt werden. Die
Ausführung ist durch die Stadt zu kontrollieren.

Die dauerhafte Pflege der zur Minderung bzw. zum
Ausgleich festgesetzten grünordnerischen
Maßnahmen wurde im Städtebaulichen Vertrag
zwischen der Fa. Schneider Electric Automation GmbH
und der Stadt geregelt. Der Vertrag wurde im April
2014 im Gemeinderat beschlossen und im Mai 2014
von beiden Vertragspartnern unterzeichnet.

Beschluss
Die Einwendung wird
zurückgewiesen.

Die zum Ausgleich erforderlichen Baumpflanzungen
werden im Kleinfeldpark – nachdem die Planung für
die Neugestaltung in ihren Grundzügen feststeht – in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
vorgenommen.
Die Pflege ist bereits
durch eine
vertragliche Regelung
sichergestellt.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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