Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
25. Januar 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. Januar 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung 10. Dezember 2015 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 11.08. – 12.09.2014) OZ 1 Beteiligter IHK 04.08.2014 2 Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 03.09.2014 Anregungen d. Beteiligten Neben Vergnügungsstätten müsste aus Sicht der IHK zumindest auch ein Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels vorgenommen werden. Stellungnahme Im festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet ist kein großflächiger Einzelhandel zulässig. Damit müsste zentrenrelevanter Einzelhandel also unter der Schwelle der Großflächigkeit bleiben und zudem die Voraussetzungen eines nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebs einhalten. Damit sind die Rahmenbedingungen für Einzelhandel bereits stark eingeschränkt. Gegen einen theoretisch denkbaren Lebensmittelladen zur Nahversorgung wäre indes nichts einzuwenden. Beschluss Ein Ausschluss des zentrenrelavanten Einzelhandels wird nicht festgesetzt. Hinweise werden beachtet bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen. Oberflächenentwässerung: Auf die entsprechenden Maßgaben in den Arbeitshilfen zum Umgang mit Regenwasser in Siedlungsbereichen der LUBW wird verwiesen und um deren Beachtung gebeten. Das Regelwerk DWA A 138 ist zu berücksichtigen. Altlasten: Nachfolgender Hinweis ist in den textlichen Teil des BPlanes aufzunehmen: „Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und / oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer ...) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt Ortenaukreis (Amt für Umweltschutz; Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) zu unterrichten. Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen.“ 3 Landratsamt Ortenaukreis, Gesundheitsamt Aus Sicht des Gesundheitsamtes wird die Lärmschutzwand und somit der aktive Lärmschutz bevorzugt. Da mit der Zonierung des Parkplatzes der erforderliche Lärmschutz erreicht werden kann, wurde aus gestalterischen Gründen auf eine Lärmschutzwand am nördlichen Rand des Parkplatzes verzichtet. Eine Lärmschutzwand am nördlichen Rand des Parkplatzes wird nicht festgesetzt. 10.09.2014 1 KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung 10. Dezember 2015 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 11.08. – 12.09.2014) OZ 4 Beteiligter NABU 12.09.2014 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen werden für nicht ausreichend erachtet, da es sich bei den geplanten Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes (K3, Umweltbericht S. 13) um eine „Mogelpackung“ handelt. Auf dem Gartenschaugelände und in der Parkanlage werden ohnehin Bäume gepflanzt. Einen Ausgleich für den Flächenverlust durch die geplanten Baumaßnahmen bedeutet dies nicht. Es ist notwendig, dass die Pflanzung von zusätzlichen 55 Bäumen in anderen Bereichen nachgewiesen wird, die sonst nicht gepflanzt werden würden. Die Gestaltung der Parkanlagen zur Landesgartenschau hat eine deutliche ökologische Aufwertung der Flächen zur Folge. Die damit verbundene positive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz lässt sich auf das städtische Ökokonto gutschreiben und damit für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen in anderen Plangebieten heranziehen. Die unter A4 (Umweltbericht S. 15) beschriebene Pflege der Grünfläche muss durch eine Auflage im Bebauungsplan langfristig sichergestellt werden. Die Ausführung ist durch die Stadt zu kontrollieren. Die dauerhafte Pflege der zur Minderung bzw. zum Ausgleich festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen wurde im Städtebaulichen Vertrag zwischen der Fa. Schneider Electric Automation GmbH und der Stadt geregelt. Der Vertrag wurde im April 2014 im Gemeinderat beschlossen und im Mai 2014 von beiden Vertragspartnern unterzeichnet. Beschluss Die Einwendung wird zurückgewiesen. Die zum Ausgleich erforderlichen Baumpflanzungen werden im Kleinfeldpark – nachdem die Planung für die Neugestaltung in ihren Grundzügen feststeht – in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet vorgenommen. Die Pflege ist bereits durch eine vertragliche Regelung sichergestellt. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 2