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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Beschluss Einleitung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 16.02.2016 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 52/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.03.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat Kippenheim

07.03.2016

vorberatend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim
Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
Beschluss
Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Beschlussvorschlag:

1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 16.02.2016 zu den während der
Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen
- Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim
- Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE
- Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung
wird in der Fassung vom 18.02.2016 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim
Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Anlage(n):
- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffenlicher Belange
- Erläuterungsbericht mit Plananlagen
- Umweltbericht
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 52/2016

Seite - 2 -

Drucksache 52/2016

Seite - 3 -

Begründung:
Am 07.12.2015 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Diese 7. Änderung wurde notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau 2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen
werden müssen. Gleiches gilt im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit
Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen sowie für die Errichtung
einer Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“.
Die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 durchgeführt.
Von den 30 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange haben 13 keine Rückmeldung zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben und weitere 10 keine Anregungen vorgebracht.
Bei den 3 eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange handelt
es sich lediglich um Hinweise. Nach Auswertung ergeben sich hier keine Änderungen gegenüber
dem Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Anregungen bzw. Hinweise sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich Bebauungsplan
MOSCHEE von einer Bürgerin Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die Einwendungen und Anregungen sowie die jeweiligen Bewertungen dazu sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.02.2016 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung
am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006. und die
5. Änderung am 11.06.2015. Die 6. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.