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Beschlussvorlage (Betreibermodell Wohnmobilstellplatz Breitmatten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Mundinger

Datum: 01.02.2016 Az.:

Drucksache Nr.: 36/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

302

BGL

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Betreibermodell Wohnmobilstellplatz Breitmatten

Beschlussvorschlag:

Das Betreibermodell für den neuen Wohnmobilstellplatz Breitmatten wird wie folgt
beschlossen:
Kontrolle der Parkscheine im Regelfall Mo. bis Fr. durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD). Saisonal samstags und sonntags Stichproben durch den
kommunalen Ordnungsdienst (KOD).
Unterhaltung und Pflege der Anlage durch den BGL
Für die Unterhaltung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten sind für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.7900.675550 (Tourismus: Kostenerstattung BGL Wohnmobilstellplatz) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro zu bewilligen. Die Bewilligung der Mehrausgaben erfolgt entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung finanzieller Art (hier: Zuständigkeit der Stadtkämmerei). Die Einnahmen aus den Stellplatzentgelten werden unter der Finanzposition 1.7900.111500
(Tourismus: Benutzungsentgelte Wohnmobilstellplatz) verbucht.
Für die Übernachtung bzw. für das Abstellen eines Wohnmobils auf einem Stellplatz
wird eine Parkgebühr in Höhe von 6 Euro pro Tag beschlossen. Das Stellplatzticket
gilt 24 Stunden. Das Abstellen des Wohnmobils ist auf drei Nächte beschränkt Die
Höhe der Gebühr orientiert sich an vergleichbar ausgestatteten Stellplätzen. Das
Parkticket kann mit einem ÖPNV-Ticket ergänzt werden. Mit einem separaten Abschnitt am Parkschein besteht die Möglichkeit, im Bus ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket
in Höhe von 1,70 Euro pro Person zur freien Nutzung des innerstädtischen ÖPNV zu
lösen.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 36/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Betreibermodelle für Wohnmobilstellplätze, wobei zwischen
kommunalen und privat geführten Plätzen unterschieden werden kann. Derzeit liegen bei der Stadt
Lahr Anfragen von drei Interessenten für eine private Betreibung des neu angelegten Wohnmobilstellplatzes vor.
Bei funktionalen, auf Kurzaufenthalte ausgerichteten Wohnmobilstellplätzen wie zukünftig in Lahr, die
über ein Grundangebot an Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Strom, Frischwasser, Abwasser Chemie-WC-Entleerung) hinaus keinerlei zusätzliche Komfort- bzw. Freizeitinfrastruktur bieten, wird im
Allgemeinen die Betreuung durch den örtlichen Bauhof übernommen. Die Betreuung des Platzes umfasst die Reinigung und Pflege der Grünflächen, ggf. Schadensbeseitigung und Müllentsorgung. Die
Abfrage zweier kommunaler Wohnmobilstellplätze in der Region ergab durchschnittliche Unterhaltungskosten von rund 8.000 Euro im Jahr.
Eine Umfrage in anderen Gemeinden ergab, dass eine regelmäßige, aber keine durchgehende Kontrolle der Parkscheine erfolgt. Auf Bußgelder wird verzichtet, da prinzipiell die Zahlungsmoral bei den
Wohnmobilisten sehr hoch sei. Die Überprüfung der Parktickets kann im Regelfall werktags morgens
durch den GVD in Lahr erfolgen (vgl. Kehl). Somit wäre eine regelmäßige Präsenz der Kommune auf
dem Platz gewährt. Saisonal erfolgen Stichproben durch den KOD an den Wochenenden.
Insofern als es sich bei dem Lahrer Wohnmobilstellplatz um eine städtische Fläche handelt, deren
Grundpflege ohnehin in den Zuständigkeitsbereich des BGL fällt, empfiehlt die Verwaltung, die Betreibung und Unterhaltung des Platzes in der Hand der Stadt Lahr zu belassen.
Ein Vergleich der Entgelte bei funktionalen Wohnmobilstellplätzen in der Region ohne zusätzliche
Infrastruktur ergab Stellplatzgebühren in Höhe von 5 Euro (Oberkirch) bis 10 Euro (Freiburg) pro
Nacht zzgl. Strom und Wasser. Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Übernachtungsgebühr pro Fahrzeug in Höhe von 6 Euro (Parkticket für 24 Stunden und max. drei Nächte Aufenthalt). Die Inbetriebnahme des Wohnmobilstellplatzes ist für Mai 2016 vorgesehen, sodass in der Folge von notwendigen
Unterhaltungsaufwendungen für den bis zum Jahresende 2016 verbleibenden Zeitraum in einer Größenordnung von 4.000 Euro ausgegangen wird.
In Kooperation mit der SWEG und TGO sollen Wohnmobilisten durch vergünstigte Tickets zur Nutzung des innerstädtischen ÖPNV animiert werden. Die nahegelegene Bushaltestelle „Am Alten
Berg“ ist fußläufig gut erreichbar. Da keine Erfahrungswerte zur tatsächlichen Nutzung des Angebotes vorliegen, ist im ersten Schritt eine unbürokratische Handhabung zu Erwerb und Verrechnung der
Fahrkarten vorgesehen. Mit dem Erwerb des Parktickets erhalten die Wohnmobilisten je nach Parkdauer ein bis drei separate Abschnitte als Gutscheine für eine vergünstigte ÖPNV-Nutzung. Unter
Vorlage des Abschnitts händigen Busfahrer gegen eine Gebühr von 1,70 Euro Fahrkarten an die
Wohnmobilisten aus. Die SWEG Abrechnungsstelle sammelt die Abschnitte und stellt diese monatlich der Stadt Lahr in Rechnung, wobei eine jährliche Tarifanpassung durch die TGO zu berücksichtigen ist.

Drucksache 36/2016

Seite - 3 -

Bei dem zukünftigen Wohnmobilstellplatz handelt es sich um eine Maßnahme des Stadtmarketings
zur Förderung des Tourismus in Lahr (siehe GR-Beschluss vom 12.10.2015 und TA am 03.02.2016).
Von einer Deckung der Ausgaben zur Platzunterhaltung durch die Standplatzeinnahmen ist nicht
auszugehen.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus