Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012); hier: Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – IGP -)
4. Februar 2013
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 22.01.2013 Az.: 922.5324 Drucksache Nr.: 31/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 04.02.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012); hier: Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – IGP Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband) in Höhe von € 96.510,-. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 96.510,-. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 31/2013 Seite - 2 - Begründung: Der Stadt Lahr fließt das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer, bezogen auf das Gemarkungsgebiet, für das Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) zu. Entsprechend den bisherigen Regelungen führte die Stadt Lahr das Ist-Aufkommen an Grund- und Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage mit einem Versatz von einem Jahr an den Zweckverband ab. Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr. Am 14.03.2011 hat die Zweckverbandsversammlung eine Änderung der Verbandssatzung beschlossen (GR-Beschlussvorlage 156/2010 vom 22.11.2010). Die zahlreichen Einzeländerungen umfassten auch ein bereits im Jahr 2002 von der Zweckverbandsversammlung gefassten Beschluss zur Verteilung des Realsteueraufkommens aus dem Zweckverbandsareal. Die Zweckverbandsversammlung hatte am 06.06.2002 beschlossen, rückwirkend ab dem Jahr 2000 den finanziellen Nachteil der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim, der den beiden Belegenheitsgemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs durch die Auswirkung der Einnahmen aus den Realsteuern auf die Steuerkraftmesszahl, die Schlüsselzuweisungen, die Steuerkraftsumme, die Kreisumlage und die FAG-Umlage entsteht, bei der Abführung des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer und Grundsteuer (zusätzlich zur Gewerbesteuerumlage) zu berücksichtigen. Auch ohne entsprechende Verankerung in der Verbandsversammlung haben sowohl die Stadt Lahr als auch die Gemeinde Friesenheim entsprechend der Beschlusslage in der Verbandsversammlung das Realsteueraufkommen an den Zweckverband abgeführt. In der Verbandssatzung wurde zudem neu aufgenommen, dass die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim zum 30.06. eines Jahres ein Abschlag in Höhe des hälftigen Aufkommens des Vorjahres zu entrichten haben. Somit war im Jahr 2012 erstmals neben dem im Vorjahr zugeflossenen Realsteueraufkommen zusätzlich ein Abschlag in Höhe von 50 % des Vorjahreswertes zu leisten. Die Ablieferung von Steuern an den ZV IGP (HHST. 1.7910.673000) wurde im Haushalt 2012 mit € 500.000,- veranschlagt. Gleichzeitig erhielt die Haushaltstelle den Haushaltsvermerk der unechten Deckungsfähigkeit. Das heißt, Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) stehen für Mehrausgaben zur Verfügung. Im Jahr 2011 sind der Stadt Lahr für das Zweckverbandsareal Grund- und Gewerbesteuer in Höhe von € 559.343,40 zugeflossen. Die Stadt Lahr wurde hieraus im Finanzausgleich mit insgesamt € 341.670,39 belastet. Aufgrund der Neuregelung in der Verbandssatzung wurden zum 30.06.2012 nochmals 50 % der Vorjahreswerte (Realsteueraufkommen: € 279.671,70; Belastung aus dem Finanzausgleich: € 170.835,20) an den Zweckverband abgeführt. Insgesamt betrug die Abführung aus Realsteuern € 839.015,10. Im Gegenzug erstattete der Zweckverband der Stadt Lahr die Belastung aus dem Finanzausgleich in Höhe € 512.505,59. … Drucksache 31/2013 Seite - 3 - Die Mehrausgaben konnten aufgrund des Haushaltsvermerks teilweise durch die Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für die ungedeckten Mehrausgaben ist es deshalb erforderlich, bei dieser Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 96.510,- zu bewilligen. Die Mehrausgaben in Höhe von € 96.510,- können in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.0030000 (Gewerbesteuer) gedeckt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer