Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr 2010 bis 2014)
2. Mai 2016
Beschlussvorlage Amt: 20/201 Wurth Datum: 18.03.2016 Az.: 095.62 Drucksache Nr.: 84/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.04.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 02.05.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen RPA Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr 2010 bis 2014 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2010 bis 2014 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Anlage(n): Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 84/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 19.11.2015, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 20.11.2015, den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und dass jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist. Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen, die mit fortlaufenden Randnummern versehen sind. Randnummern, die mit dem Buchstaben „A“ besonders gekennzeichnet sind, beinhalten wesentliche Feststellungen, die nicht im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellung ist Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO). Die Prüfung durch die GPA erfolgte -mit Unterbrechungen- in der Zeit vom 27.04.2015 bis 16.06.2015. Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom 19.11.2015 umfasst 70 Seiten (zuzüglich Anlagen). Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die zugehörigen Ergebnisse in einer Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst und der Vorlage beigefügt (Anlage). Von einer Schlussbesprechung des Prüfungsberichtes i.S. des § 12 Abs. 2 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) wurde seitens der Prüfbehörde abgesehen. Die Verwaltungsleitung ist am 08.07.2015 vom Prüfungsleiter über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden. Die überörtliche Prüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt (§ 15 GemPrO). Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet. Damit der Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung ausüben kann, ist das Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet. Gleichzeitig soll damit auch die Öffentlichkeit über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer