Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg
Datum: 29.02.2016 Az.: 922.2011
Drucksache Nr.: 68/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
11.04.2016
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
02.05.2016
zur Kenntnis
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr zur Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2014
(wurde in der Gemeinderatsitzung am 29. Februar 2016 ausgelegt)
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 68/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht
auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in
einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch
über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände und die folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (ZV kiv_bf)
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände und die
Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer