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Beschlussvorlage (Unterstützende Erklärung der Stadt Lahr zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)

                                    
                                        Anlage B

Unterstützende Erklärung der Stadt Lahr zum Klimaschutzpakt
zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach §
7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
(1) Die Folgen eines weiter fortschreitenden Klimawandels stellen weltweit, aber auch für die
Menschen in Deutschland eine ernste Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen dar. Um
diesen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten, bedarf es verbindlicher internationaler
und nationaler Initiativen, aber auch konsequentes Handeln im Land und vor Ort. Alle
sind dazu aufgerufen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der öffentlichen Hand
kommt dabei für ihren Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Dazu
stehen wir.
(2) Die Stadt Lahr setzt sich daher zum Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitgehende
klimaneutrale Verwaltung im Sinne der Vereinbarung der Landesregierung mit den
kommunalen Landesverbänden vom 08.12.2015 zu erreichen.
(3) Die Stadt Lahr hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Klimaschutzmaßnahmen in
vorbildlicher Weise umgesetzt und will unter Berücksichtigung des am 15. Oktober 2012
beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes und des Energie- und klimapolitischen
Leitbildes auch künftig an der Erfüllung der Vorbildfunktion weiterarbeiten.

Ort, Datum

Oberbürgermeister der Stadt Lahr