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Beschlussvorlage (Lagebericht 2015)

                                    
                                        Lagebericht der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für
das Geschäftsjahr 2015

A. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung
die Planung, Vorbereitung und Ausführung von Maßnahmen in Zusammenhang mit
der Landesgartenschau Lahr 2018 und deren Durchführung, sowie von öffentlichen
Erschließungsmaßnahmen. Es dürfen auch Aufgaben übernommen werden, die mit
der Abwicklung der Landesgartenschau nach deren Beendigung in Zusammenhang
stehen. Das Unternehmen erfüllt öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung.
Die Gesellschaft mit Sitz in Lahr verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes, der Kunst und
Kultur. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung der Landesgartenschau (Schaffung neuer und Aufwertung vorhandener Grünanlagen in Lahr, durch Umgestaltung und Ergänzung von Erholungs-, Spiel- und
Sporteinrichtungen und durch kulturelle Veranstaltungen).
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

B. Wirtschaftsbericht

1. Rahmenbedingungen
Der Gemeinderat hat am 12. Mai 2014 beschlossen die Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH (LGS GmbH) zu gründen. Die LGS GmbH mit Sitz in Lahr wurde am 19.
Mai 2014 vor dem Notariat Lahr gegründet und am 28. Mai 2014 ins Handelsregister
eingetragen. Gesellschafter sind die Stadt Lahr und die Förderungsgesellschaft für
die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH in Ostfildern (bwgrün).
Die LGS GmbH wurde mit einem Stammkapital von 30.000 € ausgestattet. Von diesem Stammkapital übernehmen die Stadt Lahr eine Stammeinlage von 20.000 €

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(entspricht 2/3), die Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH in Ostfildern eine Stammeinlage von 10.000 € (entspricht
1/3). Dies entsprach dem vom Gemeinderat am 12. Mai 2014 beschlossenen Gesellschaftsvertrag.
Laut GR-Beschluss vom 12. Mai 2014 erfolgt die Finanzierung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH durch Zuschüsse der Stadt Lahr. Diese sind entsprechend
Beschluss des Gemeinderats vom 23. Februar 2015 „von der Gesellschaft als Eigenkapitalzuführung (Kapitalrücklage) auszuweisen.“

2. Geschäftsverlauf
Der Rahmen- und Kostenplan und das Zukunftsinvestitionsprogramm 2019 wurden
vom Gemeinderat der Stadt Lahr am 12. Mai 2014 beschlossen. Die dort genannten
Maßnahmen bilden den Arbeitsauftrag für die LGS GmbH zum Bau der Daueranlagen der Landesgartenschau 2018. Insgesamt wurde ein Kostenrahmen von
43,245 Mio. € festgesetzt.
Am Freitag den 01. August 2014 überreichte Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, den Förderungsbescheid
der Landesregierung für die Landesgartenschau in Lahr im Jahr 2018. Die Fördersumme beläuft sich auf 5 Mio. €. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die
Stadtverwaltung Lahr.
Ebenfalls zum 01. August 2014 wurden die neuen Räumlichkeiten im GartenschauHaus in der Alten Bahnhofstraße 10/6 in Lahr bezogen. Die Räume im Nestler
Carrée wurden komplett saniert und modernisiert. Die LGS GmbH hatte zunächst die
Räume im Erdgeschoss und Obergeschoss bezogen, die für insgesamt 5 Jahre mit
einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2018 angemietet wurden. Das Dachgeschoss wurde seit dem 01.07.2015 angemietet.
Der offizielle Spatenstich für die Arbeiten auf dem Gelände der Landesgartenschau
Lahr 2018 GmbH fand am 30.01.2015 statt. Zahlreiche Gäste aus Lahr und der Region waren dabei, als die ersten Baufahrzeuge Ende Januar auf das Gelände rollten.
„Das Großereignis bietet für Lahr die einmalige Gelegenheit bis zur Eröffnung der
Landesgartenschau im Jahr 2018 verschiedene Projekte der Stadtentwicklung quasi
aus einem Guss umzusetzen“, betonte Minister Alexander Bonde vom Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in seiner Rede. Die Baumaßnahmen
begannen auf dem Größten der drei neuen Parkteile, dem Seepark-Gelände. Zunächst wurden erste Erdarbeiten durchgeführt und Baustraßen angelegt, damit in
den folgenden Monaten rund 90.000 Kubikmeter Erde im Gelände eingearbeitet werden konnten.
Ende Januar 2015 setzten sich rund 50 Expertinnen und Experten aus Lahr an einem Wochenende zusammen, um Themenschwerpunkte für ein übergreifendes Leit-

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bild zu erarbeiten. Bereits hier zeigte sich, dass die Vielfalt der Kulturen und das Bürgerengagement zwei wichtige Punkte sind, die die Landesgartenschau in Lahr prägen werden. Jung, lebendig, weltoffen – so möchte Lahr sich präsentieren. Optisch
macht ein erster Hingucker bereits auf das Ereignis aufmerksam: eine 12 Meter hohe
Werbeanlage wurde westlich der Autobahn aufgestellt.
Im März 2015 stellten über 300 Schülerinnen und Schüler verschiedener Lahrer
Schulen bei einer Kinder- und Jugendversammlung die aktuelle Spielplatzkonzeption
auf den Prüfstand.
Die ersten rund 100 Landesgartenschau-Bäume wurden im April 2015 gepflanzt. Am
südlichen Rand des Seeparks finden auf einer Streuobstwiese regionale Apfel-,
Zwetschgen- und Zibartensorten ihre Heimat.
Gemeinsam mit der Firma Emotion dokumentiert die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH den Baufortschritt mit Fotos und Filmen; entstanden durch Quadrokopterflüge
über das Gelände. Die Umrisse des zukünftigen Landschafts- und Badesees, der das
Herzstück des neuen Seeparks werden wird, waren bereits ab August 2015 zu erkennen.
Ab Oktober 2015 begannen auch die Arbeiten im Bürgerpark. Die Planungen der
Hochbauten schritten weiter voran. In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde das Gelände im Mauerfeld zunächst untersucht, dann wurde auch hier
mit den Erdarbeiten begonnen.
Eine weitere Bürgerinfo fand am 17. November 2015 statt. Hier erläuterten die Landschaftsplaner des Planungsbüros club L94 die aktuelle Ausstellungskonzeption und
die Marketing-Agentur qu-int das Leitbild der Landesgartenschau Lahr 2018: Landesgartenschau Lahr 2018: wächst, lebt, bewegt!
Die Erdbauarbeiten im zukünftigen Seepark wurden zum Jahresende 2015 fertiggestellt. Das Auenwäldchen wurde mit über 2000 Bäumen und Sträuchern aufgeforstet.
Es fanden im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 5 Sitzungen des Aufsichtsrats statt. In
der Sitzung vom 21.07.2015 wurde ein Vergabeausschuss gegründet. Er setzt sich
aus 6 Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen. In 2015 fanden insgesamt 2 Sitzungen des Vergabeausschusses statt.
Die konkreten Öffnungsdaten für die Gartenschau stehen nun auch fest: Am 12. April
2018 feiern wir die Eröffnung; bis zum 14. Oktober 2018 können Lahrerinnen und
Lahrer sowie Besucher aus Nah und Fern 186 bunte Gartenschau-Tage mit inspirierenden Blumen- und Pflanzenwelten, Kultur, Musik, Geschichte genießen.
Wirtschaftsplan
Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 wurde in
der Sitzung des Aufsichtsrats am 10.12.2014 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan wurde im Vorfeld mit der Stadtkämmerei abgestimmt. Die benötigten Haushaltsmittel der LGS GmbH sind im städtischen Haushalt berücksichtigt, so

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dass auch die künftig benötigten Mittel im vorgegebenen Rahmen zur Verfügung
stehen.
Der Vermögensplan 2015 weist ausgabe- und einnahmeseitig ein Volumen von jeweils 8.514.500 € aus. Für Investitionsmaßnahmen waren insgesamt im Bereich
Sachanlagen gemäß Rahmen- und Kostenplan 4.592 T€ und im Bereich Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm 3.305 T€, und im Bereich Betriebs- und
Geschäftsausstattung 25 T€ geplant.
Tatsächlich betrugen im Wirtschaftsjahr 2015 die Investitionen im Anlagevermögen
3.452.180,66 €. Dies hängt vor allem mit der Verzögerung im Bereich der Hochbauten zusammen. Diese Investitionen waren geplant, konnten allerdings aufgrund der
Kostenentwicklung und der erforderlichen Entscheidungen bei der Stadtverwaltung
Lahr nicht entsprechend umgesetzt werden.
Der im Erfolgsplan ermittelte Jahresverlust in Höhe von 593 T€ wurde ebenfalls im
Vermögensplan berücksichtigt. Tatsächlich lag der Jahresfehlbetrag bei
392.948,95 €, und entsprach somit voll unseren Erwartungen. Insbesondere im Bereich der Personalkosten wurden veranschlagte Beträge nicht entsprechend abgerufen und der Personalbedarf erst gegen Ende 2015 umgesetzt. Dadurch konnten erhebliche Einsparungen erzielt werden, die sich letztendlich im Jahresfehlbetrag niederschlugen.

3. Lage
a) Ertragslage
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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Akti ierte Eige leistu g
So stige etrie li he Erträge
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So stige etrie li he Auf e du ge
So stige Steuer
Jahresfehl etrag

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* Verglei h arkeit dur h
Ru pfges häftsjahr
ei ges hrä kt

-

Der Jahresfehlbetrag betrug im Geschäftsjahr 392.948,95 €.
Aufgrund der Art des Geschäftsmodells ist erst ab dem Jahr 2017 mit Umsatzerlösen
(z.B. aus Sponsoring, Dauerkarten) zu rechnen. Durch Neueinstellungen sind die
Personalkosten im Jahr 2015 gestiegen.
In dem erstmalig kompletten Geschäftsjahr 2015 stiegen die Sonstigen betrieblichen
Aufwendungen und teilen sich folgendermaßen auf:

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So stige etrie li he Auf e du ge
Rau koste
Versi heru ge , Beiträge u d A ga e
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Bei den Werbekosten entfallen ca. 63 T€ auf Leistungen der Agentur qu-int. Bei den
Raumkosten ist die Erhöhung u.a. auf Pacht für das Landesgartenschaugelände sowie die Anmietung des Dachgeschosses und eines Lagerraums zurückzuführen.

b) Finanzlage
Laut Gemeinderatsbeschluss über den Rahmen- und Kostenplan für die Daueranlagen und Durchführung der Landesgartenschau Lahr vom 12. Mai 2014 sind Finanzierungsmittel in Höhe von maximal 43,245 Mio. € brutto zur Verfügung gestellt worden.
Folgende Erhöhungen des Kostenrahmens wurden im Laufe des Jahres 2015 vom
Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossen:

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Der Gemeinderat der Stadt Lahr nahm am 23.02.2015 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und insbesondere den damit verbundenen Gesamtkostenrahmen in Höhe von 5,061 Mio. € inkl. 19% MwSt. zum Neubau der Rad- und Fußwegbrücke zustimmend zur Kenntnis. Gründe hierfür waren Veränderungen am
Schwingungskörper und bei der Entwässerung.
Am 14.09.2015 stimmte der Gemeinderat der überarbeiteten Vorplanung sowie
der dazugehörigen Kostenschätzung für die nunmehr 5-gruppige Kita+ im Bürgerpark zu (Kostenschätzung 4.613.425 € brutto). Am 25.01.2016 stimmte der
Gemeinderat der Entwurfsplanung sowie der dazugehörigen Kostenberechnung
für die Kita+ im Bürgerpark zu. Die im Rahmen der Entwurfsplanung berechneten
Kosten für die Kita+ mit gebäudebezogenen Außenanlagen liegen bei
4.613.505,14 € brutto und konkretisieren die Annahmen der am 14.09.2015 beschlossenen Vorplanung. Die Kostensteigerung hing mit der veränderten Planungstiefe zusammen und entspricht der üblichen Kostenentwicklung.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.10.2015 Einsparungen in Höhe von
940.000 € für die Sporthalle+ beschlossen. Unter Berücksichtigung der Einsparungen wurde der Vorentwurfsplanung mit einem Kostenrahmen in Höhe von
brutto 15.552.570 € zugestimmt. Auch in diesem Bereich hängt die Kostensteigerung mit der veränderten Planungstiefe zusammen. Da der Gemeinderat mit einer
Kostenentwicklung in dieser Größenordnung nicht einverstanden war, wird die

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Kostenberechnung derzeit überprüft. Die Ergebnisse müssen dem Gemeinderat
nochmals vorgelegt werden.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.10.2015 wird die Landesgartenschau
Lahr 2018 GmbH mit dem Bau einer Jugendverkehrsschule beauftragt. Die Kosten liegen bei ca. 570.000 € (davon 70.000 € Planungskosten).

Die Ausgaben für Investitionen und den laufenden Aufwand 2015 wurden gedeckt
durch 9 Mittelabrufe von insgesamt 4.425 T€ (VJ: 330 T€) auf den städtischen Zuschuss.
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2014 erfolgt die Finanzierung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH durch Zuschüsse der Stadt Lahr. Diese sind entsprechend Beschluss des Gemeinderats vom 23. Februar 2015 „von der Gesellschaft als
Eigenkapitalzuführung (Kapitalrücklage) auszuweisen.“
Die Eigenkapitalquote betrug in 2015 ca. 84 % (VJ: ca. 77%). Kredite wurden im
Wirtschaftsjahr 2015 nicht aufgenommen und sind auch nicht geplant. Damit ist die
Gesellschaft frei von Bankschulden.

c) Vermögenslage
Die Vermögenslage der Gesellschaft wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Akti a
I
aterielle Ver öge sgege stä de
Sa ha lage
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A lage er öge
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Flüssige Mittel
U lauf er öge
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Akti e Re h u gsa gre zu g
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kf. Ver i dli hkeite
kf. Fre dkapital
Gesa tkapital

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Bei den Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen für die Erstellung der Parkteile, u. a. Erdarbeiten im Bereich des Seeparks, die Streuobstwiese, das Auenwäldchen, Abschlagsrechnungen des Planungsbüros der Landschaftsarchitekten sowie weitere Planungsleistungen in Bezug auf die Kita, die Sporthalle
und die Brücke.
Bei den kurzfristigen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen
aus Vorsteuererstattung in Höhe von 578.691,81 € und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar.
Bei der Aktiven Rechnungsabgrenzung wurde der Baukostenzuschuss dargestellt,
der über die gesamte Laufzeit des Mietvertrags anteilig verrechnet wird, sowie die
Abgrenzung verschiedener Versicherungen (z.B. Bauleistungsversicherung).

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Bei den kurzfristigen Rückstellungen sind Kosten für interne und externe Jahresabschlusserstellung und –prüfung, sowie Kosten für die archäologische Begleitung der
Erdarbeiten im Bürgerpark dargestellt. Die langfristigen Rückstellungen berücksichtigen den Aufwand für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem Baurechnungen, deren Leistungszeitraum in 2015 lag, jedoch die Rechnungsstellung bzw. -prüfung zum Stichtag
noch nicht abgeschlossen war sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin für Rechnungen Brückenschlag sowie Pacht.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren
Durch die Einführung eines sich derzeit im Aufbau befindlichen internen Controllingsystems mit den Programm DATEV Haushaltsplanung / Mittelbewirtschaft erfolgt die
Steuerung des Unternehmens, derzeit im Wesentlichen die Kostenseite, durch die
Geschäftsleitung. Dabei hat die Geschäftsführung jederzeit Zugriff auf die Daten aus
der Finanzbuchhaltung. Außerdem werden Aufträge ausschließlich durch die Geschäftsführung geschlossen. Vor Auftragsvergabe erfolgt ein Abgleich mit dem zur
Verfügung stehenden Budget. Überschreitungen sind nicht zulässig. Sollte eine
Überschreitung erfolgen, so ist vor Vertragsschluss eine Kompensierung der zusätzlichen Kosten durch die jeweilige Abteilung darzustellen und zu dokumentieren. Eine
Dienstanweisung zu diesem Thema tritt am 01.04.2016 in Kraft.
Außerdem besteht durch die Geschäftsleitung eine regelmäßige Berichtspflicht über
zeitliche und finanzielle Risiken, im Wesentlichen die Kostenseite, gegenüber Aufsichtsrat und dem Gesellschafter, der Stadt Lahr, der die Gesellschaft finanziert.
Die Liquiditätsstände werden mindestens zweimal wöchentlich überwacht. Die laufende Liquiditätsplanung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan in Abstimmung mit dem
finanzierenden Gesellschafter. Eine Überwachung der Verbindlichkeiten findet parallel zur Liquiditätsüberwachung statt.

5. Nicht-Finanzielle Leistungsindikatoren
a) Personal
Der im Rahmen des Wirtschaftsplans genehmigte Personalplan orientiert sich an den
Erfahrungen anderer Landesgartenschauen unter Berücksichtigung der zeitlich begrenzten Organisation der Gesellschaft. Die Mitarbeiterzahl wird sukzessive nach
Bedarf im Laufe der Zeit erhöht, bis im Jahr 2018 insgesamt ca. 15 Mitarbeiter angestellt sein werden. Der derzeitige Personalplan stellt eine vorläufige Planung dar. Er

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wird den Erfordernissen des Geschäftsbetriebs angepasst. Die beiden Gesellschafter
stellen jeweils einen Geschäftsführer. Im Jahr 2015 waren insgesamt 4 Mitarbeiter
neben den Geschäftsführern bei der LGS GmbH beschäftigt. Zusätzlich hat die
Stadtverwaltung zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Dieses ist weiterhin
bei der Stadtverwaltung angestellt und wird dort sowohl im Stellenplan als auch im
Haushalt geführt. Die Kosten fallen deshalb nicht bei der LGS GmbH an. Seit Januar
2015 wird das Team durch einen Mitarbeiter der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH (bw.grün) unterstützt.

b) Umwelt
Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wendet für die Erstellung von Parkteilen
und die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes die Umweltrichtlinien der
Stadtverwaltung Lahr an. Außerdem werden auch für die Durchführung der Veranstaltung Rahmenbedingungen erstellt, die einem sehr hohen Umweltstandard entspricht. Die Stadtverwaltung Lahr hat hierzu ein Umwelt- und Klimakonzept für die
Landesgartenschau Lahr 2018 entworfen. Am 21.07.2015 wurden vom Aufsichtsrat
der LGS GmbH Leitlinien für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit für die Durchführung
der Landesgartenschau in Lahr unter Berücksichtigung der grundlegenden Intention
der Gartenschau und wirtschaftlicher Gesichtspunkte beschlossen. Die darin niedergelegten Zielvorstellungen sollen mit Maßnahmen und Projekten ausgefüllt und gestaltet werden. Zudem wurde ein Energieaudit in Auftrag gegeben.

C. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres sind
nicht eingetreten.

D. Prognosebericht

Für 2016 liegt ein Wirtschaftsplan vor, der in der Aufsichtsratssitzung vom
17.12.2015 verabschiedet wurde. In 2016 wird mit einem Jahresfehlbetrag von rd.
860 T€ gerechnet. Es sind Personalaufwendungen in Höhe von 300 T€ vorgesehen.
Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt insgesamt 550 T€.
Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von rd. 27,9 Mio. € geplant.
Im Jahr 2016 wird neben den Bauarbeiten in den beiden großen Parkteilen Bürgerpark und Seepark mit den Arbeiten im Bereich Hochbau begonnen. Die Arbeiten an
der Brücke laufen parallel. Die Arbeiten im Kleingartenpark werden voraussichtlich
ebenfalls im Jahr 2016 starten. Für Investitionsmaßnahmen sind 2016 insgesamt im
Bereich Sachanlagen gemäß Rahmen- und Kostenplan 15,8 Mio. € und im Bereich
Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm 11,15 Mio. € geplant.

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E. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht
Bei einem Gelände dieser Größenordnung und der Herstellung von drei unterschiedlichen Parkanlagen über eine Bauzeit von rund 4 Jahren bestehen naturgemäß immer gewisse Risiken. Insgesamt wurden sowohl der Bauzeitenplan und auch die
Kostendarstellungen sorgfältig erstellt. Trotzdem können aufgrund der Witterungsbedingungen, aber auch der Beschaffenheit des Baugrundes Risiken im Bauablauf
nicht komplett ausgeschlossen werden. Die sich eventuell daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen, könnten eine Anpassung des Bauzeitenplans erforderlich
machen. Wir gehen allerdings davon aus, dass sich die Einflüsse im Laufe der Projektbauzeit wieder ausgleichen werden.
Im Jahr 2015 fehlte für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes noch ein Grundstück
im Bereich des Bürgerparks. Weder der Grundstückseigentümer noch der Grundstückspächter waren mit einem Verkauf noch mit einer Überlassung einverstanden,
so dass der Gemeinderat der Stadt Lahr der Einleitung eines Enteignungsverfahrens
zugestimmt hat. Zwischenzeitlich konnte ein Vergleich geschlossen werden, so dass
alle Grundstücke für die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Verfügung stehen
und die Planungen und der Bau weiter voranschreiten können.
Die Ausstellung wird derzeit geplant und voraussichtlich ab 2017 gebaut. Damit ist
auch schon das Kerngeschäft der nächsten Jahre beschrieben. Parallel werden die
Marketingaktivitäten intensiviert. Hier war es für das Jahr 2015 vor allem die Weiterführung des Leitbildprozesses, der am 30. Januar 2015 begonnen wurde.
Im Jahr 2015 erschien ein weiteres „OlaLahr“, um auch die Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen für die Landesgartenschau hinzuweisen.
Im Jahr 2016 ist die Durchführung einer Casting-Kampagne, bei der die „Köpfe“ für
die Landesgartenschau gesucht werden sollen, sicherlich die größte Herausforderung.
Die Planungen der 186 Veranstaltungstage soll voraussichtlich im Sommer 2016 begonnen werden. Vorher ist grundsätzlich zu klären, welche Veranstaltungen für die
Landesgartenschau in Lahr sinnvoll sind. Dies alles wird natürlich auch die finanziellen Rahmenbedingungen beeinflussen, da Einnahmen aus Sponsoring und Eintritten
voraussichtlich erst in den Jahren 2017 und 2018 fließen werden.
Die Gemeinnützigkeit wurde mit Bescheid vom 18. Juni 2014 vorläufig bestätigt. Eine
endgültige Feststellung ist bisher nicht erfolgt. Wir gehen von einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Stadt Lahr aus. Die angefallenen Vorsteuerbeträge werden
deshalb über die Stadt Lahr geltend gemacht. Über die Höhe des Vorsteuerabzugs
wurden von der Stadtverwaltung Gespräche mit dem Finanzamt geführt. Auch hier ist
bisher keine endgültige Festlegung getroffen. Im Mai 2016 ist eine Umsatzsteuersonderprüfung der Jahre 2011 bis 2014 bei der Stadt Lahr (einschließlich Landesgar-

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tenschau Lahr 2018 GmbH) vorgesehen. Wir sehen derzeit bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH keine wesentlichen steuerlichen Risiken für 2014 und 2015.

2. Chancenbericht
Mit der Daueranlage der Landesgartenschau 2018 in Lahr entstehen Trittsteine von
der Stadt in den Landschaftsraum. Die geplante Brücke überwindet die Zäsur der
vorhandenen Bundesstraße B 36 und verbindet somit den neuen Seepark, als auch
den angrenzenden Landschaftsraum mit der Stadt für Fuß- und Radwegverkehr. So
entsteht eine unmittelbare Nachbarschaft, aber auch ein neuer Knoten- und Anziehungspunkt für die Region.
Der angrenzende Stadtteil Mietersheim bekommt durch die Erschließung der zuvor
landwirtschaftlich genutzten Flächen einen stärkeren Anschluss an den Lahrer Westen. Auch das Schulquartier am Mauerweg/Otto-Hahn-Straße sowie das Wohnquartier Kanadaring werden durch den neuen Naherholungsraum aufgewertet. Neben der
neuen Aufenthaltsqualität entsteht ein Raum zur öffentlichen Kommunikation und
Begegnung im Westen der Stadt.
Über die angrenzenden Quartiere und die Stadt Lahr hinaus spielt die neue ParkTriologie für die gesamte Region eine große Rolle. Die drei Parkteile vereinen ein
breites Spektrum an Nutzungen und bieten damit Handlungsspielräume für unterschiedliche Besuchergruppen.
Mit der Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2018 werden darüber hinaus
viele Besucherinnen und Besucher aus ganz Deutschland aber auch aus dem Dreiländereck auf die Stadt Lahr aufmerksam. Hier erwartet die Stadt eine größere touristische Aufmerksamkeit weit über das Jahr 2018 hinaus.

3. Gesamtaussage
Der Rahmen- und Kostenplan und das Zukunftsinvestitionsprogramm 2019 wurden
vom Gemeinderat der Stadt Lahr am 12. Mai 2014 beschlossen. Die dort genannten
Maßnahmen bilden den Arbeitsauftrag für die LGS GmbH zum Bau der Daueranlagen der Landesgartenschau 2018. Insgesamt wurde ein Kostenrahmen von
43,245 Mio. € festgesetzt, hinzu kamen die vom Gemeinderat beschlossenen Aufstockungen in Höhe von ca. 5,8 Mio. €. In diesem Rahmen werden die Finanzmittel
durch die Stadt der LGS GmbH zur Verfügung gestellt und stellen keine Risiken für
die GmbH dar.