Beschlussvorlage (Beschreibung Konzept Abenteuerspielplatz)
Vorlage: Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V.
27. Juni 2016
Beschlussvorlage (Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V.)
Beschlussvorlage (Beschreibung Konzept Abenteuerspielplatz)
Beschlussvorlage (Konzeption Imker)
Beschlussvorlage (Lageplan Vereinsheim "Grille")
Beschlussvorlage (Übersichtsplan Ernet-Krummhalde)
Beschlussvorlage (Übersichtsplan Schmolzmatt)
27. Juni 2016
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Beschlussvorlage (Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V.)
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Seite 1 von 4 Herr Zähr, Tel.: 07821/920888-14 Fax: 07821/920888-22 stefan.zaehr@lahr.de Amt für Soziales, Schulen und Sport Kinder- und Jugendbüro 8. Februar 2016 Abenteuer-Spielplatz Lahr: Aktueller Sachstand und Standortwahl 1. Was ist ein Abenteuer-Spielplatz? Ein Abenteuer-Spielplatz (synonyme Bezeichnungen: Aktivspielplatz, Bauspielplatz, Kinder- und Jugendfarm) ist ein naturnaher, pädagogisch betreuter „Erlebnisspielraum“. Er bietet Kindern und Jugendlichen eine Vielfalt an Erfahrungsbereichen und Gestaltungsmöglichkeiten, die ihnen – gerade im Zeitalter zunehmender Medialisierung, verstärkter Konsumorientierung und fortschreitender Beschränkung von Naturerlebnissen nicht mehr alltägliche – elementare Natur-, Spiel- und Lernerfahrungen ermöglichen und vielfältige Impulse für eine nachhaltige Lebensgestaltung geben können. Zentrale Elemente von Abenteuer-Spielplätzen sind Hüttenbau, handwerkliches Arbeiten in Werkstätten (z.B. Holz, Stein, Ton, Metall), Malen/Basteln/Handarbeiten, Natur- und Umweltangebote (z.B. Nutzgärten), Kochen/Backen, („Freies“) Spielen, Sport/Bewegung und ggf. ein (Klein-)Tierbereich. Wesentliches Grundprinzip bei den Angeboten ist, dass die Kinder selbst entscheiden, ob, mit was, wann und wie lange sie spielen bzw. bauen/werkeln. Erwachsene stehen ihnen als Bezugspersonen zur Seite. Die Anlage und Ausstattung eines Abenteuer-Spielplatzes spricht in der Regel 8 bis 14-jährige Kinder an. Aber auch für Jugendliche bieten sie anspruchsvollere und oft auch verantwortungsvollere Betätigungs- und Erlebnisfelder. Neben Einzelpersonen richtet sich ein Abenteuer-Spielplatz als alternativer Bildungsort explizit auch an Gruppen und Schulklassen. Sprache, Herkunft, Religion, soziale Schicht oder Behinderung der Besucher/-innen spielen keine Rolle: Jede/-r ist mit seiner Einzigartigkeit willkommen. Ein Abenteuer-Spielplatz ist somit auch ein Ort des Miteinanderlebens, der Integration und Inklusion. Den Auftrag der Jugendhilfe erfüllen Abenteuer-Spielplätze in idealer Weise (§ 11 SGBVIII). Im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wurden AbenteuerSpielplätze als am ehesten kindgemäße Betreuungsangebote bezeichnet. 2. Abenteuer-Spielplatz in Lahr 2.1. Ausgangslage Das Kinder- und Jugendbüro bietet Kindern im Rahmen der Stadtranderholungen und der Aktionen „Treffpunkt zum Spielen“ mit dem Spielmobil bereits seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten „mobile“ „Abenteuer-Spielplätze“ an. Sie orientieren sich an den oben genannten zentralen Elementen und Grundprinzipien. Die Erfahrungen dabei sind äußerst positiv. Die Notwendigkeit solcher alternativer Erlebnisspielräume wurden im Laufe der Jahre immer deutlicher sichtbar – auch als Folge der zunehmenden Veränderung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Zuschlag für die Landesgartenschau (LGS) 2018 und der damit verbundenen Erschließung neuer Parkanlagen wurde seitens des Kinder- und Jugendbüros die Möglichkeit gesehen einen Abenteuer-Spielplatz als festes Angebot für Lahrer Kinder und Jugendliche auf dem LGS-Gelände zu installieren. Im Rahmen Seite 2 von 4 des Projekts „Kinder- und jugendgerechte LGS Lahr 2018“ wurde die Idee in die Beteiligungsprojekte mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren/-innen eingebracht und diskutiert. Vor allem die Kinder der Altersgruppe U12 und Multiplikatoren/-innen befürworteten einen solchen Spielplatz. Er hat bei ihnen eine höhere Wichtigkeit als ein „klassischer“ Spielplatz. Auch im Workshop „Spielen und Begegnen auf der Landesgartenschau“ der LGS GmbH im Juni 2014 wurde einem Abenteuer-Spielplatz als mehrgenerationenübergreifendem Angebot seitens der erwachsenen Workshop-Teilnehmer/-innen oberste Priorität eingeräumt. Der Abenteuer-Spielplatz wurde daraufhin neben vielen anderen Ideen und Anregungen aus den Beteiligungsprojekten im Jahr 2014 in den Entwurf der „Spielplatz-Konzeption“ der LGS aufgenommen – allerdings ohne festen Standort und ohne Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen- und Kostenplan. 2.2. Sichtweise der Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich die Idee eines Abenteuer-Spielplatzes in der Stadt Lahr – auf dem LGS-Gelände oder auf einer anderen Fläche im Stadtgebiet. Sie möchte die Planung, Organisation und den laufenden Betrieb allerdings in die Hände der Bürgerschaft geben, z.B. an eine ehrenamtliche Initiative oder an einen Verein. Die Stadtverwaltung kann sich grundsätzlich vorstellen das Areal langfristig und kostengünstig zur Verfügung zu stellen und vorbehaltlich der Zustimmungen in den politischen Gremien die fachliche Begleitung und Unterstützung der Ehrenamtlichen zu leisten, sich an den Kosten für Planung und Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen und einen finanziellen Zuschuss für die Grundausstattung des Areals und den pädagogischen Betrieb bereitzustellen. In das Handlungskonzept Lahr 2025 wurde die Errichtung eines AbenteuerSpielplatzes mit städtischer Unterstützung im Herbst 2015 als eine Maßnahme (5.3.4) mit kurzfristiger Priorität aufgenommen. 2.3. Initiative Abenteuer-Spielplatz Das Kinder- und Jugendbüro hat die Gründung einer ehrenamtlichen Initiative durch aktives Ansprechen von Bürgern/-innen in die Hände genommen. Nach zwei Informationsveranstaltungen im Frühsommer 2015 wurde im Juli 2015 die „Initiative Abenteuer-Spielplatz“ gegründet. Ihr gehören derzeit 20 Mitglieder an, davon ca. zehn aktive. Die meisten davon sind (ehemalige) ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen des Kinder- und Jugendbüros, mittlerweile zum Teil mit pädagogischer Berufsausbildung. Auch Vertreter/-innen aus der Elternschaft und Sozialpädagogen/innen sind im Gremium vertreten. Die Initiative wird vom Leiter des Kinder- und Jugendbüros, Stefan Zähr, fachlich begleitet und unterstützt. Die Initiative Abenteuer-Spielplatz trifft sich ca. einmal im Monat. Neben Überlegungen zur Grobkonzeption stand vor allem die Standortfrage im Fokus der Sitzungen. Außerhalb der Sitzungen wurden auch Kontakte zu anderen AbenteuerSpielplätzen (z.B. Kinder- und Jugendfarm Landau, Kinderabenteuerhof Freiburg) geknüpft, ein Kontakt zum Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdjA) hergestellt und mögliche Standorte in Lahr besichtigt. Demnächst soll eine Entscheidung über die zukünftige Rechtsform der Initiative fallen. Auch wenn sich derzeit ein fester Kern an Ehrenamtlichen gebildet hat, so muss sich die Initiative in der nächsten Zeit erst noch bewähren und zeigen, dass sie sich tatkräftig engagieren kann. Weitere Mitglieder und/oder Unterstützer/-innen sowie ein oder zwei Hauptverantwortliche mit genügend zeitlichen Kapazitäten sind sicherlich nötig. Die fortlaufende Unterstützung des Kinder- und Jugendbüros (siehe 2.2) ist zur Motivationsförderung unabdingbar. Seite 3 von 4 2.4. Standortfrage 2.4.1. Voraussetzungen an den Standort Die Initiative Abenteuer-Spielplatz hat sich für eine Mindestfläche von 3.000 qm, idealerweise 4.000qm, mit einer wünschenswerten Erweiterungsmöglichkeit auf 6.000 qm, mit eingezäunter Fläche – und folgt damit der Empfehlung des BdjA. Wasser-, Abwasser- und – sofern möglich – Elektrizitätsanschlüsse müssten vorhanden oder geschaffen werden. Es werden auch (einfache) sanitäre Anlagen (z.B. ein Toilettenwagen) und Hütten/Unterstände für Gruppenarbeit und Material zu Beginn benötigt. Diese können möglicherweise von ortsansässigen Firmen gespendet bzw. finanziert werden. 2.4.2. Standortdiskussion Die Initiative Abenteuer-Spielplatz hat sich zunächst für einen Standort auf dem LGSGelände ausgesprochen, was von der LGS GmbH von Beginn an unterstützt wurde. Nach mehreren Sitzungen und Gesprächen mit Vertretern/-innen der LGS GmbH und der Stadtverwaltung wurde Ende 2015 jedoch deutlich, dass weder im See- noch im Kleingartenpark geeignete Flächen in dieser Größenordnung und zum Einzäunen zur Verfügung gestellt werden können (maximal 1000 qm). Als alternative Standorte wurden daraufhin eine Fläche in der Kleingartenanlage im Ernet, der Spielplatz/Park neben der Johann-Peter-Hebelschule sowie – bei Umzug des Imkervereins in die Kleingartenanlage im Ernet – das Imkerei-Gelände an der Dammenmühle vorgeschlagen. 2.4.2.1. Ernet Das vorgeschlagene Gebiet im Ernet wird vor allem aufgrund seiner zentralen Lage, dem Wasserzugang durch den Bach, den vorhandenen Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsanschlüssen und der naturnahen Umgebung als sehr attraktiv eingestuft, entspricht allerdings derzeit nicht der Mindestflächen-Anforderung von 3.000 qm plus Erweiterungsoption. Auf ein gutes Verhältnis zu den Kleingärtnern/-innen würde großen Wert gelegt. Eine Nutzung des ehemaligen Vereinsheims „Grille“ wird grundsätzlich sehr positiv gesehen. Fragen der Sanierung wären zu klären. 2.4.2.2. Spielplatz an der Johann-Peter-Hebelschule Die Fläche des Spielplatzes an der Johann-Peter-Hebelschule wird ebenfalls als attraktiv eingestuft. Sie entspricht in etwa den gewünschten Größenvorstellungen. Als interessant werden die Kooperationsmöglichkeiten mit der benachbarten Schule und dem Don-Bosco-Zentrum gesehen. Bedenken bestehen aufgrund der Lage am Rand eines Wohngebiets und möglicher Anwohner/-innen-Beschwerden durch Lärm. 2.4.2.3. Imkerei-Gelände an der Dammenmühle Das Gelände des Imkervereins an der Dammenmühle bietet trotz dem Fehlen von Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsanschlüssen gute räumliche Voraussetzungen: Es gibt Wiesen- und Waldflächen, einen kleinen Bach, eine naturnahe Umgebung und eine Hütte zur Nutzung als Angebots- und Lagerraum. Erweiterungsflächen stünden in der Nähe zur Verfügung. Große Bedenken werden jedoch aufgrund der abseitigen Lage im Hinblick auf die Erreichbarkeit für Kinder gesehen. 2.4.2.4. LGS-Gelände Sollte auf dem Gelände der LGS widererwartend doch noch eine geeignete Fläche gefunden werden, besteht nach wie vor Interesse. Seite 4 von 4 2.4.3. Fazit Die Initiative Abenteuer-Spielplatz spricht sich nach Abwägen aller Standort-Vor- und -Nachteile für das Gelände in der Kleingartenanlage im Ernet aus. Das ehemalige Vereinsheim „Grille“ müsste zur Nutzung zur Verfügung stehen. Auch sollte eine eventuelle spätere Flächenerweiterung, z.B. durch die Nutzung angrenzender Kleingärten, zugesichert werden. gez. Stefan Zähr