Informationsvorlage (Haushalt 2016 -Bericht über die Haushaltsentwicklung)
25. Juli 2016
Information Abt: 20/201 Wurth Datum: 27.06.2016 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 160/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.07.2016 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 25.07.2016 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Haushalt 2016 -Bericht über die Haushaltsentwicklung Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016. Anlage(n): Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 160/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 umfasst ein Gesamtvolumen von € 159.850.000,--. Hiervon entfallen € 112.760.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 47.090.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2016 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 9.130.000,-- ausgewiesen. Für den Gesamthaushalt 2016 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,0 Mio. € ab. Die erwartete Verbesserung resultiert dabei im Wesentlichen aus Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von über 0,9 Mio. € und des Vermögenshaushaltes in Höhe von über 1,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2016 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen. Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2016, bei der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im weiteren Jahresverlauf noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen eintreten können. Im Haushaltsplan 2016 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 18.333.450,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare Haushaltsentwicklung für 2016 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nicht in voller, sondern in entsprechend reduzierter Höhe zum Tragen kommen dürfte. Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2015 einen Bestand von rd. 30,88 Mio. € aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 22,24 Mio. € beläuft. Der bisherige Haushaltsvollzug 2016 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig gemacht. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer