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Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))

                                    
                                        Neufassung

RICHTLINIEN
für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald

Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat am xx.xx.2016 die Neufassung der
folgenden Richtlinien beschlossen:
1. Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben Schülerinnen und Schüler
- der öffentlichen Schulen in Lahr
- der Städtischen Musikschule Lahr
- der privaten Musikschulen und privaten Musiklehrkräfte in Lahr
- von sonstigen musikpädagogischen Einrichtungen in Lahr sowie
- Mitglieder von Lahrer Musik- und Gesangvereinen
- einzelne Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lahr
durch die Verleihung einer Musikmedaille und/oder Ensemblemusikmedaille der
Stadt Lahr/Schwarzwald.
2. Die Musikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald in Gold oder Silber wird an
Solisten und Kammermusikensembles bis zur Größe eines Nonetts verliehen.
Jedes einzelne Mitglied eines Kammermusikensembles wird mit einer
Musikmedaille ausgezeichnet.
Es erhalten
a) die goldene Musikmedaille:
- 1., 2.und 3. Preisträgerinnen und Preisträger beim Bundeswettbewerb
„Jugend musiziert“;
- 1., 2.und 3. Preisträgerinnen und Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben, wenn das Leistungsniveau mit dem des
Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ vergleichbar ist.
b) die silberne Musikmedaille:
- 1., und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Landeswettbewerben
„Jugend musiziert“;
- 1., und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene, wenn das Leistungsniveau mit dem eines Landeswettbewerbs
„Jugend musiziert“ vergleichbar ist.
3. Die Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald in Gold oder in Silber
wird an alle Mitglieder von Orchestern, Chören, Bands und Formationen im
Bereich der U-Musik sowie sonstige Ensembles der E-Musik ab zehn
Musizierenden verliehen.

Es erhalten
a) die goldene Ensemblemusikmedaille:
- 1. und 2. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben;
b) die silberne Ensemblemusikmedaille:
- 3. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben;
- 1. und 2. Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene.
4. Bei Erringung mehrerer Preise durch eine Person oder ein Ensemble wird nur
eine Medaille vergeben, und zwar für die höchste Auszeichnung. Die anderen
Preise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt.
Wenn eine Person die Voraussetzungen für die Ehrung mit einer Musikmedaille
sowie einer Ensemblemusikmedaille erfüllt, wird er mit beiden Medaillen aus-gezeichnet.
Bei Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen für die Ensemblemusikmedaille in
unterschiedlichen Ensembles wird nur eine Medaille vergeben, und zwar die
höchste Auszeichung. Die anderen Wettbewerbspreise werden in der
Verleihungsurkunde vermerkt.
5. Die Ehrung erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an Wettbewerben, die von
einschlägigen, allgemein anerkannten Verbänden oder Institutionen getragen
oder anerkannt werden. Die Prüfung der Ehrungsvoraussetzugen erfolgt durch
das Kulturamt der Stadt Lahr, ggf. unter Einbeziehung von Musikfachleuten/Institutionen.
6. Die Musikmedaille und die Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald
wird grundsätzlich einmal im Jahr für Wettbewerbserfolge im jeweils
vorangegangenen Kalenderjahr verliehen. Vorschläge für Ehrungen sind mit
entsprechender Begründung und Nachweisen jeweils bis zum 01. März eines
jeden Jahres beim Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald einzureichen.
Die Vorschläge werden vom Kulturausschuss beraten. Der Gemeinderat
entscheidet auf Vorschlag des Kulturausschusses über die Ehrungen und über
die Art der Durchführung.
7. In besonders gelagerten Fällen können Kulturausschuss, Oberbürgermeister
oder der zuständige Dezernent, in Abstimmung mit dem Kulturausschuss, dem
Gemeinderat auch Ehrungen in Abweichung von Ziffer 2 und 3 dieser Richtlinien
vorschlagen.
Die Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.