Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis - Kostenersatzordnung -)
Vorlage: Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis - Kostenersatzordnung -
21. November 2016
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis
- Kostenersatzordnung -)
Beschlussvorlage (Entwurf des Feuerwehrkostenverzeichnisses)
Beschlussvorlage (Entwurf Kostenersatzordnung)
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulationen)
21. November 2016
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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis
- Kostenersatzordnung -)
Beschlussvorlage (Entwurf des Feuerwehrkostenverzeichnisses)Beschlussvorlage (Gebührenkalkulationen)Beschlussvorlage (Entwurf Kostenersatzordnung)
Beschlussvorlage Amt: St. Feuerw Vogt Datum: 26.09.2016 Az.: StFW / BVS Drucksache Nr.: 260/2016 130.51.01 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Langenwinkel 18.10.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 18.10.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 18.10.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 20.10.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 25.10.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 26.10.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz 27.10.2016 vorberatend öffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 14 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis - Kostenersatzordnung - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald -Kostenersatzordnung- mit dazugehörigem Kostenverzeichnis nach Maßgabe der angeschlossenen Entwürfe (siehe Anlagen). Anlage(n): Entwurf Kostenersatzordnung Entwurf des Feuerwehrkostenverzeichnisses Gebührenkalkulationen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 260/2016 Seite - 2 - Begründung: I. Allgemein Mit der Neufassung des Feuerwehrgesetztes Baden-Württemberg am 17.12.2015 und des Erlasses der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) vom 18.03.2016 wurden zum einen pauschalierte Stundensätze für Normfahrzeuge festgesetzt und zum anderen eine neue Berechnungsgrundlage für die Stundensätze der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte sowie der nicht genormten Feuerwehrfahrzeuge vorgegeben. Aufgrund der Änderungen im Feuerwehrgesetzt (FwG) und des Erlasses der VOKeFw wurde eine komplette Überarbeitung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr/Schwarzwald unabwendbar. II. Gebührenbemessung Die Verwaltung hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den in der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben sowie den Empfehlungen des Städtetags Baden-Württemberg sowohl umfassende Kalkulationen zur Ermittlung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald erstellt als auch eine Zuordnung der bei der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald vorhanden Normfahrzeugen zu den von der VOKeFw vorgegebenen Stundensätzen vollzogen. III. Änderungen Nachfolgend sind die im Vergleich zur bestehenden Kostenersatzordnung bzw. der bisherigen Gebührenkalkulation maßgeblichen Änderungen dargestellt: Fahrzeugstundensätze: Bisher wurden die Stundensätze sämtlicher Fahrzeuge der Feuerwehr Stadt Lahr anhand der Beschaffungskosten, der kalkulatorischen Kosten, Unterhaltungskosten und der Betriebskosten in Abhängigkeit der tatsächlich jährlichen Einsatzstunden kalkuliert. Durch Erlass der VOKeFw bedarf es für die Normfahrzeuge keine Kalkulation mehr, da diese entsprechend vorgegebenen Stundensätzen abzurechen sind. Lediglich für die Sonderfahrzeuge bedarf es einer Kalkulation, bei welcher lediglich 10% der Anschaffungskosten abzüglich der Zuschüsse und den Anteil des öffentlichen Interessens in Höhe von 50% durch einen pauschalen Jahresstundensatz von 80 Stunden dividiert wird. Aufgrund dessen, dass bei den zukünftigen Fahrzeugstundensätzen die Betriebskosten nicht mehr berücksichtig werden, müssen die zukünftig durch einen separaten Kostensatz erhoben werden. Einsatzkräfte: Für die Berechnung der Stundensätze für ehrenamtliche Kräfte wurden bisher die tatsächlichen Einsatzstunden sowie sämtliche zurechenbaren Kosten als Berechnungsgrundlage angesetzt. Drucksache 260/2016 Seite - 3 - Zukünftig ist durch den Gesetzgeber vorgeben, dass die Stundensätze der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften anhand der beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie der sonstigen für den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten mit einem pauschale Jahresstundensatz von 80 Stunden zu berechnen sind. Die hauptamtlichen Einsatzkräfte werden weiterhin anhand der Vorgaben der VWV Kostenfestlegung entsprechend den örtlichen Verhältnissen berechnet. In der Änderung des Feuerwehrgesetztes wurde festgelegt, dass die Stundensätze sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Fahrzeuge entgegen der bisherigen stündlichen nur noch in halbstündlicher Taktung erfolgen darf. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Thomas Happersberger Stadtbrandoberamtsrat