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Beschlussvorlage (Beispielrechnung einer möglichen städtebaulichen Förderung)

                                    
                                        Beispielrechnung Umnutzung ehem. Tonofenfabrik in ein stadtgeschichtliches Museum

Gesamtkosten
Grunderwerb zu 100 %
förderfähig

förderfähigen
Kosten

Kostenüber-nahme Kostenüberdurch Bund + Land nahme durch
60%
Stadt 40%

157.000,00 €

157.000,00 €

94.200,00 €

62.800,00 €

7.850,00 €

7.850,00 €

4.710,00 €

3.140,00 €

Summe Grunderwerb
Baukosten
2.630.000,00 €

164.850,00 €

98.910,00 €

65.940,00 €

5% Grunderwerbssteuer

geschätzte berücksichtigungsfähige Kosten

430.000,00 €
*1 330.000,00 €

2.200.000,00 €

60% förderfähig*2
25% förderfähig*3
Summe Baukosten

keine Förderung Restbetrag
übernimmt die Stadt

1.320.000,00 €
550.000,00 €

792.000,00 €
330.000,00 €

528.000,00 €
220.000,00 €

1.870.000,00 €

1.122.000,00 €

748.000,00 €

760.000,00 €

1.220.910,00 €

813.940,00 €

760.000,00 €

Gesamtbetrag 2.794.850,00 € 2.034.850,00 €

Summe Bund + Land

Summe Stadt:

1.220.910,00 €

1.573.940,00 €

*1 Der Betrag resultiert aus den nichtförderfähigen Kosten (von 2,2 Mio betragen 15%= 330.000 Euro).
*2 In 10.4.1 der Städtebauförderungsrichtlinien ist bestimmt, dass bei der Umnutzung von Altbauten die
berücksichtigungsfähigen Kosten zu 60% zuwendungsfähig sind, vorausgesetzt es wird eine kommunale
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung geschaffen, die mitunter auch dem Sanierungsgebiet dient. Von den 60%
zuwendungsfähigen Kosten übernehmen Bund und Land wiederum 60% und der Anteil der Stadt beträgt 40%.

*3 Gemäß 10.3 der Städtebauförderungsrichtlinien sind bei z.B. denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich 25% der
berücksichtigungsfähigen Kosten zuwendungsfähig (Anteil Bund/Land 60% - Anteil Stadt 40%).

Stadtplanungsamt 29.04.2013 Da