Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
Vorlage: Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Neufassung zum 01.01.2017
21. November 2016
Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))
21. November 2016
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Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
RICHTLINIEN für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald vom 06.12.1988 in der Fassung vom 01.03.1993 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat am 05.12.1988 die folgenden Richtlinien beschlossen sowie durch Beschluß vom 01.03.1993 geändert: 1. Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt die Mitglieder von Lahrer Musik- und Gesangvereinen, die Schülerinnen und Schüler der Städtischen Musikschule und der öffentlichen Schulen in Lahr sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lahr für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben durch die Verleihung von Musikmedaillen der Stadt Lahr/Schwarzwald. 2. Es erhalten a) die goldene Musikmedaille: 1., 2. und 3. Preisträgerinnen und Preisträger bei internationalen Wettbewerben, 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei nationalen Wettbewerben, 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Bundeswettbewerben „Jugend musiziert“; b) die silberne Musikmedaille: 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Wettbewerben Landesebene, 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger Landeswettbewerben „Jugend musiziert“, 3. Preisträgerinnen Preisträger bei nationalen Wettbewerben, 3. Preisträgerinnen Preisträger bei Bundeswettbewerben „Jugend musiziert“; auf bei und und 3. Bei Erringung mehrerer Preise durch eine Person oder ein Ensemble wird nur eine Medaille vergeben, und zwar für die höchste Auszeichnung. Die anderen Preise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt. 4. Für Chöre, Orchester und sonstige Ensembles mit zehn und mehr Mitgliedern bzw. mit einem/einer Dirigenten/Dirigentin wird eine gemeinsame Medaille an den betreffenden Verein, die betreffende Schule bzw. den/die Träger/in oder Leiter/-in des Ensembles verliehen. Für Kammermusikensembles bzw. sonstige Ensembles mit einfach besetzten Stimmen bis zur Größe eines Nonetts werden Medaillen an die einzelnen Mitglieder verliehen. 5. Die Ehrung erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an solchen Wettbewerben, die von einschlägigen, allgemein anerkannten Verbänden oder Institutionen getragen oder anerkannt werden. 6. Die Musikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald wird grundsätzlich einmal im Jahr für Wettbewerbserfolge im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr 1 verliehen. Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender Begründung und Nachweisen jeweils bis zum 01. März eines jeden Jahres beim Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald einzureichen. Die Vorschläge werden vom Kulturausschuß unter Anhörung der Interessengemeinschaft Lahrer Musik- und Gesangvereine beraten. Der Gemeinderat entscheidet auf Vorschlag des Kulturausschusses über die Ehrungen und über die Art der Durchführung. 7. In besonders gelagerten Fällen kann der Kulturausschuß dem Gemeinderat auch Ehrungen in Abweichung von Ziffer 2 dieser Richtlinien vorschlagen. 2