Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Vorlage: Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Neufassung zum 01.01.2017
21. November 2016
Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))
21. November 2016
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Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017)
Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ))Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))
Beschlussvorlage Amt: 41 Stehle Datum: 12.10.2016 Az.: be/ste Drucksache Nr.: 283/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 03.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Neufassung zum 01.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Neufassung der Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr gemäß dem beigefügten Entwurf. Anlage(n): Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung ) Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 283/2016 Seite - 2 - Begründung: Die jährliche Verleihung der Musikmedaille der Stadt Lahr erfolgt gemäß den im Jahre 1988 durch den Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossenen Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben. Eine Ergänzung bzw. Änderung der Richtlinien erfolgte zuletzt zum 01.03.1993. Die Ehrungen betreffen in den allermeisten Fällen Kinder und Jugendliche, die ihre musikalische Ausbildung in Lahr erhalten und entsprechende Erfolge bei überregionalen Musikwettbewerben erzielen konnten. Das Kulturamt hat unter Einbeziehung der Städtischen Musikschule und anderer musikpädagogischer Einrichtungen die seit nunmehr 23 Jahren unveränderten Ehrungsrichtlinien auf ihre aktuellen Erfordernisse überprüft und, wie nachfolgend aufgeführt, Änderungsvorschläge inhaltlicher und redaktioneller Art erarbeitet. In der vorgeschlagenen Neufassung der Richtlinien wurden auch Änderungswünsche aufgrund von Anregungen durch Eltern ehemaliger Preisträger berücksichtigt. Des Weiteren fanden in der Neufassung notwendige Ergänzungen und Konkretisierungen als Reaktion auf die veränderte Musikbildungslandschaft in Lahr ihren Niederschlag. Die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen der Richtlinien umfassen im Wesentlichen: a) Erweiterung des Ehrungskreises Zukünftig sind auch Schüler von privaten Musikschulen/Lehrkräften oder sonstigen musikpädagogischen Einrichtungen für die Auszeichnung mit einer Musikmedaille und/oder einer Ensemblemusikmedaille ausgezeichnet werden b) Änderung der Ehrungsvoraussetzungen für die Auszeichnung mit der goldenen Musikmedaille Zukünftig sollen auch 3. Preisträgerinnen und Preisträger beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ sowie 3. Preisträgerinnen und Preisträger bei anderen nationalen oder internationalen Wettbewerben mit einer goldenen Musikmedaille geehrt werden. c) Streichung der bisherigen Regelungen für eine Verleihung der Musikmedaille an Orchester, Chöre und sonstige Ensembles mit zehn und mehr Mitgliedern Bislang wurde bei der Auszeichnung von Orchestern, Chören und sonstigen Ensembles mit zehn und mehr Mitgliedern nur eine gemeinsame Medaille an den betreffenden Verein, die betreffende Schule bzw. den Leiter oder Träger des Ensembles verliehen. Die einzelnen Mitglieder der Orchester, Chöre oder Ensembles erhielten keine Medaille bzw. Urkunde. Die Verwaltung schlägt vor diese Regelung ersatzlos zu streichen. d) Einführung einer neuen Ehrungsform durch die Verleihung einer „Ensemblemusikmedaille“ an Orchester, Chöre, Bands und Formationen der U-Musik sowie sonstige Ensembles der E-Musik mit mehr als zehn Mitgliedern Die unter Ziffer b. beschriebene bisherige Verfahrensweise, bei der Ehrung von Orchestern, Chören und sonstigen Ensembles mit zehn und mehr Mitgliedern nur eine gemeinsame Medaille an den/die Leiter/in zu verleihen, wurde von einigen Eltern der Ensemblemitglieder beanstandet, da sie zu Unzufriedenheit und Enttäuschung bei den einzelnen Ensemblemitgliedern, vornehmlich Kinder und Jugendliche, führte. Von Elternseite wurde u. a. angeregt, bei der Verleihung der Musikmedaillen analog zum Verfahren bei der Sportlerehrung zu verfahren. Bei dieser ebenfalls jährlich durchgeführten Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler werden, z. B. im Falle der Auszeichnung einer Mannschaft, alle Mannschaftsmitglieder mit jeweils einer persönlichen Sportlermedaille oder Plakette ausgezeichnet. Drucksache 283/2016 Seite - 3 - Um hier eine Gleichbehandlung herzustellen schlägt die Verwaltung vor, für die nachfolgend aufgeführten Musikformationen, die Ehrung mit einer Ensemblemusikmedaille einzuführen. Mit dieser neu geschaffenen Ensemblemusikmedaille sollen zukünftig Orchester, Chöre, Bands und Formationen der U-Musik sowie sonstige Ensembles der E-Musik mit mehr als zehn Mitgliedern ausgezeichnet werden. Durch die Auszeichnung mit einer Ensemblemusikmedaille an jedes Mitglied von erfolgreichen Orchestern, Chören, Bands und großen Ensembles soll der persönliche Beitrag am Gemeinschaftserfolg besser gewürdigt werden. Da es sich bei den Mitwirkenden der auszuzeichnenden Ensembles in vielen Fällen um Kinder und Jugendliche handelt, soll mit der Verleihung einer Ensemblemusikmedaille auch der Gemeinschaftssinn gefördert werden. Die Ensemblemusikmedaille soll in Gold und in Silber vergeben werden. Die goldene Ensemblemusikmedaille erhalten: 1. und 2. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben Die silberne Ensemblemedaille erhalten: 3. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben 1. und 2. Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene e) Konkretisierungen und Ergänzungen im Falle der Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen für verschiedene Musikmedaillen Bei Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen für die Auszeichnung mit der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille werden zukünftig beide Medaillen vergeben. Sollte eine Person in unterschiedlichen Ensembles die Ehrungsvoraussetzungen für eine Ensemblemusikmedaille erfüllen, wird nur eine Medaille vergeben und zwar die für die höchste Auszeichnung. Die anderen Preise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt. e) Erweiterung des Berechtigtenkreises für ein Sondervorschlagsrecht zur Ehrung mit der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille in besonders gelagerten Fällen Das Vorschlagsrecht zur Auszeichnung mit einer Musikmedaille oder einer Ensemblemusikmedaille in besonders gelagerten Fällen wird auf den Oberbürgermeister und den zuständigen Dezernenten erweitert. Im Zuge der Neufassung der Richtlinien ist auch eine gestalterische Anpassung der Musikmedaillen und der Verleihungsurkunden vorgesehen. Guido Schöneboom Gottfried Berger Reinhard Stehle