Beschlussvorlage (Gaskonzession; Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr)
Vorlage: Gaskonzession; Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr
21. November 2016
Beschlussvorlage (Gaskonzession;
Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 1 zum Verfahrensbrief - Formulare)
Beschlussvorlage (Anlage 2 zum Verfahrensbrief - Musterkonzessionsvertrag)
Beschlussvorlage (Verfahrensbrief)
21. November 2016
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Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 2 zum Verfahrensbrief - Musterkonzessionsvertrag)Beschlussvorlage (Anlage 1 zum Verfahrensbrief - Formulare)Beschlussvorlage (Verfahrensbrief)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 10.10.2016 Az.: 813.90 Drucksache Nr.: 281/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Gaskonzession; Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Verfahrensbrief zur Vergabe der Gaskonzession und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr auf der Grundlage des Verfahrensbriefs durchzuführen. Anlage(n): Verfahrensbrief Anlage 1 zum Verfahrensbrief - Formulare Anlage 2 zum Verfahrensbrief - Musterkonzessionsvertrag BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 281/2016 Seite - 2 - Begründung: I. Allgemeines Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Sitzung am 31.07.2006 (Beschlussvorlage Nr. 97/2006) beschlossen, mit der badenova AG & Co. KG (jetzt: bnNetze GmbH) einen Gaskonzessionsvertrag rückwirkend zum 01.01.1998 abzuschließen. Der Gaskonzessionsvertrag wurde in der Folge am 08./29.01.2007 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Demnach endet der aktuelle Gaskonzessionsvertrag am 31.12.2017. Ein Konzessionsvertrag ist ein Wegenutzungsvertrag, auf dessen Grundlage eine Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde) einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Recht zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zwecke der meist ausschließlichen Versorgung mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser einräumt. Die Gebietskörperschaft erhält als Gegenleistung für die Gewährung des Wegenutzungsrechts eine Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte darstellt. Die Bemessung der Konzessionsabgabe und deren zulässige Höchstgrenze sind in der Konzessionsabgabenordnung geregelt. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist u.a. geregelt, dass der Netzbetrieb vom Gasvertrieb organisatorisch und rechtlich zu trennen ist (sog. Legal Unbundling). Demnach ist der Energievertrieb nicht Gegenstand des Gaskonzessionsvertrages. Der Gasbedarf der Stadt Lahr ist in einem gesonderten Ausschreibungsverfahren zu beschaffen. Die Vergabe der Gaskonzession erfolgt auf Grundlage von § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und hat sich zudem anhand der allgemeinen Vergabegrundsätzen zu orientieren. D.h. es ist ein Wettbewerb durchzuführen. Das Verfahren hat diskriminierungsfrei zu erfolgen und dieses Verfahren muss transparent sein. II. Verfahrensstand Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des mit der badenova AG & Co. KG, bzw. der bnNETZE GmbH als deren Rechtsnachfolgerin, bestehenden Vertrages über die Wegenutzung für den Betrieb des örtlichen Gasversorgungsnetzes (Gaskonzessionsvertrag) zum 31.12.2017 im EU-Amtsblatt vom 22.12.2015 sowie im Bundesanzeiger vom 23.12.2015 öffentlich bekannt gemacht. In diesen Bekanntmachungen hat die Stadt interessierte Energieversorgungsunternehmen gebeten, bis zum 01.04.2016 ihr Interesse am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages bei der Stadt anzuzeigen. Innerhalb dieser Frist hat sich lediglich die bnNETZE GmbH bei der Stadt gemeldet. Mit dem anliegenden Verfahrensbrief sollen nun der weitere Verfahrensablauf sowie die für die Konzessionierungsentscheidung maßgeblichen inhaltlichen Gesichtspunkte festgelegt werden. Der Verfahrensbrief dient als Verhandlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Neuvergabe der Konzession. Er wurde unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskanzlei W2K, Freiburg, erstellt. … Drucksache 281/2016 Seite - 3 - III. Weitere Verfahrensschritte Es sind folgende weitere Schritte zur Neuvergabe der Gaskonzession vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Beschluss des Verfahrensbriefs im Gemeinderat Übersendung des Verfahrensbriefs an die bnNETZE GmbH Prüfung des von der bnNETZE GmbH eingereichten Angebots Etwaige Nachverhandlungen mit der bnNETZE GmbH Vorabstimmung des Konzessionsvertrages mit der Kommunalaufsicht Entscheidung über die Konzessionsvergabe und den Konzessionsvertrag im Gemeinderat 7. Förmliche Vorlage an die Kommunalaufsicht 8. Vertragsschluss Die Stadt Lahr hat zur Beratung und Durchführung des Verfahrens die Kanzlei w2k, Freiburg eingebunden. Die Verwaltung empfiehlt, den als Anlage beigefügten Verfahrensbrief zur Vergabe der Gaskonzession zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens auf der Grundlage dieses Verfahrensbriefs zu beauftragen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer