Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker
Datum: 14.11.2016 Az.:
622/Br/Ha/Wa
Drucksache Nr.: 330/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
21.11.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
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Betreff:
Bestellung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss)
Beschlussvorschlag:
Herr Dipl.-Ing. Michael Ortmann, dienstansässig Waltersweierweg 1 in 77652 Offenburg, wird als stimmberechtigtes Mitglied für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss) für die Umlegung „Hosenmatten II, 2. Abschnitt“, Gemarkung Lahr
bestellt.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 330/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Nach § 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) ist nach
§ 3 Abs. 3 ein Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme zu bestellen.
Alternativ kann der Gemeinderat widerruflich als weiteres stimmberechtigtes Mitglied und als
Stellvertreter jeweils einen Beamten des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes, der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde im Einvernehmen mit dieser Behörde
oder einen örtlich zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und seinen Vertreter bestellen.
In den Umlegungsausschuss ist als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme
(beratender Sachverständiger) u.a. ein Vermessungsbeamter der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
zu bestellen.
Nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr ist bei Umlegungen eines Beamte/r des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der/die Leitung des städt. Vermessungsamtes
innehat, als stimmberechtigtes Mitglied zu bestellen. Insofern wurde von § 3 Abs. 3 DVOBauGB Gebrauch gemacht.
Da die Stadt Lahr keinen Beamten des höheren vermessungstechnischen Dienstes mehr beschäftigt, wird vorgeschlagen den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Michael Ortmann als stimmberechtigtes Mitglied zu bestellen.
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Guido Schöneboom
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Ralph Brucker