Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog
Datum: 19.10.2016
Az.: 892.41
Drucksache Nummer:
297/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
07.11.2016
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
21.11.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 nach
Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Anlage(n):
Haushaltsplan HAF 2017 (Entwurf)
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 297/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Der Haushaltsplanentwurf der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist ein Gesamtvolumen von € 222.000,- aus, wobei auf den Verwaltungshaushalt € 28.000,- und auf den Vermögenshaushalt € 194.000,- entfallen.
Im Planentwurf ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt i.H.v.
€ 4.000,- veranschlagt. Der allgemeinen Rücklage können im Haushaltsjahr 2017 laut der
Planzahlen aufgrund der vorgesehenen Veräußerung von Grundvermögen voraussichtlich
€ 194.000,- zugeführt werden.
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Rechnungsjahres
2015 auf € 749.821,17 (Stand zum Stichtag 31.12.2015).
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Nach einem Beschluss des Stiftungsrats wird das Spital seit dem 01.01.2000 als Eigenbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt. Aufgrund dieser Entscheidung ist für die
Einrichtung ein gesonderter Wirtschaftsplan nach den eigenbetriebsrechtlichen Regelungen
zu erstellen.
Es wird darum gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen.
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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender
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Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer