Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
15. Dezember 2014
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 14/2014 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 15.12.14 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 16:25 Uhr bis 18:55 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2- beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Bürgermeister Petters Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 13 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.11.2014 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat den Erwerb von zwei Grundstücken im „Industriegebiet West“ beschlossen. 2. Der Gemeinderat hat über den Stellenplan 2015 Beschluss gefasst. 3. Der Gemeinderat hat das weitere Vorgehen hinsichtlich des Aufgabenbereichs Vermessung festgelegt. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 228/2014 201 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2015 Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf der Aufstellung des Haushaltsplans. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadtrat Oßwald gibt ebenfalls eine Stellungnahme ab. Während der Behandlung des Tagesordnungspunkts treffen Ortsvorsteher Fäßler, Stadträtin Frei und Stadtrat Volk im Sitzungssaal ein. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2015 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2015 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. 2. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2014 bis 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -4288/2014 201 2. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 299/2014 10/101 3. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Hier: Vertreter des Seniorenbeirats Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Vorsitzende verliest die vom Stadtseniorenbeirat für die verschiedenen Gremien gemeldeten sachkundigen Einwohner und lässt en bloc abstimmen. Der Gemeinderat beschließt: Verkehrsausschuss Stadtseniorenbeirat Vertreter: Stellvertreter: Jäckle, Hans-Jürgen Leuser, Wolfram Umweltausschuss: Stadtseniorenbeirat Vertreterin: Stellvertreter: Ducksch, Regina Burzlaff, Bernd Abstimmungsergebnis: Einstimmig 297/2014 10/101 4. Bestellung der Dozentenvertreterinnen für den Pädagogischen Beirat der VHS Lahr Gemäß des Organisationsstatuts der VHS gehört die Dozentenvertretung dem Pädagogischen Beirat an. Status und Aufgabe entsprechen denen der „sachkundigen Einwohner/innen“. Durch die Dozentenvertretung wurden die bisherigen Dozentenvertreterinnen auf 3 Jahre von der Dozentenschaft wiedergewählt. Da für Beiräte die Bestimmungen der GemO über beratende -5Ausschüsse analog anzuwenden sind, sind die Dozentenvertreterinnen entsprechend durch den Gemeinderat zu wählen. Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Vorsitzende verliest die Namen der Dozentenvertreterinnen und lässt en bloc abstimmen. Der Gemeinderat beschließt: Als Dozentenvertreterinnen werden bestellt: Frau Marie-Luise Wiechers, Klostermattenstraße 7, 77948 Friesenheim Frau Angela Lorch, Am Sonnenberg 6, 77960 Seelbach Abstimmungsergebnis: Einstimmig 284/2014 Spital 5. Eigenbetrieb Spital Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2015 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 286/2014 202 6. badenova AG & Co. KG; Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2015 aufgrund gesetzlicher Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Lahrer Wassermengenpreises um die gesetzliche Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts (Erhöhung von 0,051 €/m³ auf 0,081 €/m³) zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6239/2014 201 7. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung - Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung vom 01.01.2008 nach Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs (Anlage 1) und stimmt der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation sowie dem vorgeschlagenen Gebührensatz zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 219/2014 202 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2015 Folgendes: 1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2014 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin, Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2015 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. -76. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung laufende Kosten Kläranlage kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Kläranlage 7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt 8. Im Kalkulationsjahr 2015 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Bei der Schmutzwasserbeseitigung wird die restliche Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 835.450,68 € ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2013 in Höhe von 36.868,67 €. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen des Jahres 2015, jeweils Stand Oktober 2014, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2015 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 1,38 je m3 Schmutzwasser € 0,35 je m3 Schmutzwasser € 0,22 je m2 gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 25 % 0% 50 % 5% 25 % 0% 50 % 5% -8258/2014 30 9. öffentl.-rechtl. Vertrag mit der Gemeinde Friesenheim über den Brandschutz auf dem Flugbetriebsgelände Der Gemeinderat beschließt: Beiliegendem Entwurf des öffentl.-rechtl. Vertrages zwischen der Gemeinde Friesenheim und der Stadt Lahr wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 233/2014 501 10. Bildungslandschaft Lahr - Sachstandsbericht und Ausblick - Stadträtin Granderath betritt während der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Sachstandsbericht der Projektgruppe Bildungslandschaft Lahr wird zur Kenntnis genommen. 2. Die vorgeschlagenen Strukturen in der Organisation der Bildungslandschaft Lahr, insbesondere die Einrichtung eines Steuerkreises wird befürwortet. 3. Dem von der Projektgruppe (Lenkungsgruppe) erarbeiteten Leitbild der Bildungslandschaft Lahr wird zugestimmt. 4. Die Einrichtung einer Koordionationsstelle (Teilzeitstelle 50 %) auf der Grundlage des vorgeschlagenen Stellenprofils wird befürwortet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 231/2014 602 11. Neuausweisung der Platanenallee Dreyspringstraße als geschützter Grünbestand Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Platanenallee in der Dreyspringstraße wird als geschützter Grünbestand ausgewiesen. 2. Sollte die Standsicherheit der Bäume mit der jetzigen Kronenform nicht mehr gegeben sein, ist durch einen starken Kronenrückschnitt für eine Kronenentlastung und den möglichst langen Erhalt der Bäume zu sorgen. 3. Die anliegende Satzung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9273/2014 BGL 12. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr-Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft - Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015 zur Kenntnis und genehmigt diesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 298/2014 61 13. Bebauungsplan BÜRGERPARK - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich insbesondere zum Themenkreis Lärmschutz eine engagierte Diskussion. Herr Jud vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud und Frau Fink geben ergänzende Informationen zum Thema. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen danach erst im Verlauf der konkreten Planungen, für die der Bebauungsplan die Grundlagen liefert. Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan BÜRGERPARK wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 296/2014 61 14. Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 24. November 2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELDSÜD, 7. Änderung wird beschlossen. - 10 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 24. November 2014 beschlossen. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 198/2014 61 15. Bebauungsplan HAGENDORN - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan HAGENDORN aufgestellt. 2. Für den im Bestandsplan dargestellten Überschneidungsbereich wird der Bebauungsplan OBERER HAGENDORN teilaufgehoben. 3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. 4. Der Entwurf zum Bebauungsplan HAGENDORN vom 18.11.2014 wird gebilligt. 5. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 292/2014 61 16. Bebauungsplan RHEINSTRASSE-SÜD, 1. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung, vom 21.11.2014 wird gebilligt. 2. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2012 wird hinsichtlich des betroffenen Plangebietes abgeändert. Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Plan. Die örtliche Bekanntmachung erfolgt durch die Offenlage des Bebauungsplanes. - 11 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 291/2014 61 17. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 24.11.2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung wird in der Fassung vom 24.11.2014 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 15.10.2014 2. Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats am 27.10. und 10.11.2014 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. - 12 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 15.12.2014 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin