Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)
Vorlage: Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen
30. Januar 2017
Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…
30. Januar 2017
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Beschlussvorlage (Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen: - Bericht an den Gemeinderat - Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume - Änderung der besonderen Vertragsbedingungen…
Beschlussvorlage (Anlage 2: Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, derzeitige Fassung)Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)Beschlussvorlage (Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, derzeitige…Beschlussvorlage (Anlage 3: Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Anlage 2 Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) § 1 Widmungszweck der öffentlichen Einrichtungen (1) Die Stadt Lahr stellt die aus der Anlage 1 ersichtlichen Räumlichkeiten als öffentliche Einrichtungen für die Durchführung von Veranstaltungen für gesellschaftliche, kulturelle, politische bzw. sportliche Zwecke jeweils entsprechend der Ausweisung in der Anlage zur Verfügung. (2) Der Inhalt der Nutzungszwecke wird wie folgt bestimmt: 1. Die gesellschaftliche Nutzung umfasst Veranstaltungen, die der Unterhaltung, Diskussion, Information, Ehrung oder ähnlichen Zwecken sowie religiösen Zwecken dienen. Hierunter fallen auch private Feierlichkeiten. 2. Die kulturelle Nutzung umfasst Ausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen und ähnliche Veranstaltungen inkl. Proben. 3. Die politische Nutzung umfasst öffentliche Diskussions- und Informationsveranstaltungen, die zu politischen Themen durchgeführt werden. 4. Die sportliche Nutzung umfasst den Übungs- und Spielbetrieb in dem durch die Ausstattung der Einrichtung bestimmten Rahmen. (3) Die Hallen und Gymnastikräume werden während der Schulzeiten von den Schulen zur Durchführung des Sportunterrichts genutzt. Sonstige Nutzungen sind nur außerhalb dieser Zeiten zugelassen. (4) Sämtliche Räume in Schulen stehen nur außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung. (5) Die Räume im VHS-Zentrum „Haus zum Pflug“ dienen in erster Linie der Nutzung durch die Volkshochschule. Sonstige Nutzungen werden nur innerhalb der verbleibenden Kapazitäten zugelassen. (6) Die Räume im „Schlachthof – Jugend und Kultur“ sind vorrangig der Jugendarbeit und für kulturelle Veranstaltungen gewidmet. Sonstige Nutzungen sind nur innerhalb der verbleibenden Kapazitäten zugelassen. (7) Vom Nutzungszweck umfasst sind nur Veranstaltungen mit lokalem bzw. regionalem Charakter oder Einzugsbereich. Nicht umfasst sind insbesondere politische Veranstaltungen mit überregionalem Charakter (z.B. Landes- und Bundesparteitage). (8) Die Überlassung der in Abs. 1 genannten Einrichtungen erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen des o. g. Widmungszwecks. In besonderen Einzelfällen ist eine Zulassung über die genannten Widmungszwecke hinaus möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Über die Zulassung über den Widmungszweck hinaus entscheidet der Oberbürgermeister. Er kann diese Befugnisse auf Bedienstete der Stadt Lahr übertragen. Anlage 2 § 2 Nutzungsberechtigte (1) Berechtigt zur Nutzung der Veranstaltungsräume im Rahmen der Kapazitäten sind die Einwohner der Stadt Lahr, Personen die in Lahr ein Gewerbe betreiben sowie juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die in Lahr ihren Sitz haben oder ein Gewerbe betreiben, soweit sich aus der Anlage nichts anderes ergibt. (2) Eine Überlassung an auswärtige Personen und Personenvereinigungen kann erfolgen, wenn diesbezüglich Kapazitäten bestehen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung entscheidet der Oberbürgermeister. Er kann diese Befugnis auf Bedienstete der Stadt Lahr übertragen. (3) Nutzer, die wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Regelungen der Überlassung der Veranstaltungsräume, insbesondere die in § 4 Abs. 2 genannten Regelungen verstoßen, sind von der weiteren Benutzung ausgeschlossen. Auf Antrag wird der Ausschluss angemessen befristet. § 3 Zulassung (1) Gehen für die Benutzung eines Veranstaltungsraumes mehrere Bewerbungen für denselben Termin ein, so erfolgt die Überlassung nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. (2) Bewerben sich Personen oder Personenvereinigungen, denen ein Anspruch auf Nutzung nach § 2 zusteht und auswärtige Personen, so ist den Nutzungsberechtigten nach § 2 Abs. 1 Vorrang einzuräumen, wenn noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Innerhalb der Nutzungsberechtigten nach § 2 Abs. 1 ist, wenn noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen und städtischen Einrichtungen Vorrang vor anderen Nutzungsberechtigten zu geben. (3) Werden Anträge auf Zulassung später als vier Wochen vor dem begehrten Termin gestellt, besteht kein Anspruch auf Zulassung. § 4 Ausgestaltung der Überlassung und der Benutzung (1) Das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt und den Benutzern für die Überlassung und Benutzung der Veranstaltungsräume wird privatrechtlich ausgestaltet. Die Zulassung zur Benutzung erfolgt durch den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags. (2) Dem Mietvertrag liegen die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) sowie die für die einzelnen Veranstaltungsräume jeweils geltenden besonderen Miet- und Nutzungsbedingungen und die Hausordnungen zugrunde. Anlage 2 (4) Für die Überlassung der Veranstaltungsräume wird in der Regel ein Benutzungsentgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Entgeltordnung. § 5 Andere Räumlichkeiten Die übrigen in diesen Richtlinien nicht genannten städtischen Veranstaltungsräume sind nur für den Verwaltungsgebrauch bestimmt und stellen daher keine öffentlichen Einrichtungen dar. Sie können an Dritte überlassen werden, soweit sie nicht für dienstliche Zwecke benötigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung dieser Räumlichkeiten besteht nicht. Über die Zulassung entscheidet der Oberbürgermeister. Er kann diese Befugnisse auf Bedienstete der Stadt Lahr übertragen. § 6 In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Sie gilt für alle Zulassungen, die ab diesem Zeitpunkt erfolgen. 20.10.2016 Widmungszweck der öffentlichen Einrichtungen Raum/Halle Bezeichnung Widmung gesellschaftl. Nutzung kulturelle Nutzung sportliche Nutzung Anmerkungen politische Nutzung zuständige Stelle sonstige Nutzung Lahr Stadthalle, Theaterbestuhlung mit Erhöhungen X X X X X X großer Saal X X X kleiner Saal (=Roter Saal) X X X keine priv. Feierlichkeiten nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat Amt 41 VHS-Kurse keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten Amt 41 Amt 41 VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse VHS-Kurse keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten VHS VHS VHS VHS VHS VHS VHS VHS VHS VHS Aktienhof Versammlungsraum Amt 41 Pflugsaal VHS Zentrum, Haus zum Pflug Seminarraum (Zimmer 1.07) X Seminarraum (Zimmer 1.08) X Seminarraum/Besprechungsraum (Zimmer 2.01) X Seminarraum (Zimmer 2.03) X Seminarraum (Zimmer 2.04) X Seminarraum (Zimmer 2.05) X ATM-Raum X Vortragsraum Reihenbestuhlung X Lehrküche X Computer-Raum X Max-Planck-Gymnasium Turnhalle X Gymnastikraum X Mensa Aula X Schutterlindenbergschule Mensa X X X X X X X X X X keine priv. Feierlichkeiten Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Scheffelgymnasium Mensa Empfangshalle Abt. 501 Abt. 501 Theodor-Heuss-Schule Gymnastikraum X Turnhalle X Friedrichschule Turnhalle X Eichrodtschule Turnhalle X Geroldseckerschule Turnhalle X Gutenbergschule Turnhalle Altes Rathaus, Ratssaal (ggf. mit Nebenraum) X X X X X Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 X Trauungen (ohne keine priv. Feierlichkeiten, keine Tanz- und Bewegungsveranstaltungen Amt 41 max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat Abt. 502 Schlachthof Veranstaltungshalle X X 1 von 3 20.10.2016 Raum/Halle Widmung Anmerkungen gesellschaftl. Nutzung kulturelle Nutzung sportliche Nutzung politische Nutzung Projektbereich X X X X Großviehhalle X X X X Bezeichnung Großmarkthalle/Rheintalsporthalle 2 sonstige Nutzung keine priv. Feierlichkeiten max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat X Rheintalsporthalle 1 X Kleintierhalle X zuständige Stelle X keine priv. Feierlichkeiten X keine priv. Feierlichkeiten Abt. 502 Abt. 502 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Hallensportzentrum Foyer X Halle 1 X Halle 2 X Kraftraum Hallensportzentrum X Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Abt. 501 Mauerfeld Mietersheim nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 1 Veranstaltung pro Wochenende (Fr. Abend bis Sonntag Abend), max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat OV Mietersheim Bürgerhaus Mietersheim X X X Grundschule Mietersheim Aula X Sporthalle OV Mietersheim OV Mietersheim Proben, VHS X X Sulz Ortsverwaltung / Schulungsräume X X X X nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat OV Sulz Grundschule Sulz Turnhalle OV Sulz OV Sulz X Sulzberghalle X X X X X X X nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat keine priv. Feierlichkeiten keine priv. Feierlichkeiten X nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat Veranstaltungshalle Sporthalle Foyer X Kippenheimweiler X OV Sulz OV Sulz OV Sulz OV Kippenheimweiler Kaiserswaldhalle Halle X X X 2 von 3 20.10.2016 Raum/Halle Bezeichnung Widmung gesellschaftl. Nutzung kulturelle Nutzung sportliche Nutzung Anmerkungen politische Nutzung sonstige Nutzung nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat Foyer X Grundschule Aula X X X X X VHS-Kurse X OV Kippenheimweiler X nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat OV Reichenbach Geroldseckerhalle Saal X OV Kippenheimweiler OV Kippenheimweiler nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat Ortsverwaltung Bürgersaal X Reichenbach zuständige Stelle X X Grund- und Hauptschule Turnhalle OV Reichenbach X Hugsweier Begegnungshaus "Altes Volksbad" X X X X X X Sportheim Schutterlindenberghalle X Langenwinkel X X X VHS-Kurse keine privaten Feierlichkeiten nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat OV Hugsweier OV Hugsweier OV Hugsweier Grundschule Schulturnhalle Aula (Mehrzweckraum ggf. mit Flur) X X X X X X X Küche X Feuerwehr Schulungsraum X Kuhbach X Sport- und Festhalle Ortsverwaltung Bürgerraum X X X X X X X nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. VHS-Kurse Feierlichkeiten pro Monat Vermietung nur an Vereine und gemeinnützige Organisationen nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Nachmittags- Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. betreuung Feierlichkeiten pro Monat nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat nur max. 10 lärmintensive Veranstaltungen (Discos, Fasnachtsverantstaltungen, etc)/Jahr, max. 2 priv. Feierlichkeiten pro Monat Vermietung nur an Vereine und gemeinnützige Organisationen OV Langenwinkel OV Langenwinkel OV Langenwinkel Feuerwehr OV Kuhbach OV Kuhbach 3 von 3