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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Städtische Musikschule -Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 433
Himmelsbach

Datum: 18.01.2017 Az.:

Drucksache Nr.: 24/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Städtische Musikschule -Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der
Finanzposition 2.3330.935000-999 „Städtische Musikschule -Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagenvermögens“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
33.800,-- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen -Kommunale Investitionspauschale“ mit einem Betrag von
18.500,-- Euro sowie bei der Finanzposition 2.3330.367000-001
„Städtische Musikschule -Zuweisungen/Zuschüsse vom übrigen Bereich“ mit einem
Betrag von 15.300,-- Euro.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 24/2017

Seite - 2 -

Begründung:

Im Haushaltsplan 2016 sind für die städtische Musikschule unter der Finanzposition
2.3330.935000-999 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagenvermögens“
Haushaltsmittel in Höhe von 16.000,-- Euro bereitgestellt worden.
Für diese Finanzposition weist die Haushaltsrechnung 2016 mit Stand vom
18.01.2017 Ausgaben in Höhe von 47.280,12 Euro und damit eine Überschreitung
von 31.249,12 Euro aus. Im Sinne einer Ausgabenerhöhung hinzuzurechnen sind
noch zweckgebundene (Mehr-)Einnahmen in Höhe von 2.550,-- Euro, so dass sich
die zu bewilligenden Mehrausgaben auf einen Gesamtbetrag von 33.800,-- Euro belaufen.
Durch die Errichtung der neuen Kindertagesstätte im Gebäude der Lotzbeckstraße
20 (Bereich ehemalige Gebrüder Grimm Schule) musste ein Lager- und Vorbereitungsraum der Musikschule rückgebaut werden. Dies war zur Sicherstellung eines
benötigen 2. Fluchtweges erforderlich. Der Fluchtweg der Kindertagesstätte führt
durch die Musikschule. Diese Entscheidung ist erst im März 2016 gefallen. Für den
entfallenden Raum der Musikschule wurde ein Konzept der dezentralen Lagerung
entwickelt und entsprechend Schränke, Regale und Tische angeschafft. Die Ausgaben hierfür betrugen 18.500,00 Euro.
Im Rahmen der Planungen für die LGS 2018 wurde die Musikschule von der LandesgartenschauLahr 2018 GmbH zur Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen verpflichtet. Für 80 vorgesehene Konzerte als „Walking Acts“ im Zeitraum April bis Oktober 2018 wurden spezielle Instrumente im Wert von 15.300,00 Euro angeschafft (Mülleimer-Schlagzeug, Gitarren). Die Musikschule erhielt für die Beschaffung
der Instrumente einen Zuschuss von 15.000,-- Euro von der LGS GmbH.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 33.800,-- Euro kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen
und allgemeine Umlagen -Kommunale Investitionspauschale“ mit einem Betrag von
18.500,-- Euro und 2.3330.367000-001 „Städtische Musikschule -Zuweisungen/
Zuschüsse vom übrigen Bereich“ mit einem Betrag von 15.300,-- Euro erfolgen.
Die Haushaltsrechnung 2016 weist für die Kommunale Investitionspauschale bei einem Ansatz 2016 von 3.330.000,-- Euro Mehreinnahmen in Höhe von
318.444,90 Euro aus.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer