Beschlussvorlage (Breitbandausbau in Lahr - Sachstandsbericht - Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“)
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: OB Büro Siegele Datum: 23.02.2017 Az.: Drucksache Nr.: 46/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.03.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Breitbandausbau in Lahr - Sachstandsbericht - Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht zum Breitbandausbau in Lahr sowie von den Vorteilen und Nachteilen eines Beitritts der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ und möglichen Alternativen. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Konsortialvertrages zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Lahr sowie dem Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ zu. 3. Der Gemeinderat beschließt den Betrauungsakt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Vertragsentwürfen sowie in dem Betrauungsakt gegebenenfalls noch auftretende Unstimmigkeiten vor Abschluss der Verträge und vor Erlass des Betrauungsaktes in Abstimmung mit den anderen Beteiligten zu beseitigen. Soweit es sich hierbei um ausschließlich redaktionelle oder inhaltliche Veränderungen ohne erhebliche Bedeutung oder Modifikationen infolge steuerrechtlicher Erwägungen handelt, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates. 5. Für das von der Stadt Lahr im Rahmen des Beitritts zur "Breitband Ortenau GmbH & Co. KG" zu entrichtende Stammkapital bewilligt der Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der FiBERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 46/2017 Seite - 2 - nanzposition 2.7610.930000/002 (Breitbandausbau -Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 45.000,-- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Umschichtung der unter der Finanzposition 2.7610.959000/002 (Breitbandausbau -Ausbau Breitbandnetz) in Höhe von 120.000,-- Euro veranschlagten Haushaltsmittel. Anlage(n): • Detaillierte Beschreibung der "Breitband Ortenau GmbH & Co. KG" • Vertragswerk Drucksache 46/2017 Seite - 3 - Begründung: Inhaltsverzeichnis 1. Standortfaktor Breitbandausbau 2. Sachstand zum Breitbandausbau in Lahr 3. Planungen des Ortenaukreises für den Breitbandausbau in der Ortenau 4. Konzept der „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ (BOG.KG) 5. Entscheidungsoptionen der Stadt Lahr 6. Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ a) Vorteile b) Nachteile 7. Ausbau in Eigenorganisation der Stadt Lahr 8. "Verlorener Zuschuss" an ein Privatunternehmen (Deckungslückenmodell) 9. Verschiebung der Entscheidung mit evtl. späteren Beitritt zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ 10. Zusammenfassung und Beschlussempfehlung Anlagen o o o o o Detaillierte Beschreibung der „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ Konsortialvertrag Gesellschaftsvertrag der Breitband Ortenau Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG Betrauungsakt Drucksache 46/2017 Seite - 4 - 1. Standortfaktor Breitbandausbau Eine leistungsstarke Breitbandinfrastruktur wird sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Nutzung immer wichtiger. Die Stadt Lahr sieht deshalb in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Standortentwicklung und Wirtschaftsförderung. Manche sprechen von der digitalen Infrastruktur als dem wichtigsten Standortfaktor überhaupt. Nach herrschender Meinung wird längerfristig nur ein Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Endkunden den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft und der Wirtschaft gerecht. Die rasante Entwicklung hin zur Industrie 4.0 beschleunigt diesen Trend massiv. 2. Sachstand zum Breitbandausbau in Lahr: Der Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung und der Gemeinderat haben sich mehrfach (am 04.11.2014, am 23.03.2015, am 10.07.2015, am 24.11.2015 und am 03.11.2016) mit dem Thema Breitband befasst. Hierbei hat die Stadtverwaltung Informationen zum Thema gegeben, es wurde eine Grundlagenstudie beauftragt und später – durch die Breitbandberatung BadenWürttemberg – vorgestellt. Es wurden Ausbaugebiete definiert und eine allgemeine Kostenprognose für die Gebiete Industriegebiet West sowie Gewerbegebiet Langenwinkel eingeholt. Diesen beiden Gewerbegebieten weist die Grundlagenstudie erste Ausbaupriorität zu. In den Jahren 2014 und 2015 hat die Telekom Ausbauzusagen für einen Ausbau auf Basis Glasfaser bis zum Kabelverzweiger plus Kupfer bis zum Endkunden gegeben. Die Zusagen wurden eingehalten und – zuletzt in Kippenheimweiler (Vorwahlgebiet 07825) – dieser Ausbaustandard bis Juli 2016 realisiert. Drucksache 46/2017 Seite - 5 - In den (auch Lahrer) Gewerbegebieten besteht jedoch ein weitergehender Bedarf. Die aktuelle Versorgung liegt unter 50 Mbit/Sekunde. Generell wird in Gewerbegebieten von einem Bedarf von symmetrisch (d.h. im Upload und im Download) von mindestens 50 Mbit/Sekunde ausgegangen. Diese Industrie- und Gewerbegebiete in Lahr gelten aktuell somit als unterversorgt, was wiederum bedeutet, dass für diese Gebiete staatliche Fördermittel beantragt werden können. Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung im Juli 2015 bereits mit einem Ausbauszenario für Lahrer Gewerbegebiete befasst. Die Stadtverwaltung hat in der Folge mit einem weiteren Untersuchungsauftrag (Netzplanungsfirma GEODATA, Prof. Anders (Lehrstuhl für digitale Medien an der Hochschule Furtwangen)) grobe Kostenschätzungen für einen Glasfaserausbau in den Lahrer Gewerbegebieten eingeholt. GEODATA hat für den Anschluss aller Grundstücke im Lahrer Industriegebiet West Kosten von 2,4 bis 2,8 Mio. Euro abzüglich Förderung ermittelt. Nach Abzug des von verschiedenen Gegebenheiten – wie etwa der interkommunalen Zusammenarbeit – abhängigen Zuschusses wäre von der Stadt Lahr für das Industriegebiet West ein Betrag zwischen 1,4 und 2 Mio. Euro zu finanzieren. Für diesen verbleibenden Betrag gibt es grundsätzlich folgende Refinanzierungsmöglichkeiten: a) Erhebung eines Kostenanteils bei den Endnutzern. Ein solcher Eigenkostenanteil ist üblich. Die Modalitäten werden derzeit noch mit dem Ortenaukreis geprüft. b) Einnahmen aus einem Pacht- bzw. Konzessionsvertrag mit einem Betreiber. Diese Einnahmen werden voraussichtlich damit in Zusammenhang stehen, wie viele Nutzerverträge mit Endkunden der Betreiber abschließen kann, also wie hoch die Anschlussquote des Ausbaugebietes ist. Der Ortenaukreis geht davon aus, dass dem Grunde nach eine komplette Amortisation (oder sogar ein "Gewinn") möglich ist. Dies zu erreichen, ist jedoch ungewiss. Ein realistischer Amortisationszeitpunkt für die Stadt Lahr könnte etwa nach 20 bis 40 Jahren erreicht sein. Der Amortisationszeitpunkt wäre wesentlich abhängig von der Anschlussquote der Gebäude bzw. Grundstücke an das Glasfasernetz. Drucksache 46/2017 Seite - 6 - Im Haushaltsplan 2017 der Stadt Lahr sind unter der Finanzposition 2.7610.959000/002 (Breitbandausbau -Ausbau Breitbandnetz) Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,-- Euro veranschlagt. Der Mittelansatz setzt sich dabei einerseits aus der Einstellung (weiterer) Planungsmittel und andererseits aus der Bereitstellung von Mitteln zur Begleichung erwarteter "Beitrittskosten" im Zuge der voraussichtlichen Gründung einer Rechtsform durch den Ortenaukreis zusammen. Auf Basis der bisherigen Kostenschätzung für nur ein Ausbaugebiet (derzeit auf das Industriegebiet West bezogen) sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2018 bis 2020 investive Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. Euro eingestellt. Im Gegenzug sind im gleichen Zeitraum erwartete Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von zusammen 1,0 Mio. Euro berücksichtigt. Mittel für einen eventuellen Ausbau weiterer Gewerbegebiete sind in der mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht berücksichtigt. Aus Sicht der Stadtverwaltung sollten auch zunächst die Ausschreibungsergebnisse und Erfahrungen aus dem Industriegebiet West abgewartet werden. 3. Planungen des Ortenaukreises für den Breitbandausbau in der Ortenau In den letzten beiden Jahren hat der Ortenaukreis seine Planung für das sogenannte "Backbone"Netz (gemeindeverbindendes Breitband-Netz) vorangetrieben. Aufgrund der Größe und Topografie in der Ortenau sind zwischen den Gemeinden, vor allem im Schwarzwald, teilweise große Entfernungen zu überbrücken, die von privaten Netzanbietern nicht oder nur partiell bedient werden. Seine Hauptaufgabe sieht der Kreis darin, alle Gemeinden an ein überörtliches leistungsstarkes Breitbandnetz anzuschließen. Dabei sollen auch verschiedene Netzsicherheiten, wie etwa ein doppelter Zugang, sichergestellt werden. Der Kreis finanziert das Backbone-Netz selbst. Der Kreistag hat am 18.10.2016 beschlossen, zur Durchführung seiner Breitbandaktivitäten, vor allem hinsichtlich der Herstellung des gemeindeverbindenden Backbone-Netzes, eine eigene Gesellschaft zu gründen. Außerdem bietet er den Gemeinden an, sich daran zu beteiligen und über diese Gesellschaft auch eigene, örtliche Breitbandaktivitäten abzuwickeln. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing und Standortentwicklung der Stadt Lahr am 03.11.2016 wurden Aufgaben und Kosten dieser Gesellschaft – der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("BOG.KG") – von Frau Dr. Kohlmann, der Leiterin der Stabsstelle Breitband des Landratsamts, auf Einladung der Stadtverwaltung vorgestellt. Drucksache 46/2017 Seite - 7 - An weiteren Informationsabenden im November 2016 und bei einer Veranstaltung im Landratsamt Ende Januar 2017 hat Frau Dr. Kohlmann alle Städte und Gemeinden des Ortenaukreises im Detail über die BOG.KG informiert. Auch Lahrer Gemeinderatsfraktionen haben Vertreter in diese Informationsveranstaltungen entsandt. 4. Konzept der „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ (BOG.KG) Eine detaillierte Konzeptbeschreibung (mit den zugrunde liegenden Verträgen einschließlich Betrauungsakt) ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der Betrauungsakt ist notwendig, da die Einlagen in die Gesellschaft als Beihilfen im Sinne des EU-Rechts gewertet werden könnten. Aufgabe der BOG.KG ist es, vereinfacht gesagt, sich um die Erstellung des Backbone-Netzes (in der Finanzverantwortung des Kreises) sowie um die jeweiligen Ortsnetzmaßnahmen (in Finanzverantwortung der jeweiligen Gemeinde) zu kümmern. In allen Fällen ist die BOG.KG auch zuständig für die Antragsvorbereitung und -abwicklung aller in Frage kommenden staatlichen Fördermittel. Als Stammkapital der Gesellschaft sind e i n m a l i g 1 Euro pro Einwohner, für Lahr also rund 45.000 Euro geplant. Als Betriebskostenumlage der BOG.KG sind j ä h r l i c h nach derzeitiger Planung 0,50 Euro pro Einwohner zu zahlen, für Lahr also rund 22.500 Euro. Eventuell fällt auf diesen Betrag zusätzlich Mehrwertsteuer an, die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Höhe der von der Stadt Lahr für 2017 zu begleichenden Betriebskostenumlage beläuft sich auf einen entsprechend jahresanteiligen Betrag. Diese Umlage ergibt sich aus der Summe von insgesamt 430.000 Euro jährlichen Betriebskosten, mit denen das Landratsamt rechnet. Sie werden zur Hälfte vom Ortenaukreis und zur Hälfte von den Mitgliedsgemeinden übernommen. Die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für die Entrichtung der Betriebskostenumlage 2017 im Verwaltungshaushalt soll (erst) unterjährig nach Feststellung der tatsächlichen (jahresanteiligen) Betragshöhe und dann entsprechend der Zuständigkeitsregelung finanzieller Art der Stadt Lahr erfolgen (= Zuständigkeit des Oberbürgermeisters). Drucksache 46/2017 Seite - 8 - Kommunen, die beitreten möchten, können zunächst bis zum 31.03.2017 diesbezügliche Beschlüsse fassen. Ein späterer Beitritt bleibt jedoch möglich. Die Mitgliedschaft in der BOG.KG gilt für mindestens 12 Jahre, ein früherer Austritt wäre bei entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich, wofür eine 90 %-Mehrheit der Gesellschafterversammlung erforderlich wäre. Das Rechtsamt der Stadt Lahr hat die vom Ortenaukreis vorgelegten Verträge und den Betrauungsakt kritisch gewürdigt und dabei auf Folgendes hingewiesen: Es ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag der BOG.KG eine Kündigung nach 12 Jahren möglich. Die Frage ist, ob der (vorrangige, vgl. § 10 Abs. 3) Konsortialvertrag dieses gesellschaftsvertragliche "Können" einschränkt. Der Konsortialvertrag ist nämlich gem. § 10 Abs. 2 frühestens nach 20 Jahren kündbar. Wenn gewollt ist, dass man zwar den Konsortialvertrag nicht kündigen, aber dennoch nach 12 Jahren aus der BOG.KG ausscheiden kann, dann sollte das am besten im Konsortialvertrag (z.B. als Ergänzung in § 10 Abs. 2: "Das Recht zur Kündigung nach § 7 des Gesellschaftsvertrages der KG bleibt unberührt") notfalls auch durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragspartner klargestellt werden. In diesem Fall wäre sichergestellt, dass ein Austritt nach 12 Jahren möglich ist. Im Gesellschaftsvertrag der BOG.KG ist in § 3 zum Festkapital der Gesellschafter ausgeführt, dass der (einmalige) Kapitalanteil der Stadt Lahr bei 44.844 Euro liegt. Dieser ergibt sich aus dem Bevölkerungsstand zum 31.12.2015. In § 3 des Konsortialvertrages ist in Abs. 8 (Seite 8) ausgeführt, dass die Stadt Lahr zur Deckung der laufenden Ausgaben eine (jährliche) Einlage zu leisten hat. Diese beträgt maximal die Hälfte des (einmaligen) Festkapitalanteils (§ 3 Abs. 9 Konsortialvertrag) (=22.422 Euro). Diese laufende Leistung ist im Betrauungsakt konkret beschrieben (Siehe § 3 Abs. 2 zweiter Pfeil auf Seite 7 oben). Im Betrauungsakt wird generell der Leistungsaustausch zwischen den Kommanditisten und der Gesellschaft beschrieben. Je konkreter dieser Leistungsaustausch beschrieben wird, was aus Beihilfegründen so erfolgen muss, desto wahrscheinlicher wird der Leistungsaustausch der Umsatzsteuer unterworfen. Von daher ist damit zu rechnen, dass die jährlichen Ausgleichszahlungen der Stadt Lahr in Höhe von 22.422 Euro mit Umsatzsteuer beaufschlagt werden. Drucksache 46/2017 Seite - 9 - Die Großen Kreisstädte und damit auch Lahr sind im Verhältnis zu den anderen Kommunen im Aufsichtsrat der BOG.KG unterrepräsentiert (unter der Bedingung, dass alle Kommunen im Ortenaukreis sich beteiligen). Die Großen Kreisstädte sollen nur 25 % der Aufsichtsratssitze der Gemeinden erhalten, haben aber ca. 43 % der Bevölkerung des Ortenaukreises. Insgesamt ist die Regelung nicht drauf ausgelegt, zu berücksichtigen, wie viele und welche Kommunen sich beteiligen. Würde sich z.B. nur eine Gemeinde unter 3.500 Einwohnern, aber alle anderen Städte und Gemeinden des Ortenaukreises an der Gesellschaft beteiligen, hätte sie trotzdem das Recht einen Aufsichtsrat vorzuschlagen. Dies würde eine deutliche Überrepräsentanz bedeuten. Es besteht grundsätzlich ein Insolvenzrisiko, das angesichts der zumindest bisher ausschließlichen Beteiligung von Kommunen an der BOG.KG aus Sicht des Rechtsamts der Stadt Lahr aber für gering gehalten wird. 5. Entscheidungsoptionen der Stadt Lahr Ein Beitritt zur Gesellschaft BOG.KG ist die freie Entscheidung jeder Gemeinde, wenngleich die Beschlussfassung des Ortenaukreises vom18.10.2016 zur Gründung der Gesellschaft (s.o. Ziffer 3) von einem Beitritt zumindest der großen Mehrheit der Gemeinden ausgeht. Entsprechend der Aufgabenstellung der BOG.KG macht -außer Aspekten der Solidarität- ein Beitritt der Stadt Lahr nur Sinn, wenn man eigene Ausbauaktivitäten innerhalb von Lahr in Erwägung zieht. Dies ist entsprechend den gemeinderätlichen Befassungen (siehe Ziffer 2) der Fall. Folglich ist zu prüfen, welche Möglichkeiten für einen Breitbandausbau in Lahr in Frage kommen. Hierzu sieht die Stadtverwaltung grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten: Beitritt zur BOG.KG Ausbau in Eigenorganisation Zuschuss an Privatunternehmen Drucksache 46/2017 Seite - 10 - Außerdem könnte in Betracht gezogen werden, die Entscheidung über einen Betritt zur BOG.KG noch offen zu lassen und aufzuschieben. 6. Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co.KG“ (BOG.KG) a) Mögliche Vorteile eines Beitritts der Stadt Lahr zur BOG.KG wären: Erhöhte Förderquote Die BOG.KG kann generell die erhöhten Förderquoten beanspruchen, die bei interkommunaler Zusammenarbeit gelten. Diese sind bezogen auf die förderfähigen Kosten um 20 % höher als bei alleinigem Agieren einer Gemeinde. Unabhängige Fachkompetenz Die BOG.KG baut Fachkompetenz auf, die anbieterunabhängig ist und den Gesellschaftergemeinden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung steht. Die Materie ist sehr komplex (Telekommunikationsmarkt, Förderkulissen EU-Bund-Land, Baumaßnahmen, Ausschreibungen und Verhandlungen Netzbetreiber, laufende Weiterentwicklungen des Telekommunikationssanbietermarktes, Endkundenmarkt). Externes Knowhow, das man per Auftrag bei Fachbüros "einkaufen" könnte, ist teuer und oft interessensgeleitet, weil Büros in Abhängigkeit von Großanbietern stehen können. Kostenfreie Serviceleistungen Die BOG.KG wickelt für die Mitglieder auch alle Maßnahmen ab, die die Ortsnetze betreffen, in Lahr z.B. einen evtl. Ausbau des Industriegebiets West und weiterer Gewerbegebiete. In Verbindung gesehen mit der notwendigen Fachkompetenz wäre hierfür bei der Stadtverwaltung eigenes Personal -wenn auch befristet- einzustellen. Es ist schwierig, überhaupt kurzzeitig und kurzfristig geeignetes Personal zu bekommen. Drucksache 46/2017 Seite - 11 - Günstigere Baupreise Eine Ausschreibung erfolgt zwar in Losen. Der Ortenaukreis geht jedoch davon aus, dass bei Sammelausschreibungen durch die BOG.KG auch für Ortsnetzmaßnahmen in den einzelnen Gemeinden günstigere Preise möglich sind. Günstigere Betreiberangebote Ein vorhandenes Glasfasernetz ("Hardware"; "dark fiber") muss zur Nutzung als Breitbandanschluss von einem Netzbetreiber in Betrieb genommen und unterhalten werden. Je größer das Volumen ist, das am Markt ausgeschrieben werden kann, desto günstigere Angebote der Betreiber werden erwartet. Bessere Abstimmung Maßnahmen des Backbone-Netzes und von Ortsnetzmaßnahmen sind aus einer Hand leichter aufeinander abzustimmen. b) Nachteile eines Beitritts der Stadt Lahr zur BOG. KG wären: Gesellschafterkosten Es ist eine einmalige Einlage (1 Euro pro Einwohner; Lahr ca. 45.000 Euro) und eine Beteiligung an jährlichen Betriebskosten (50 Cent pro Einwohner; Lahr ca. 22.500 Euro) zu leisten. Die Höhe der Betriebskostenumlage kann sich verändern. Bindung an die BOG.KG für mindestens 12 Jahre. Jeder Gesellschafter ist mindestens 12 Jahre an die Mitgliedschaft gebunden und solange auch zur Betriebskostenumlage verpflichtet. Nach derzeitigem Stand fiele in dieser Zeit eine Umlagesumme von 315.000 Euro an. Vorher ist ein Austritt nicht möglich, es sei denn die Gesellschafterversammlung ändert mit 90 %iger Mehrheit die Statuten. Drucksache 46/2017 Seite - 12 - Momentan wird noch geprüft, ob sogar die Bindung des auf 20 Jahre ausgelegten Konsortialvertrags die Mitgliedschaft auf mindestens 20 Jahre festlegt (s.o. Ziffer 4). Eventuelle zeitliche Abhängigkeit bei Auftragsabwicklung Wenn viele Gemeinden gleichzeitig Ausbauwünsche in ihren Ortsnetzen haben (die sie auch zu finanzieren haben), könnte sich ein Abwicklungsstau bilden. Es könnte also zu einem verzögerten Ausbau kommen. Dem könnte die BOG.KG allerdings durch Personalaufstockung entgegenwirken. Mehrheitsbindung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung Je nach Thema und Zuständigkeit gibt es eine Abhängigkeit von den notwendigen Mehrheiten. Grundsätzlich davon n i c h t betroffen sind jedoch Maßnehmen in den Ortsnetzen, da die jeweilige Gemeinde hierbei als Auftraggeber gegenüber der BOG.KG auftritt. Im Einzelnen hierzu siehe auch rechtliche Würdigung unter Ziffer 4. Insolvenzrisiko (theoretisch) Von der BOG.KG ausgebaute Ortsnetze stehen formalrechtlich in deren Eigentum, obwohl sie von der jeweiligen Gemeinde beauftragt und bezahlt wurden. Eigentumsübergang ist formal erst nach Austritt aus der BOG.KG (also frühestens nach 12 Jahren) vorgesehen. Bis dahin besteht nur ein schuldrechtlicher Anspruch des jeweiligen Mitglieds (Gemeinde). Im theoretischen Insolvenzfall gingen diese Ortsnetze grundsätzlich in die Insolvenzmasse ein. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter wird ein Insolvenzfall als sehr unwahrscheinlich erachtet. Drucksache 46/2017 Seite - 13 - 7. Ausbau in Eigenorganisation der Stadt Lahr Die Stadt Lahr könnte auf einen Beitritt zur BOG.KG verzichten. Die BOG.KG bliebe trotzdem für den Ausbau des gemeindeverbindenden Backbone-Netzes zuständig. Die Stadt könnte einen Breitbandausbau innerhalb ausgewählter (Gewerbe-) Gebiete in der Stadt und den Stadtteilen selbst organisieren und beauftragen. Es wäre zu überlegen, mit welcher Aufgabenstellung die IGZ (vor allem wegen des Ostareals) und der Zweckverband IGP (für das Westareal) hierzu eingebunden werden können. Ggf. könnte hierzu auch eine eigene Gesellschaft gegründet werden, es wäre jedoch auch eine Abwicklung durch die Stadtverwaltung selbst möglich. Vorteile eines Ausbaus in Eigenregie wären: Einsparung der Gesellschafterkosten für die BOG.KG Es besteht vermutlich keine so lange Bindung (im Vergleich zu den 12 Jahren bei der BOG.KG) Man hat die eigene Abwicklungshoheit in allen Maßnahmen Es besteht eine zeitliche Unabhängigkeit für evtl. schnellere Abwicklung Es besteht kein Insolvenzrisiko, da das aufgebaute Netz sofort ins Eigentum übergeht. Nachteile des Eigenausbaus wären: Es ist zusätzlich eigenes Know-How aufzubauen. Es ist (befristet) zusätzliches Personal (im Umfang 0,5 bis 1,0 Arbeitskräfte) einzustellen. Die eigenen Personalkosten liegen (zumindest verkürzt) weit höher als bei Abwicklung über die BOG.KG. Schlechtere Ausschreibungsergebnisse sind aufgrund geringeren Marktvolumens möglich. Drucksache 46/2017 Seite - 14 - 8. Verlorener Zuschuss an ein Privatunternehmen (Deckungslückenmodell) Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit anstatt eines Ausbaus, der von der öffentlichen Hand getragen und organisiert wird, einem Privatunternehmen einen Zuschuss zum Ausbau zu gewähren. Die öffentliche Hand, die Stadt Lahr also für ihre Gebiete, müsste die Ausbauwünsche definieren, und hierfür einen Ausbaupartner finden. Ein solches Unternehmen, das könnte z.B. die Telekom oder Unity Media, und jedes andere Unternehmen sein, würde dann den notwendigen öffentlichen Zuschuss ermitteln und das Netz auf eigene Rechnung bauen und in Eigentum nehmen. Der Landkreis Emmendingen hat dies zusammen mit der Telekom in gewissem Umfang getan, jedoch nur für einen Glasfaserausbau bis zu den Kabelverzweigern. Von dort führen Kupferkabel bis zum Endkunden. Diese Technik wird generell -vor allem vom Land Baden-Württemberg und dem Ortenaukreis- für nicht zukunftsfähig erachtet. Bei einem solchen Modell sind der Wert von Leistung und Gegenleistung schwer einzuschätzen. Generell gilt, dass gerade große Unternehmen mit entsprechender Marktmacht hierbei leicht das Risiko durch entsprechenden Preis leicht auf die öffentliche Hand abwälzen und zur Marktabsicherung gegenüber Wettbewerbern nutzen. Dies schränkt die Angebotsvielfalt für den Endverbraucher ein. Ein "verlorener Zuschuss" ist im Sinne des Zuschussgebers "verloren", d.h. man hat kein Eigentum, keine Einnahmen und keine längerfristigen Einflussmöglichkeiten. Der Ortenaukreis hat diese Lösung für sich – das Backbone-Netz – ebenfalls geprüft und ausgeschlossen. 9. Verschiebung der Entscheidung mit evtl. späterem Beitritt zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ Der Ortenaukreis wünscht eine Beschlussfassung über den Beitritt zur BOG.KG bis zum 31.März 2017 und wird mit den beitrittswilligen Kommunen das Rechtskonstrukt gründen. Ein späterer Beitritt ist allerdings auch möglich. Drucksache 46/2017 Seite - 15 - In diesem Fall würden jedoch die bis dahin "eingesparten" Betriebskostenumlagen zuzüglich Verzinsung nach erhoben. Ein finanzieller Vorteil ergibt sich dadurch also nicht. Vor allem besteht bereits heute ein tatsächlicher Ausbaubedarf in Lahrer Gewerbegebieten. Auch bei sofortigem Beitritt zur BOG.KG ist im Jahre 2017 eine Fertigstellung von Ausbaumaßnehmen (etwa im Industriegebiet West) nicht mehr möglich. Bei einem späteren Beitritt werden Erstbeitretende der BOG.KG auch zuerst Aufträge durch die BOG.KG abwickeln lassen können. Bei einem späteren Beitritt ist mit einem verzögerten Ausbau zu rechnen. Es ist nicht ersichtlich, welche inhaltlichen Vorteile ein Zurückstellen der Beitrittsentscheidung haben sollte. Eine Verschiebung einer Beitrittsentscheidung wäre vor allem den Lahrer Unternehmen, die auf einen Breitbandausbau durch die öffentliche Hand setzen, nur schwer zu vermitteln. Zusätzlich sendet man auch entsprechende Signale hinsichtlich der Solidarität im Ortenaukreis und gegenüber Telekommunikationsunternehmen, wenn man allein agiert und ausschert. 10. Zusammenfassung Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass ein Ausbau des Breitbandnetzes in Lahr zeitnah erforderlich ist. Ein Aufschieben der Entscheidung wird deshalb nicht empfohlen. Auch das Deckungslückenmodell (Zuschuss an ein Privatunternehmen) verspricht keine finanziellen Vorteile gegenüber einem Ausbau durch die öffentliche Hand. Es findet nur selten Anwendung. Bei den Alternativen "Eigenorganisation des Ausbaus" oder "Beitritt zur BOG.KG" gelten einige gemeinsame Vorteile und Risiken: Das Glasfasernetz ist im Eigentum der Stadt (sofort oder zeitversetzt) Die Herstellung eines Glasfasernetzes bis zum Endkunden (z.B. anstatt Vectoring-Technik) verspricht langfristig die höchste Standortattraktvität Sowohl die Ausbaukosten als auch die Pachteinnahmen sind im Voraus nur schätzbar. Drucksache 46/2017 Seite - 16 - Die Refinanzierungsmöglichkeiten sind gleich (bei a) Erhebung eines Kostenanteils des Endnutzers z.B. durch Anschlussbeitrag und b) Pacht- bzw. Konzessionsabgabe durch einen Betreiber). Eine Amortisation der Investitionskosten ist erreichbar, jedoch unsicher. Bei beiden Varianten ist die mögliche Anschlussquote an das Netz durch den Endverbraucher ein wesentlicher Teil der Refinanzierung. Nach durchgängiger Expertenmeinung bleibt die Glasfaseranbindung die Technik der Zukunft. Trotzdem können technische Fortschritte nicht über Jahrzehnte vorhergesagt werden. Insofern ist eine neue konkurrierende Technik langfristig nicht gänzlich auszuschließen. Private Telekommunikationsunternehmen wie z.B. die Telekom könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eigene Ausbaumaßnahmen ankündigen und umsetzen. Die entscheidenden Unterschiede zwischen den Varianten Beitritt zur BOG.KG und Eigenorganisation des Ausbaus liegen wesentlich in den Aspekten: Nutzung des vorhandenen Know-How oder Eigenaufbau von Fachkompetenz Gesellschafterkosten versus Personalkosten Unterschiedliche Einschätzungen zu erzielbaren Ausschreibungsergebnissen (bzgl. Ausbaukosten als auch Gewinnung von Betreibern) Diese Unterschiede sind aus heutiger Sicht nach Meinung der Stadtverwaltung nicht mathematisch verlässlich zu bestimmen. In Übereinstimmung mit Einschätzungen des Ortenaukreises, der Vielzahl von beitretenden Kommunen sowie aus Aspekten der Solidarität innerhalb des Ortenaukreises empfiehlt die Stadtverwaltung jedoch in der Gesamtschau eindeutig den Beitritt zur „Breitband Ortenau Gmbh & Co.KG“. Drucksache 46/2017 Seite - 17 - Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage haben laut Information des Landratsamts insgesamt 27 Kommunen der Ortenau den Beitritt beschlossen. Im Falle eines Beitrittsbeschlusses des Gemeinderats zur BOG.KG wird die Stadtverwaltung gegenüber dem Ortenaukreis besonders darauf hinwirken, dass die Zielsetzungen der Stadt und des Kreises für den Breitbandausbau miteinander in Einklang sind. Dies gilt vor allem hinsichtlich eines Bauzeitenplans für den Backbone-Ausbau und Ortsnetzmaßnahmen in Lahr, wie etwa im Industriegebiet West. Dr. Wolfgang G. Müller Dr. Jochen Siegele