Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost)
29. Mai 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 12.04.2017 Az.: 922.5315 Drucksache Nr.: 96/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 29.05.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.8800.500500 (Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost) in Höhe von € 61.500,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition: 1.9100.850000) in Höhe von 61.500,- €. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 96/2017 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2017 sind für die Gebäudeunterhaltung auf dem Flughafenareal Ost Mittel in Höhe von pauschal 100.000,- € veranschlagt worden. Mit den veranschlagten Haushaltsmitteln werden einerseits die jährlichen Instandhaltungsrücklagenzuführungen für das Gebäude A 70, bei dem die Stadt Lahr Teileigentümerin ist, bestritten und anderseits die laufenden Gebäudeunterhaltungen der Bestandsgebäude geleistet. Nach dem derzeit gültigen Bewirtschaftungsvertrag hat die Entwicklungsgesellschaft Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) jährlich bis zum 30.09. die Unterhaltungsmaßnahmen an die Stadt zu melden, damit die hierfür erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung des Folgejahres aufgenommen werden können. Am 25.05.2016 hat die IGZ GmbH darüber informiert, dass bei Gebäude B 101 Dachundichtigkeiten aufgetreten sind und diese saniert werden müssen. Des Weiteren wurde darüber informiert, dass die Heizungsanlage bei Gebäude A65 zwingend bis zum 31.12.2016 auszutauschen sei. Beide Maßnahmen sollten noch im Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden. Von den geplanten Maßnahmen kam jedoch nur die Dachsanierung zur Ausführung. Die Ausgaben hierfür wurden mit den Haushaltsmitteln des Jahres 2016 getätigt. Die restlichen Haushaltsmittel des Jahres 2016 wurden vor dem Hintergrund der sehr hohen Haushaltsreste nicht ins neue Haushaltsjahr übertragen. Mit den Haushaltsmitteln 2017 wird die jährlich erforderliche Rücklagenzuführung bei der Teileigentümergemeinschaft des Gebäudes A 70 erfolgen. Daneben hat die IGZ GmbH als weitere erforderliche Maßnahme am 25.01.2017 die Sanierung der restlichen Dachflächen des Gebäude B101 angezeigt und um Mittelfreigabe gem. Bewirtschaftungsvertrag gebeten. Die Kosten der Maßnahme wurden auf rd. 75.000,- € geschätzt. Die Mittelfreigabe wurde umgehend erteilt, da ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Die Ausschreibung hat nunmehr einen Mittelbedarf von 77.337,53 € ergeben. Am 24.02.2017 hat die IGZ GmbH die Heizungserneuerung bei Gebäude A 65, welche im Jahr 2016 nicht zur Ausführung kam, zur Bewilligung beantragt. Das geschätzte Ausgabenvolumen liegt hierfür bei 56.400,- €. In der Teileigentümerversammlung am 20.03.2017 wurde die notwendige Erhöhung der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ab dem Jahr 2017 beschlossen. Im Gebäude A 70 sind die Kunststoffbiegungen der Wasserleitungen porös und im gesamten Gebäude auszutauschen. Der Sanierungsbedarf liegt bei insgesamt rund € 433.000 €. Es ist beabsichtigt die Sanierung schrittweise vorzunehmen. Hierfür steigt der jährliche Mittelbedarf deutlich an. Wegen der aus § 10 EnEV resultierenden Pflicht zur Außerbetriebsetzung von Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, ist der Austausch der Heizungsanlage bei Gebäude A 65 zwingend durchzuführen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen. Nach der Mittelbewilligung kann die Zustimmung zur Heizungssanierung erteilt werden. … Drucksache 96/2017 Seite - 3 - Die Mehrausgaben in Höhe von € 61.500,- können durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition: 1.9100.850000) in voller Höhe gedeckt werden. Die Sanierung des Gebäudes A 70 soll als Vorlage für die ebenfalls absehbare Sanierung im baugleichen Gebäude A 80 dienen. Dort sind die gleichen Wasserleitungen verbaut und es treten die gleichen Schäden aufgrund der porösen Biegestücke auf. Es ist abzusehen, dass der Unterhaltungsbedarf für die Bestandsgebäude im Ostareal aufgrund des Gebäudealters künftig steigen wird. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer