Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
10. Juli 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
10. Juli 2017
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 19.06.2017 Az.: 0687/Lö Drucksache Nr.: 148/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 28.06.2017 vorberatend öffentlich 12 JaStimme(n) 1 NeinStimme(n) 1 Enthaltung(en) Gemeinderat 10.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 19. Juni 2017 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 19. Juni 2017 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestands-, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung - Umweltbericht - Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen - Schalltechnische Untersuchung - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 148/2017 Seite - 2 - Drucksache 148/2017 Seite - 3 - Begründung: Der Gemeinderat fasste am 27. März 2017 für den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung den Beschluss zur Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Wesentlicher Inhalt des Planes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Asphaltmischanlage und die Einrichtung eines Recyclingplatzes zu schaffen. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 10. April bis zum 18. Mai 2017. Während der Frist gingen keine Stellungnahmen benachbarter Bürger und Firmen bei der Stadt ein. Von den 43 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 6 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung und den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Gegenüber der Planfassung zur Offenlage gibt es eine wesentliche Änderung: Der bisher quer über das Gelände verlaufende Graben soll nun nicht mehr verrohrt werden, sondern offen bleiben und an den nördlichen Rand der Grundstücks verlegt werden. Da diese Maßnahme mit allen Beteiligten (Landratsamt, Eigentümer, Stadt) einvernehmlich vereinbart wurde, ist eine zweite (beschränkte) Offenlage nicht notwendig. Ansonsten ergeben sich aus den Stellungnahmen aus der Offenlage lediglich redaktionelle Änderung bzw. Ergänzungen. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen sowie den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.