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Informationsvorlage (Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Information
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 21.06.2017

Az.: 913.60/2016

Drucksache Nummer:
129/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.07.2017

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.07.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage
„Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016
Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis.

Anlage(n):
Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 129/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen
in Höhe von 151.357.336,74 € aus. Davon entfallen 118.730.431,40 € auf den Verwaltungshaushalt und 32.626.905,34 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 15.263.571,74 €. Im Haushaltsplan 2016 war eine Zuführung in Höhe
von 9.130.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 6.133.571,74 € beläuft.
Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 5,97 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmebeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 2,39 Mio. €), auf die Finanzausgleichsleistungen (+ rd. 1,68 Mio. €), auf die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke (+ rd. 850 T€) sowie auf Erlöse aus Verkauf, Mieten und Pachten
(+ rd. 453 T€).
Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2016 musste der
allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 6.066.434,12 € entnommen werden.
Im Haushaltsplan 2016 war eine diesbezügliche Rücklagenentnahme in Höhe von
18.333.450,00 € veranschlagt, so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand
gegenüber der Planung um 12.267.015,88 € geschont werden konnte bzw. sich
verbesserte. Nach Abzug der für das Jahr 2016 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.143.064,81 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in
Höhe von zusammen 6.670.083,02 € (davon entfallen 6.247.969,13 € auf die
Zweckbindung „Rahmenkonto Ost) verbleibt mit Stand zum 31.12.2016 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 16.059.399,16 €.
Bezogen auf das Ergebnis des Vermögenshaushaltes 2016 ist anzumerken, dass
auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten 2016 für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in Gesamthöhe von bis zu rd. 12,7 Mio. €
verzichtet worden ist und stattdessen entsprechende Neuveranschlagungen im
Haushaltsplan 2017 erfolgt sind.
Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher
Haushaltsausgabereste 2016 führte zu einer entsprechenden haushaltsbezogenen
Entlastung und hat damit in der Folge auch maßgeblich zur Ergebnisverbesserung
2016 beigetragen.
Der Haushaltsplan 2017 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7.500.000,-- € und damit aus damaliger Sicht (unter
Einrechnung einer vorläufigen Ergebnisverbesserung 2016 in Höhe von 3,7 Mio. €)
den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes vor. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahme verbliebe zum 31.12.2016 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd. 8,5 Mio. €.

Drucksache 129/2017

Seite - 3 -

Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 vom 24.06.2016, welcher
dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.2016 zur Kenntnis gegeben wurde
sowie insbesondere im Zuge der Einbringung (21.11.2016), Vorberatung
(05.12.2016) und Verabschiedung (19.12.2016) des Haushaltsplanes für das Jahr
2017 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2016 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach die im Planwerk
2016 vorgesehene Rücklagenentnahme in beachtlicher Höhe unterschritten werden
dürfte.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2016 verwiesen.

Anmerkung:
Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht
mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur
Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem
Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück.
Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den
entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im
Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt.
Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden.
Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst
nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich)
festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst
frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“)
eine Kenntnisnahme erfolgt.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer