Informationsvorlage (Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr)
24. Juli 2017
Information Amt: 20/201 Wurth Datum: 21.06.2017 Az.: 913.60/2016 Drucksache Nummer: 129/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.07.2017 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 24.07.2017 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. Anlage(n): Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 129/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 151.357.336,74 € aus. Davon entfallen 118.730.431,40 € auf den Verwaltungshaushalt und 32.626.905,34 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 15.263.571,74 €. Im Haushaltsplan 2016 war eine Zuführung in Höhe von 9.130.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 6.133.571,74 € beläuft. Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 5,97 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmebeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 2,39 Mio. €), auf die Finanzausgleichsleistungen (+ rd. 1,68 Mio. €), auf die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ rd. 850 T€) sowie auf Erlöse aus Verkauf, Mieten und Pachten (+ rd. 453 T€). Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2016 musste der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 6.066.434,12 € entnommen werden. Im Haushaltsplan 2016 war eine diesbezügliche Rücklagenentnahme in Höhe von 18.333.450,00 € veranschlagt, so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Planung um 12.267.015,88 € geschont werden konnte bzw. sich verbesserte. Nach Abzug der für das Jahr 2016 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.143.064,81 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 6.670.083,02 € (davon entfallen 6.247.969,13 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost) verbleibt mit Stand zum 31.12.2016 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 16.059.399,16 €. Bezogen auf das Ergebnis des Vermögenshaushaltes 2016 ist anzumerken, dass auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten 2016 für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in Gesamthöhe von bis zu rd. 12,7 Mio. € verzichtet worden ist und stattdessen entsprechende Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2017 erfolgt sind. Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher Haushaltsausgabereste 2016 führte zu einer entsprechenden haushaltsbezogenen Entlastung und hat damit in der Folge auch maßgeblich zur Ergebnisverbesserung 2016 beigetragen. Der Haushaltsplan 2017 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7.500.000,-- € und damit aus damaliger Sicht (unter Einrechnung einer vorläufigen Ergebnisverbesserung 2016 in Höhe von 3,7 Mio. €) den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes vor. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahme verbliebe zum 31.12.2016 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd. 8,5 Mio. €. Drucksache 129/2017 Seite - 3 - Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 vom 24.06.2016, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.2016 zur Kenntnis gegeben wurde sowie insbesondere im Zuge der Einbringung (21.11.2016), Vorberatung (05.12.2016) und Verabschiedung (19.12.2016) des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2016 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach die im Planwerk 2016 vorgesehene Rücklagenentnahme in beachtlicher Höhe unterschritten werden dürfte. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2016 verwiesen. Anmerkung: Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden. Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer