Informationsvorlage (Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016)
24. Juli 2017
Rechenschaftsbericht 2016 - Vorlage für den Haupt- und Personalausschuss - RECHENSCHAFTSBERICHT der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald für das Rechnungsjahr 2016 (01.01.2016 – 31.12.2016) Einwohnerzahl: Volkszählung 25.05.1987 33.047 Nach dem Stand vom 31.12.2015 (fortgeschriebene Einwohnerzahl auf Basis Zensus 2011) 44.884 -die Einwohnerzahl zum 30.06.2016 liegt derzeit noch nicht vor- Größe der Gemarkungsfläche: Steuerkraft: 6.986 ha Bedarfsmesszahl 2016 € 67.040.055 Steuerkraftmesszahl 2016 € 32.312.242 Schlüsselzahl 2016 € 34.727.813 Steuerkraftsumme 2016 € 56.986.159 Rechenschaftsbericht 2016 Inhaltsverzeichnis -Informationsvorlage -Vorbericht -Rechnungsgruppierungsübersicht -Gesamtvermögensrechnung -Grafiken I Informationsvorlage an den Gemeinderat Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr/Schwarzwald liegt vor. Dem Gemeinderat wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Jahresrechnung 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt: 1. Aufgrund der Jahresrechnung 2016 belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2016 auf € 118.730.431,40. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 15.263.571,74. 2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich zum 31.12.2016 auf € 32.626.905,34. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von € 6.066.434,12 entnommen (= Ergebnis 2016). Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum Jahresende 2016 auf einen Gesamtbestand in Höhe von € 24.872.546,99. 3. Die in das Rechnungsjahr 2016 übertragenen Haushaltsausgabereste betragen im Verwaltungshaushalt € 4.336.700,00 und im Vermögenshaushalt € 12.153.100,00. Die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt belaufen sich auf € 4.454.600,00. Die Haushaltsreste sind vom Gemeinderat bereits am 27.03.2017 beschlossen worden. 4. Die Jahresrechnung 2016 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu melden. 5. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen. Lahr/Schwarzwald, im Juni 2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am ………… die Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis genommen. Vorbericht zum Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Gesamthaushalt 3 1.1 Haushaltsplan 2016 ......................................................................................... 3 1.2 Jahresrechnung 2016 ...................................................................................... 4 2. Verwaltungshaushalt 6 2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen .............................. 9 2.2 Gebühren und Entgelte .................................................................................. 21 2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke ........... 23 2.4 Sonstige Finanzeinnahmen............................................................................ 26 2.5 Personalausgaben ......................................................................................... 27 2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand .............................................. 31 2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ................................... 34 2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen ......................................................... 37 2.9 Zinsaufwendungen ......................................................................................... 38 2.10 Globale Minderausgabe ................................................................................ 39 2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ..................................................... 40 2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt ................................... 44 2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ......................................... 53 3. Vermögenshaushalt 54 3.1 Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses .............................................. 54 3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt...................................... 56 3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2016 ........................................ 62 4. Schulden 64 5. Vermögensrechnung 67 6. Allgemeine Rücklage 68 7. Kassenbestand 69 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung ............................. 5 Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 .......................... 6 Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes ............ 8 Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt .............................. 9 Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens ............................................. 11 Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2016 .... 13 Tabelle 7: Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............... 13 Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2016....................... 18 Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) ..... 19 Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen .......... 20 Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichsten Gebühren und Entgelte ....................... 22 Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ............................... 23 Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen ........................... 26 Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben ....................................................... 30 Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ................... 34 Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ........ 37 Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen ....................................................... 39 Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsraten ab dem Jahr 2000............................. 43 Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ................................. 53 Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes ................................................. 55 Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände ............................................................ 66 Tabelle 22: Vermögensrechnung.............................................................................. 67 3 1. Gesamthaushalt 1.1 Haushaltsplan 2016 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2016 am 14.12.2015 verabschiedet. Das Volumen des Haushaltsplanes 2016 wies aus: Verwaltungshaushalt € 112.760.000,00 Vermögenshaushalt € 47.090.000,00 Gesamt € 159.850.000,00 Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt € 9.130.000,00. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 18.333.450,00 vorgesehen. Einzelne Daten der Aufstellung des Haushaltsplans 2016: Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2015 Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 19.01.2016 Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 29.01.2016 Offenlegung des Haushaltsplanes vom 01.02.2016 bis 09.02.2016 Da zu Beginn des Jahres 2016 noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vorlag, waren die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 GemO zu beachten. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2015 wurde auf die einschränkenden Vorschriften zur Fortführung der Haushaltswirtschaft hingewiesen. In öffentlicher Sitzung am 25.07.2016 ist der Gemeinderat über die Haushaltsentwicklung 2016 unterrichtet worden. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war im Haushaltsjahr 2016 nicht notwendig. 4 1.2 Jahresrechnung 2016 Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Jahresrechnung bilden § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie die §§ 39 bis 44 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in der jeweils anzuwendenden Fassung. Nach § 95 GemO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Endes des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Bestandteile der Jahresrechnung sind (§ 39 Abs. 1 GemHVO): o der kassenmäßige Abschluss o die Haushaltsrechnung o die Vermögensrechnung. Der Jahresrechnung sind beizufügen (§ 39 Abs. 2 GemHVO): o eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten Anlagevermögens, soweit es nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen ist (Vermögensübersicht) o ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht o ein Rechenschaftsbericht. Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen darzustellen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. 5 Ergebnis der Jahresrechnung 2016 Das Ergebnis der Jahresrechnung wird durch die Gegenüberstellung der SollEinnahmen und der Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres, jeweils zuzüglich der Haushaltsreste und abzüglich abgängiger Haushaltsreste vom Vorjahr, ermittelt. Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Jahresrechnung 2016 zeigt folgendes Gesamtergebnis: Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Verw.-Haushalt € 1. Soll-Einnahmen 118.730.431,40 2. zuzügl. neue Haushaltseinnahmereste 3. Zwischensumme 118.730.431,40 4. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres Verm.-Haushalt € Gesamthaushalt € 33.281.905,34 152.012.336,74 4.454.600,00 4.454.600,00 37.736.505,34 156.466.936,74 5.109.600,00 5.109.600,00 5. bereinigte Soll-Einnahmen 118.730.431,40 32.626.905,34 151.357.336,74 6. Soll-Ausgaben 118.330.630,40 29.716.555,34 148.047.185,74 4.336.700,00 12.153.100,00 16.489.800,00 122.667.330,40 41.869.655,34 164.536.985,74 3.936.899,00 9.242.750,00 13.179.649,00 118.730.431,40 32.626.905,34 151.357.336,74 7. zuzügl. neue Haushaltsausgabereste 8. Zwischensumme 9. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres 10. bereinigte Soll-Ausgaben Nachdem im Haushaltsplan 2016 ein Gesamtvolumen von € 159.850.000,-ausgewiesen war, weist die Jahresrechnung 2016 ein tatsächliches Volumina in Höhe von € 151.357.336,74 und damit eine Unterschreitung um € 8.492.663,26 aus. Dies entspricht einem Minus von 5,31 % (im Vorjahr: + 10,71 %). Im Verwaltungshaushalt beträgt die Abweichung zum Planansatz + 5,29 % (im Vorjahr + 6,87 %), im Vermögenshaushalt liegt die Abweichung zur Veranschlagung bei - 30,71 % (im Vorjahr + 32,39 %). 6 Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 Rechnungsjahr VerwHH Volumen in € VermHH GesamtHH Veränderung ggü. VJ +/- 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 70.447.327,09 70.609.056,16 72.827.596,52 66.172.676,24 70.400.211,42 77.211.878,70 79.163.900,81 80.555.957,64 78.682.730,05 80.025.236,77 83.284.701,91 85.482.939,88 94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77 13.104.098,53 9.617.676,93 10.167.913,60 17.328.109,25 13.964.406,50 20.394.310,87 16.279.546,45 15.345.244,30 15.124.937,55 19.099.219,82 16.922.233,29 13.582.145,84 13.312.500,18 23.376.525,17 17.327.421,54 24.426.415,64 83.551.425,62 80.226.733,09 82.995.510,12 83.500.785,49 84.364.617,92 97.606.189,57 95.443.447,26 95.901.201,94 93.807.667,60 99.124.456,59 100.206.935,20 99.065.085,72 107.325.127,57 127.151.686,46 123.476.318,23 135.962.079,41 -3.324.692,53 2.768.777,03 505.275,37 863.832,43 13.241.571,65 -2.162.742,31 457.754,68 -2.093.534,34 5.316.788,99 1.082.478,61 -1.141.849,48 8.260.041,85 19.826.558,89 -3.675.368,23 12.485.761,18 2016 118.730.431,40 32.626.905,34 151.357.336,74 15.395.257,33 2. Verwaltungshaushalt In den Einnahmen und Ausgaben wurde der Verwaltungshaushalt gemäß Haushaltsplan 2016 wie folgt festgesetzt: Einnahmen € 112.760.000,00 Ausgaben € 103.630.000,00 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt € 9.130.000,00 Die Jahresrechnung 2016 weist demgegenüber im Verwaltungshaushalt aus: Einnahmen € 118.730.431,40 Ausgaben € 103.466.859,66 Zuführungsrate somit € 15.263.571,74 im Haushaltsplan veranschlagt waren € 9.130.000,00 € 6.133.571,74 dies ergibt eine Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt von 7 Die ausgewiesene Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt entstand im Wesentlichen durch folgende (ger.) Abweichungen (Abkürzung T€ = Tausend Euro): Einnahmen: Grundsteuer A und B - 17 T€ Gewerbesteuer + 2.390 T€ Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 51 T€ Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - 11 T€ Vergnügungs- und Hundesteuer + 315 T€ Finanzausgleichszuweisungen + 1.683 T€ Gebühren und ähnliche Entgelte + 261 T€ Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten + 453 T€ Erstattungen f. Ausgaben d. Verwaltungshaushaltes + 324 T€ Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke + 850 T€ Sonstige Finanzeinnahmen - 329 T€ + 5.970 T€ Personalausgaben - 1.055 T€ Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand - 531 T€ Zuweisungen u. Zuschüsse + 1.029 T€ Zinsausgaben - 271 T€ Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage + 151 T€ Weitere Finanzausgaben + 63 T€ Deckungsreserve - 100 T€ Globale Minderausgabe + 550 T€ - 164 T€ 6.134 T€ Ausgaben: Verbesserung 8 Die Aufstellung zeigt, dass die um € 6.133.571,74 verbesserte Zuführung an den Vermögenshaushalt zu rd. 97 % auf saldierte Mehreinnahmen (rd. € 5.970.000,-) zurückzuführen ist. Davon entfallen rd. € 4.411.000,-- (rd. 74 %) auf saldierte Steuer- und Finanzausgleichsmehreinnahmen. Die verbleibende einnahmeseitige Verbesserung in Höhe von saldiert rd. € 1.559.000,-- (rd. 26 %) resultiert überwiegend aus Mehreinnahmen bei den Gebühren u. Entgelten, Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten sowie Zuweisungen u. Zuschüssen für lfd. Zwecke. Auf der Ausgabenseite haben sich wesentliche Einsparungen im Personalkostenbereich (- € 1.055.000,--) und beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- € 531.000,--) ergeben. Im Gegensatz hierzu sind bei den Umlagen (+ € 151.000,--) und insbesondere bei den Zuweisungen und Zuschüssen (+ € 1.029.000,--) deutliche Mehrausgaben zu verzeichnen. Im Saldo haben sich im Vergleich zur Planung Minderausgaben in Höhe von rd. € 164.000,-- ergeben, die sich mit rd. 3 % auf die verbesserte Zuführungsrate auswirken. Der Vergleich der Ergebnisse der Einzelpläne mit den Haushaltsansätzen (jeweils Zuschussbedarf bzw. Überschuss) zeigt die Abweichungen auf: Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes Jahresrechnung 2016 Einzelplan Einnahmen € Ausgaben € Haushaltsplan 2016 Zuschussbedarf * € Zuschussbedarf * € Abweichung Zuschussbedarf günstiger € ungünstiger € 0 Allgemeine Verwaltung 2.221.112,37 11.498.028,38 9.276.916,01 10.733.470,00 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.560.393,96 3.658.562,55 1.098.168,59 1.041.200,00 2 Schulen 3.499.078,88 8.520.151,06 5.021.072,18 5.383.550,00 362.477,82 3 Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege 3.679.451,27 6.134.595,44 2.455.144,17 2.688.000,00 232.855,83 4 Soziale Sicherung 8.045.098,08 20.307.514,12 12.262.416,04 11.866.600,00 395.816,04 5 Gesundheit, Sport, Erholung 1.033.607,98 5.828.689,61 4.795.081,63 4.765.150,00 29.931,63 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.334.862,12 8.564.544,31 6.229.682,19 7.010.080,00 780.397,81 7 Öffentliche Einrichtungen 3.235.162,22 5.084.867,89 1.849.705,67 2.213.500,00 363.794,33 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grundvermögen 4.612.056,69 525.978,52 -4.086.078,17 -4.657.600,00 9 Allgemeine Finanzwirtschaft (ohne Zuführungsrate) 87.509.607,83 33.343.927,78 -54.165.680,05 -50.173.950,00 3.991.730,05 118.730.431,40 103.466.859,66 -15.263.571,74 -9.130.000,00 7.187.809,83 Summen Verbesserung gegenüber Planung (= Mehrzuführung a. d. Verm.-Haush.) * negative Werte = Überschüsse 1.456.553,99 56.968,59 571.521,83 1.054.238,09 6.133.571,74 9 Einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Abweichungen im Verwaltungshaushalt (Einnahmen / Ausgaben) ergibt nachstehende Aufstellung: Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt Bezeichnung Gewerbesteuer Haushalts- Jahres- Abweichung Anteil RE Verw.- ansatz rechnung (+ / -) in Haushalt in % € € € % 2016 2015 23.000.000,00 25.389.506,00 2.389.506,00 10,39 21,38 20,88 16.170.000,00 16.220.656,81 50.656,81 0,31 13,66 14,09 2.893.000,00 2.882.425,14 -10.574,86 -0,37 2,43 2,52 1.300.000,00 1.612.634,37 312.634,37 24,05 1,36 7,51 30.355.000,00 32.038.218,20 1.683.218,20 5,55 26,98 25,39 Gebühren u. ähnl. Entgelte 5.966.120,00 6.227.239,82 261.119,82 4,38 5,24 6,23 Verkaufserlöse, Mieten, Pachten 3.132.500,00 3.585.477,71 452.977,71 14,46 3,02 2,92 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Allg. Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsleistungen) Zuw./Zuschüsse f. lfd. Zwecke 9.704.700,00 10.555.057,56 850.357,56 8,76 8,89 9,10 20.238.680,00 20.219.215,79 -19.464,21 -0,10 17,03 11,35 112.760.000,00 118.730.431,40 5.970.431,40 5,29 100,00 100,00 Personalausgaben 29.778.100,00 28.723.535,80 -1.054.564,20 -3,54 24,19 24,26 Sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand (mit kalk. Kosten u. innere Verr.) 32.464.500,00 31.933.644,64 -530.855,36 -1,64 26,90 26,15 Sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Zuweisungen u. Zuschüsse 8.243.400,00 9.272.521,44 1.029.121,44 12,48 7,81 7,46 Allg. Umlagen (FAG- u. Kreisumlage) 28.270.000,00 28.265.135,10 -4.864,90 -0,02 23,81 24,43 Gewerbesteuerumlage 4.070.000,00 4.225.562,57 155.562,57 3,82 3,56 4,13 Zinsaufwendungen 1.124.000,00 853.230,11 -270.769,89 -24,09 0,72 0,83 230.000,00 193.230,00 -36.770,00 -15,99 0,16 0,38 -550.000,00 0,00 550.000,00 -100,00 0,00 0,00 9.130.000,00 15.263.571,74 6.133.571,74 67,18 12,86 12,36 112.760.000,00 118.730.431,40 5.970.431,40 5,29 100,00 100,00 Sonstige Finanzausgaben Globale Minderausgabe Zuführung z. Verm.Haush. Summe der Ausgaben 2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B waren im Haushaltsplan 2016 mit zusammen € 6.832.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung 2016 weist kumulierte (Soll-)Einnahmen in Höhe Mindereinnahmen von € 17.058,29 aus. von € 6.814.941,71 und damit 10 Im Vergleich hierzu wies das Rechnungsergebnis 2010 noch Gesamteinnahmen in Höhe von € 5.756.288,43 aus. Neben einer gestiegenen Anzahl der zur Grundsteuer zu veranlagenden Grundstücksflächen wirken sich hier insbesondere die zum 01.01.2011 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010 einheitlich auf 390 v.H. erhöhten Hebesätze (Grundsteuer A von zuvor 330 v.H. und Grundsteuer B von zuvor 360 v.H.) spürbar aus. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016). Die Gewerbesteuereinnahmen waren im Haushaltsplan 2016 in Höhe von € 23.000.000,-- veranschlagt und liegen nach der Haushaltsrechnung 2016 mit € 25.389.506,-- (Soll-Einnahmen) um € 2.389.506,-- über dem Haushaltsansatz. Zur Ergebnisverbesserung hat die insgesamt positive gesamtwirtschaftliche Situation beigetragen. Diese führte dazu, dass die in den Jahren der Wirtschaftsund Finanzkrise aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front zurückgeführt werden konnten, woraus eine verbreiterte Gewerbesteuerbasis resultierte. Die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Situation führte (und führt) zu einer deutlichen Steigerung der Gewerbesteuervorauszahlungen. Vereinzelt wird dies unternehmensbezogen auch zur Steuerung der hohen Liquidität genutzt. Das Gewerbesteueraufkommen 2016 in Höhe von € 25.389.506,-- hat sich im Vergleich zum Jahresergebnis 2015 mit € 23.283.859,58 (bei einem Haushaltsansatz 2015 von € 20.000.000,--) um € 2.105.646,42 erhöht. Im Rechnungsjahr 2014 belief sich das Gewerbesteueraufkommen noch auf € 20.123.558,32 (bei einem Ansatz 2014 von € 19.000.000,--). Im Vergleich hierzu weisen die Rechnungsergebnisse für die Jahre 2015 und 2016 deutliche Einnahmeerhöhungen aus. 11 Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll) Grundsteuer Jahr Gewerbesteuer Gesamt- A B Gesamt Gesamt aufkommen € € € € € 2000 74.170 4.676.747 4.750.917 17.121.539 21.872.456 2001 76.766 4.721.898 4.798.664 17.887.084 22.685.748 2002 76.452 4.638.749 4.715.201 21.484.828 26.200.029 2003 75.905 4.803.366 4.879.271 14.710.954 19.590.225 2004 73.959 4.904.092 4.978.051 18.996.958 23.975.009 2005 72.326 4.917.524 4.989.850 19.861.117 24.850.967 2006 71.891 4.990.303 5.062.194 21.980.544 27.042.738 2007 70.974 4.981.419 5.052.393 19.287.073 24.339.466 2008 72.635 5.113.651 5.186.286 15.499.192 20.685.478 2009 76.351 5.241.602 5.317.953 13.932.095 19.250.048 2010 71.188 5.685.100 5.756.288 12.902.864 18.659.152 2011 84.949 6.215.086 6.300.035 15.552.462 21.852.497 2012 84.537 6.426.575 6.511.112 17.449.586 23.960.698 2013 84.780 6.653.079 6.737.859 21.514.259 28.252.118 2014 77.697 6.592.407 6.670.104 20.123.558 26.793.662 2015 89.507 6.686.172 6.775.679 23.283.860 30.059.539 2016 84.851 6.730.091 6.814.942 25.389.506 32.204.448 Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nach der Jahresrechnung 2016 bei einem Planansatz von € 16.170.000,-- Einnahmen in Höhe von € 16.220.656,81 und damit Mehreinnahmen von € 50.656,81 erzielt. Im Haushaltserlass des Landes zur kommunalen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 vom 03.08.2015 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf € 5,7 Mrd. geschätzt. Eine Änderung dieser Prognose im Zuge der November-Steuerschätzung 2015 erfolgte nicht. Auf dieser Grundlage (Haushaltserlass 2016 vom 03.08.2015) erfolgte auch die Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 mit einem Ansatz in Höhe von € 16,17 Mio., basierend auf der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem Jahr 2015 geltenden Schlüsselzahl von 0,0028371 (die Schlüsselzahl als Grundlage für die 12 Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Sowohl die Mai-Steuerschätzung 2016 als auch die November-Steuerschätzung 2016 führten zu keiner Änderung der Ausschüttungsprognose beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2016. Im Berichtsjahr wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von rd. € 5,618 Mrd. zugrunde gelegt. Damit basierte die vorläufige Abrechnung für 2016 im Gegensatz zur Veranschlagungsgrundlage im Planwerk 2016 mit einer Prognose von € 5,7 Mrd. auf einem um rd. € 82 Mio. geringeren Aufkommen. Das endgültige Ergebnis für 2016 beläuft sich nach der zum Jahresanfang 2017 erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 5,819 Mrd. (im Vergleich hierzu belief sich die Spitzabrechnung für 2015 auf rd. € 5,563 Mrd.). Damit wurde das gemäß Haushaltserlass 2016 vom 03.08.2015 auf € 5,7 Mrd. prognostizierte Ausschüttungsvolumen für 2016 um rd. € 119 Mio. überschritten. Die Schlussabrechnung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2016 erhielt die Stadt Lahr im Jahr 2017 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Gutschrift für 2016 in Höhe von € 570.530,28 überwiesen. Die (verbuchten) Einnahmen der Stadt Lahr aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (vorläufige Abrechnung) setzten sich im Jahr 2016 wie folgt zusammen (einschließlich dem Schlussabrechnungsbetrag -Gutschrift- für das Jahr 2015 in Höhe von € 280.416,32): 13 Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2016 Quartal (vorl.) Aufkommen € Schlüsselzahl Anteil Lahr € I. Quartal 2016 1.404.595.647 0,0028371 3.984.978 II. Quartal 2016 1.437.530.219 0,0028371 4.078.417 III. Quartal 2016 1.388.186.035 0,0028371 3.938.423 IV. Quartal 2016 1.388.186.035 0,0028371 3.938.423 Zwischensumme 5.618.497.935 15.940.240 Schlussabrechnung aus 2015 (+/-) 280.416 Soll 2016 16.220.657 Ansatz 2016 16.170.000 Verbesserung 50.657 Tabelle 7: Entwicklung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer seit dem Jahr 2000 Jahr Landessumme Schlüsselzahl Anteil Baden-Württemberg Stadt Lahr Stadt Lahr € € 2000 3.702.648.265 0,0033733 12.490.143 2001 3.564.014.606 0,0033733 12.022.490 2002 3.569.405.606 0,0033733 12.040.676 2003 3.510.251.566 0,0032458 11.393.575 2004 3.328.697.592 0,0032458 10.804.287 2005 3.295.739.170 0,0032458 10.697.310 2006 3.567.060.577 0,0031720 11.314.716 2007 4.010.749.726 0,0031720 12.722.098 2008 4.497.679.852 0,0031720 14.266.640 2009 3.985.837.197 0,0030739 12.252.065 2010 3.969.274.248 0,0030739 12.201.152 2011 4.229.617.830 0,0030739 13.001.422 2012 4.636.354.948 0,0029621 13.733.347 2013 5.020.503.188 0,0029621 14.871.232 2014 5.232.831.977 0,0029621 15.500.172 2015 5.563.191.282 0,0028371 15.783.330 2016 5.819.594.226 0,0028371 16.510.771 14 Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer waren für das Haushaltsjahr 2016 auf Basis eines prognostizierten Aufkommens von € 673 Mio. in Höhe von € 2.893.000,-- veranschlagt. Nach der November-Steuerschätzung 2015 hatte das Land das erwartete Jahresaufkommen 2016 gegenüber dem Stand des Haushaltserlasses 2016 vom 03.08.2015 (€ 669 Mio.) um € 4 Mio. auf € 673 Mio. und nach der Mai-Steuerschätzung 2016 um weitere € 2 Mio. auf € 675 Mio. angehoben. Im Zuge der November-Steuerschätzung 2016 wurde die Ausschüttungsprognose für das Jahr 2016 wieder auf € 669 Mio. korrigiert. Im Berichtsjahr 2016 wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von € 662 Mio. zugrunde gelegt. 15 Das endgültige Ergebnis für 2016 beläuft sich nach der im Frühjahr 2017 erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 668,4 Mio., woraus sich eine Restüberweisung an die Stadt Lahr in Höhe von € 27.515,36 ergeben hat, welche im Haushaltsjahr 2017 verbucht worden ist. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2015 hat sich im März 2016 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. € 648,6 Mio. eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 37.016,74 ergeben, die im Jahr 2016 vereinnahmt wurde. Die Haushaltsrechnung 2016 weist für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen 2016 sowie der (Spitz-)Abrechnung für 2015 verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 2.882.425,14 und damit Mehreinnahmen von € 10.574,86 aus. Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (§ 5 FAG) und der kommunalen Investitionspauschale (§ 4 FAG), die im Planwerk 2016 zusammen mit € 28.650.000,-- veranschlagt waren, sind bei einem Buchungsergebnis 2016 von kumuliert € 30.321.872,40 Mehreinnahmen in Höhe von € 1.671.872,40 zu verzeichnen. Von den Mehreinnahmen entfallen € 1.353.427,50 auf die Schlüsselzuweisungen und € 318.444,90 auf die kommunale Investitionspauschale. Bei der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2016 wurde auf der Grundlage der nach der November-Steuerschätzung 2015 fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes für das Haushaltsjahr 2016 von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.189,-- unter Ansetzung einer vorläufigen Einwohnerzahl ausgegangen. Da die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Zensus 2011 zum 30.06.2015 (= maßgebliche stichtagsbezogene Einwohnerzahl für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen 2016) fortzuschreibenden Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes noch nicht vorlagen, wurde der zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte 16 Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.03.2015 herangezogen und eine Hochrechnung zum 30.06.2015 vorgenommen. Erst Mitte Januar 2016 waren die auf den Stand zum 30.06.2015 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der baden-württembergischen Kommunen verfügbar, so dass erst danach eine Anpassung der für den Finanzausgleich 2016 vorläufig angesetzten Einwohnerzahl vorgenommen werden konnte. Aus dieser Fortschreibung war die für die Finanzausgleichsberechnung 2016 vorläufig zugrunde gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr um 145 Köpfe zu erhöhen. Hieraus ergab sich für die Stadt im Vergleich zur Mittelveranschlagung eine höhere Bedarfsmesszahl bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen 2016 und in der Folge rechnerische Mehreinnahmen von rd. € 200.000,--. Eine Fortschreibung des Grundkopfbetrages nach der Mai-Steuerschätzung 2016 erfolgte nicht. Nach der November-Steuerschätzung 2016 setzte das Land die Kommunen im Rahmen des Haushaltserlasses 2017 vom 17.11.2016 und hier bezogen auf den Finanzausgleich 2016 davon in Kenntnis, dass die Schlüsselzuweisungen 2016 über den bisher prognostizierten Werten liegen werden, so dass die Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und Landkreise angehoben werden können. Weiter wurde mitgeteilt, dass die fortgeschriebenen Kopfbeträge (erst) im Zuge der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2016 beziffert werden. Tatsächlich ist der (vorläufigen) Abrechnung für 2016 (4. Teilzahlung 2016 mit Datum vom 25.11.2016) ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.214,-- zugrunde gelegt worden. Auf dieser Basis errechnete sich für die Stadt Lahr ein spezifischer Kopfbetrag von € 1.499,90 und führte unter Berücksichtigung der zum 30.06.2015 fortgeschriebenen Einwohnerzahl zu (vorläufigen) Schlüsselzuweisungen 2016 in Höhe von insgesamt € 26.656.190,40. 17 Unter Berücksichtigung der (Spitz-)Abrechnung 2015, die im Sommer bzw. Herbst 2016 zu einer Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 17.237,10 führte, konnten im Berichtsjahr 2016 bei einem Haushaltsansatz in Höhe von € 25.320.000,-- Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes in Gesamthöhe von € 26.673.427,50 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 1.353.427,50 verbucht werden. Grundlage für die Veranschlagung der kommunalen Investitionspauschale im Haushaltsplan 2016 war entsprechend der Fortschreibung der Orientierungsdaten für 2016 des Landes nach der November-Steuerschätzung 2015 ein Satz von € 75,-- je Einwohner. Eine Fortschreibung des Kopfbetrages je Einwohner nach der Mai-Steuerschätzung 2016 erfolgte auch hier nicht. Im Zuge der Abrechnung der vierten FAG-Teilzahlung 2016 (Ende November 2016) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass bei der vorläufigen Abrechnung der kommunalen Investitionspauschale ein Satz von € 81,50 je Einwohner zugrunde gelegt wird. Die Erhöhung des Einwohnersatzes im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage im Haushaltsplan 2016, die zum 30.06.2015 fortgeschriebene Einwohnerzahl (auf die Ausführungen zu den Schlüsselzuweisungen wird verwiesen) sowie die Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr aus der (Spitz-)Abrechnung 2015 in Höhe von € 17.538,40 (die Verbuchung erfolge im Sommer bzw. Herbst 2016), führten bei der kommunalen Investitionspauschale bei einem Haushaltsansatz 2016 in Höhe von € 3.330.000,-- zu Mehreinnahmen von € 318.444,90. Beide Veränderungen (bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale) haben im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2016 zu summierten Mehreinnahmen in Höhe von € 1.671.872,40 geführt. 18 Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2016 Berechnungsgrundlage/ Veranschlagung/ (vorl.) Abrechnung/ (Spitz-) Abrechnung Schlüsselzuweisungen (*) Grundkopfbetrag Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz € € Komm. Investitionspauschale Satz je Einwohner Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz € € € Haushaltserlass 2016 vom 03.08.2015 1.178 72 NovemberSteuerschätzung 2015 1.189 75 Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 1.189 25.320.000 75 3.330.000 28.650.000 300.907 1.637.097 17.237 17.538 34.776 1.353.428 318.445 1.671.872 Mai-Steuerschätzung 2016 1.189 75 (unverändert) (unverändert) November-Steuerschätzung 2016 (**) 1.189 75 (unverändert) (unverändert) (vorl.) Abrechnung 4. FAG-Teilzahlung 2016 (Spitz-)Abrechnung 2015 Saldo 1.214 Gesamtsumme Ansatz / Mehr- bzw. Mindereinnahmen ggü. Ansatz 1.336.190 81,50 (*) inkl. Mehrzuweisungen (**) Die Kopfbeträge werden (erst) mit der Bekanntmachung der vierten Teilzahlung 2016 mitgeteilt Die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich werden zusammen mit der zweiten FAG-Teilzahlung jeweils im Laufe des Jahres für das Vorjahr (schluss-) abgerechnet. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift / Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis der beiden Schlussabrechnungen für 2015 hatte die Stadt Lahr im Sommer bzw. Herbst 2016 einen saldierten Nachzahlungsbetrag in Gesamthöhe von € 42.781,30 erhalten, der mit der zweiten bzw. vierten Finanzausgleichsteilzahlung für das Jahr 2016 überwiesen wurde. 19 Zusätzlich zu den in obiger Tabelle aufgeführten Gutschriften bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von zusammen € 34.775,50 resultierte aus der (Spitz-)Abrechnung 2015 neben diversen kleineren Schlussabrechnungsbeträgen insbesondere beim Familienleistungsausgleich ein Nachzahlungsbetrag zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 6.009,--. Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) Jahr Schlüsselzuweisungen * € Veränderung Kopfbetrag je Einwohner Veränderung ggü. Vorjahr (+/-) Stadt Lahr ** ggü. Vorjahr (+/-) € € € 2000 8.471.310 909,90 2001 9.055.130 583.820 920,43 10,53 2002 8.852.896 -202.234 927,20 6,77 2003 8.079.141 -773.755 867,50 -59,70 2004 6.612.896 -1.466.245 850,60 -16,90 2005 9.162.104 2.549.208 838,90 -11,70 2006 9.832.725 670.621 930,20 91,30 2007 11.178.060 1.345.335 985,60 55,40 2008 12.416.009 1.237.949 1.087,90 102,30 2009 14.673.002 2.256.993 1.157,00 69,10 2010 18.474.630 3.801.628 1.245,10 88,10 2011 17.163.270 -1.311.360 1.126,70 -118,40 2012 19.002.792 1.839.522 1.156,40 29,70 2013 22.086.592 3.083.801 1.260,20 103,80 2014 24.642.289 2.555.697 1.402,10 141,90 2015 23.575.692 -1.066.598 1.444,20 42,10 2016 26.673.428 3.097.736 1.499,90 55,70 * verbuchte Jahreseinnahmen inkl. Mehrzuweisungen (einschl. evtl. Gutschrift/Erstattung für das Vorjahr) ** spezifischer Kopfbetrag der Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl (basierend auf dem jeweiligen Grundkopfbetrag) 20 Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen Einnahme-/Ausgabeart Soll-Einnahmen / Soll-Ausgaben 2016 Euro 2015 Euro 2014 Euro 1. Steuern Grundsteuer A 84.851 89.507 77.697 Grundsteuer B 6.730.091 6.686.172 6.592.407 Gewerbesteuer 25.389.506 23.283.860 20.123.558 Anteil an der Einkommensteuer 16.220.657 15.715.200 15.464.682 Anteil an der Umsatzsteuer 2.882.425 2.805.943 2.477.363 Vergnügungssteuer Hundesteuer Zwischensumme 1.612.634 1.446.938 1.263.183 162.717 158.944 158.850 53.082.881 50.186.564 46.157.741 2. Finanzzuweisungen Schlüsselzuweisungen 26.673.428 23.575.692 24.642.289 Kommunale Investitionspauschale Sonstige allgemeine Zuweisungen Familienleistungsausgleich Zwischensumme 3.648.445 3.083.804 2.893.248 409.130 404.891 404.187 1.307.216 1.256.425 1.259.473 32.038.218 28.320.811 29.199.197 Summe Einnahmen 85.121.099 78.507.376 75.356.938 3. Abgänge Gewerbesteuerumlage 4.225.563 4.611.137 3.376.338 Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Zwischensumme 12.593.941 12.142.542 10.815.234 15.671.194 15.109.498 14.681.314 32.490.698 31.863.176 28.872.886 Summe Ausgaben 32.490.698 31.863.176 28.872.886 4. Bereinigtes Aufkommen an Steuern und Finanzzuweisungen 52.630.401 46.644.199 46.484.052 Wie die tabellarische Zusammenstellung aufzeigt, hat sich das bereinigte Aufkommen 2016 (Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Umlagen) im Vergleich zum Vorjahr um € 5.986.202,-- und zum Vorvorjahr um € 6.146.349,-erhöht. 21 2.2 Gebühren und Entgelte Die Gebühren und ähnlichen Entgelte machen im Rechnungsjahr 2016 einen Anteil von 5,24 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes aus. Im Vorjahr belief sich dieser Anteil auf 6,23 %. Insgesamt wurde im Berichtsjahr an Gebühren und ähnlichen Entgelten ein Gesamtbetrag in Höhe von € 6.227.239,82 (im Vorjahr: € 6.951.339,91) vereinnahmt. Im Haushaltsplan 2016 waren die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten in Gesamthöhe von € 5.966.120,-- veranschlagt, so dass nach der Haushaltsrechnung 2016 Mehreinnahmen in Höhe von € 261.119,82 erzielt werden konnten. Der größte Anteil hiervon entfällt auf Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren im Bereich der Bauordnung in Höhe von € 114.325,30 (im Vorjahr: plus € 822.502,15). Den Haushaltsansätzen 2016 der wichtigsten Gebühren-/Entgelteinnahmen sind nachstehend die jeweiligen Ergebnisse für das Berichtsjahr sowie die Vergleichswerte für 2015 und 2014 gegenübergestellt: 22 Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichsten Gebühren und Entgelte Einnahmeart Ansatz * Jahresrechnung * Veränderung Rechn.erg. ggü. Ansatz Rechnungsergebnis * 2016 2016 (+/-) 2015 2014 € € € € € Verwaltungsgeb. Öffentl. Sicherh. u.Ordnung 190.000 216.006 26.006 204.099 196.919 Verwaltungsgebühren, Bürgerbüro 245.000 262.372 17.372 265.167 237.299 Eintrittsgelder Theater 201.850 197.239 -4.611 217.714 201.587 Entgelte Städtische Musikschule 660.000 658.773 -1.227 647.635 644.921 Hörerentgelte Volkshochschule 500.000 539.212 39.212 565.203 512.452 85.000 69.774 -15.226 68.818 68.868 Nutzungsentgelte Mediathek Schulentgelte Abendrealschule/-gymnasium 34.000 37.649 3.649 36.418 35.694 Benutz.geb. soz. Einrichtungen f. Wohnungslose 108.500 87.779 -20.721 97.119 103.686 Benutzungsgebühren Jugenderholungsmaßnahm. 90.000 101.009 11.009 95.871 92.092 Kindertagesstätte Am Schießrain 202.000 208.641 6.641 194.301 190.399 Kindertagesstätte Max-Planck-Straße 126.000 137.744 11.744 115.843 133.249 Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße 146.000 147.396 1.396 137.091 139.653 Kindertagesstätte Kanadaring 47.000 47.221 221 46.407 44.926 Kindertagesstätte Kuhbach 43.000 38.691 -4.309 38.425 41.767 Kindertagesstätte Reichenbach 42.000 42.430 430 43.105 41.195 Hort Eichrodtschule 67.500 68.698 1.198 69.383 70.516 Hort Luisenschule 65.000 75.005 10.005 67.798 64.830 Kindertagesstätte Heiligenstraße ("Arche Noah") 88.000 102.740 14.740 90.983 70.669 128.000 149.079 21.079 142.698 86.162 44.000 2.036 -41.964 110.000 119.795 9.795 109.761 110.902 4.925 4.925 138.637 163.458 45.106 45.106 54.486 88.272 500.000 614.325 114.325 1.172.502 463.979 85.000 88.866 3.866 81.559 87.421 Parkgebühren 265.000 249.056 -15.944 263.281 267.536 Friedhofs- und Bestattungsgebühren 850.000 802.640 -47.360 903.539 865.553 4.922.850 5.114.205 191.355 5.867.841 5.024.005 Kindertagesstätte Alleestraße Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Eintrittsgelder Stadtpark Vermessungsgebühren Entgelte nach der HOAI (Vermessung) Verwaltungsgebühren Bauordnung (Sonder-)Nutzungsgebühren Gemeindestraßen Gesamt * auf volle Euro auf- bzw. abgerundet 23 2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke waren im Haushaltsplan 2016 in Höhe von insgesamt € 9.704.700,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 10.555.057,56 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 850.357,56 aus. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Berichtsjahr 2016 (differenziert nach Zuweisungs-/Zuschussgeber), die Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf: Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2016 Gruppierung Bezeichnung 2015 Jahresrechnung Planansatz Abweichung +/- Rechnungsergebnis € € € € 170 Zuweisungen vom Bund 406.528,09 277.000,00 129.528,09 216.891,03 171 Zuweisungen vom Land 9.380.950,37 8.754.100,00 626.850,37 8.981.887,00 172 Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb. 430.018,65 511.700,00 -81.681,35 536.467,90 174 Zuweisungen vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 1.000,00 177 / 178 Zuschüsse vom übrigen Bereich 337.560,45 161.900,00 175.660,45 414.750,12 10.555.057,56 9.704.700,00 850.357,56 10.150.996,05 Gesamt Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2016 (Kindergartenförderung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren; vereinnahmt unter der Gruppierung 171) sind nach der Haushaltsrechnung 2016 bei einer Veranschlagungsgrundlage in Gesamthöhe von € 2.376.500,-- kumulierte Landeszuweisungen in Höhe von € 2.375.330,-- verbucht und damit geringfügige Mindereinnahmen in Höhe von € 1.170,-- zu verzeichnen. 24 Entsprechend dem Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2016 ist den vorläufigen Zuweisungen für 2016 ein Betrag in Höhe von € 2.442,86 je Kind (Gewichtung 1,0) zugrunde gelegt worden. Im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2016 (Förderung für die Betreuung von Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren; ebenfalls verbucht unter Gruppierung 171) ist es zu einem Anstieg der Zuweisungsbeträge gekommen. Im Haushaltsplan 2016 waren die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung in Höhe von insgesamt € 2.516.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier Gesamteinnahmen in Höhe von € 2.645.304,-- und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 129.304,-- aus. Ursächlich hierfür ist die Erhöhung des Zuweisungsbetrages 2016 (gem. Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2016) auf € 12.843,97 je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber der Veranschlagungsgrundlage in Höhe von rd. € 12.230,-- je Kind (Orientierung am Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2015 -Gewichtung 1,0versehen mit einem Abschlag). Hinsichtlich der städtischen Kindertagesstätte „Lotzbeckstraße“ ist anzumerken, dass im Berichtsjahr (noch) keine Landeszuweisungen (Kindergartenlastenausgleich, Kleinkindbetreuung) vereinnahmt werden konnten. Entsprechende Einnahmen waren im Jahr 2016 nicht möglich bzw. nicht zu erzielen, da die Inbetriebnahme der Einrichtung erst im November 2016 und damit nach dem für die Förderung 2016 maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres (hier: 01.03.2015) erfolgte. Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich basieren seit dem Jahr 2014 auf einer prozentualen Förderbeteiligung. Zuvor (in den Jahren 2012 und 2013) erfolgte eine Festbetragsförderung. 25 Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land ab dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2016 bezogen auf das Jahr 2014) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2016 bezogen auf den 01.03.2015). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. € zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der zum 01.01.2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen ist eine Konsolidierung der bisherigen Förderbeträge eingetreten. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der „Pakt für Familien mit Kindern“ ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von dreibis sechsjährigen Kindern vor. 26 2.4 Sonstige Finanzeinnahmen Die nachstehende tabellarische Übersicht zeigt die Ergebnisse wesentlicher Positionen (Bußgelder, Konzessionsabgaben, Gewinnanteile, Zinseinnahmen) der sog. „Sonstigen Finanzeinnahmen“ im Berichtsjahr 2016, die Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf: Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen 2016 Unterabschnitt Bezeichnung 2015 Jahresrechnung Planansatz Abweichung +/- Rechnungsergebnis € € € € 1100 Öffentl. Sicherh. u. Ordn. -Bußgelder 1.442.768,19 1.680.000,00 -237.231,81 1.372.519,77 8100 Elektrizitätsversorgung -Konzessionsabgabe 1.406.204,24 1.410.000,00 -3.795,76 1.356.318,16 8170 Gas-, Wärmeversorgung -Konzessionsabgabe 142.703,21 131.000,00 11.703,21 130.094,37 8170 Wasserversorgung -Konzessionsabgabe 290.000,00 290.000,00 0,00 290.000,00 8300 Versorgung und Verkehr -Gewinnant. v. wirtschaftl. Unternehm. u.a. Beteilig. 516.089,22 500.500,00 15.589,22 359.339,73 8300 Versorgung und Verkehr -Zinseinnahmen v. VVL 693.128,38 1.386.000,00 -692.871,62 1.386.256,77 9100 Sonst. allg. Finanzwirt. -Zinseinnahmen * 239.195,94 320.000,00 -80.804,06 277.778,08 4.730.089,18 5.717.500,00 -987.410,82 5.172.306,88 Gesamt * einschl. der finanztechnischen Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse) Die nach dem Rechnungsergebnis 2016 im Unterabschnitt 8300 „Versorgung und Verkehr“ im Vergleich zur Veranschlagung stark reduzierten Zinseinnahmen gehen auf eine steuerrechtlich vorzunehmende Absenkung des Zinssatzes für das dem Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ gewährte gemeindliche Darlehen zurück. 27 2.5 Personalausgaben Die Personalausgaben belaufen sich im Jahr 2016 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von € 28.723.535,80 und machen einen Anteil von 24,19 % (im Vorjahr 24,26 %) des Volumens des Verwaltungshaushaltes aus. Damit liegt das Ergebnis 2016 um € 1.054.564,20 unter dem Haushaltsansatz 2016 (€ 29.778.100,--) und um € 1.666.009,14 über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2015 (€ 27.057.526,66). Der Anstieg der Personalausgaben 2016 im Vergleich zum Vorjahr ist neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen auch auf die notwendige Schaffung von zusätzlichen Stellen zurückzuführen. Hierbei sind insbesondere Stellenbedarfe im Sozial- und Erziehungsbereich sowie befristet eingerichtete Stellen im Sachzusammenhang mit der Landesgartenschau Lahr 2018 zu nennen. Nach dem Ergebnis 2016 beträgt die Abweichung durch Minderausgaben gemessen am Gesamtpersonalkostenvoranschlag rd. 3,5 % (im Vorjahr rd. 4,4 %). Die voraussichtlichen Personalausgaben müssen zur Vorbereitung des Haushaltes bereits Mitte des Vorjahres nach den zu diesem Zeitpunkt feststehenden bzw. absehbaren Vorgaben veranschlagt werden. Wesentliche Grundlagen hierfür sind die Festsetzungen des Stellenplanes, Tarifund Besoldungserhöhungen, Entwicklungen in den Lohnnebenkosten und Versorgungsleistungen. Aus diesem zeitlichen Versatz ergibt sich eine gewisse Kalkulationsunsicherheit, die durch den Verlauf der unterjährigen, nicht absehbaren Personalentwicklung noch verstärkt werden kann. Durch möglichst detaillierte Personalkostenvorausberechnungen wird versucht, die Abweichungen durch Mehr- oder Minderausgaben so gering als möglich zu halten. 28 Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2014 bis 29.02.2016 hatte für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen vorgesehen: ab 01.03.2014: + 3,00 % (jedoch mindestens 90 € bei Vollbeschäftigung) ab 01.03.2015: + 2,40 %. Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage sowie unter Einrechnung einer angenommenen Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 01.03.2016 von 2,50 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2016. Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht: ab 01.03.2016: + 2,40 % ab 01.02.2017: + 2,35 %. Somit lag der Tarifabschluss für den Beschäftigtenbereich bezogen auf den Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.12.2016 leicht und zwar um 0,10 % unter der Veranschlagungsgrundlage für den Haushaltsplan 2016. Die im Spätjahr 2015 rückwirkend zum 01.07.2015 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst konnte im ersten Quartal 2016 umgesetzt werden. Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) vom 16.07.2015 ist eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt. Danach wurden die Besoldungsbezüge linear um 1,90 % erhöht für die 29 - Besoldungsgruppen A5–A9 zum 01.03.2015 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.07.2015 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.11.2015 und im Weiteren linear um 2,10 %, mindestens jedoch um € 68,52 erhöht für die - Besoldungsgruppen A5–A9 zum 01.03.2016 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.07.2016 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.11.2016. Die vorgenannten, für das Haushaltsjahr 2016 maßgeblichen Besoldungserhöhungen gemäß BVAnpG BW 2015/2016 wurden im Rahmen der Veranschlagung der Dienstbezüge 2016 entsprechend berücksichtigt. Die geringeren Personalausgaben im Vergleich zur Haushaltsplanveranschlagung resultieren zum einen daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin keiner ganzjährigen Besetzung unterlagen und insofern geringere Personalkosten verursachten. Zum anderen ist festzustellen, dass die Besetzung offener Stellen in fachtechnischen Bereichen sowie in den Kindertagesstätten und Horten aufgrund der Arbeitsmarktlage vielfach nur zeitlich verzögert möglich ist. Außerdem war eine auf den Personalsektor bezogene globale Minderausgabe in veranschlagter Höhe von rd. € 295.000,-- zu erzielen. Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen z.B. aus Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden. Im Berichtsjahr 2016 sind neben entsprechenden Geldzuflüssen aus Fördermitteln und Projektfinanzierungen direkt abgrenzbare Einnahmen in Form von Personalkostenersätzen in Höhe von allein € 166.866,56 (im Jahr 2015: € 164.983,27) verbucht worden. 30 Die Entwicklung der Personalausgaben seit dem Jahr 1995 ist aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen: Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben Jahr Personalausgaben € Veränderung zum Vorjahr € % 1995 19.375.355,73 1996 19.764.378,47 389.022,74 2,01 1997 20.500.777,20 736.398,73 3,73 1998 20.219.578,18 -281.199,02 -1,37 1999 21.074.255,44 854.677,26 4,23 2000 18.012.171,54 -3.062.083,90 -14,53 2001 18.061.462,16 49.290,62 0,27 2002 18.949.373,35 887.911,19 4,92 2003 19.544.161,47 594.788,12 3,14 2004 19.704.810,88 160.649,41 0,82 2005 19.987.467,61 282.656,73 1,43 2006 19.995.196,25 7.728,64 0,04 2007 20.287.514,33 292.318,08 1,46 2008 20.954.963,20 667.448,87 3,29 2009 21.663.015,86 708.052,66 3,38 2010 21.540.561,56 -122.454,30 -0,57 2011 22.600.709,50 1.060.147,94 4,92 2012 23.727.335,38 1.126.625,88 4,98 2013 24.405.114,10 677.778,72 2,86 2014 25.891.037,76 1.485.923,66 6,09 2015 27.057.526,66 1.166.488,90 4,51 2016 28.723.535,80 1.666.009,14 6,16 Anmerkung: Seit dem 01.01.2000 werden die früheren Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof in einem Eigenbetrieb (Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-) geführt. Ab dem 01.01.2003 ist auch der Stadtwald organisatorisch dem BGL angegliedert worden. 31 2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Rechnungsjahr 2016 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 31.933.644,64 (im Vorjahr: € 29.165.490,33 bei einem Gesamtansatz von € 29.841.650,--) angefallen. Der Gesamtansatz 2016 belief sich auf € 32.464.500,--, so dass Minderausgaben in Höhe von € 530.855,36 zu verzeichnen sind. Der relativ hohe Unterschiedsbetrag im Vergleich der Ergebnisse 2016 und 2015 mit € 2.768.154,31 höheren Gesamtausgaben im Rechnungsjahr 2016 ist im Wesentlichen auf höhere Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (plus € 1.206.123,78 gegenüber dem Jahr 2015), für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (plus € 361.532,54 im Vergleich zum Jahr 2015), für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (plus € 629.640,10 gegenüber dem Jahr 2015) und für Erstattungen von Verwaltungsund Betriebsaufwendungen an Zweckverbände (plus € 560.529,88 gegenüber dem Jahr 2015) zurückzuführen. Bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 50 u. 51) haben sich im Berichtsjahr 2016 bei einem Ergebnis von € 5.572.939,57 (im Vorjahr: € 4.366.815,94) im Vergleich zum Planansatz 2016 von € 5.625.100,-- (im Vorjahr: € 4.357.150,--) Minderausgaben in Höhe von € 52.160,43 ergeben. Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54) waren Ausgaben in Höhe von € 3.692.700,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier ein Ergebnis in Höhe von € 3.040.515,72 (im Vorjahr: € 2.678.983,18) und damit Minderausgaben von € 652.184,28 aus. Von den Einsparungen entfallen rd. € 161.540,-- auf die Bewirtschaftung von Gebäuden des Einzelplans 2 „Schulen“. 32 Für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierung 57 bis 63) weist die Haushaltsrechnung 2016 bei einem Gesamtansatz von € 6.342.950,-- Ausgaben in Höhe von € 6.161.303,18 und damit Minderausgaben von € 181.646,82 aus. Diese gehen auf Einsparungen verschiedener Ausgabenbereiche in einer Vielzahl von Unterabschnitten zurück. Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an Zweckverbände (Gruppierung 673) sind im Berichtsjahr bei einem Planansatz von € 750.000,-- und verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 1.267.882,37 Mehrausgaben in Höhe von € 517.882,37 angefallen. Hier handelt es sich um die mit einem Jahresversatz versehene Abführung des bereinigten (Ist-)Aufkommens aus Grund- und Gewerbesteuer, welches gemarkungsbezogen für das Westareal des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) der Stadt Lahr zufließt, an den Zweckverband. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach der Zweckverbandssatzung zu leistende Abschlag des laufenden Jahres berücksichtigt. Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr. Aufgrund dieser Satzungsregelung des ZV IGP waren unter Berücksichtigung des jeweiligen Realsteueraufkommens im Berichtsjahr Zahlungen in Gesamthöhe von € 1.267.882,37 an den Zweckverband zu leisten. Im Gegenzug erstattete der Zweckverband der Stadt Lahr -entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung- die Belastung aus dem Finanzausgleich in Höhe von € 851.722,53. 33 Der Einnahmeansatz 2016 belief sich hier auf € 550.000,--, so dass Mehreinnahmen in Höhe von € 301.722,53 zu verzeichnen sind. Da zwischen beiden Finanzpositionen eine sog. „Unechte Deckungsfähigkeit“ besteht, waren die o.g. Mehrausgaben (€ 517.882,37) „systemautomatisch“ in Höhe der vorbezifferten Mehreinnahmen (€ 311.722,53) gedeckt, so dass in Höhe des Differenzbetrages von € 216.159,84 eine förmliche Mehrausgabenbewilligung erforderlich wurde (GR-Beschluss vom 20.02.2017). Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche (Gruppierung 675 bis 678) weist die Haushaltsrechnung 2016 bei einem Planansatz von € 6.116.550,-- und verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 6.220.587,25 Mehrausgaben in Höhe von € 104.037,25 aus. Hier handelt es sich in erster Linie um die Leistung von Kostenerstattungen an den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Die Mehrausgaben gehen dabei vornehmlich auf überplanmäßige Ausgaben für die Pflege/Unterhaltung der städtischen Grün-, Park- und Sportanlagen sowie für die Straßenreinigung, den Winterdienst und für die Unterhaltung der Wasserläufe, Feld- und Wirtschaftswege zurück. Hier hat der Haupt- und Personalausschuss am 06.02.2017 bzw. der Gemeinderat am 20.02.2017 entsprechende Mehrausgaben in Höhe von € 72.750,-- bzw. € 167.820,-- bewilligt. Im Gegenzug sind in anderen Bereichen (z.B. bei der Kostenerstattung im Bereich des Bestattungswesens und beim Straßenentwässerungskostenanteil) Einsparungen zu verzeichnen. Die nachfolgende Übersicht zeigt das Ergebnis des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf: 34 Tabelle 15 : Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 2015 2016 Grupp. 50-51 Bezeichnung Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen Jahresrechnung Planansatz Abweichung Rechnungsergebnis € € € € 5.572.939,57 5.625.100,00 -52.160,43 4.366.815,94 572.094,69 577.650,00 -5.555,31 555.212,43 52 Geräte, Ausstatt.- u. Ausrüstungsgegenstände 53 Mieten u. Pachten 1.331.054,68 1.460.150,00 -129.095,32 1.325.720,07 54 Bewirtschaft. d. Grundst. u. baul. Anlagen 3.040.515,72 3.692.700,00 -652.184,28 2.678.983,18 55 Haltung von Fahrzeugen 149.166,41 142.350,00 6.816,41 111.298,43 56 Besondere Aufwendung. für Beschäftigte 175.861,91 201.950,00 -26.088,09 200.379,54 57-63 Weitere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 6.161.303,18 6.342.950,00 -181.646,82 5.531.663,08 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 2.404.210,02 2.697.950,00 -293.739,98 2.422.903,27 29.612,94 37.500,00 -7.887,06 53.967,23 1.267.882,37 750.000,00 517.882,37 707.352,49 6.220.587,25 6.116.550,00 104.037,25 6.382.319,36 67 Erstattungen v. Verw.- u. Betriebsaufwand an: 672 Gden. u. Gde.verbände 673 Zweckverbände komm., u. sonst. Sonder675-678 rechnungen u.a. Bereiche 679 Innere Verrechnungen 2.859.102,98 2.661.700,00 197.402,98 2.679.551,20 68 Kalkulatorische Kosten 2.149.312,92 2.157.950,00 -8.637,08 2.149.324,11 31.933.644,64 32.464.500,00 -530.855,36 29.165.490,33 Gesamt 2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Für Zuweisungen und Zuschüssen (nicht für Investitionen) an Dritte sind im Rechnungsjahr 2016 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 9.272.521,44 (im Vorjahr: € 8.323.512,82) geleistet worden. 35 Der Gesamtansatz 2016 belief sich auf € 8.243.400,--, so dass Mehrausgaben in Höhe von € 1.029.121,44 zu verzeichnen sind. Die Mehrausgaben sind dabei ausschließlich auf Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) zurückzuführen. Hier sind im Berichtsjahr bei einem Planansatz von € 7.906.050,-- und verbuchten (Soll-) Ausgaben von € 8.961.151,54 Mehrausgaben in Höhe von € 1.055.101,54 angefallen. Diese gehen in erster Linie auf überplanmäßig bewilligte Ausgaben für die Förderung von Kindertageseinrichtungen zur Leistung von Betriebskostenzuschüssen (plus € 1.075.000,-- gem. GR-Beschluss vom 21.11.2016 bzw. 20.02.2017) zurück. Innerhalb der Hauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen“ stellen die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) mit (Soll-)Ausgaben in Höhe von € 8.961.151,54 (im Vorjahr: € 8.082.606,02) den betragsmäßig größten Einzelbereich dar. Hiervon entfallen allein auf die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen (Unterabschnitt 1.4648) Ausgaben in Höhe von € 8.013.179,86 (im Vorjahr: € 7.118.733,92). Hervorzuheben ist hier auch die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern: Jahr (Rechnungs-)Ergebnis Differenz zum Vorjahr +/- 2007 € 76.222,71 2008 € 198.268,60 € 122.045,89 2009 € 379.671,88 € 181.349,28 2010 € 878.033,26 € 498.361,38 2011 € 1.209.875,60 € 331.842,34 2012 € 1.258.662,34 € 2013 € 1.448.583,05 € 189.920,71 2014 € 1.649.932,52 € 201.349,47 2015 € 1.732.511,10 € 2016 € 1.909.993,55 € 177.482,45 48.786,74 82.578,58 36 Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb der 9 städtischen Kindertageseinrichtungen und 2 städtischen Kinderhorte beläuft sich im Jahr 2016 bei Gesamteinnahmen von € 3.383.139,69 (in erster Linie Benutzungsgebühren und Landeszuweisungen) und Gesamtausgaben von € 7.886.832,68 (insbesondere Personalausgaben) auf € 4.503.692,99 (im Vorjahr: € 4.187.673,40). Im Weiteren kommt noch die Förderung von 21 Kindertagesstätten der kirchlichen und freien Betriebsträger hinzu. Hier belief sich der städtische Zuschussbedarf im Jahr 2016 auf € 4.752.370,69 (im Vorjahr: € 3.738.845,65), so dass sich der städtische Gesamtzuschussbedarf 2016 für alle Kinderbetreuungsrichtungen in Lahr (laufender Betrieb) auf insgesamt € 9.256.063,68 summiert (im Vorjahr: € 7.926.519,05). Im Jahr 2005 belief sich der Gesamtzuschussbedarf für alle (damaligen) Kinderbetreuungseinrichtungen noch auf € 4.439.492,02 und im Jahr 2007 auf € 4.806.484,72. Dass der Gesamtzuschussbedarf angesichts der bis zum Jahr 2016 neu bzw. zusätzlich geschaffenen Kindergarten-/Krippenplätze nicht noch deutlich stärker angestiegen ist, ist auf die erhöhten Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kleinkindbetreuung ab dem Jahr 2012 zurückzuführen („Pakt für Familien mit Kindern“). Diesbezüglich wird auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2.3 „Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“ verwiesen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf: 37 Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 2016 Grupp. Bezeichnung 70 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale o.ä. Einricht. 71 Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse f. lfd. Zwecke an 712 Gden. u. Gde.verbände 713 Zweckverbände u. dgl. komm., u. sonst. Sonder715-717 rechnungen u.a. Bereiche 718 an übrigen Bereich 73-79 Sozialleistungen Gesamt 2015 Jahresrechnung Planansatz Abweichung Rechnungsergebnis € € € € 8.961.151,54 7.906.050,00 1.055.101,54 8.082.606,02 38,35 50,00 -11,65 38,35 0,00 0,00 0,00 -44.604,45 303.513,09 328.850,00 -25.336,91 257.896,67 5.037,76 5.450,00 -412,24 15.250,45 2.780,70 3.000,00 -219,30 12.325,78 9.272.521,44 8.243.400,00 1.029.121,44 8.323.512,82 2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen Nach der Jahresrechnung 2016 liegt die Gewerbesteuerumlage mit Ausgaben in Höhe von € 4.225.562,57 (im Vorjahr: € 4.611.136,58) um € 155.562,57 über dem Planansatz von € 4.070.000,--. Die Veranschlagung der Umlage erfolgte auf der Basis des Gewerbesteuereinnahmeansatzes für 2016 in Höhe von € 23.000.000,--. Der vorläufigen Umlagenberechnung im Jahr 2016 wurde ein Gewerbesteuer-IstAufkommen in Höhe von € 23.314.806,65 zugrunde gelegt, was zu einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von € 4.124.927,34 führte. Daneben waren Ausgaben für die im Berichtsjahr 2016 erfolgte Spitzabrechnung für das Jahr 2015 in Höhe von € 100.635,23 zu leisten (= Nachzahlung), so dass im Jahr 2016 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von insgesamt € 4.225.562,57 abzuführen war. 38 Die endgültige Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Nachzahlung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2016 mit einem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen von € 25.354.806,18 fiel zum Jahresanfang 2017 eine Nachzahlung für 2016 in Höhe von € 360.922,09 an. Für die Finanzausgleichsumlage sind auf der Grundlage eines Umlagesatzes von 22,10 v.H. der Bemessungsgrundlage Ausgaben in Höhe von € 12.593.941,10 (im Vorjahr: € 12.142.541,80) angefallen. Der Planansatz 2016 belief sich auf € 12.595.000,--. Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Jahr 2016 basierte auf einem Hebesatz von 27,50 v.H. der Steuerkraftsumme, was zu einem Planansatz 2016 in Höhe von € 15.675.000,-- führte. Das Buchungsergebnis 2016 weist die Kreisumlage mit Ausgaben in Höhe von € 15.671.194,-- (im Vorjahr: € 15.109.498,-- bei einem Hebesatz von ebenfalls 27,50 v.H.) aus. 2.9 Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen liegen mit insgesamt € 853.230,11 (Ergebnis 2015: € 921.838,71) um € 270.769,89 unter dem Haushaltsansatz von € 1.124.000,--. In den Gesamtaufwendungen enthalten ist ein Betrag in Höhe von € 81.699,83 (im Vorjahr: € 107.577,79) für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal). Der Anteil der („klassischen“) Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen (Kredite bei Kreditinstituten) beläuft sich für das Berichtsjahr 2016 auf € 711.744,-- (im Vorjahr: € 740.295,64). Im Jahr 2007 musste hier noch ein Betrag in Höhe von € 1.151.492,56 aufgewendet werden. Der durchschnittliche (Soll-)Zinssatz für die bestehenden Darlehen belief sich im Jahr 2016 auf 2,77 % (im Vorjahr: 2,87 %). 39 Mit einem Anteil von 0,71 % (2015 = 0,83 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt das Belastungsergebnis der Zinsen in einem vertretbaren Rahmen. Die Ergebnisse der letzten Jahre sind auch durch die günstigen Zinskonditionen am Kapitalmarkt zu begründen. Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen 2016 Grupp. Bezeichnung 8050 Zinsen für Kassenkredite */** 8080 2015 Jahresrechung Planansatz Abweichung € € € Rechnungsergebnis € 17.340,00 80.000,00 -62.660,00 31.549,00 Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten * 711.774,00 900.000,00 -188.226,00 740.295,64 8081 Zinsen für langfristige Restkaufgelder * 42.416,28 44.000,00 -1.583,72 42.416,28 8082 Zinsübernahme Rahmenkonto Ost 81.699,83 100.000,00 -18.300,17 107.577,79 853.230,11 1.124.000,00 -270.769,89 921.838,71 Gesamt * Finanzpositionen sind im Deckungskreis "GD91008000" zusammengefasst ** finanztechnische Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse) 2.10 Globale Minderausgabe Im Haushaltsplan 2016 wurde im Unterabschnitt 9100 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ eine globale Minderausgabe in Höhe von € 550.000,-aufgenommen. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zu einem Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabeansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). 40 Die globale Minderausgabe hatte sich mit einem Betrag von rd. € 295.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 255.000,-- auf ausgewählte Ausgabebereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6, u.a. Gebäudeunterhaltungs- und Bewirtschaftungsbereich, mit Ausnahme der Gruppierungen 53* „Mieten und Pachten“, 679* „Innere Verrechnungen“ und 68* „Kalkulatorische Kosten“) bezogen. Nach Auswertung der Haushaltsrechnung 2016 sind im Personalkostenbereich Einsparungen in Höhe von € 1.054.564,20 und im ausgewählten Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes Einsparungen in Höhe von € 590.525,94 und damit in Gesamthöhe von € 1.645.090,14 erzielt worden. Die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehende Zielvorgabe ist somit ergebniswirksam erreicht worden. 2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt konnte im Haushaltsplan 2016 in Höhe von € 9.130.000,-- (im Vorjahr: € 6.760.000,--) veranschlagt werden. Die Haushaltsrechnung 2016 weist als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt einen Betrag in Höhe von € 15.263.571,74 (im Vorjahr: € 13.780.320,87) und damit eine Verbesserung in Höhe von € 6.133.571,74 (im Vorjahr: € 7.020.320,87) aus. Wie der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden kann, zeigt sich im dargestellten Zeitraum (Rechnungsjahre 2000 bis 2016) kein klares Entwicklungsbild der Zuführungsrate auf, da die Auswirkungen des Finanzausgleichs und der Steuerzuweisungen einhergehend mit den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen deutlich spürbar werden: 41 Rechnungsjahr Rechnungsergebnis Zuführungsrate (ger.) Veränderung zum Vorjahr +/- 2000 € 7.261.771,-- 2001 € 5.168.936,-- € - 2.092.835,-- 2002 € 6.356.629,-- € + 1.187.693,-- 2003 € 18.045,-- € - 6.338.584,-- 2004 € 3.619.634,-- € + 3.601.589,-- 2005 € 8.812.907,-- € + 5.193.273,-- 2006 € 9.003.260,-- € + 2007 € 6.643.648,-- € - 2.359.612,-- 2008 € 4.753.494,-- € - 1.890.154,-- 2009 € 1.906.956,-- € - 2.846.538,-- 2010 € 5.829.070,-- € + 3.922.114,-- 2011 € 6.345.556,-- € + 2012 € 8.680.657,-- € + 2.335.101,-- 2013 € 15.508.338,-- € + 6.827.681,-- 2014 € 12.043.098,-- € - 3.465.240,-- 2015 € 13.780.321,-- € + 1.737.223,-- 2016 € 15.263.572,-- € + 1.483.251,-- 190.353,-- 516.486,-- Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ zur Verfügung stehen. Als Ersatzdeckungsmittel können dabei Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte herangezogen werden. 42 Berechnung der Höhe der Mindestzuführung für das Jahr 2016: Kreditbeschaffungskosten 2016: 0,00 € Ordentliche Tilgung von Krediten 2016: 1.826.658,24 € Mindestzuführung 2016: 1.826.658,24 € Tatsächliche Zuführung 2016: (Brutto-Investitionsrate) abzügl. Mindestzuführung 2016: 15.263.571,74 € ./. Netto-Investitionsrate 2016: 1.826.658,24 € 13.436.913,50 € (Anm.: neben der ordentlichen Tilgung von Krediten ist im Jahr 2016 auch eine Sondertilgung in Höhe von € 57.074,04 erfolgt). Nach den (Rechnungs-)Ergebnissen der Jahre 2000 bis 2016 hat die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003 und 2009 nicht die Höhe der Mindestzuführung erreicht. In den restlichen 15 Jahren konnten über die Mindestzuführungen hinaus jeweils (überwiegend) namhafte Netto-Investitionsraten erwirtschaftet werden. 43 Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsraten a) zahlenmäßige Darstellung (Jahre 2000 bis 2016) Jahr Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt Planansatz (Rechnungs-)Ergebnis € € Mindestzuführung NettoInvestitionsrate € € 2000 3.020.610 7.261.771 2.090.070 5.171.701 2001 3.073.631 5.168.936 2.043.549 3.125.387 2002 7.441.200 6.356.629 2.153.875 4.202.754 2003 0 18.045 2.186.128 -2.168.083 2004 951.800 3.619.634 2.066.720 1.552.914 2005 3.230.400 8.812.907 2.079.509 6.733.398 2006 2.588.000 9.003.260 1.876.894 7.126.366 2007 2.327.550 6.643.648 1.931.536 4.712.112 2008 1.939.000 4.753.494 1.887.027 2.866.467 2009 750.000 1.906.956 1.931.692 -24.736 2010 410.000 5.829.070 1.765.579 4.063.491 2011 200.000 6.345.556 1.866.361 4.479.195 2012 3.845.000 8.680.657 1.757.701 6.922.956 2013 8.435.000 15.508.338 1.704.894 13.803.444 2014 8.140.000 12.043.098 1.949.883 10.093.214 2015 6.760.000 13.780.321 1.838.749 11.941.572 2016 9.130.000 15.263.572 1.826.658 13.436.914 44 b) grafische Darstellung (Jahre 2000 bis 2016) 2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt UA 1.0260 Bezeichnung Amt für Projektentwicklung Bemerkung Für Miet- und Pachteinnahmen (LGS 2018) war im Planwerk 2016 ein Ansatz i.H.v. € 131.000,-veranschlagt. Das Rechnungsergebnis weist Einnahmen von € 23.686,55 und damit Mindereinnahmen von € 107.313,45 aus. Grund hierfür ist, dass der ursprüngliche Pachtvertrag im Nachgang eine Änderung hinsichtlich der Pachthöhe erfahren hat. 1.0300 Stadtkämmerei Bei den Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer sind Mehreinnahmen i.H.v. € 330.524,75 festzustellen (Planansatz 2016: € 200.000,--). Unter der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ waren Ausgabemittel von insgesamt € 130.000,-- bereitgestellt. 45 Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier Ausgaben i.H.v. € 193.230,-- und damit Mehrausgaben i.H.v. € 63.230,-- aus (HPABeschluss v. 06.02.2017). 1.0320 Einführung NKHR Der Ansatz 2016 für Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten lag bei € 127.500,--. Die Jahresrechnung weist Minderausgaben von € 114.513,12 aus. 1.0600 Datenverarbeitung Für den Ersatz von Sachausgaben waren Einnahmen i.H.v. € 132.000,-- veranschlagt, verbucht werden konnten € 36.371,22 (= Mindereinnahmen von € 95.628,78). Unter der korrespondierenden Ausgabeposition „Kosten für das Druckmanagement“ wurden bei einem Ansatz von € 132.000,-- tatsächlich € 65.839,69 verbucht (= Minderausgaben von € 66.160,31). Unter der Finanzposition „Miete für Bürocomputer“ waren Mittel i.H.v. € 128.600,-veranschlagt. Zusätzlich stand ein Haushaltsrest aus 2015 i.H.v. € 50.000,-- zur Verfügung. Der Ausgabeansatz wurde um € 36.360,86 unterschritten. 1.0830 Sonstiger Personalaufwand In diesem Unterabschnitt waren Personalausgaben u.a. für Vertretungskräfte, für die leistungsorientierte Bezahlung (LoB), für Umlagen und für die gesetzliche Unfallversicherung zentral für die gesamte Verwaltung veranschlagt. Nachdem die jeweiligen Ausgaben zum Jahresende auf die entsprechenden Unterabschnitte umgebucht wurden, ist das Rechnungsergebnis nicht mehr mit dem veranschlagten Mittelansatz vergleichbar. 1.1100 Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Die Einnahmen aus Bußgeldern (OWIVerfahren) waren in Höhe von € 1.680.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier Einnahmen von € 1.442.768,19 und damit Mindereinnahmen in Höhe von € 237.231,81 aus. waren Für Geschwindigkeitsmessungen Ausgabemittel i.H.v. € 129.000,-- bereitgestellt. Verbucht wurden Ausgaben in Höhe von € 98.210,41, so dass Minderausgaben von € 30.789,59 zu verzeichnen sind. Für Geschäftsausgaben standen Mittel i.H.v. € 217.000,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung weist Ausgaben von € 158.006,44 aus. 46 1.1300 Feuerschutz Unter der Finanzposition „Kostenerstattungen nach dem Feuerwehrgesetz“ waren Einnahmen i.H.v. € 175.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier Mehreinnahmen in Höhe von € 127.025,04 aus. 1.2120 Grundschule Reichenbach Für den Heizungsaufwand waren Mittel i.H.v. € 26.000,-- veranschlagt. Aus der Spitzabrechnung 2015 haben sich im Jahr 2016 Gutschriften ergeben, welche im Ergebnis zu Minus-Soll-Ausgaben i.H.v. € 8.567,15 und in der Folge zu Minderausgaben von € 34.567,15 geführt haben. 1.2130 Friedrichschule (Werkrealschule) Für Maßnahmen nach dem Schulsanierungsprogramm standen Ansatzmittel von € 182.000,-sowie ein Haushaltsrest aus 2015 von € 159.050,- zur Verfügung. Bei verbuchten Ausgaben von € 143.763,72 und einem gebildeten Haushaltsrest 2016 von € 136.450,-weist die Jahresrechnung Minderausgaben von € 60.836,28 aus. 1.2131 Theodor-Heuss-Schule (Werkrealschule) Für Maßnahmen nach dem Schulsanierungsprogramm standen für die Turnhalle ein Ansatz von € 74.800,-- und ein Haushaltsrest aus 2015 von € 154.400,- zur Verfügung. Die Jahresrechnung 2016 weist unter Berücksichtigung eines Haushaltsrestes 2016 von € 197.750,-Mehrausgaben von € 154.209,95 aus, welche mittels GR-Beschluss vom 25.07.2016 bewilligt wurden. 1.2210 Otto-Hahn-Realschule Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 392.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist Einnahmen i.H.v. € 459.000,-- und damit Mehreinnahmen von € 67.000,-- aus (Grund: Fortschreibung/Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2016 je Schüler/in). 1.2310 Scheffel-Gymnasium Auf der Finanzposition „Einnahmen aus Verpflegung“ sind nach Rechnungsschluss Mindereinnahmen von € 33.820,98 festzustellen. Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 594.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist Einnahmen i.H.v. € 651.933,40 und damit Mehreinnahmen von € 57.933,40 aus (Grund: Fortschreibung/Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2016 je Schüler/in). 47 1.2311 Max-Planck-Gymnasium Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 447.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist Einnahmen i.H.v. € 488.718,60 und damit Mehreinnahmen von € 41.718,60 aus (Grund: Fortschreibung/Erhöhung des Sachkostenbeitrages 2016 je Schüler/in). 1.2700 Gutenbergschule (Förderschule) Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 275.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist Einnahmen i.H.v. € 229.944,-- und damit Mindereinnahmen von € 45.056,-- aus (Grund: Fortschreibung/Absenkung des Sachkostenbeitrages 2016 je Schüler/in). 1.3500 Volkshochschule Die Hörerentgelte waren i.H.v. € 500.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung weist Mehreinnahmen i.H.v. € 39.212,17 aus. Diese wurden über die bestehende sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ für Mehrausgaben bei den Honoraren und Entschädigungen zur (Teil-) Deckung herangezogen. Dort überstiegen die Ausgaben den Ansatz von € 360.000,-- um € 49.529,28. Die verbuchten Zuweisungen vom Land beliefen sich bei einem Ansatz von € 130.000,-- auf insgesamt € 161.423,60 (= + € 31.423,60). Der Einnahmeansatz für Auftrags- und Vertragsmaßnahmen lag bei € 260.000,--. Tatsächlich konnten hier Einnahmen i.H.v. € 489.417,79 und damit Mehreinnahmen von € 229.417,79 erzielt werden. Im Gegenzug fielen bei der Ausgabeposition „Auftrags- und Vertragsmaßnahmen“ bei einem Ansatz von € 163.000,-- Mehrausgaben i.H.v. € 219.550,24 an. Die Deckung erfolgte systemgestützt über die bestehende sog. „unechte Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden Einnahmefinanzposition. 1.3550 Abendrealschule/ Abendgymnasium Für die Zuweisungen vom Land wurden € 300.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist Einnahmen i.H.v. € 337.931,39 aus (= + € 37.931,39). 1.3660 Denkmalpflege Im Haushaltsplan 2016 waren für die Sanierung des Storchenturms folgende Zuschussmittel veranschlagt: -Zuweisungen des Bundes: € 75.000,--Deutsche Stiftung Denkmalschutz: € 8.000,--. 48 Tatsächlich eingegangen sind vom Bund € 120.000,- und von der Stiftung € 50.000,--. Daraus ergeben sich kumulierte Mehreinnahmen von € 87.000,--. Diese sind u.a. darauf zurückführen, dass Zuschüsse, deren Eingänge noch im Jahr 2015 erwartet wurden, erst im Berichtsjahr und damit über die Veranschlagung hinaus realisiert werden konnten. 1.3661 Gemeinschaftspflege Unter Berücksichtigung aller Einnahmefinanzpositionen die Chrysanthema betreffend standen im Jahr 2016 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt € 62.135,08,- zur Verfügung, die aufgrund der bestehenden unechten Deckungsfähigkeit die Mehrausgaben für die Chrysanthema (Ansatz: € 448.000,--) i.H.v. € 77.787,56 größtenteils deckten. 1.4605 Jugendsozialarbeit an Schulen Nach der Haushaltsrechnung 2016 ist der unter der Finanzposition „Zuweisungen vom Land“ i.H.v. € 155.000,-- veranschlagte Einnahmeansatz um € 105.247,50 überschritten worden. Grund hierfür ist, dass die vom LRA Ortenaukreis für die Schulsozialarbeit i.H.v. € 104.375,-- überwiesene Förderung von der Facheinheit versehentlich auf der Einnahmefinanzposition für die Landeszuweisungen verbucht worden ist. 1.4640 Kindertagesstätte Am Schießrain Die Finanzposition „Personalkostenersätze“ weist Mehreinnahmen i.H.v. € 47.465,-- aus. 1.4648 Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen Der Zuschussbedarf des Unterabschnitts, der i.H.v. € 3.787.850,-- veranschlagt war, beläuft sich nach dem Ergebnis 2016 auf € 4.752.370,69 (= Erhöhung um € 964.520,69). Bei der Einnahmeposition „Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung“ sind Mehreinnahmen i.H.v. € 102.867,93 zu verzeichnen. Ursächlich für die Mehrzuweisungen des Landes ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind. Ausgabeseitig weist die Haushaltsrechnung 2016 bei den Betriebskostenzuschüssen Mehrausgaben in Höhe von € 1.074.957,41 aus (GR-Beschluss vom 21.11.2016 bzw. 20.02.2017). 1.4652 Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Die Einnahmen aus Betreuungsgebühren für Kinder von 3 bis 6 Jahren waren im Haushaltsplan 2016 i.H.v. € 44.000,-- 49 veranschlagt. Da die Inbetriebnahme der Einrichtung erst später als ursprünglich angenommen und zwar erst im November 2016 erfolgte, konnten lediglich Einnahmen i.H.v. € 1.631,-erzielt werden (= - € 42.369,--). 1.5500 Förderung des Sports Für die Zuschussgewährung an Vereine standen neben einem Haushaltsrest aus 2015 (€ 4.000,-) Ausgabemittel i.H.v. € 81.500,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung weist Minderausgaben i.H.v. € 31.800,84 aus. 1.5620 u.a. Sportplätze und -anlagen Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD 36606755“ (Öffentliches Grün -Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark“, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) i.H.v. € 2.080.000,-wurde um € 72.729,16 überschritten. Die Mehrausgabenbewilligung erfolgte durch HPABeschluss vom 06.02.2017. 1.5803 Abt. Öffentliches Grün und Umwelt/Stabsstelle Umwelt Für Maßnahmen nach dem integrierten Klimaschutzkonzept standen ein Mittelansatz von € 50.000,-- und ein Haushaltsrest aus 2015 von € 114.400,-- zur Verfügung. Die verbuchten Ausgaben belaufen sich auf insgesamt € 102.242,85 (= Minderausgaben von € 62.157,15). Auf eine Restebildung 2016 wurde zu Gunsten einer Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2017 verzichtet. 1.6120 Vermessung Einnahmen aus Entgelten nach der HOAI sind im Planwerk 2016 nicht veranschlagt gewesen. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier Einnahmen i.H.v. € 45.106,49 aus. 1.6130 Bauordnung Bei den Verwaltungsgebühren wurden Mehreinnahmen in Höhe von € 114.325,30 erzielt (Ansatz: € 500.000,--, Ergebnis: € 614.325,30). 1.6300 Gemeindestraßen Bei der Finanzposition „Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushalts von priv. Unternehmen“ (Ansatz: € 0,--) sind Einnahmen i.H.v. € 80.000,-- verbucht worden (Entschädigungsleistung Säulenobjekt Urteilsplatz). Die Finanzposition „Sanierung von Brücken“ weist bei einem Ansatz von € 50.000,-Minderausgaben in Höhe von € 47.083,87 aus. 50 Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung sind Minderausgaben in Höhe von € 103.097,90 zu verzeichnen (Ansatz von € 1.200.000,--). Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD 63006755“ (Abt. Tiefbau -Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „Feld- u. Wirtschaftswege“) i.H.v. € 1.735.000,-wurde um € 167.814,41 überschritten (GRBeschluss am 20.02.2017). 1.6700 Straßenbeleuchtung Der Ansatz für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen von € 220.000,-- wurde um € 48.397,38 überschritten. Bei der Finanzposition „Stromverbrauch“ sind bei einem Ansatz von € 760.000,-- Minderausgaben i.H.v. € 207.526,57 festzustellen. 1.7240 Altlastenerkundung und -sanierung Unter der Finanzposition „Altlastenuntersuchungen –förderbar“ standen im Haushaltsplan 2016 Mittel von € 96.000,-- sowie ein Haushaltsrest aus 2015 von € 10.000,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung weist Ausgaben in Höhe von € 59.478,41 aus (Minderausgaben: € 46.521,59). Unter der korrespondierenden Finanzposition „Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes vom Land“ sind bei einem Ansatz von € 54.000,-- Einnahmen von € 12.400,-verbucht worden (Mindereinnahmen: € 41.600,-). 1.7500 Bestattungswesen Bei der Finanzposition „Kostenerstattung an BGL“ haben sich bei einem Ansatz von € 645.000,-- Minderausgaben von € 32.052,47 ergeben. 1.7810 Feld- und Wirtschaftswege Für die Feldwegeunterhaltung standen Mittel von insgesamt € 79.700,-- (Ansatz: € 60.000,-- plus Haushaltsrest 2015: € 19.700,--) bereit. Diese wurden um € 54.328,70 unterschritten. 1.7910 Wirtschaftsförderung Unter der Finanzposition „Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen“ war ein Einnahmeansatz i.H.v. € 330.000,-- veranschlagt. Einnahmen sind im Jahr 2016 i.H.v. € 511.052,17 verbucht worden (Mehreinnahmen = € 181.052,17). Für die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen war im Haushaltsplan 2016 ein betragsidentischer Ausgabeansatz veranschlagt. 51 Nach Rechnungsschluss sind Minderausgaben i.H.v. € 74.450,38 festzustellen. Die Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“ weist bei einem Ansatz von € 550.000,-- Mehreinnahmen von € 301.722,53 aus. Im Gegenzug sind bei der korrespondierenden Ausgabefinanzposition „Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ (Ansatz: € 750.000,--) Zahlungen von € 1.267.882,37 geleistet worden (Mehrausgaben: € 517.882,37). Zwischen den beiden Finanzpositionen besteht eine unechte Deckungsfähigkeit, d.h., Mehreinnahmen decken entsprechende Mehrausgaben ab. Über die ungedeckten Mehrausgaben von € 216.159,84 hinausgehend hat der Gemeinderat am 20.02.2017 einen entsprechenden Bewilligungsbeschluss gefasst. 1.7913 EU-CEF-Programm Für Förderungen der EU waren Einnahmen „ERFLS“ (European Rail i.H.v. € 5.000,-- veranschlagt. Tatsächlich Freight Line System) eingegangen sind Fördermittel i.H.v. € 50.000,--. 1.7920 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs 1.8300 Versorgung und Verkehr Die Finanzposition „Zinseinnahmen“ weist bei einem Ansatz von € 1.386.000,-- verbuchte Einnahmen i.H.v. € 693.128,38 aus. Die Mindereinnahmen von € 692.871,62 sind auf eine (steuerrechtlich geforderte) Reduzierung des Zinssatzes für das gemeindliche Darlehen zurückzuführen. 1.8800 Allgemeines Grundvermögen Die „Erstattungen des Landkreises“ sowie die „Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ waren jeweils mit € 50.000,-- veranschlagt. Für beide Haushaltsstellen weist die Haushaltsrechnung 2016 keine Einnahmen aus. Der planmäßige Überschuss für den gesamten Unterabschnitt war i.H.v. € 1.005.800,-- veranschlagt. Nach dem Ergebnis 2016 beläuft sich der tatsächliche Überschuss auf € 1.103.555,73. Bei den Miet- und Pachteinnahmen, (z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke, Flughafenareal Ost), die zusammen mit € 1.264.000,-- veranschlagt waren, sind Mehreinnahmen i.H.v. insgesamt € 101.454,31 festzustellen. Für die Gebäudeunterhaltung des Flughafenareals Ost standen Mittel in Gesamthöhe von € 117.100,-- zur Verfügung. 52 Die Haushaltsrechnung 2016 weist verbuchte Ausgaben von € 70.266,35 aus. Unter der Finanzposition „Kostenerstattung an den Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ standen Mittel von € 45.000,-- bereit. Die Haushaltsrechnung 2016 weist unter Berücksichtigung eines Haushaltsrestes 2016 von € 13.600,-- Mehrausgaben von € 30.547,76 aus. 1.9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Die Gewerbesteuer war mit € 23.000.000,-- veranschlagt. Der Einnahmeansatz wurde um € 2.389.506,-- überschritten. Bei der Vergnügungssteuer sind bei einem Planansatz von € 1.300.000,- Mehreinnahmen i.H.v. € 312.634,37 zu verzeichnen. Wesentliche Mehreinnahmen konnten auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (Ansatz: € 16.170.000,--) i.H.v. € 50.656,81, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (Ansatz: € 25.320.000,--) i.H.v. € 1.353.427,50 und bei der Kommunalen Investitionspauschale (Ansatz: € 3.330.000,--) i.H.v. € 318.444,90 verzeichnet werden. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage lag bei € 4.070.000,-. Dieser wurde aufgrund der höher eingegangenen Gewerbesteuer(ist)einnahmen (Abschlagszahlungen 2016 einschl. Spitzabrechnung 2015) um € 155.562,57 überschritten. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte über die bestehende unechte Deckungsfähigkeit. 1.9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Die Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen wurden bei einem Ansatz von € 320.000,-- um € 80.804,06 unterschritten. Die Zinsausgaben waren im Haushaltsplan 2016 mit einem Gesamtbetrag i.H.v. € 1.124.000,-ausgewiesen. Nach dem Ergebnis 2016 haben sich Minderausgaben i.H.v. zusammen € 270.769,89 ergeben. Die i.H.v. € 100.000,-- in den Haushaltsplan 2016 eingestellte Deckungsreserve musste in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Die Globale Minderausgabe war im Haushaltsplan 2016 mit einem Betrag von € 550.000,ausgewiesen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter der Ziffer 2.10 (Globale Minderausgabe) wird verwiesen. 53 2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen UA Rechnungsergebnis 2016 Kostenrechnende Einrichtungen Ertrag € Aufwand € Deckungsgrad Zuschussbedarf € % 2016 % 2015 3310 Theater 212.282,39 543.563,47 331.281,08 39,05 40,82 3330 Städt. Musikschule 974.426,89 1.558.321,39 583.894,50 62,53 65,06 1.388.208,25 1.739.225,37 351.017,12 79,82 84,59 87.388,96 594.378,14 506.989,18 14,70 12,74 746.259,93 1.663.357,72 917.097,79 44,86 49,77 470.950,53 1.058.448,24 587.497,71 44,49 44,04 508.026,65 1.097.309,12 589.282,47 46,30 58,30 156.932,33 338.739,35 181.807,02 46,33 40,36 132.701,24 316.977,90 184.276,66 41,86 40,15 126.886,06 351.937,95 225.051,89 36,05 43,57 177.723,91 448.507,40 270.783,49 39,63 39,67 4647 Hort Luisenschule Kindertagesstätte 4650 Heiligenstraße (Arche Noah) Kinderstagesstätte 4651 Alleestraße Kindertagsstätte 4652 Lotzbeckstraße 7300 Märkte 174.801,16 524.543,45 349.742,29 33,32 34,54 336.005,58 745.620,19 409.614,61 45,06 37,44 550.816,30 1.261.705,32 710.889,02 43,66 29,46 2.036,00 79.686,04 77.650,04 2,56 0,00 18.455,50 18.055,25 -400,25 102,22 118,29 7500 Friedhöfe 815.246,16 1.200.038,68 384.792,52 67,93 81,50 61.915,76 280.539,68 218.623,92 22,07 21,08 61.692,00 89.793,81 28.101,81 68,70 65,85 60.145,79 90.216,07 30.070,28 66,67 58,61 58.587,00 92.083,66 33.496,66 63,62 79,38 11.814,88 141.594,78 129.779,90 8,34 6,94 37.010,25 258.945,07 221.934,82 14,29 35,82 242.894,70 351.257,18 108.362,48 69,15 71,65 11.577,60 31.484,90 19.907,30 36,77 41,66 7.212.503,43 14.332.766,66 7.120.263,23 50,32 52,33 3500 Volkshochschule 3520 Mediathek Kindertagesstätte 4640 Am Schießrain Kindertagesstätte 4641 Max-Planck-Straße Kindertagesstätte 4642 Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätte 4643 Kanadaring Kindertagesstätte 4644 Kuhbach Kindertagesstätte 4645 Reichenbach 4646 Hort Eichrodtschule 7670 Stadthalle Schutterlindenberghalle 7671 Hugsweier Kaiserswaldhalle 7672 Kippenheimweiler 7673 Sport- und Festhalle Kuhbach 7675 Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle 7676 Reichenbach 7677 Sulzberghalle Sulz 7678 Aktienhof Gesamt Anmerkung: Die (relativ) hohen Deckungsgrade der Hallen in den Stadtteilen Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach und Sulz sind im Wesentlichen auf die Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Sportstätten: Benutzung durch Schulen, Überlassung an Vereine) zurückzuführen. 54 3. 3.1 Vermögenshaushalt Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses € 47.090.000,00 € 11.296.899,48 € 15.263.571,74 € 26.560.471,22 Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf € 32.626.905,34 so dass ein Betrag in Höhe von € 6.066.434,12 € 18.333.450,00 € 12.267.015,88 Im Vermögenshaushalt 2016 waren Mittel in Höhe von bereitgestellt. Tatsächlich eingegangen sind im Rechnungsjahr 2016 zuzüglich der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von standen somit Finanzierungsmittel in Höhe von zur Verfügung. der allgemeinen Rücklage entnommen werden musste (= Ergebnis). Veranschlagt war eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von so dass der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um geschont werden konnte. 55 Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes Einnahmen Zuführung vom Verwaltungshaushalt Haushalts- Jahres- mehr / weniger ansatz 2016 rechnung 2016 € € € 9.130.000,00 15.263.571,74 6.133.571,74 18.333.450,00 6.066.434,12 -12.267.015,88 Rückflüsse von Darlehen 6.785.550,00 1.261,35 -6.784.288,65 Veräußerung v. Sachen d. Anlagevermögens 2.100.000,00 2.950.962,92 850.962,92 255.000,00 793.981,75 538.981,75 8.886.000,00 7.250.693,46 -1.635.306,54 Veräußerung von Beteiligungen u. Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,00 0,00 0,00 Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen 0,00 0,00 0,00 1.600.000,00 -400.000,00 -2.000.000,00 0,00 700.000,00 700.000,00 47.090.000,00 32.626.905,34 -14.463.094,66 Entnahme aus allg. Rücklage (Ergebnis) Beiträge u. ähnl. Entgelte Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen Darlehensaufnahmen Umschuldungen Summe Vermögenshaushalt Mit den Einnahmen wurden folgende Ausgaben finanziert: Ausgaben Haushalts- Jahres- mehr / weniger ansatz 2016 rechnung 2016 € € € Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 Zuführung an allg. Rücklage ( Ergebnis ) 0,00 0,00 0,00 500.000,00 60.000,00 -440.000,00 500,00 1.927,84 1.427,84 2.553.050,00 2.577.454,86 24.404,86 11.863.950,00 10.275.188,62 -1.588.761,38 2.100.000,00 1.826.658,24 -273.341,76 Sondertilgungen 0,00 57.074,04 57.074,04 Umschuldungen 0,00 700.000,00 700.000,00 Zuweisungen und Zuschüsse 30.072.500,00 17.128.601,74 -12.943.898,26 Summe Vermögenshaushalt 47.090.000,00 32.626.905,34 -14.463.094,66 Zuführung an allg. Rücklage (Grundstückserlöse Flughafenareal Ost) Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb von Grundstücken u. Anlagevermögen Baumaßnahmen Tilgungen 56 3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt UA Bezeichnung 2.1300-999 Feuerschutz Bemerkung Für die Beschaffung von Fahrzeugen stand ein Ansatz von € 280.000,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung 2016 weist Ausgaben von € 195.703,04 aus. Hiervon entfallen € 177.000,auf einen (neu-)gebildeten Haushaltsrest 2016 (Beschaffung WLF). Für das ebenfalls veranschlagte KEL (€ 80.000,--) wurde kein Haushaltsrest 2016 gebildet. Hier erfolgte eine Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2017. 2.2000-001 Allgemeine Schulverwaltung Die im Haushaltsplan 2016 in Höhe von € 600.000,-- veranschlagten Einnahmen in Form von Zuschussmittel des Bundes gemäß dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wurden im Berichtsjahr nicht realisiert. 2.2310-002 Scheffel-Gymnasium Für die beiden Finanzpositionen „Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ und „EDVAusstattung“ war ein Deckungskreis eingerichtet. Hier standen Mittel in Gesamthöhe von € 11.500,-- zur Verfügung. Nach Rechnungsschluss betragen die kumulierten Mehrausgaben € 57.330,96, welche für die jeweilige Finanzposition auch bewilligt worden sind. 2.3330-999 Städtische Musikschule Der Mittelansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens lag bei € 16.000,-- und wurde um € 33.799,12 überschritten. Die Mehrausgabenbewilligung erfolgte durch HPA-Beschluss vom 06.02.2017. 2.4648-998 Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen Nach Rechnungsschluss sind bei den Zuschüssen für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen bei einem Haushaltsrest 2015 von € 670.000,--, verbuchten Ausgaben von € 25.286,67 und einem neugebildeten Haushaltsrest 2016 von € 595.000,-- Minderausgaben von € 49.713,33 zu verzeichnen. 2.4649-002 Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Für bauliche Verbesserungen stand ein Haushaltsrest aus 2015 in Höhe von € 117.000,-- zur Verfügung. Dieser wurde i.H.v. € 81.287,91 in Anspruch genommen, so dass sich Minderausgaben i.H.v. € 35.712,09 ergeben haben. 57 2.4649-017 Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt Im Haushaltsplan 2016 waren für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Geroldsecker Vorstadt € 500.000,-- veranschlagt. Davon sind € 60.000,-- als Haushaltsrest 2016 in das Jahr 2017 übertragen worden. Die für das Herrichten der Außenanlage veranschlagten € 50.000,-- sind nicht, auch nicht als Haushaltsrest 2016 in Anspruch genommen worden. 2.5800-020 Park Kleinfeld Süd Für Umbau- und Neugestaltungsmaßnahmen standen Mittel i.H.v. € 650.000,-- (Ansatz 2016 € 535.000,-- plus Haushaltsrest 2015 € 115.000,--) zur Verfügung. Eine Mittelinanspruchnahme erfolgte i.H.v. € 98.102,93 (davon € 10.000,-- neuer Haushaltsrest 2016). Somit weist die Haushaltsrechnung 2016 Minderausgaben von € 551.897,07 aus. 2.5801-001 Stadtpark Einnahmen für den Unterabschnitt Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Tiergehege (einschl. Futterküche) waren im Haushaltsplan 2016 erwartete Zuschüsse vom Freundeskreis Lahrer Stadtpark e.V. in Höhe von € 100.000,-- veranschlagt. Im Berichtsjahr konnten € 50.000,-- vereinnahmt werden. 2.5850-001 Landesgartenschau 2018 Einnahmen für den Unterabschnitt Bei den Landeszuweisungen „Natur in Stadt und Land“ weist die Haushaltsrechnung 2016 bei einem Ansatz von € 2,0 Mio. Mindereinnahmen von € 1,012 Mio. aus. Die mit € 490.000,-erwarteten Landeszuweisungen für das Brückenbauwerk konnten im Berichtszeitraum nicht realisiert werden. Im Jahr 2016 sind nicht veranschlagte Einnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbände (hier: LRA Ortenaukreis) in Höhe von € 200.000,-- eingegangen. Ebenso nicht veranschlagt waren (steuerrechtliche) Erstattungen im Zusammenhang mit den Zuführungen an die LGS-GmbH i.H.v. € 41.102,24. 2.5850-004 Landesgartenschau 2018 Tiefbaumaßnahmen Für die Errichtung von Parkierungsanlagen für die Sport- und Freizeitflächen im Bürgerpark waren Planungsmittel i.H.v. € 30.000,-veranschlagt. Diese wurden nicht in Anspruch genommen, da die Durchführung der Maßnahme im unterjährigen Verlauf 2016 auf die LGS-GmbH übertragen worden ist. 58 2.5850-998 Landesgartenschau (*) 2018 Zuschüsse an die LGS Lahr 2018 GmbH Für die Fortführung der Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan zur Landesgartenschau 2018 waren Ausgabemittel i.H.v. € 14.000.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist verbuchte Ausgaben von € 8.076.714,85 und damit Minderausgaben von € 5.923.285,15 aus. Für die Maßnahmen gemäß dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 waren im Berichtsjahr Mittel i.H.v. € 10.730.000,-bereitgestellt. Verausgabt wurden bis zum Rechnungsschluss 2016 € 3.955.453,40 (= Minderausgaben von € 6.774.546,60). Die i.H.v. € 800.000,-- veranschlagte Zuführung gem. Erfolgsplan der LGS-GmbH ist i.H.v. € 538.463,63 in Anspruch genommen worden (= Minderausgaben von € 261.536,37). Für alle drei Positionen wurde auf die Bildung von Haushaltsresten 2016 verzichtet und sind dafür Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2017 erfolgt. 2.6150-005 Stadtsanierung Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt Mittel für den Ausbau der Kreuzstraße waren im Haushaltsplan 2016 im Unterabschnitt 2.6300 (Gemeindestraßen) veranschlagt. Nachdem es gelungen war, die Maßnahme als weiterer Fördertatbestand in die anhängige Stadtsanierungsmaßnahme zu integrieren, wurde das Vorhaben im Berichtsjahr (neu) dem Unterabschnitt 2.6150 zugeordnet und eine entsprechende Mittelumschichtung i.H.v. € 52.044,80 vorgenommen (HPA-Beschluss vom 06.02.2017). 2.6150-008 Stadtsanierung Sanierungsmaßnahme Kanadaring Die Haushaltsrechnung 2016 weist Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen i.H.v. € 508.971,-- und damit Mehreinnahmen von € 258.971,-- aus. 2.6300-001 Gemeindestraßen Einnahmen für den Unterabschnitt Unter dieser Vorhabenskennziffer können bei folgenden Haushaltsstellen jeweils folgende Mehreinnahmen festgestellt werden: -Erschließungsbeiträge: € 260.432,75 -Zuw./Zusch. v. Land: € 169.711,67 -Zuw./Zusch. v. übrigen Bereich: € 150.000,--. 2.6300-014 Gemeindestraßen Ausbau Fußgängerzone -Kreuzstraße u.a.- Im Haushaltsplan 2016 waren € 300.000,-veranschlagt. Unterjährig erfolgte i.H.v. € 52.044,80 eine Mittelumschichtung in den Unterabschnitt „2.6150-005“ (auf die Ausführungen zum UA „2.6150-005“ wird verwiesen). 59 2.6300-015 Gemeindestraßen Rathausplatz Aus dem Jahr 2015 ist ein Haushaltsrest in Höhe von € 35.000,-- übertragen worden. Eine Mittelinanspruchnahme erfolgte nicht, auch keine Resteneubildung. 2.6300-067 Gemeindestraßen Unter der Position „Abrechnung BG Erschließung Baugebiet Hosenmatten II -1. BA“ waren erwartete EinHosenmatten II nahmen i.H.v. € 1,5 Mio. veranschlagt. Tatsächlich wurden € 1,0 Mio. vereinnahmt. 2.6300-072 Gemeindestraßen Bau von Radwegen Unter dieser Finanzposition standen im Jahr 2016 Ansatzmittel von € 50.000,-- und ein Rest aus 2015 von € 16.300,-- zur Verfügung. Verbucht wurden Ausgaben i.H.v. € 26.875,93, so dass Minderausgaben von € 39.424,07 vorliegen. 2.6300-080 Gemeindestraßen Umbau Bahnhofsvorplatz Für die Errichtung von „P+R“-Stellplätze waren Einnahmen aus Landeszuschüssen i.H.v. € 36.000,-- veranschlagt. Diese konnten im Berichtsjahr nicht realisiert werden. Die i.H.v. € 40.000,-- bereitgestellten Planungs2.6300-081 Gemeindestraßen Ausbau Knotenpunkt mittel für die vorgesehene Ausbaumaßnahme B36 Verl. Einsteinallee mussten im Berichtsjahr aufgrund einer planerischen Neuausrichtung nicht in Anspruch genommen werden. 2.6300-303 Gemeindestraßen Ausbau des Gehweges entl. der Straße „Zum Schänkenbrünnle“ Im Haushaltsplan 2016 ist ein Mittelansatz i.H.v. € 50.000,-- veranschlagt worden. Aufgrund der Nichtklärung grundstücks- bzw. eigentumsrechtlich bezogener Fragestellungen war die Maßnahme nicht umsetzbar. 2.6300-304 Gemeindestraßen Für die Maßnahme waren im Haushaltsplan Ausbau Gehwege 2016 keine Mittel veranschlagt. Verausgabt Kuhbacher Hauptstraße wurden Mittel i.H.v. € 41.200,80. Die entsprechende Bewilligung der Mehrausgaben erfolgte durch HPA-Beschluss am 11.07.2016. 2.6300-999 Gemeindestraßen Vorhandene Einrichtungen Für unvorhergesehene Maßnahmen standen im Berichtsjahr Mittel i.H.v. € 50.000,-- bereit. Hier ergaben sich Minderausgaben i. H. v. € 46.677,07. 2.7000-001 Abwasserbeseitigung Einnahmen für den Unterabschnitt Die im Berichtsjahr i.H.v. € 5,712 Mio. vorgesehene Rückführung des gemeindl. Darlehens vom Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ ist aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung 2016 nicht realisiert worden. 60 2.7610-002 Breitbandausbau in Lahr Für den Ausbau des Breitbandnetzes standen Mittel von € 100.000,-- bereit. Davon wurden € 4.407,20 zur Auszahlung gebracht und € 50.000,-- per Haushaltsrest ins Jahr 2017 übertragen. 2.7700-001 Fuhrpark, Werkstätten und Bauhof Einnahmen für den Unterabschnitt Die im Berichtsjahr i.H.v. € 1,071 Mio. vorgesehene Rückführung des gemeindl. Darlehens vom Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ ist aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung 2016 nicht realisiert worden. 2.7915-002 Modernisierung Bahnhof Lahr Als 1. Abschlagszahlung an die Deutsche Bahn waren im Haushaltsplan 2016 € 300.000,-- als Modernisierungszuschuss veranschlagt. Aufgrund einer Änderung/Fortschreibung der entsprechenden Vereinbarungsgrundlage sind im Jahr 2016 tatsächlich € 375.000,-- zu bezahlen gewesen (Mehrausgabenbewilligung durch GR-Beschluss vom 28.09.2016). 2.8800-001 Allgemeines Grundvermögen Einnahmen für den Unterabschnitt Einnahmen aus Grundstücksveräußerungserlösen waren im Plan 2016 nicht veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist (Mehr-) Einnahmen i.H.v. € 1.174.347,45 aus. Die Finanzposition “Verkaufserlöse BG Heubühl“ weist bei einem Planansatz von € 100.000,-Mehreinnahmen i.H.v. € 583.644,56 aus. Der Ansatz für Grundstückserlöse für das Flughafen-Ostareal belief sich auf € 500.000,--. Im Jahr 2016 wurden Grundstückserlöse in Höhe von € 60.000,- erzielt. 2.8800-999 Allgemeines Grundvermögen Vorhandene Einrichtungen Für den Erwerb von Grundstücken waren Ausgabemittel i.H.v. € 1,18 Mio. veranschlagt. Tatsächlich ausgegeben wurden € 1.146.330,03 (= Minderausgaben von € 33.669,97). 2.9100-001 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Einnahmen für den Unterabschnitt Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt war mit € 9.130.000,-veranschlagt. Tatsächlich ergab sich nach der Haushaltsrechnung 2016 eine Zuführungsrate in Höhe von € 15.263.571,74 und damit eine Verbesserung von € 6.133.571,74. Die (ergebnisbezogene) Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war mit € 18.333.450,-veranschlagt. Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung war eine Entnahme lediglich in Höhe von € 6.066.434,12 61 erforderlich. Dies macht eine Verbesserung gegenüber der Veranschlagung i.H.v. € 12.267.015,88 aus. Zum Jahresende 2016 beläuft sich die allgemeine Rücklage auf einen Bestand von € 24.872.546,99. Die Darlehensneuaufnahmen waren mit € 1.600.000,-- veranschlagt. Daneben stand noch ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr i.H.v. € 2.000.000,-- zur Verfügung, so dass sich die Gesamtkreditermächtigung 2016 auf € 3.600.000,-- belief. Tatsächlich ist ein (neues) Darlehen i.H.v. € 1.600.000,-aufgenommen worden. Auf die Bildung eines neuen Einnahmerestes bei den Kreditaufnahmen wurde verzichtet. Außerdem wurde eine außerplanmäßige Umschuldung i.H.v. € 700.000,-- vorgenommen. 2.9100-999 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Finanzmittel des Vermögenshaushalts Unter der Finanzposition „Zuführung an Rücklagen“ war im Planwerk 2016 ein Betrag i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Hierbei handelte es sich um die erwartete (zweckgebundene) Zuführung von deckungsgleichen Grundstückserlösen das Flughafenareal Ost betreffend. In gleicher Höhe waren im Unterabschnitt „Allgemeines Grundvermögen“ (2.8800-001) Einnahmen aus Verkaufserlösen veranschlagt. Im Jahr 2016 wurden tatsächliche Grundstückserlöse i.H.v. € 60.000,-- verbucht. In dieser Höhe erfolgte eine zweckgebundene Zuführung an die allgemeine Rücklage. Für Tilgungsaufwendungen waren Mittel i.H.v. € 2.100.000,-- veranschlagt. Nach der Haushaltsrechnung 2016 beliefen sich die tatsächlichen (ordentlichen) Tilgungsleistungen auf einen Betrag von € 1.826.658,24. Hinzu kommt eine Sondertilgung in Höhe von € 57.074,04. Daraus resultierten Minderausgaben gegenüber der Veranschlagung in Höhe von € 216.267,72. Außerdem erfolgte im Berichtsjahr eine außerplanmäßige Umschuldung über € 700.000,-- (auf die korrespondierenden Ausführungen beim UA „2.9100-001“ wird verwiesen). 62 Bei den obigen Ausführungen zum Unterabschnitt 2.5850-998 (*) „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH“ ist hinsichtlich den dort bezifferten Minderausgaben anzumerken, dass auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten 2016 für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in Gesamthöhe von bis zu rd. € 12,7 Mio. verzichtet wurde und stattdessen entsprechende Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2017 erfolgt sind. Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher Haushaltsausgabereste 2016 führte zu einer entsprechenden haushaltsbezogenen Entlastung und trug damit in der Folge auch maßgeblich zur Ergebnisverbesserung 2016 bei. Seit dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der Haushaltsplan 2016 hatte im Vermögenshaushalt unter Unterabschnitt „2.5850“ (Landesgartenschau 2018) und der Vorhabenskennziffer „-998“ Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von € 25,53 Mio. vorgesehen. 3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2016 (Ist-Ausgaben ab € 100.000,--) UA 0600 2210 2311 4604 Bezeichnung Datenverarbeitung: Allg. EDV - Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlageverm. Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagesschule Ist-Beträge ( € ) 116.842,16 1.490.221,99 Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm 145.632,48 Jugendbegegnungsstätte Schlachthof - Bauliche Verbesserungen 122.053,29 63 UA 4649 4700 5620 5801 5850 6150 6300 7500 7900 7915 8800 Bezeichnung Ist-Beträge ( € ) Kindertagesstätten / Kindergärten - Umbau Kita Lotzbeckstraße 20 292.059,37 Förderung der Wohlfahrtspflege - Zuschüsse (Altenpflegeeinrichtungen) 100.000,00 Sportplätze und -anlagen - Sportplatz Sulz (Kunstrasenplatz) 316.348,00 Stadtpark - Erneuerung Tiergehege und Futterküche 124.312,75 Landesgartenschau 2018 - Erwerb von Grundstücken - Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: a) Maßn. gem. Rahmen- u. Kostenplan b) Maßn. gem. Zukunftsinvestitionsprogramm c) gem. Erfolgsplan 330.529,75 6.826.714,85 3.205.453,40 538.463,63 Stadtsanierungsmaßnahmen Nördliche Altstadt: - Stadtgeschichtliches Museum - Ausbau Friedrichstraße (zw. Allee-/Gärtnerstr.) - Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche Kanadaring: - Straßenbau - Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche 689.396,97 1.692.119,65 Gemeindestraßen - Erschließungs-/Vorfinanzierungskosten Baugebiet Hosenmatten II (2. BA) - Umbau Bahnhofsvorplatz - Umbau/Umgestaltung Vogesenstraße - Ausbau Gereutertalstraße - Verkehrsüberwachung (Stat. Geschw.messanlagen) 1.000.000,00 979.114,70 181.342,78 234.540,78 147.714,25 2.103.180,40 471.212,16 127.363,54 Bestattungswesen - Erneuerungsmaßnahmen Bergfriedhof 108.440,72 Tourismus - Herstellung Wohnmobilstellplatz Breitmatten 158.693,55 Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr - Investitionszuschuss Modernisierung Bahnhof 375.000,00 Allgemeines Grundvermögen - Erwerb von Grundstücken Summe der aufgeführten (Ist-)Ausgaben: 1.146.330,03 23.023.411,20 64 4. Schulden Der Schuldenstand (Kernhaushalt) betrug am 01.01.2016: € 25.866.422,33 am 31.12.2016: € 25.595.606,44 Abnahme: € 270.815,89 Im Haushaltsplan 2016 waren die Darlehensaufnahmen mit einem Betrag in Höhe von € 1.600.000,-- veranschlagt. Die in der Haushaltssatzung des Vorjahres (2015) festgesetzte Kreditermächtigung belief sich auf € 2.000.000,--. Im Jahr 2015 erfolgte eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.800.000,--, die in voller Höhe auf die per Haushaltseinnahmerest übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014 angerechnet wurde. Die Kreditermächtigung des Jahres 2015 (€ 2.000.000,--) stand somit noch in voller Höhe zur Verfügung und wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 02.05.2016 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2016 übertragen. Damit belief sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf € 3.600.000,--. Im Jahr 2016 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.600.000,-- erfolgt. Diese wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2015 (€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2016 noch in voller Höhe (€ 1.600.000,--) zur Verfügung stand. In den vergangenen Jahren ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kredit- ermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2016 hatte die Verwaltung im Zuge der Ratsbefassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 entgegen der bisherigen Verfahrensweise vorgeschlagen, auf eine Übertragung der noch in Höhe von € 1.600.000,-- zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das Jahr 2017 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 27.03.2017 bzw. im Rahmen der Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 auch gefolgt. 65 Die ordentlichen Kredittilgungen beliefen sich im Jahr 2016 auf € 1.826.658,24. Daneben ist im Berichtsjahr eine Sondertilgung in Höhe von € 57.074,04 sowie eine Darlehensumschuldung in Höhe von € 700.000,-- vorgenommen worden. Der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2016 ist im Vergleich zum Stand vom 01.01.2016 mit einer betragsmäßigen Abnahme (= Entschuldung) in Höhe von € 270.815,89 ausgewiesen. Hierbei berücksichtigt ist das CHF-Darlehen der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2016. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise (CHF-Darlehensstand jeweils mit Wechselkurs zum 31.12. p.a.) für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. Im Zuge der Währungsumrechnung für das CHF-Darlehen mit Kurs zum 31.12.2016 hat sich im Vergleich zum Vorjahresstand ein Wechselkursverlust in Höhe von € 12.916,39 ergeben. Ohne diesen Wechselkursverlust hätte sich der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2016 im Vergleich zum Vorjahr um € 283.732,28 vermindert. Neben den sogenannten Kämmereischulden (Kernhaushalt) bestanden folgende weitere Schulden: 66 Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände Bezeichnung 31.12.2016 Euro 31.12.2015 Euro Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 14.483.218,21 13.001.700,02 Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1.787.044,65 1.963.400,79 275.000,00 0,00 12.820.754,75 11.521.624,63 0,00 115.040,68 9.527.474,93 9.273.671,07 0,00 0,00 Summe 38.893.492,54 35.875.437,19 Kämmereischulden (Kernhaushalt) 25.595.606,44 25.866.422,33 Schulden insgesamt 64.489.098,98 61.741.859,52 44.884 44.445 1.437 1.389 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung u. Verkehr Abwasserverband Raumschaft Lahr * (Beteiligungsverhältnis der Stadt Lahr am Abwasserverband, Stand 01.01.2016: 79,98 %) Zweckverband Industrie und Gewerbepark Raum Lahr -Flughafenareal West(die Stadt Lahr ist am Zweckverband mit 45 % beteiligt) Flughafenareal Ost Erwerb des Gebietes westlich des Flughafenareals Einwohnerzahl jeweils am 30.06. ** (Basis Zensus 2011) Schulden pro Einwohner * Schuldenstand Abwasserverband Raumschaft Lahr, Anteil Stadt Lahr: Stand zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung der Fortschreibung des städtischen Beteiligungsverhältnisses Stand 2016 ** Für 2016 steht aktuell nur die Einwohnerzahl mit Stand zum 31.12.2015 zur Verfügung Anmerkungen zur Tabelle 21: Die aufgeführten Schulden für den Abwasserverband Raumschaft Lahr und für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr -Flughafenareal West- sind auf das Beteiligungsverhältnis umgerechnet. In den Angaben für das Flughafenareal Ost sind die Aufwendungen für die Anlagen der Abwasserbeseitigung enthalten, die zum Bilanzstichtag 31.12.2001 beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bilanziert wurden. Insofern ergeben sich zu den Angaben in der Vermögensrechnung Abweichungen. Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und beim Abwasserverband Raumschaft Lahr wird aus dem kostendeckenden Gebührenhaushalt geleistet. 67 Das unter der Position „Kämmereischulden (Kernhaushalt)“ u.a. enthaltene CHFDarlehen der Stadt mit Schuldenstand zum 31.12.2016 ist mit dem Wechselkurs zum 31.12.2016 ausgewiesen. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. 5. Vermögensrechnung Die Darstellung des Vermögensbestandes im Rechnungsjahr 2016 ist als Vollvermögensrechnung ausgewiesen und dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die ausgewiesenen Bestandszahlen der früheren Vermögensrechnungen sind weitergeführt worden, wobei bisher auf Neubewertungen verzichtet wurde. Tabelle 22: Vermögensrechnung Stand 01.01.2016 Stand 31.12.2016 € € Aktiva Anlagevermögen 222.306.798,16 226.785.737,16 9.242.750,00 12.153.100,00 Geldanlage 16.000.000,00 15.200.000,00 Forderungen aus lfd. Rechnung 28.534.064,40 29.307.376,38 276.083.612,56 283.446.213,54 Objektbezogenes Deckungskapital 27.064.451,56 33.577.607,39 Kredite 25.866.422,33 25.595.606,44 9.273.671,07 8.327.474,93 164.235.403,20 166.983.548,40 5.109.600,00 4.454.600,00 Allgem. Rücklagen 30.878.981,11 24.872.546,99 Verpflichtungen aus lfd. Rechnung 13.655.083,29 19.634.829,39 276.083.612,56 283.446.213,54 Abgrenzung zum Anlagevermögen Summe Akt iva Passiva Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Sonstiges Deckungskapital Abgrenzung zum Deckungskapital Summe Passiva Bei dieser Bilanzdarstellung beträgt die Fremdfinanzierung im Berichtsjahr 2016 rd. 11,97 % (2015 = rd. 12,73 %). 68 6. Allgemeine Rücklage Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes musste der allgemeinen Rücklage im Rechnungsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von € 6.066.434,12 entnommen werden (Ergebnis). Im Haushaltsplan 2016 war zum ergebnisbezogenen Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 18.333.450,-veranschlagt, so dass der (einsetzbare) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu um € 12.267.015,88 geschont werden konnte bzw. sich verbesserte. Daneben ist der allgemeinen Rücklage ein zweckgebundener Betrag in Höhe von € 60.000,-- (= das Ostareal betreffende Grundstückserlöse 2016) für den teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes zugeführt worden. Für das Rechnungsjahr 2016 berechnet sich die Mindestrücklage wie folgt: Ausgaben Verw. Haush. 2013 € 103.775.161,29 2014 € 106.148.896,69 2015 € 111.535.663,77 Summe € 321.459.721,75 : 3 € 107.153.240,58 x 2 v.H. = € 2.143.064,81 Der Rücklagenbestand entwickelte sich im Berichtsjahr 2016 wie folgt: Stand am 31.12.2015 € 30.878.981,11 Zuführung 2016 (Flughafenareal Ost) Entnahme 2016 (Ergebnis) € € Stand am 31.12.2016 € 24.872.546,99 60.000,00 6.066.434,12 = 69 Nachrichtlich: a) Vom Rücklagenbestand ist ein Teilbetrag von € 406.775,13 für spätere Sondertilgungen („Schweizer Darlehen“) zweckgebunden (Zuführungen der Jahre 1995, 1997 und 1999 von jeweils DM 200.000,-- und im Jahr 2003 in Höhe von € 100.000,--). Der Betrag wird als besonderer Bestandteil der allgemeinen Rücklage geführt und ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage entsprechend anzurechnen. b) Ein Betrag von € 15.338,76 (= DM 30.000,--) der Zuführung 1996 wird als Glasschadenrisikoreserve betrachtet. Nach Kündigung der Versicherungsverträge ist er bestimmt zur Abdeckung von Großschäden. Auch dieser Betrag ist bei der Feststellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage anzurechnen. c) Ein Teilbetrag des Rücklagenbestandes in Höhe von € 6.247.969,13 (finanziert aus Grundstückserlösen der Jahre 2004 bis 2016, wobei sich im Jahr 2010 keine Grundstückserlöse ergaben) ist zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes zweckgebunden. Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2016 in Höhe von € 24.872.546,99 verbleibt unter Berücksichtigung der Mindestrücklage in Höhe von € 2.143.064,81 und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen € 6.670.083,02 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von € 16.059.399,16. Im Haushaltsplan 2017 ist zur (Teil-)Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von € 7.500.000,-veranschlagt worden (Anm.: hierbei wurde bereits vorweg eine erwartete Ergebnisverbesserung 2016 in Höhe von € 3.700.000,-- berücksichtigt). 7. Kassenbestand Die Kassenliquidität war auch im Rechnungsjahr 2016 bei der Stadtkasse jederzeit gewährleistet. Der Gesamtkassenbestand belief sich zum 31.12.2016 auf einen Betrag in Höhe von € 15.948.491,68. Die Kasseneinnahmerückstände des Verwaltungshaushaltes zum Jahresende 2016 waren mit € 2.023.416,42 niedriger als im Vorjahr (€ 3.227.925,70). Gruppierungsübersicht für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Rechnungsjahr 2016 (vom 01.01.2016 bis 31.12.2016) Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt Einwohner: 44.445 Stand 2015 Gruppierung Nummer Bezeichnung 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2016 / 01 - 16 Stand 23.05.2017 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 000 Grundsteuer A 84.850,58 1,91 0,07 82.000 001 Grundsteuer B 6.730.091,13 151,43 5,67 6.750.000 003 Gewerbesteuer 25.389.506,00 571,26 21,38 23.000.000 2.389.506,00 16.220.656,81 364,96 13,66 16.170.000 50.656,81 10.574,86- 01 2.850,58 19.908,87- Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.882.425,14 64,85 2,43 2.893.000 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen Schlüsselzuweisungen 1.775.351,11 39,94 1,50 1.460.000 315.351,11 30.321.872,40 682,23 25,54 28.650.000 1.671.872,40 409.129,80 9,21 0,34 405.000 4.129,80 1.307.216,00 29,41 1,10 1.300.000 7.216,00 02-03 04 041 06 061 09 091 Schlüsselzuweisungen vom Land Sonstige allgemeine Zuweisungen Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Ausgleichsleistungen Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 0 85.121.098,97 1.915,20 71,69 80.710.000 4.411.098,97 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10-12 Gebühren und ähnliche Entgelte 6.227.239,82 140,11 5,24 5.966.120 261.119,82 13-15 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten 3.585.477,71 80,67 3,02 3.132.500 452.977,71 16 Erstattungen f. Ausgaben des Verwaltungshaushalts Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Land Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Gden. u. Gde-V. Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. Zweckverb. u. dgl. Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. sonst. öff. Bereich Erstattungen f. Ausgaben des VWH v. komm. Sonderrechnungen 129.555,18 2,91 0,11 166.350 36.794,82- 120.010,93 2,70 0,10 210.100 90.089,07- 162.855,88 3,66 0,14 181.950 19.094,12- 166.866,56 3,75 0,14 5.000 161.866,56 791.950,00 17,82 0,67 745.350 46.600,00 161 162 163 164 165 Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt Einwohner: 44.445 Stand 2015 Gruppierung Nummer Bezeichnung 167 Erstattungen Hospital u. Armenfonds 168 170 Erstattungen f. Ausgaben d. VWH vom übrigen Bereich Innere Verrechnungen innerhalb des Verwaltungshaushalts Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zuweisungen vom Bund 171 Zuweisungen vom Land 172 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2016 / 01 - 16 Stand 23.05.2017 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 226.625,17 5,10 0,19 168.300 58.325,17 23.579,20 0,53 0,02 17.350 6.229,20 2.859.102,98 64,33 2,41 2.661.700 197.402,98 406.528,09 9,15 0,34 277.000 129.528,09 9.380.950,37 211,07 7,90 8.754.100 626.850,37 Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb. 430.018,65 9,68 0,36 511.700 81.681,35- 177 Zuschüsse vom übrigen Bereich 222.092,58 5,00 0,19 143.100 78.992,58 178 Zuschüsse vom übrigen Bereich 115.467,87 2,60 0,10 18.800 96.667,87 169 17 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 1 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 205-208 24.848.320,99 559,08 20,93 22.959.420 1.888.900,99 980.886,09 22,07 0,83 1.754.350 773.463,91- 2.631.616,57 59,21 2,22 2.607.100 24.516,57 26 von unternehmerischen und übrigen Bereichen Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen u. aus Beteiligungen, Weitere Finanzeinnahmen 2.999.195,86 67,48 2,53 2.571.180 428.015,86 27 Kalkulatorische Einnahmen 2.149.312,92 48,36 1,81 2.157.950 21-22 8.637,08- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 2 8.761.011,44 197,12 7,38 9.090.580 329.568,56- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 118.730.431,40 2.671,40 100,00 112.760.000 5.970.431,40 Mandant 895 Lahr Summe Einnahmen Vermögenshaushalt Einwohner: 44.445 Stand 2015 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT (Hauptgruppe 3) Gruppierung Nummer Bezeichnung 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 30 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 300 31 310 32 325-328 34 35 36 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus Rücklagen Entnahme aus allg. Rücklage SOLL HJ.2016 / 01 - 16 Stand 23.05.2017 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 15.263.571,74 343,43 46,78 9.130.000 6.133.571,74 6.066.434,12 136,49 18,59 18.333.450 12.267.015,88- 1.261,35 0,03 6.785.550 6.784.288,65- 2.950.962,92 66,40 9,04 2.100.000 850.962,92 793.981,75 17,86 2,43 255.000 538.981,75 7.313,00 0,16 0,02 620.000 612.687,00- 6.655.552,73 149,75 20,40 8.041.000 1.385.447,27- Rückflüsse von Darlehen von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens Beiträge und ähnliche Entgelte 360 Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen u. vom Bund 361 vom Land 362 von Gemeinden 200.930,00 4,52 0,62 0 200.930,00 365-368 386.897,73 8,71 1,19 225.000 161.897,73 377 von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen Einnahmen aus Krediten u. inneren Darlehen einschl. Umschuldung von privaten Unternehmen 1.600.000,00 36,00 4,90 0 1.600.000,00 378 von übrigen Bereichen 2.000.000,00- 45,00- 6,13- 700.000,00 15,75 2,15 37 37*2 Umschuldungen 1.600.000 0 3.600.000,00700.000,00 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 3) 32.626.905,34 734,10 100,00 47.090.000 14.463.094,66- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Einnahmen Gesamthaushalt 151.357.336,74 3.405,50 159.850.000 8.492.663,26- Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 44.445 Stand 2015 Gruppierung Nummer Bezeichnung 4 Personalausgaben 40 41 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Besoldung, Vergütungen, Löhne 42-43 44 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT SOLL HJ.2016 / 01 - 16 Stand 23.05.2017 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 342.147,70 7,70 0,29 359.500 17.352,30- 20.786.513,37 467,69 17,51 21.648.900 862.386,63- Versorgung 3.371.658,11 75,86 2,84 3.441.400 69.741,89- 3.590.597,35 80,79 3,02 3.738.300 147.702,65- 45 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beihilfen und Unterstützungen 606.250,89 13,64 0,51 542.800 63.450,89 46 Personalnebenausgaben 26.368,38 0,59 0,02 47.200 20.831,62- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 4 5/6 Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50-51 Unterhaltung d. Grundstücke u. baulichen Anlagen u. des sonst. unbew. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Mieten und Pachten 52 53 54 55 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. Haltung von Fahrzeugen 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Steuern, Geschäftsausgaben u. a. 64-66 67 672 673 675-678 679 68 28.723.535,80 646,27 24,19 29.778.100 1.054.564,20- 5.572.939,57 125,39 4,69 5.625.100 52.160,43- 572.094,69 12,87 0,48 577.650 5.555,31- 1.331.054,68 29,95 1,12 1.460.150 129.095,32- 3.040.515,72 68,41 2,56 3.692.700 652.184,28- 149.166,41 3,36 0,13 142.350 6.816,41 175.861,91 3,96 0,15 201.950 26.088,09- 6.161.303,18 138,63 5,19 6.342.950 181.646,82- 2.404.210,02 54,09 2,02 2.697.950 293.739,98- 7.887,06- Erstattungen von Verwaltungs- u. Betriebsaufwand Erstattungen von Verw.- u. Betriebsaufwand Gden./Gde.verb. Erstattungen von Verw.- u. Betriebsaufwand an Zweckverbände an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche Innere Verrechnungen 29.612,94 0,67 0,02 37.500 1.267.882,37 28,53 1,07 750.000 517.882,37 6.220.587,25 139,96 5,24 6.116.550 104.037,25 2.859.102,98 64,33 2,41 2.661.700 197.402,98 Kalkulatorische Kosten 2.149.312,92 48,36 1,81 2.157.950 8.637,08- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 5/6 31.933.644,64 718,50 26,90 32.464.500 530.855,36- Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt Einwohner: 44.445 Stand 2015 Gruppierung Nummer Bezeichnung 7 70 71 712 715-717 718 73-79 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke Zuweisungen u. Zuschüsse an Gden. und Gde.verb. an kommunale u. sonstige öffentl. Sonderrech. u.a. priv. Unternehmen Zuweisungen u. Zuschüsse an übrigen Bereich Sozialleistungen RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT HJ.2016 / 01 - 16 Stand 23.05.2017 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr SOLL EUR/Einw. 8.961.151,54 201,62 38,35 0,00 303.513,09 6,83 5.037,76 2.780,70 % 7,55 Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 7.906.050 1.055.101,54 50 11,65- 328.850 25.336,91- 0,11 5.450 412,24- 0,06 3.000 219,30- 0,26 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 7 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 805 Zinsen für äussere Kassenkredite 808 Zinsen für Kredite von übrigen Bereichen Steuerbeteiligungen 81 810 83 Gewerbesteuerumlage 9.272.521,44 208,63 7,81 8.243.400 1.029.121,44 17.340,00 0,39 0,01 80.000 62.660,00- 835.890,11 18,81 0,70 1.044.000 208.109,89- 4.225.562,57 95,07 3,56 4.070.000 155.562,57 Allgemeine Umlagen 831 Allgemeine Umlagen an Land 12.593.941,10 283,36 10,61 12.595.000 1.058,90- 832 15.671.194,00 352,60 13,20 15.675.000 3.806,00- 84 Allgemeine Umlagen an Gden. u. Gde.verb. Weitere Finanzausgaben 193.230,00 4,35 0,16 130.000 63.230,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 100.000 100.000,00- 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 15.263.571,74 343,43 0,00 0,00 860 88 Allgem. Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe 12,86 9.130.000 550.000- 6.133.571,74 550.000,00 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Hauptgruppe 8 48.800.729,52 1.098,00 41,10 42.274.000 6.526.729,52 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt 118.730.431,40 2.671,40 100,00 112.760.000 5.970.431,40 Mandant 895 Lahr Summe Ausgaben Vermögenshaushalt Einwohner: 44.445 Stand 2015 RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT Gruppierung Nummer Bezeichnung 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts 91 Zuführungen an Rücklagen 910 93 930 932-933 935-936 94-96 97 HJ.2016 / 01 - 16 Stand 23.05.2017 Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr (Hauptgruppe 9) Zuführung an allgemeine Rücklage SOLL EUR/Einw. % Ansatz Beträge in EUR Planvergleich +/- 60.000,00 1,35 0,18 500.000 440.000,00- 1.927,84 0,04 0,01 500 1.427,84 1.758.834,28 39,57 5,39 1.780.000 818.620,58 18,42 2,51 773.050 45.570,58 10.275.188,62 231,19 31,49 11.863.950 1.588.761,38- 1.826.658,24 41,10 5,60 0 0,00 0,00 757.074,04 17,03 2,32 0 17.113.101,74 385,04 52,45 30.042.500 12.929.398,26- 15.500,00 0,35 0,05 30.000 14.500,00- Vermögenserwerb Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb und Leasing von Grundstücken Erwerb und Leasing von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Baumaßnahmen 977 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen von privaten Unternehmen 978 von übrigen Bereichen 97*2 a.o. Tilgung/Umschuldungen 98 987 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 988 an übrige Bereiche 2.100.000 21.165,72- 1.826.658,24 2.100.000,00757.074,04 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgaben Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 9) 32.626.905,34 734,10 100,00 47.090.000 14.463.094,66- ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe Ausgabe Gesamthaushalt 151.357.336,74 3.405,50 159.850.000 8.492.663,26- Vermögensrechnung für das Rechnungsjahr 2016 (vom 01.01.2016 bis 31.12.2016) Stadt Lahr Lahr Vermögensrechnung Zeit 07:44:18 Datum 23.05.2017 /DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite 1 Beträge in EUR Buchungskreis 1000 Buch Texte krs. 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 Aktiva Deckungskreis Aktiva 1 0 Anlagevermögen 00000000 Unbebaute Grundstücke incl. grundstücksgl. R 00000090 WB unbebaute Grundstücke ** Summe Unbebaute Grundstücke 00100000 Grund und Boden (bebaut) incl. grdstgl. Rech 00100090 WB Grund und Boden (bebaut) incl. grdstgl. R 00100100 Grund u. Boden (bebaut)ausserhalb AV Flugpla 00101000 Grund und Boden (m. Wohnbau) incl. grdstgl. 00101090 WB Grund und Bod.(m.Wohnbau) incl. grdstgl. * Summe Grund und Boden 00110000 Gebäude und andere Bauten 00110090 WB Gebäude und andere Bauten 00111000 Wohngebäude 00111090 WB Wohngebäude 00112000 Bauten auf fremden Grundstücken 00112090 WB Bauten auf fremden Grundstücken * Summe Gebäude und andere Bauten 00120000 Straßen, Wege, Plätze (mit Ausstattung) 00120090 WB Straßen, Wege, Plätze (mit Ausstattung) * Summe Straßen, Wege, Plätze 00130000 Grünflächen 00130090 WB Grünflächen * Summe Grünflächen ** Summe Bebaute Grundstücke 00200000 Betriebsvorrichtungen 00200090 WB Betriebsvorrichtungen ** Summe Betriebsvorrichtungen 00500000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 00500090 WB Betriebs- und Geschäftsausstattung ** Summe Betriebs- und Geschäftsausstattung 00600000 Fahrzeuge 00600090 WB Fahrzeuge ** Summe Fahrzeuge 00700000 Kunstwerke, Bilder, Denkmäler 00700090 WB Kunstwerke, Bilder, Denkmäler ** Summe Kunstwerke, Bilder, Denkmäler 00800000 Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen 00800090 WB Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen ** Summe Anlagen im Bau, geleistete Anzahlung *** Summe Sachanlagen 01000000 Eigen- und Beteiligungsgesellschaften * Summe Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ** Summe Beteiligungen 01900000 Sonstige Finanzanlagen ** Summe Sonstige Finanzanlagen *** Summe Finanzanlagen **** Summe Anlagevermögen 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 1000 88100000 Haushaltsausgabereste (VmH) **** Summe Abgrenzung zum Anlagevermögen ***** Summe Deckungskreis Aktiva 1 Anfangsbestand (01.01.2016) Zugang Abgang Endbestand (31.12.2016) 28.586.950,92 547,4728.586.403,45 43.789.542,37 6.517,398.171.160,02 186.984,02 1,0252.141.168,00 136.176.477,99 81.209.498,312.098.347,96 1.665.898,965.180,79 64,7955.404.544,68 76.580.330,60 52.146.219,9924.434.110,61 9.415.394,89 6.868.809,082.546.585,81 134.526.409,10 7.539.846,33 4.670.892,332.868.954,00 9.345.694,19 7.624.347,021.721.347,17 2.912.087,36 1.438.566,361.473.521,00 169.698,44 1.898,58167.799,86 7.792.975,33 0,687.792.974,65 177.137.409,23 10.590.226,05 10.590.226,05 10.590.226,05 34.579.162,88 34.579.162,88 45.169.388,93 222.306.798,16 1.913.554,14 9,14 1.913.563,28 212.177,48 5,62 0,00 0,00 0,00 212.183,10 745.144,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 745.144,46 1.843.985,12 0,00 1.843.985,12 199.126,74 0,00 199.126,74 3.000.439,42 597.006,76 0,00 597.006,76 472.655,59 4.892,58 477.548,17 29.230,66 7.642,00 36.872,66 24.302,00 0,00 24.302,00 9.747.737,34 0,00 9.747.737,34 15.797.469,63 1.927,84 1.927,84 1.927,84 0,00 0,00 1.927,84 15.799.397,47 1.985.443,24 0,19 1.985.443,43 224.450,88 3,45 946.196,14 26.800,00 0,00 1.197.450,47 4.098,42 2.443.831,04 0,00 15.862,00 0,00 259,00 2.464.050,46 44.240,15 1.135.004,97 1.179.245,12 0,00 166.243,74 166.243,74 5.006.989,79 3.123,49 378.390,27 381.513,76 10.768,73 476.547,44 487.316,17 17.300,00 204.222,66 221.522,66 0,00 251,00 251,00 3.236.160,31 0,00 3.236.160,31 11.319.197,12 0,00 0,00 0,00 1.261,35 1.261,35 1.261,35 11.320.458,47 28.515.061,82 538,5228.514.523,30 43.777.268,97 6.515,227.224.963,88 160.184,02 1,0251.155.900,63 136.917.524,03 83.653.329,352.098.347,96 1.681.760,965.180,79 323,7953.685.638,68 78.380.075,57 53.281.224,9625.098.850,61 9.614.521,63 7.035.052,822.579.468,81 132.519.858,73 8.133.729,60 5.049.282,603.084.447,00 9.807.581,05 8.096.001,881.711.579,17 2.924.018,02 1.635.147,021.288.871,00 194.000,44 2.149,58191.850,86 14.304.552,36 0,6814.304.551,68 181.615.681,74 10.592.153,89 10.592.153,89 10.592.153,89 34.577.901,53 34.577.901,53 45.170.055,42 226.785.737,16 9.242.750,00 0,00 9.242.750,00 9.242.750,0012.153.100,00 2.910.350,00 231.549.548,16 18.709.747,47 0,00 0,00 0,00 0,00 12.153.100,00 12.153.100,00 11.320.458,47 238.938.837,16 Stadt Lahr Lahr Vermögensrechnung Zeit 07:44:18 Datum 23.05.2017 /DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite 1 Beträge in EUR Buchungskreis 1000 Buch Texte krs. Deckungskreis Aktiva 2 2 Geldanlagen 1000 88210000 Einlage bei Kreditinstituten (Rückflüsse) *** Summe Einlagen bei Kreditinstituten **** Summe Geldanlagen 4 Forderungen aus laufender Rechnung 1000 88411000 Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt 1000 88412000 Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt 1000 88413000 Kasseneinnahmereste SHV *** Summe Kasseneinnahmereste 1000 88420000 Haushaltseinnahmereste (VmH) *** Summe Haushaltseinnahmereste 1000 88440000 Kassenbestand *** Summe Kassenbestand **** Summe Forderungen aus laufender Rechnung ***** Summe Deckungskreis Aktiva 2 ****** Summe Aktiva Anfangsbestand (01.01.2016) Zugang Abgang Endbestand (31.12.2016) 16.000.000,00 16.000.000,00 16.000.000,00 36.200.000,00 36.200.000,00 36.200.000,00 37.000.000,00 37.000.000,00 37.000.000,00 15.200.000,00 15.200.000,00 15.200.000,00 3.227.925,70 863.479,13 6.543.585,22 10.634.990,05 5.109.600,00 0,00 5.109.600,00 12.789.474,35 12.789.474,35 28.534.064,40 0,00 0,00 149.813,52 149.813,52 5.109.600,004.454.600,00 655.000,0015.948.491,68 15.948.491,68 15.443.305,20 1.204.509,28 676.009,59 0,00 1.880.518,87 0,00 0,00 0,00 12.789.474,35 12.789.474,35 14.669.993,22 2.023.416,42 187.469,54 6.693.398,74 8.904.284,70 0,00 4.454.600,00 4.454.600,00 15.948.491,68 15.948.491,68 29.307.376,38 44.534.064,40 51.643.305,20 51.669.993,22 44.507.376,38 276.083.612,56 70.353.052,67 62.990.451,69 283.446.213,54 Stadt Lahr Lahr Vermögensrechnung Zeit 07:44:18 Datum 23.05.2017 /DZBW/VMR_VERMRECH/FLAH2100 Seite 2 Beträge in EUR Buchungskreis 1000 Buch Texte krs. 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 Passiva Deckungskreis Passiva 1 5 Deckungskapital 10520000 BauGB-Beiträge 10520090 WB BauGB-Beiträge *** Summe Beiträge u.ä. Entgelte 10550000 Ertragszuschüsse 10550090 WB Ertragszuschüsse *** Summe Zuweisungen und Zuschüsse 12300000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12700000 Verb. gg. Körpersch., Anstalten, Stiftungen 12800000 Verbindlichkeiten gegenüber Dritten *** Summe Kredite 16502000 Flugplatz Rahmenkonto Ost *** Summe Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 88560000 sonstiges Deckungskapital (Position 56 VMR) *** Summe Sonstiges Deckungskapital **** Summe Deckungskapital 7 Abgrenzung zum Deckungskapital 1000 88710000 Haushaltseinnahmereste (VmH) *** Summe Haushaltseinnahmereste **** Summe Abgrenzung zum Deckungskapital **** Summe Deckungskreis Passiva 1 Deckungskreis Passiva 2 8 Rücklagen/Sonstige Geldvermögensbindungen 1000 88810000 Allgemeine Rücklage *** Summe Allgemeine Rücklage **** Summe Rücklagen/Sonstige Geldvermögensb. 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 1000 88911000 Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt 1000 88912000 Kassenausgabereste Vermögenshaushalt 1000 88913000 Kassenausgabereste SHV *** Summe Kassenausgabereste 1000 88921000 Haushaltsausgabereste VwH Anfangsbestand (01.01.2016) Zugang Abgang Endbestand (31.12.2016) 14.598.180,96 11.450.910,143.147.270,82 34.958.157,28 11.040.976,5423.917.180,74 25.866.422,33 49.762,00 49.762,0025.866.422,33 9.273.671,07 9.273.671,07 164.235.403,20 164.235.403,20 226.439.948,16 294.635,25 0,00 294.635,25 8.875.404,30 0,00 8.875.404,30 3.025.832,78 0,00 1.375.133,20 4.400.965,98 0,00 0,00 23.135.967,20 23.135.967,20 36.706.972,73 17.650,50 317.044,75 334.695,25 1.587.270,77 734.917,70 2.322.188,47 3.296.648,67 1.375.133,20 0,00 4.671.781,87 946.196,14 946.196,14 20.387.822,00 20.387.822,00 28.662.683,73 14.875.165,71 11.767.954,893.107.210,82 42.246.290,81 11.775.894,2430.470.396,57 25.595.606,44 1.325.371,201.325.371,20 25.595.606,44 8.327.474,93 8.327.474,93 166.983.548,40 166.983.548,40 234.484.237,16 5.109.600,00 0,00 5.109.600,00 5.109.600,00 5.109.600,004.454.600,00 655.000,00655.000,00- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.454.600,00 4.454.600,00 4.454.600,00 231.549.548,16 36.051.972,73 28.662.683,73 238.938.837,16 30.878.981,11 30.878.981,11 30.878.981,11 60.000,00 60.000,00 60.000,00 6.066.434,12 6.066.434,12 6.066.434,12 24.872.546,99 24.872.546,99 24.872.546,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.268,41 2.014.910,68 1.121.850,30 3.145.029,39 0,00 4.336.700,00 0,00 12.153.100,00 16.489.800,00 19.634.829,39 *** Summe Haushaltsausgabereste (VWH u. VMH) **** Summe Verpflichtungen aus lfd. Rechnung 37.183,629.191,23 503.426,68 475.434,29 3.936.899,00 0,00 9.242.750,00 0,00 13.179.649,00 13.655.083,29 45.452,03 2.005.719,45 618.423,62 2.669.595,10 3.936.899,004.336.700,00 9.242.750,0012.153.100,00 3.310.151,00 5.979.746,10 ****** Deckungskreis Passiva 2 44.534.064,40 6.039.746,10 6.066.434,12 44.507.376,38 276.083.612,56 42.091.718,83 34.729.117,85 283.446.213,54 1000 88922000 Haushaltsausgabereste VmH ****** Summe Passiva Grafiken für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Rechnungsjahr 2016 (vom 01.01.2016 bis 31.12.2016) Verwaltungshaushalt 2016 Rechnungsergebnisse Haushaltsvolumen: Einnahmen Zuweisungen/ Zuschüsse; Verkaufserlöse, Mieten, Pachten; 10.555.057,56 €; 9% 3.585.477,71 €; 3% 118.730.431,40 € Gewinnanteile/ Konzessionsabgaben; 2.631.616,57 €; 2% Anteil Einkommen-/ Umsatzsteuer; 19.103.081,95 €; 16% Sonstige Einnahmen; 5.601.524,87 €; 5% Gebühren/Entgelte; 6.227.239,82 €; 5% Kalk. Einnahmen; 2.149.312,92 €; 2% Gewerbesteuer; 25.389.506,00 €; 21% Innere Verrechnungen; 2.859.102,98 €; 3% Übrige Steuern/Allgem. Zuweisungen; 40.628.511,02 €; 34% Innere Verrechnungen; Gewerbesteuer- 2.859.102,98 €; 2% Zinsaufwendung; 853.230,11 €; 1% umlage; 4.225.562,57 €; 3% Ausgaben Zuführung a. d. Vermögenshaushalt; 15.263.571,74 €; 13% Kreisumlage/ Finanzausgleichsumlage; 28.265.135,10 €; 24% Sonstige Ausgaben; 193.230,00 €; 0% Unterh. von Grdst. und baul. Anlagen; 5.572.939,57 €; 5% Sachausgaben (allgemeiner Betriebsaufw.); 21.352.289,17 €; 18% Personalausgaben; 28.723.535,80 €; 24% Kalk. Kosten; 2.149.312,92 €; 2% Zuweisungen/ Zuschüsse; 9.272.521,44 €; 8% Vermögenshaushalt 2016 Rechnungsergebnisse Haushaltsvolumen: Einnahmen Veräußerung von Beteiligungen; 0,00 €; 0% Rückflüsse von Darlehen; 1.261,35 €; 0% 32.626.905,34 € Beiträge; Grundstücks- und 793.981,75 €; 2% Vermögenserlöse; 2.950.962,92 €; 9% Entnahme aus Rücklage; 6.066.434,12 €; 17% Zuweisungen/ Zuschüsse; 7.250.693,46 €; 21% Ausgaben Darlehen (ohne Umschuldung); 1.600.000,00 €; 5% Darlehensumschuldung; 700.000,00 €; 2% Zuführung vom Verwaltungshaushalt; 15.263.571,74 €; 44% Zuweisungen und Zuschüsse; 17.128.601,74 €; 53% Zuführung an Rücklage; 60.000,00 €; 0% Erwerb von AV, Beteilig., Kapitaleinl.; 820.548,42 €; 3% Gewährung von Darlehen; 0,00 €; 0% Erwerb von Grundstücken; 1.758.834,28 €; 5% Darlehensumschuldung; 700.000,00 €; 2% Sondertilgung; 57.074,04 €; 0% ordentliche Tilgungen; 1.826.658,24 €; 6% Baumaßnahmen; 10.275.188,62 €; 31% Entwicklung der Deckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen in den Jahren 2016, 2015 und 2014 Theater Städt. Musikschule Volkshochschule Mediathek Kindertagheim Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße 2014 Einrichtung Kindergarten Bottenbrunnenstraße 2015 Kindergarten Kanadaring 2016 Kindergarten Kuhbach Kindergarten Reichenbach Hort Eichrodtschule Hort Luisenschule Kita Heiligenstraße "Arche Noah" Kindertagesstätte Alleestraße Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Märkte Friedhöfe Stadthalle Schutterlindenberghalle Hugsweier Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Reichenbach Sulzberghalle Sulz Aktienhof 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 Kostendeckung in % Kostendeckungsgrade und Zuschussbedarf städtischen Einrichtungen im Jahr 2016 39,05 Theater 60,95 62,53 79,82 14,70 Städt. Musikschule 37,47 20,18 Volkshochschule Mediathek 85,30 44,86 55,14 Kindertagheim Schießrain 44,49 55,51 Kindertagheim Max-Planck-Straße 46,30 53,70 Kindergarten Bottenbrunnenstraße 46,33 53,67 Kindergarten Kanadaring 41,86 Kindergarten Kuhbach 58,14 36,05 Kindergarten Reichenbach 63,95 39,63 Hort Eichrodtschule 60,37 33,32 Hort Luisenschule 66,68 45,06 54,94 Kita Heiligenstraße "Arche Noah" 43,66 56,34 Kindertagesstätte Alleestraße 2,56 Kindertagesstätte Lotzbeckstraße 97,44 Märkte 102,22 -2,22 32,07 67,93 22,07 10,90 77,93 13,45 64,09 Bürgerhaus Mietersheim 91,66 5,24 Geroldseckerhalle Reichenbach 94,76 26,15 36,77 Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler Festhalle Kuhbach 86,55 8,34 Stadthalle Schutterlindenberghalle Hugsweier 89,10 35,91 Friedhöfe 73,85 63,23 Deckungsgrad Sulzberghalle Sulz Aktienhof Zuschussbedarf Hinweis: Die Wertetabelle ist im Vorbericht in der Tabelle 19 zu finden.