Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen)
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage Amt: 30 Biendl Datum: 17.06.2016 Az.: 047.0 Drucksache Nr.: 171/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 10/102 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kommunalverfassungsreform - Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen.“ Anlage(n): Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Form der öffentlichen Bekanntmachung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 171/2016 Seite - 2 - Begründung: Mit Gesetz vom 14.10.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die weitestgehende Reform des Kommunalverfassungsrechts seit den 1970er Jahren beschlossen, die zu vielfältigem Anpassungsbedarf in den örtlichen kommunalverfassungs-rechtlichen Satzungen und Regelungen führt. Hinzu kommt, dass in Lahr die Hauptsatzung zuletzt im Jahr 2006 und die Geschäftsordnung des Gemeinderates zuletzt im Jahr 1993 geändert wurden. Auch deshalb besteht in vielerlei Hinsicht Änderungs- und Modernisierungsbedarf. Insgesamt ergibt sich damit ein äußerst umfassendes Änderungspaket, das neun zu ändernde Regelungswerke mit ca. 250 Einzeländerungen und zwei neu zu erlassende Regelungenkomplexe umfasst. Teil des Gesetzespaktes zur Kommunalverfassungsreform war eine Änderung des § 1 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO), der auch in BadenWürttemberg für die Kommunen die Möglichkeit eröffnet, amtliche Bekanntmachungen rechtswirksam allein im Internet vorzunehmen, wie dies bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird. Es wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit zukünftig zu nutzen. Neben Erleichterungen im Verwaltungsablauf würde dies zu Einsparungen für die öffentlichen Bekanntmachungen führen. Eine Abschätzung durch die Kämmerei ergab einen Betrag von ca. 60.000 EUR/Jahr. Weiterhin in den Tageszeitungen veröffentlicht werden Bekanntmachungen nach BauGB, da hier wegen entgegenstehendem Bundesrecht eine Bekanntmachung im Internet nicht rechtssicher möglich ist. Die Formulierung ist weitestgehend einer Vorlage des Städtetags Baden-Württemberg entnommen. Der Einfachheit halber erfolgt ein Neuerlass der Satzung. Die praktische Umsetzung innerhalb der Verwaltung wird nur geringe Kosten verursachen und stellt auch organisatorisch kein größeres Problem dar. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Guido Schöneboom Friederike Ohnemus