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Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Biendl

Datum: 17.06.2016 Az.: 047.0

Drucksache Nr.: 171/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

10/102

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Kommunalverfassungsreform - Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt
Lahr/Schwarzwald über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen.“

Anlage(n):
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 171/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Gesetz vom 14.10.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die weitestgehende
Reform des Kommunalverfassungsrechts seit den 1970er Jahren beschlossen, die zu vielfältigem Anpassungsbedarf in den örtlichen kommunalverfassungs-rechtlichen Satzungen und
Regelungen führt. Hinzu kommt, dass in Lahr die Hauptsatzung zuletzt im Jahr 2006 und die
Geschäftsordnung des Gemeinderates zuletzt im Jahr 1993 geändert wurden. Auch deshalb
besteht in vielerlei Hinsicht Änderungs- und Modernisierungsbedarf. Insgesamt ergibt sich
damit ein äußerst umfassendes Änderungspaket, das neun zu ändernde Regelungswerke mit
ca. 250 Einzeländerungen und zwei neu zu erlassende Regelungenkomplexe umfasst.
Teil des Gesetzespaktes zur Kommunalverfassungsreform war eine Änderung des § 1 der
Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO), der auch in BadenWürttemberg für die Kommunen die Möglichkeit eröffnet, amtliche Bekanntmachungen
rechtswirksam allein im Internet vorzunehmen, wie dies bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
Es wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit zukünftig zu nutzen. Neben Erleichterungen im
Verwaltungsablauf würde dies zu Einsparungen für die öffentlichen Bekanntmachungen führen. Eine Abschätzung durch die Kämmerei ergab einen Betrag von ca. 60.000 EUR/Jahr.
Weiterhin in den Tageszeitungen veröffentlicht werden Bekanntmachungen nach BauGB, da
hier wegen entgegenstehendem Bundesrecht eine Bekanntmachung im Internet nicht rechtssicher möglich ist.
Die Formulierung ist weitestgehend einer Vorlage des Städtetags Baden-Württemberg entnommen. Der Einfachheit halber erfolgt ein Neuerlass der Satzung. Die praktische Umsetzung innerhalb der Verwaltung wird nur geringe Kosten verursachen und stellt auch organisatorisch kein größeres Problem dar.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Guido Schöneboom

Friederike Ohnemus