Beschlussvorlage (Anhang 2016)
24. Juli 2017
Anlage 3, Seite 1 Anhang 2016 A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HBG auf. Sitz der Gesellschaft ist in Lahr. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 390217 eingetragen. Die Bilanz ist gegliedert unter Beachtung der Vorschriften der „Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen“ vom 22. September 1970, geändert durch Artikel 8 Absatz 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert (Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften der vorgenannten Formblatt-Verordnung. Die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang für kleine Kapitalgesellschaften werden vollständig in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird im Berichtsjahr erstmals unter Anwendung der Neuregelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden – unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Bestimmungen – durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter, teils linearer, teils degressiver Abschreibungen. Dabei werden grundsätzlich folgende Abschreibungssätze angewandt: Grundstücke mit Wohnbauten: Grundstücke mit Geschäftsbauten: Barackenbauten und Garagen: Ladeneinbauten: Geschäftsausstattung: 2 % linear oder degressiv gemäß § 7 Abs. 5 EStG 4 % linear 5 % linear 10 % linear 10 % bzw. 20 % linear Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Elektronische Kopie vom 29. Mai 2017; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 15. Mai 2017 Anlage 3, Seite 2 Die Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Herstellung veranlasst sind. Wurden in den Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen werden zum Nennbetrag aktiviert. Bei den Forderungen aus Vermietung werden alle erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Sonderposten aus Fördermitteln für Investitionen werden nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit den jeweiligen Zuschüssen finanzierten Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine – nicht bilanzierte – aktive latente Steuer. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 1.327.297,36 € (Vorjahr: 1.011.029,49 €) enthalten. 2. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 604.250,08 € (Vorjahr: 282.088,62 €) enthalten. 3. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.380.949,08 € (Vorjahr: 1.583.206,87 €) enthalten. Elektronische Kopie vom 29. Mai 2017; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 15. Mai 2017 Anlage 3, Seite 3 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind in folgenden Posten enthalten: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2015 Euro 317.772,12 414.444,43 26.775,55 2016 Euro 239.728,96 438.668,85 44.143,55 sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gesamt 2.016,85 769.499,30 1.472,70 724.014,06 Insgesamt haben Verbindlichkeiten in Höhe von 2.856.074,85 € (Vorjahr: 3.096.064,90 €) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Insgesamt sind Verbindlichkeiten in Höhe von 3.984.272,51 € (Vorjahr: 4.381.361,80 €) durch Grundpfandrechte gesichert. D. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bernd Dahlinger, Dipl.Wirtsch.Ing. Stellvertretender Vorsitzender: Heinrich Caroli, Fabrikant Timo Baumer, Bankdirektor Helmut Becker, Sparkassendirektor Konrad Dilger, Dipl. Ing. Herr Tilman Petters, Bürgermeister Hans Waeldin, Gerbermeister Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages schieden die Aufsichtsratsmitglieder Herr Heinrich Caroli, Herr Timo Baumer und Herr Hans Waeldin turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus; alle wurden wieder gewählt. Geschäftsführerin Judith Kuhn, Gesamtleitung des Unternehmens Lahr, den 10.04.2017 Kuhn Geschäftsführerin Elektronische Kopie vom 29. Mai 2017; maßgeblich ist ausschließlich das unterzeichnete Original vom 15. Mai 2017