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Beschlussvorlage (Chancengleichheitsplan 2017 - 2022 für die Stadtverwaltung Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/102
Martin

Datum: 28.06.2017 Az.: 042.122/24a Drucksache Nr.: 166/2017 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

26.06.2017

vorberatend

vertraulich

Gemeinderat

10.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Personalrat

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Chancengleichheitsplan 2017 - 2022 für die Stadtverwaltung Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Chancengleichheitsplan 2017-2022 für die Stadtverwaltung Lahr wird in
der vorliegenden Fassung beschlossen.

Anlage(n):
Entwurf des Chancengleichheitsplanes 2017 - 2022 für die Stadtverwaltung Lahr

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 166/2017 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
1)

Bisheriger Sachstand

Auf die Vorlagen Nr. 79/2015, 119/2016, 95/2017 1. Ergänzung
zur Thematik Chancengleichheitsgesetz/ Beauftragte für Chancengleichheit/ Chancengleichheitsplan wird verwiesen.
Zuletzt ging aus Vorlage 95/2017 1. Ergänzung folgende Aufgabenstellung hervor:
„Erstellung eines Chancengleichheitsplanes für die Stadtverwaltung Lahr durch die Abt.
Personal/Organisation/EDV (Abt. 10/102) unter Einbeziehung der Beauftragten für
Chancengleichheit.“
Die Stadtverwaltung Lahr verfügt seit vielen Jahren über einen „Frauenförderplan“, welcher nun durch den Chancengleichheitsplan auf aktueller Rechtsgrundlage ersetzt wird.
Mit Wirkung ab 01.06.2017 wurde die Mitarbeiterin, Frau Madeleine Bohnet, gemäß §
25 Abs.2 ChancenG zur Beauftragten für Chancengleichheit für die Stadtverwaltung
Lahr benannt.
2)

Erstellung des ersten Chancengleichheitsplanes 2017 – 2022

Diese Vorlage stellt den Entwurf des ersten Chancengleichheitsplanes für die Stadtverwaltung Lahr (Anlage) auf Basis des novellierten Chancengleichheitsgesetzes BW
(ChancenG) vor.
Maßgebliches Ziel des Gesetzes ist beispielsweise eine deutliche Erhöhung des Anteils
der Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Zudem soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer verbessert werden. Nach
§ 27 Abs. 1 ChancenG sollen Gemeinden über 8.000 Einwohner Chancengleichheitspläne erstellen.
Die Kommunen regeln in eigener Verantwortung die Erstellung der Chancengleichheitspläne und das Verfahren. Sie können sich jedoch an den §§ 5-8 ChancenG orientieren.
Der Entwurf lehnt sich deshalb an diese Vorgaben an.
Danach ist die Beauftragte für Chancengleichheit bei der Erstellung des Chancengleichheitsplanes frühzeitig zu beteiligen (§ 5 Abs.4 ChancenG).
Ebenso unterliegt die Erstellung des Chancengleichheitsplanes der eingeschränkten
Mitbestimmung des Personalrates nach § 75 Abs. 4 Nr. 19 LPVG BW.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat entsprechende Aufgaben nach §
63 Abs.1 Nr.4 LPVG BW und ist über den Personalrat eingebunden. Die
Schwerbehindertenvertretung wurde ebenfalls informiert.

Drucksache 166/2017 1. Ergänzung

Seite - 3 -

Sowohl mit der Beauftragten für Chancengleichheit, Frau Bohnet, als auch dem Personalrat, Herrn Schlager als Vorsitzendem wurde der Plan im gemeinsamen Gesprächstermin abgestimmt und anschließend dem Oberbürgermeister in der Entwurfsform vorgelegt.
Die Abt. Personal/Organisation/EDV (Abt. 10/102) entwickelte die Inhalte anhand statistischer Personaldaten zum vorgegebenen Stichtag 30.06.2016.
Der Plan gilt für sechs Jahre von 2017 bis 2022.
Der erste Teil des Chancengleichheitsplanes der Stadtverwaltung Lahr enthält Grafiken
zur Personalstatistik und deren Auswertung. Im zweiten Teil werden darauf abgestimmte Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern
innerhalb der Stadtverwaltung Lahr definiert. Diese Definitionen wurden mit dem Hintergrund pragmatischer Umsetzungsmöglichkeiten erstellt.
Für die Folgepläne ist vorgesehen, die Entwicklungen der statistischen Daten im stichtagsbezogenen Vergleich darzustellen und den erreichten Wirkungsgrad der definierten
Ziele/Maßnahmen zu evaluieren.
Der Haupt- und Personalausschuss hat die Vorlage am 26.06.2017 vorberaten und
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig den vorgeschlagenen Beschlussvorschlag. Im
Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung gem. § 75 Abs. 4 Ziff. 19 LPersVertrG
BW hat der Personalrat dem Entwurf des Chancengleichheitsplanes 2017 – 2022 für die
Stadtverwaltung zugestimmt.
3)

Weiteres Vorgehen

Nach Genehmigung durch den Gemeinderat erfolgt anschließend die hausinterne Information zur Information der Führungskräfte. Ein Rundschreiben an die Mitarbeiterschaft und die Einstellung des Chancengleichheitsplanes in das städtische Intranet vervollständigen die hausinterne Veröffentlichung. Neu eingestellten Mitarbeitenden wird
der Chancengleichheitsplan erläutert und ausgehändigt.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Madeleine Bohnet
Achim Siefert
Beauftragte für
Abt. Personal,
Chancengleichheit
Organisation, EDV