Informationsvorlage (Haushalt 2017 -Bericht über die Haushaltsentwicklung)
24. Juli 2017
Information Amt: 20/201 Wurth Datum: 27.06.2017 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 130/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.07.2017 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 24.07.2017 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Haushalt 2017 -Bericht über die Haushaltsentwicklung Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 130/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2017 umfasst ein Gesamtvolumen von € 159.650.000,--. Hiervon entfallen € 117.050.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 42.600.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2017 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.755.000,-und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,-- ausgewiesen. Für den Gesamthaushalt 2017 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 22.06.2017 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 7,6 Mio. € ab. Die gegenwärtig erwartete Verbesserung resultiert dabei im Wesentlichen aus bereinigten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 5,0 Mio. € und des Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. 2,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2017 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der stabilen konjunkturellen Lage beim Gewerbesteueraufkommen und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren beim Haushaltsvollzug gewonnenen Erfahrungswerten könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen. Hierbei bestehen aber auch noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2017, bei der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen eintreten können. Die derzeit in Höhe von rd. 7,6 Mio. € bezifferbare Haushaltsverbesserung 2017 resultiert insbesondere aus (bereinigten) Mehreinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen von rd. 3,2 Mio. € (= nach Abzug der entsprechenden Gewerbesteuerumlage), aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2017 mit prognostizierten Mehreinnahmen bei den Finanzausgleichsleistungen von rd. 1,2 Mio. € und aus Mehreinnahmen aus der Veräußerung von allgemeinem Grundvermögen von rd. 2,7 Mio. €. Hier gilt es aber zu berücksichtigen, dass von den derzeitigen Mehreinnahmen Verkaufserlöse in Summe von über 2,1 Mio. € auf Grundstücksgeschäfte mit vertraglich eingeräumten Rücktrittsklauseln bis zum 30.09.2017 bzw. 31.12.2017 entfallen. Sollte von dem jeweiligen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden, würde sich die derzeit rein rechnerisch ermittelte Haushaltsverbesserung 2017 entsprechend reduzieren, im ungünstigsten Fall bis auf rd. 5,5 Mio. €. Drucksache 130/2017 Seite - 3 - Im Haushaltsplan 2017 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 7.500.000,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare Haushaltsentwicklung 2017 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bzw. Darlehensaufnahme nicht in voller, sondern in deutlich reduzierter Höhe zum Tragen kommen dürfte. Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2016 einen Bestand von rd. 24,87 Mio. € aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 16,06 Mio. € beläuft. Der bisherige Haushaltsvollzug 2017 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig gemacht. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer