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Informationsvorlage (Haushalt 2017 -Bericht über die Haushaltsentwicklung)

                                    
                                        Information
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 27.06.2017

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer:
130/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.07.2017

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.07.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Haushalt 2017
-Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2017.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 130/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2017 umfasst ein Gesamtvolumen von € 159.650.000,--. Hiervon entfallen € 117.050.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 42.600.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk
2017 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.755.000,-und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,-- ausgewiesen.
Für den Gesamthaushalt 2017 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 22.06.2017 saldiert eine Verbesserung gegenüber der
Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 7,6 Mio. € ab.
Die gegenwärtig erwartete Verbesserung resultiert dabei im Wesentlichen aus
bereinigten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 5,0 Mio. €
und des Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. 2,6 Mio. €.
Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen
bis zum Jahresende 2017 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund der
stabilen konjunkturellen Lage beim Gewerbesteueraufkommen und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren beim Haushaltsvollzug
gewonnenen Erfahrungswerten könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen.
Hierbei bestehen aber auch noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2017,
bei der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich), so dass im
weiteren Jahresverlauf auch noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen
eintreten können.
Die derzeit in Höhe von rd. 7,6 Mio. € bezifferbare Haushaltsverbesserung 2017
resultiert insbesondere aus (bereinigten) Mehreinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen von rd. 3,2 Mio. € (= nach Abzug der entsprechenden Gewerbesteuerumlage), aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2017 mit prognostizierten
Mehreinnahmen bei den Finanzausgleichsleistungen von rd. 1,2 Mio. € und aus
Mehreinnahmen aus der Veräußerung von allgemeinem Grundvermögen von rd.
2,7 Mio. €.
Hier gilt es aber zu berücksichtigen, dass von den derzeitigen Mehreinnahmen
Verkaufserlöse in Summe von über 2,1 Mio. € auf Grundstücksgeschäfte mit vertraglich eingeräumten Rücktrittsklauseln bis zum 30.09.2017 bzw. 31.12.2017 entfallen.
Sollte von dem jeweiligen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden, würde sich
die derzeit rein rechnerisch ermittelte Haushaltsverbesserung 2017 entsprechend
reduzieren, im ungünstigsten Fall bis auf rd. 5,5 Mio. €.

Drucksache 130/2017

Seite - 3 -

Im Haushaltsplan 2017 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 7.500.000,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare
Haushaltsentwicklung 2017 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage bzw. Darlehensaufnahme nicht in voller, sondern in deutlich
reduzierter Höhe zum Tragen kommen dürfte.
Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2016 einen Bestand von rd. 24,87 Mio. €
aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und
gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 16,06 Mio. € beläuft.
Der bisherige Haushaltsvollzug 2017 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eine diesbezügliche formalrechtliche (Vor-)Prüfung nicht notwendig
gemacht.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung
2017 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer