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Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2018)

                                    
                                        Vorbericht

zum
Haushaltsplanentwurf
der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2018

2

Inhaltsverzeichnis:

Seite

1

Rückblick auf das Haushaltsjahr 2016................................................................. 4

2

Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2017 ......................................... 6

3

Haushaltsplan 2018 ......................................................................................... ….7
3.1

Haushaltserlass 2018 des Landes Baden-Württemberg ................................... 7

3.11 Allgemeine Hinweise ......................................................................................... 7
3.12 Orientierungsdaten ............................................................................................ 8
3.13 Finanzausgleich 2018 ....................................................................................... 9

4

3.2

Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 ........................................................... 10

3.3

Volumen des Gesamthaushaltes..................................................................... 15

3.4

Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ..................... 19

3.4.1

Grundsteuer ............................................................................................. 19

3.4.2

Gewerbesteuer......................................................................................... 20

3.4.3

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................................... 23

3.4.4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................................... 25

3.4.5

Sonstige Steuereinnahmen ...................................................................... 27

3.4.6

Zuweisungen nach dem FAG ................................................................... 27

3.4.7

Gebühren und ähnliche Entgelte .............................................................. 33

3.4.8

Personalausgaben ................................................................................... 33

3.4.9

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ........................................ 36

3.4.10

Zuweisungen und Zuschüsse................................................................... 40

3.4.11

Finanzumlagen / Zinsaufwendungen ....................................................... 42

3.4.12

Landesgartenschau 2018 ......................................................................... 43

3.4.13

Deckungsreserve ..................................................................................... 43

3.4.14

Globale Minderausgabe ........................................................................... 43

3.5

Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ....................................................... 44

3.6

Vermögenshaushalt 2018 ............................................................................... 45

3.7

Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage ... 58

3.8

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept..................................................... 59

Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 .......................62

3
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Gesamthaushalt ...................................................................................................16
Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) .....................................................16
Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben ......................................17
Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage .......................225
Tabelle 5: Entwicklung d. Gesamtaufkommens d. Gemeindeanteils a.d. Einkommensteuer 23
Tabelle 6: Steuerkraftzahlen .................................................................................................32
Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen .......................................................................32
Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben .....................................................................34
Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes ......................................................40
Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes ......................................................... 57

4

1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2016
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2016 am
14.12.2015 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2016 lag bei
€ 159.850.000,--. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt war betragsmäßig mit € 9.130.000,-- ausgewiesen und zum Ausgleich
des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in
Höhe von € 18.333.450,-- vorgesehen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wurde nicht erforderlich.
Das Rechnungsergebnis 2016 weist im Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate
an den Vermögenshaushalt von € 15.263.571,74 und damit im Vergleich zur Veranschlagung eine Verbesserung von € 6.133.571,74 aus.
Die deutlich verbesserte Zuführung in Höhe von rd. € 6,1 Mio. an den Vermögenshaushalt basiert im Wesentlichen auf (saldierten) Mehreinnahmen in Höhe von rd.
€ 5,97 Mio. (hiervon entfallen allein rd. € 2,39 Mio. auf Gewerbesteuermehreinnahmen und rd. € 1,68 Mio. auf Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs).
Das für den Vermögenshaushalt veranschlagte Gesamtvolumen belief sich auf
€ 47.090.000,--. Nach dem Rechnungsergebnis standen im Vermögenshaushalt
Gesamteinnahmen in Höhe von € 26.560.471,22 bei tatsächlichen Ausgaben von
€ 32.626.905,34 zur Verfügung.
Der allgemeinen Rücklage musste für den Haushaltausgleich somit ein Betrag in
Höhe von € 6.066.434,12 entnommen werden (Ergebnis). Planmäßig war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 18.333.450,-- vorgesehen, so
dass sich der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung
um € 12.267.015,88 verbesserte.
Der Schuldenstand (Kämmereischulden) verringerte sich im Jahr 2016 um
€ 270.815,89 und erreichte zum 31.12.2016 einen Stand von € 25.595.606,44.

5
Im Haushaltsplan 2016 war der Darlehensbedarf mit € 1.600.000,-- veranschlagt. Die
Kreditermächtigung des Jahres 2015 in Höhe von € 2.000.000,-- wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 02.05.2016 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr
2016 übertragen. Damit belief sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016
auf € 3.600.000,--.
Im Jahr 2016 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.600.000,-- erfolgt. Diese
wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2015
(€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2016 noch
in voller Höhe (€ 1.600.000,--) zur Verfügung stand.
In den vergangenen Jahren wurde stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils
im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2016 ist von der Verwaltung im Zuge der Ratsbefassung über
die Bildung von Haushaltsresten 2016 entgegen der bisherigen Verfahrensweise
vorgeschlagen worden, auf eine Übertragung der noch in Höhe von € 1.600.000,-zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das Jahr 2017 zu verzichten
(= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Diesem Vorschlag ist
der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2017 auch gefolgt.
Das Rechnungsergebnis, das im Rechenschaftsbericht 2016 ausführlich erläutert
und bewertet ist, wurde dem Gemeinderat nach der Vorbehandlung im Haupt- und
Personalausschuss in der öffentlichen Sitzung am 24.07.2017 zur Kenntnisnahme
vorgelegt. Der Gemeinderatsbeschluss über die förmliche Feststellung der Jahresrechnung 2016 wurde nach der Durchführung der örtlichen Prüfung mit der Beratung
des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.07.2017 in der öffentlichen Sitzung am 23.10.2017 eingeholt.

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2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2017
Der Haushaltsplan 2017 wurde vom Gemeinderat am 19.12.2016 mit einem Gesamtvolumen von € 159.650.000,-- verabschiedet.
Das

Haushaltsvolumen

gliederte

sich

in

den

Verwaltungshaushalt

mit

€ 117.050.000,-- und den Vermögenshaushalt mit € 42.600.000,-- auf. Im Haushaltsplan 2017 konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von
€ 8.755.000,-- ausgewiesen werden. Die (planmäßige) Zuführungsrate lag damit um
€ 6.505.000,-- über der gesetzlichen Mindestzuführung in Höhe der veranschlagten
(ordentlichen) Tilgungsaufwendungen (€ 2.250.000,--). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf € 9.230.000,-- festgesetzt. Zur Finanzierung
des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in
Höhe von € 7.500.000,-- vorgesehen.
Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 mit Erlass vom 25.01.2017
ohne Einschränkungen genehmigt.
Am 24.07.2017 ist dem Gemeinderat ein Bericht über die Haushaltsentwicklung
2017 erstattet worden. Dabei wurde unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges
2017 mit Stand zum 22.06.2017 sowie unter Einbeziehung aller erkennbaren Entwicklungen die grundsätzliche Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben, wonach sich gegenüber der Planung eine Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. € 7,6 Mio. ergeben könnte. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum
Jahresende 2017 aber auch noch weiter erhöhen könnte.
Die aktuell erkennbare Haushaltsentwicklung 2017 lässt die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die im Planwerk 2017 vorgesehene Kreditermächtigung voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden muss.

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3 Haushaltsplanentwurf 2018
3.1 Haushaltserlass 2018 des Landes Baden-Württemberg
3.11 Allgemeine Hinweise
Mit Datum vom 19.06.2017 hat das Ministerium für Finanzen und das Ministerium
für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2017 die Orientierungsdaten zur
kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2018 bekanntgegeben
(Haushaltserlass 2018).
Im Haushaltserlass 2018 hat das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für
Inneres, Digitalisierung und Migration im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus,
Jugend und Sport auf Folgendes hingewiesen:
Ergebnisse der Steuerschätzung vom 09. bis 11. Mai 2017
Vom 9. bis 11. Mai 2017 fand in Nürnberg die 151. Sitzung des Arbeitskreises
„Steuerschätzung“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2017
bis 2021.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stellte dabei fest:
„Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2017 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die weiterhin robuste wirtschaftliche Entwicklung wider.
Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts
um real + 1,5 % für dieses Jahr und + 1,6 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 3,0 % für
das Jahr 2017, + 3,1 % für das Jahr 2018 sowie je + 3,2 % für die Jahre 2019 bis
2021 projiziert.

8
Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für
die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der
aktuellen Frühjahrsprojektion gegenüber der Herbstprojektion 2016 wie folgt angepasst: Für das Jahr 2017 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter
von + 3,9 % ausgegangen. Dies sind 0,2 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2016. Im Jahr 2018 wird unverändert ein Anstieg von + 3,4 % erwartet. Für
die Jahre 2019 bis 2021 wurde die Prognose um 0,3 Prozentpunkte auf je + 3,4 %
angehoben.“
Am 22.11.2017 und damit erst nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes
2018 in den Gemeinderat am 20.11.2017 lagen die regionalisierten Ergebnisse der
November-Steuerschätzung 2017 und damit die finanziellen Auswirkungen auf die
baden-württembergischen Kommunen für das Haushaltsjahr 2018 bzw. die Finanzplanungsjahre bis 2021 vor.
Daraus haben sich -im Vergleich zum vorherigen Stand auf Basis des Haushaltserlasses 2018 vom 19.06.2017 und damit im Vergleich zum gedruckten Entwurfsstand- noch deutliche Einnahmeverbesserungen insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben.

3.12 Orientierungsdaten
Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai- und November-Steuerschätzung
2017.
Die vom Land mitgeteilten Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die
individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und
Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre
Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln.

9

3.13 Finanzausgleich 2018
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2017 hatte das
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Datum vom
19.06.2017 folgende Orientierungswerte für das Jahr 2018 mitgeteilt (Haushaltserlass 2018):

•

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

€ 6,403 Mrd.

•

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

€ 1,033 Mrd.

•

Familienleistungsausgleich

€ 489,8 Mio.

•

Kommunale Investitionspauschale

€

•

Grundkopfbetrag je Einwohner

€ 1.301,00

•

Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich)

81,00
68 v.H.

Auf der Grundlage dieser Orientierungswerte erfolgten die entsprechenden Veranschlagungen im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 für die Haushaltseinbringung am 20.11.2017 in den Gemeinderat.
Nach dem Vorliegen der regionalisierten Ergebnisse aus der NovemberSteuerschätzung 2017 sind den Finanzausgleichsberechnungen für 2018 folgende
fortgeschriebenen Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden:
(zuvor)

•

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

€ 6,607 Mrd.

(€ 6,403 Mrd. )

•

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

€ 1,030 Mrd.

(€ 1,033 Mrd.)

•

Kommunale Investitionspauschale

€

(€ 81,00)

•

Grundkopfbetrag je Einwohner

€ 1.319,00

•

Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich)

83,60
68,5 v.H.

(€ 1.301,00)
(68,0 v.H.)

Aufgrund dieser Veränderungen hatten sich im Vergleich zur Veranschlagung im
gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt
€ 1.790.000,-- und gleichzeitig Mindereinnahmen von 15.000,-- € sowie Mehrausgaben in Höhe von 35.000,-- € ergeben.

10
Die hieraus resultierende Verbesserung in saldierter Höhe von 1.740.000,-- € ist im
Zuge der ganztägigen Haushaltsvorberatung im Haupt- und Personalausschuss am
04.12.2017 über die Änderungsliste I mit Stand vom 29.11.2017 abgebildet worden.
Bei den endgültigen Veranschlagungen im Haushaltsplanentwurf 2018 sind die
vorbezifferten Veränderungen entsprechend berücksichtigt worden.
Eine Mehrfertigung des Haushaltserlasses 2018 des Landes vom 19.06.2017 sowie
der Rundschreiben des Städtetags Baden-Württemberg vom 21.11.2017 und vom
22.11.2017 über die Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2017 ist den
Haushaltsplanunterlagen beigefügt worden.
Im Weiteren wurde den Haushaltsplanunterlagen ein Berechnungsblatt für die wesentlichen allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für das
Haushaltsjahr 2018 (auf Basis des Haushaltserlasses 2018 des Landes bzw. der
entsprechenden Fortschreibungen nach der November-Steuerschätzung 2017)
beigefügt.
Der Berechnung der Kreisumlage ist ein Hebesatz von 27,5 v.H. (analog der Vorjahre) zugrunde gelegt worden.

3.2 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2018
Im Gegensatz zu den schwierigen Planungsphasen für die Jahre 2010 und 2011
(Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentliche Hand)
stand auch die Entwurfsgestaltung für das Planjahr 2018 -ähnlich wie schon für
die vorangegangenen Haushaltsjahre 2012 bis 2017- infolge des stabilen
gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen auf einer guten (Finanz-)Grundlage.
Andererseits aber waren die monetären Bedarfe bzw. Auswirkungen einer Vielzahl
von größeren Projekten sowie insbesondere auch die Vorgaben des vom Gemeinderat am 19.12.2016 in fortgeschriebener Fassung beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. zu beachten.

11
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 07.04.2017 wurden die Fachämter,
Fachabteilungen und Ortsverwaltungen aufgefordert, die Mittelanmeldungen für
die Haushaltsplanung 2018 bis zum 21.06.2017 bei der Kämmerei einzureichen,
die Mittelbedarfe äußerst sparsam und wirtschaftlich zu gestalten, alle Positionen
kritisch nach Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und zusätzlich Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Gleichzeitig wurden die Facheinheiten darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf 2018 zwingend nach den Vorgaben des Finanzierungs- und
Entschuldungskonzeptes aufzustellen ist, mit der Folge, dass die ausgabeseitigen
Mittelanmeldungen noch deutlich stärker als in den Vorjahren auf den unabdingbar notwendigen Bedarf zu beschränken sind.
Im Weiteren wurde auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes die Richtungsvorgabe gesetzt, den Haushalt 2018 so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden können.
Auch wurde darauf hingewiesen, dass neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen somit nur bei absolut zwingendem Bedarf in den Haushaltsplanentwurf
2018 aufgenommen werden können bzw. nur im betragsähnlichen „Austausch“ mit
einer bislang vorgesehenen Maßnahme.
Nach Abgabe aller Haushaltsmittelanforderungen wurde ein erster Planentwurf für
das Jahr 2018 aufgestellt. Der erste (Roh-)Entwurf des Verwaltungshaushalts
wies zunächst eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von rd. € 4,5 Mio.
aus.
Im Gegensatz hierzu mussten für die Planjahre 2010 bis 2012 zum gleichen Verfahrensstand noch jeweils hohe Unterdeckungen (Minus-Zuführungsraten) ausgewiesen werden: im Jahr 2011 belief sich die Unterdeckung für das Planjahr
2012 auf rd. € 1,5 Mio., im Jahr 2010 für das Planjahr 2011 gar auf rd. € 7,3 Mio.
und im Jahr 2009 für das Planjahr 2010 auf über € 5,0 Mio. (= jeweiliger Erstentwurfsstand).

12
In diesen Zahlenvergleichen spiegeln sich einnahmeseitig die deutlich erhöhten
Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs infolge der guten und stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie im Weiteren auch beschlossene Steuer-,
Gebühren- und Entgeltanpassungen sowie ausgabeseitige Konsolidierungen
wider.
So konnten im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen (Finanzausgleichs-) Zuweisungen in kumulierter Höhe von
rd. € 93,0 Mio. und damit im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um rd. € 9,0 Mio.
höher veranschlagt werden. Das Rechnungsergebnis 2016 weist hier eine Summe
von rd. 85,1 Mio. € aus.
Eine nachhaltige Stärkung der (Eigen-)Ertragskraft des Haushaltes (insbesondere
infolge der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2011) wurde aber nicht
nur mit Blick auf die schwierigen Haushaltsjahre 2011 und 2012, sondern im Weiteren insbesondere mit Ausrichtung auf die mittel- und langfristige Ausgabenentwicklung unumgänglich notwendig. Aufgrund dessen ist auch eine weitere Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie der Steuersätze für die Vergnügungssteuer zum 01.01.2017 bzw. 01.01.2018 (hier 2. Anpassungsstufe bei der
Vergnügungssteuer) vorgeschlagen und beschlossen worden.
Nach intensiv geführten Haushaltsgesprächen mit den Fachämtern und Fachabteilungen konnte die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um über € 4,8 Mio. auf den im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe
von € 9.343.570,-- veranschlagten Betrag verbessert werden.
Eine verwaltungsinterne Klausurtagung zum Haushalt 2018 fand im Jahr 2017
nicht statt. Die verwaltungsseitige Priorisierung der Maßnahmen zur Aufnahme in
den Planentwurf 2018 und hier insbesondere in den Vermögenshaushalt erfolgte
in einer Dezernentenbesprechung.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 war im gedruckten Planentwurf
2018 eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 9.966.330,-- veranschlagt. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war nicht vorgesehen.

13
Für die öffentliche Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 durch den
Haupt- und Personalausschuss in der ganztägigen Sitzung am 04.12.2017 hatte
die Verwaltung eine Änderungsliste I mit Datum vom 29.11.2017 vorgelegt.
Neben den bereits erwähnten Veränderungen bei den Finanzausgleichsleistungen
infolge der November-Steuerschätzung 2017 sind über diese Änderungsliste weitere Veranschlagungsanpassungen abgebildet worden. Hierbei handelte es sich
im Wesentlichen um die finanziellen Auswirkungen der Beschlussfassungen des
Gemeinderates vom 20.11.2017 zum Stellenplan 2018. Danach haben sich die
Personalausgaben um € 485.600,-- auf € 33.420.400,-- erhöht.
Unter

Berücksichtigung

der

Anpassungen

gemäß Änderungsliste

I

vom

29.11.2017 erhöhte sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2018 um € 1.313.420,-- auf € 10.656.990,-und reduzierte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes um
€ 1.473.420,-- auf € 8.492.910,--.
Im Zuge der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 durch den Haupt- und
Personalausschuss am 04.12.2017 verminderte sich die Zuführung vom Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt im Vergleich zum Stand vor der Sitzung um
€ 287.000,-- auf € 10.369.990,--.
Diese Veränderung ging auf verschiedene Maßnahmen, insbesondere auf Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung zurück.
Im Haushaltsplan 2017 ist für das Finanzplanungsjahr 2018 eine Zuführung an
den Vermögenshaushalt in Höhe von € 5.235.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich
hierzu hat sich somit nach der ganztägigen Haushaltsvorberatung am 04.12.2017
eine „Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von über € 5,1 Mio. ergeben.
Im Weiteren erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 im Vergleich zum Stand vor der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 04.12.2017 um € 572.000,-- auf € 9.065.000,--.

14
Neben der verminderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt (€ 287.000,--) resultierte diese Veränderung aus mehreren Ausgabenerhöhungen (€ 293.000,--) bei
gleichzeitigen Mehreinnahmen von € 8.000,-- und aus einer Betragsglättung in
Form einer vorzunehmenden Einnahmenreduzierung in Höhe von € 1.200,--.
Die Ausgabenerhöhungen im Vermögenshaushalt sind neben mehreren baulichen
Verbesserungsmaßnahmen im Wesentlichen auf die Neuaufnahme eines Mittelansatzes in Höhe von € 200.000,-- (1. BA) für die Erneuerung bzw. den Umbau
des Spielplatzes in der Liebensteinstraße zurückzuführen.
Die ordentlichen Tilgungsleistungen sind in Höhe von € 2.100.000,-- veranschlagt,
so dass der Haushaltsplanentwurf 2018 bei einem ausgewiesenen Darlehensbedarf von € 9.065.000,-- mit einer rechnerischen Netto-Neuverschuldung in Höhe
von € 6.965.000,-- schließt.
Der Haushaltsplan 2017 weist für das Finanzplanungsjahr 2018 (noch) einen
Darlehensbedarf in Höhe von € 13,67 Mio. und unter Berücksichtigung der eingestellten Tilgungen (€ 2,7 Mio.) eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 10,97
Mio. aus. Eine Rücklagenentnahme sieht die Finanzplanung für das Jahr 2018
nicht vor.
Der Investitionsbedarf ist gemessen an den Mittelanforderungen unverändert
hoch. Im Hinblick auf den engen Finanzrahmen und der anhängigen Großmaßnahmen (z.B. Landesgartenschau 2018, Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019,
Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“) muss (zwingend) mehr denn je eine kritische Priorisierung der Investitionsmaßnahmen erfolgen, bei der einerseits die
zukunftsorientierte (Weiter-)Entwicklung der Stadt Lahr und andererseits das finanziell vertretbare Leistungsvermögen im Sinne der stetigen Aufgabenerfüllung
die entscheidenden Kriterien zu sein haben.
Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind die Ausgaben für die in diesem Jahr vorgesehenen investiven Maßnahmen nach der Rahmen- und Kostenplanung für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 vor

15
dem Hintergrund der Durchführung der Maßnahmen durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (kurz: LGS-GmbH) -analog der Vorjahre- im Unterabschnitt 2.5850 unter der Vorhabenskennziffer „998“ in Gesamthöhe von
€ 15,1 Mio. als Investitionszuschüsse/Zuführungen an die LGS-GmbH veranschlagt.
Gleiches gilt für die städtische Zuführung an die LGS-GmbH für deren laufende
Rechnung. Diese ist in Höhe von € 1.180.000,-- veranschlagt.

Die Entwurfseckwerte für die Haushaltsplanung 2018 mit Finanzplanung bis 2021
sind mit Stand vom 06.11.2017 am 09.11.2017 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- erörtert worden.

3.3 Volumen des Gesamthaushaltes
Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2018 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von
€ 161.190.000,-- aus und übersteigt damit betragsmäßig das Niveau des Haushaltsplanvolumens 2017 mit € 159.650.000,-- um € 1.540.000,--.
Das

Gesamtvolumen

für

das

Rechnungsjahr

2016

belief

sich

auf

€ 151.357.336,74 (Ergebnis), das Rechnungsergebnis 2015 wies ein Volumen von
€ 135.962.079,41 aus.
Die Veränderungen der Gesamtsummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie des Gesamthaushaltes 2018 (jeweils Entwurfsstände) gegenüber dem
Haushaltsplanjahr 2017 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:

16
Tabelle 1: Gesamthaushalt
2018
€

2017
€

Veränderungen
+/-€

A) Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
Zuführungsrate

130.465.000
120.095.000
10.370.000

117.050.000
108.295.000
8.755.000

13.415.000
11.800.000
1.615.000

B) Vermögenshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
Darlehensbedarf

21.660.000
30.725.000
9.065.000

33.370.000
42.600.000
9.230.000

-11.710.000
-11.875.000
-165.000

161.190.000

159.650.000

1.540.000

C) Gesamtvolumen

Das Gesamthaushaltsvolumen 2018 liegt mit einem Betrag von € 1.540.000,-über dem des Vorjahres (= + 0,96 %).
Um die Entwicklung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt noch deutlicher darzustellen, sind die kalkulatorische Kosten und die inneren Verrechnungen auszuklammern, da diese Beträge nicht ergebniswirksam sind.

Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt)
2018

2017

€

€

Veränderung
2018 - 2017
€
%

Volumen des
Verwaltungshaushaltes
abzüglich

130.465.000

117.050.000

13.415.000

11,46

a) innere Verrechnungen

2.960.850

2.725.550

235.300

8,63

b) kalkulatorische Kosten

2.433.950

2.148.450

285.500

13,29

10.370.000

8.755.000

1.615.000

18,45

114.700.200

103.421.000

11.279.200

10,91

c) Zuführung zum
Vermögenshaushalt
Bereinigte Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes

17
Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben
Haushaltsplan
2018
€

Haushaltsplan
2017
€

Rechn.ergebnis
2016
€

A) Einnahmen
1. Grundsteuer A und B
2. Gewerbesteuer
3. Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
4. Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
5. Allg. FAG-Zuweisungen
6. Gebühren u. ähnl. Entgelte
Summen:

7.685.000
27.000.000

7.484.000
23.750.000

6.814.942
25.389.506

19.170.000

16.740.000

16.220.657

4.545.000
34.200.000
6.568.750
99.168.750

3.580.000
30.755.000
6.346.550
88.655.550

2.882.425
32.038.218
6.227.240
89.572.988

33.420.400

31.552.800

28.723.536

32.958.100
10.802.700
994.000
4.745.000
32.130.000
115.050.200

27.724.900
9.689.300
1.084.000
4.170.000
29.490.000
103.711.000

26.925.229
9.272.521
853.230
4.225.563
28.265.135
98.265.214

B) Ausgaben
1. Personalausgaben
2. Sächl. Verwaltungs- u.
Betriebsaufwand (bereinigt)
3. Zuweisungen, Zuschüsse
4. Aufwendungen für Zinsen
5. Gewerbesteuerumlage
6. Allgem. Umlagen
Summen:

Die enorme Entwicklung des planmäßigen Haushaltsvolumens seit dem Jahr 2000
zeigt folgende Übersicht und Grafik eindrucksvoll auf:

18
Volumen in €
Jahr

Verw.HH

Verm.HH

2000*
2001*
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

67.132.624
69.551.035
76.200.000
66.110.000
69.080.000
72.380.000
72.230.000
75.680.000
78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000
130.465.000

11.217.744
9.594.392
12.520.000
17.075.000
9.865.000
9.200.000
9.970.000
11.060.000
10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000
30.725.000

Veränderung ggü.Vorjahr (+/-) in €
Gesamt

Verw.HH

Verm.HH

Gesamt

78.350.368
79.145.427
88.720.000
83.185.000
78.945.000
81.580.000
82.200.000
86.740.000
88.750.000
97.135.000
93.450.000
87.015.000
100.770.000
117.065.000
116.430.000
122.810.000
159.850.000
159.650.000
161.190.000

2.418.411
6.648.965
-10.090.000
2.970.000
3.300.000
-150.000
3.450.000
2.720.000
-140.000
1.045.000
780.000
8.885.000
7.830.000
6.015.000
1.545.000
8.400.000
4.290.000
13.415.000

-1.623.352
2.925.608
4.555.000
-7.210.000
-665.000
770.000
1.090.000
-710.000
8.525.000
-4.730.000
-7.215.000
4.870.000
8.465.000
-6.650.000
4.835.000
28.640.000
-4.490.000
-11.875.000

795.059
9.574.573
-5.535.000
-4.240.000
2.635.000
620.000
4.540.000
2.010.000
8.385.000
-3.685.000
-6.435.000
13.755.000
16.295.000
-635.000
6.380.000
37.040.000
-200.000
1.540.000

* Beträge umgerechnet von DM in EUR

Verw.HH = Verwaltungshaushalt, Verm.HH = Vermögenshaushalt, Gesamt = Gesamthaushalt

Grafische Darstellung der Entwicklung
170.000.000
130.000.000
125.000.000
160.000.000
120.000.000
150.000.000
115.000.000
140.000.000
110.000.000
130.000.000
105.000.000
100.000.000
120.000.000
95.000.000
110.000.000
90.000.000
100.000.000
85.000.000
90.000.000
80.000.000
80.000.000
75.000.000
70.000.000

19

3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben
3.4.1 Grundsteuer
Der Hebesatz belief sich seit dem Jahr 1994 auf jeweils 330 v.H. für die Grundsteuer
A und B. Mit Wirkung zum 01.01.2010 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B um
30 v.H. erhöht und auf 360 v.H. festgesetzt worden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert bei 330 v.H. festgesetzt.
Zum 01.01.2011 ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B einheitlich auf
390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und zum 01.01.2017 der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016)
erhöht worden
Für die Grundsteuer A und B ist im Haushaltsplanentwurf 2018 ein Gesamtaufkommen in Höhe von 7.685.000,-- € veranschlagt.
Die letzte Einheitsbewertung wurde auf den 01.01.1964 vorgenommen, obwohl nach
dem Bewertungsgesetz eine Hauptfeststellung in Zeitabständen von jeweils sechs
Jahren vorgesehen ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält nach einem Urteil vom 30. Juni 2010 die geltende
Bewertung des Grundvermögens für nicht mehr zeitgemäß und damit möglicherweise für verfassungswidrig. Die Richter des BFH machten ihre Einwände grundsätzlich an zwei Punkten fest. Einerseits an der Tatsache, dass für Grund, Boden und
Gebäude in Deutschland bis dahin seit 46 Jahren die gleichen Werte galten und dass
das Alter von Immobilien sich nicht negativ auf ihren Wert auswirke. Dies sei keine
Bewertung, die den heutigen Gegebenheiten gerecht werde.
Zwischenzeitlich hat der BFH mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen
Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. Die Vorlage wird in erster
Linie an der Tatsache gemessen, dass die letzte Hauptfeststellung des Einheitswertes zum 01.01.1974 mit Wirkung auf den 01.01.1964 erfolgte.

20
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird im Frühjahr 2018 gerechnet.
Der Gesetzgeber konnte sich in der abgelaufenen Legislaturperiode trotz Festlegung
im Koalitionsvertrag nicht auf eine Reform der Grundsteuer verständigen. Zwar hat
der Bundesrat am 04.11.2016 sich mehrheitlich für eine Änderung des Grundgesetzes und Änderung des Bewertungsgesetzes ausgesprochen. Ein Gesetzesbeschluss
im Bundestag fand jedoch nicht mehr statt.
Sollte das Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung gelangen, dass die Grundsteuer in der bisherigen Form verfassungswidrig ist, drohen bundesweit Grundsteuereinnahmen von jährlich € 13,5 Mrd. auszufallen.

3.4.2

Gewerbesteuer

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht nach der jüngsten NovemberSteuerschätzung 2017 davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen (brutto) im
Jahr 2018 bundesweit im Durchschnitt voraussichtlich um 1,5 % gegenüber dem
Vorjahr steigen wird. Für die Jahre 2019 ff. hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzliche Einnahmeverbesserungen bei
der Gewerbesteuer (brutto) in Höhe von bundesdurchschnittlich 2,9 % (Jahr 2019),
3,2 % (Jahr 2020) und von 3,6 % (Jahr 2021) prognostiziert.
Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere
der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2017 wird für das
Planjahr 2018 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von € 27,0 Mio. (im Vorjahr:
€ 23,75 Mio.) als realisierbar angesehen.
Die Haushaltsrechnung 2017 mit Stand vom 06.12.2017 weist für das Jahr 2017
Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rd. € 31,97 Mio. (bei einem Ansatz von
€ 23,75 Mio.) aus.

21
Bei den mit Stand vom 06.12.2017 verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen
2017 ist zu beachten, dass hierin größere Beträge enthalten sind, die auf einmalige
Vorgänge aus Vorjahren zurückgehen und daher bei der Ansatzermittlung für 2018
zu bereinigen waren.
Die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Situation hat im laufenden Jahr auch zu
einer deutlichen Steigerung der Gewerbesteuervorauszahlungen geführt.
In einem Einzelfall sind die Vorauszahlungen gegenüber dem Vorjahr allein im siebenstelligen Bereich angestiegen, so dass auch dies bei der Gewerbesteuerveranschlagung für 2018 zu berücksichtigen war.
Insgesamt gesehen bewegen sich die Bereinigungen in einer Größenordnung von
deutlich über € 5 Mio. (bezogen auf das aktuelle Gewerbesteueraufkommen 2017).
Die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahresende
lässt sich im Vorhinein nur äußerst schwer einschätzen, da es im Laufe eines Jahres regelmäßig zu Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen
steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.
Mit Wirkung zum 01.01.2011 ist der Gewerbesteuerhebesatz von zuvor
350 v.H. auf 390 v.H. erhöht worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010).
Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend dem Gewerbesteuereinnahmeansatz
in Höhe von € 27,0 Mio. mit rd. € 4,75 Mio. angesetzt. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage beläuft sich nach den Orientierungsdaten des Landes im Jahr
2018 voraussichtlich auf 68,5 v.H. (analog dem Vorjahr). Somit wirkt sich die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen
(wie im Vorjahr) mit einen Anteil von 17,56 % aus. Die Umlagenberechnung erfolgt
aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer.

22
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Zuge der November-Steuerschätzung
2017 auch darauf hingewiesen, dass die erhöhten Gewerbesteuerumlagen zur Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der deutschen Einheit (SolidarpaktUmlage, Umlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit) nach geltender
Gesetzeslage zum Jahr 2020 entfallen. Mit diesen Umlagen werden die westdeutschen Gemeinden bis einschließlich dem Jahr 2019 von ihren jeweiligen Ländern
zur Finanzierung der deutschen Einheit herangezogen.

Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage

Jahr

1990
1995
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

Gewerbesteuer Gewerbesteuer- Vervielfältiger Umlagesatz GewerbesteuerIst-Aufkommen
hebesatz
Gewerbesteuerumlage
umlage
Euro
%
Euro

8.979.645
13.991.017
16.885.672
17.435.456
21.639.223
15.070.156
18.996.958
19.861.117
22.263.163
19.471.957
15.476.106
13.634.232
12.982.599
15.589.687
17.558.961
21.728.195
20.123.558
23.707.792
25.354.806
23.750.000
27.000.000

350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
390
390
390
390
390
390
390
390

52
79
83
91
102
114
82
81
74
73
65
66
71
70
69
69
69
69
69
68,5
68,5

14,86
22,57
23,71
26,00
29,14
32,57
23,43
23,14
21,14
20,86
18,57
18,86
20,29
17,95
17,69
17,69
17,69
17,69
17,69
17,56
17,56

1.334.119
3.157.972
4.004.317
4.533.219
6.306.288
4.908.565
4.450.716
4.596.430
4.707.069
4.061.294
2.874.134
2.571.027
2.633.613
2.798.149
3.106.585
3.844.219
3.560.322
4.194.456
4.485.850
4.171.474
4.742.308

Nettoaufkommen
Euro

7.645.526
10.833.044
12.881.356
12.902.238
15.332.935
10.161.591
14.546.242
15.264.687
17.556.094
15.410.663
12.601.972
11.063.205
10.348.986
12.791.538
14.452.375
17.883.976
16.563.236
19.513.336
20.868.956
19.578.526
22.257.692

Anmerkung:
Bei den Angaben in der Spalte „Gewerbesteuer Ist-Aufkommen“ der Jahre 1990 bis 2016 handelt es
sich um die jeweiligen Rechnungsergebnisse, der Jahre 2017 und 2018 um die jeweils veranschlagten Haushaltsansätze.

23

3.4.3

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Nach dem Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2017 auf Basis der MaiSteuerschätzung 2017 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das
Jahr 2018 zunächst auf € 6,403 Mrd. geschätzt. Auf dieser Basis erfolgte die Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018.
Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land das prognostizierte Ausschüttungsaufkommen für 2018 um € 204,0 Mio. auf € 6,607 Mrd. angehoben.
Die Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt. Im
Jahr 2014 erfolgte die Anpassung für den Zeitraum 2015 bis 2017 mit einer festgesetzten Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0028371.
Seit dem Jahr 2011 werden bei der Ermittlung der örtlichen Schlüsselzahlen Sockelbeträge, bis zu denen die Einkommensteuerleistungen der Einwohner berücksichtigt
werden, in Höhe von € 35.000,-- für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und
€ 70.000,-- für zusammen veranlagte Steuerpflichtige angesetzt.
Auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses vom 13.09.2011 hatte sich der
Deutsche Städtetag mit der Begründung, dass sich die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei einem Festhalten an den bisherigen Sockelbeträgen von € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- immer weniger (wie in Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz vorgegeben) an den Einkommensteuerleistungen der Einwohner der Gemeinden orientieren würde, für eine Anhebung der Sockelbeträge auf € 35.000,-bzw. € 70.000,-- ausgesprochen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde vom Bundesfinanzministerium am 05.10.2011 eingeleitet und abgeschlossen.
Turnusgemäß ist im Jahr 2017 eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für den Zeitraum 2018 bis 2020 auf Grundlage der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013
erfolgt. Diese Neufestsetzung hat unter Berücksichtigung weiterhin unveränderter
Sockelbeträge (35/70 T€) eine neue Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0029018
ergeben.

24
Dies bedeutet, dass sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr erstmals seit dem Jahr
2003 wieder erhöht hat (+ 0,0000647 gegenüber der vorangegangenen Festsetzung
im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2017).
Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 (Stand Änderungsliste vom 29.11.2017) sind
die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unter Ansetzung
des für das Planjahr nach der November-Steuerschätzung 2017 prognostizierten
Aufkommens von € 6,607 Mrd. und der neuen Schlüsselzahl (0,0029018) in Höhe
von € 19,17 Mio. veranschlagt worden (= + € 590.000,-- gegenüber dem Stand im
gedruckten Planentwurf 2018).
Der Anstieg der städtischen Schlüsselzahl um 0,0000647 führt im Planjahr 2018 zu
erhöhten Einnahmen von rd. € 427.000.
Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt:

Jahre

Schlüsselzahl

Veränderung +/-

1972 - 1974

0,0038599

1975 - 1976

0,0036283

-0,0002316

1977 - 1978

0,0036246

-0,0000037

1979 - 1981

0,0035662

-0,0000584

1982 - 1984

0,0037290

0,0001628

1985 - 1987

0,0033716

-0,0003574

1988 - 1990

0,0034488

0,0000772

1991 - 1993

0,0034124

-0,0000364

1994 - 1996

0,0033495

-0,0000629

1997 - 1999

0,0033583

0,0000088

2000 - 2002

0,0033733

0,0000150

2003 - 2005

0,0032458

-0,0001275

2006 - 2008

0,0031720

-0,0000738

2009 - 2011

0,0030739

-0,0000981

2012 - 2014

0,0029621

-0,0001118

2015 - 2017

0,0028371

-0,0001250

2018 - 2020

0,0029018

0,0000647

25
Tabelle 5: Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer

Jahr

Gesamtaufkommen*

Veränderung VJ +/-

€

€

Schlüsselzahl

Anteil Stadt Lahr
€

1995
1996

3.358.716.348
3.120.064.308

-238.652.040

0,0033495
0,0033495

11.250.020
10.450.655

1997
1998

3.019.147.670
3.301.497.926

-100.916.638
282.350.255

0,0033583
0,0033583

10.139.204
11.087.420

1999
2000

3.503.603.936
3.702.648.265

202.106.010
199.044.329

0,0033583
0,0033733

11.766.153
12.490.143

2001
2002

3.564.014.606
3.569.405.606

-138.633.659
5.391.000

0,0033733
0,0033733

12.022.490
12.040.676

2003

3.510.251.566

-59.154.040

0,0032458

11.393.575

2004
2005

3.328.697.592
3.295.739.170

-181.553.974
-32.958.422

0,0032458
0,0032458

10.804.287
10.697.310

2006
2007

3.567.060.577
4.010.749.726

271.321.407
443.689.149

0,0031720
0,0031720

11.314.716
12.722.098

2008
2009

4.497.679.852
3.985.837.195

486.930.126
-511.842.657

0,0031720
0,0030739

14.266.640
12.252.065

2010
2011

3.969.274.248
4.229.617.830

-16.562.947
260.343.582

0,0030739
0,0030739

12.201.152
13.001.422

2012

4.636.354.948

406.737.118

0,0029621

13.733.347

2013
2014

5.020.503.188
5.232.831.977

384.148.240
212.328.789

0,0029621
0,0029621

14.871.232
15.500.172

2015
2016

5.563.191.282
5.819.594.226

330.359.305
256.402.944

0,0028371
0,0028371

15.783.330
16.510.771

2017

6.188.316.471

368.722.245

0,0028371

17.556.873

2018

6.607.000.000

418.683.529

0,0029018

19.172.193

* Spalte "Gesamtaufkommen":
bis 2016: endgültige Abrechnung
2017: vorläufige Abrechnung bei einer Ansatzgrundlage von € 5,9 Mrd.
2018: Haushaltserlass 2018 vom 19.06.2017

3.4.4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Diese Einnahmeposition, die als Ersatz für die ab 1998 weggefallene Gewerbekapitalsteuer gilt, wurde im gedruckten Planentwurf 2017 gemäß dem im Haushaltserlass
2018 des Landes vom 19.06.2017 in Höhe von € 1,033 Mrd. bezifferten Gemeinde-

26
anteil und unter Ansetzung der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem 01.01.2018
geltenden neuen Schlüsselzahl von 0,0044148 ermittelt.
Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land das prognostizierte Ausschüttungsaufkommen für 2018 um € 3,0 Mio. auf € 1,030 Mrd. gesenkt.
Im Jahr 2017 ist turnusgemäß auch die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2018 auf der Basis gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 a des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt. Die
daraus resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2018 bis 2020 gültig.
Daraus hat sich für die Stadt Lahr eine Schlüsselzahl ab dem 01.01.2018 von
0,0044148 ergeben. Zuvor (bis 2017) belief sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr
auf 0,0042982, so dass ein Anstieg um 0,0001166 zu verzeichnen ist.
Unter Ansetzung der neuen Schlüsselzahl sowie des vom Land nach der NovemberSteuerschätzung 2017 auf € 1,030 Mrd. reduzierten Aufkommens sind die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Planentwurf 2018 (gemäß Stand
der Änderungsliste vom 29.11.2017) in Höhe von € 4,545 Mio. veranschlagt worden.
Mit Wirkung ab dem Jahr 2009 wurde die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer von dem bis dato geltenden, vorläufigen Verteilungsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. Der neue Schlüssel
wird dabei stufenweise bis 2018 eingeführt. In den Jahren 2009 bis 2011 erfolgte die
Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit 25 % nach dem neuen
fortschreibungsfähigen Schlüssel und mit 75 % nach dem für die Jahre 2000 bis
2008 geltenden (Übergangs-)Schlüssel. In den Jahren 2012 bis 2014 belief sich der
Anteil auf jeweils 50 % und zuletzt für die Jahre 2015 bis 2017 auf ein anteiliges Verhältnis von 75 % (Fortschreibungsschlüssel) zu 25 % (Übergangsschlüssel).
Ab dem Jahr 2018 setzen sich die Schlüsselzahlen zu 25 % aus dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2010 bis 2015, zu 50 % aus den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten der Jahre 2013 bis 2015 und zu 25 % aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten der Jahre 2012 bis 2014 zusammen.

27
Mit der Festsetzung der Schlüsselzahlen 2018 bis 2020 endet die Übergangsphase
vom „alten“ zum fortschreibungsfähigen „neuen“ Schlüssel.

3.4.5

Sonstige Steuereinnahmen

Mit Wirkung zum 01.01.2011 sind die Vergnügungssteuersätze einheitlich für Gewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten von zuvor 9 % auf 15 % der Bruttokasse angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010).
Mit neuerlichem Ratsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab dem 01.01.2017 auf 18 % und mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auf 20 % der
Bruttokasse erhöht worden.
Für die Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter Berücksichtigung des erhöhten Steuersatzes Einnahmen in Höhe von € 2.000.000,-- (im Vorjahr:
€ 1.500.000,--) veranschlagt.
Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2011 ist eine Erhöhung der Hundesteuer für den
Ersthund von € 75,-- auf € 100,-- und für jeden weiteren Hund von € 150,-- auf
€ 200,-- sowie eine Anpassung des Steuersatzes für Zwinger von € 75,-- auf
€ 100,-- erfolgt (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010).
Im Planentwurf 2018 sind die Hundesteuereinnahmen mit einem Betrag in Höhe von
€ 165.000,-- (Vorjahr: € 160.000,--) ausgewiesen.

3.4.6

Zuweisungen nach dem FAG

Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2018 (gemäß Änderungsliste vom 29.11.2017) auf Basis
der vom Land mit Haushaltserlass 2018 vom 19.06.2017 übermittelten bzw. der
nach der November-Steuerschätzung 2017 fortgeschriebenen Orientierungsdaten
für die kommunale Haushaltsplanung 2018 veranschlagt worden.

28
Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2018 ist für den gedruckten Planentwurf 2018 auf Basis des Haushaltserlasses 2018 des Landes vom
19.06.2017 zunächst ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.301,-- zugrunde gelegt
worden.
Für die Stadt Lahr ergab sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag
30.06.2017 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zum 30.06.2017 auf der Grundlage des Zensus 2011 fortzuschreibende Einwohnerzahl liegt bislang noch nicht vor) ein vorläufiger Kopfbetrag
von € 1.612,30 je maßgeblichen Einwohner.
Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem FAG für den gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe von € 27,25 Mio. veranschlagt.
Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land den Grundkopfbetrag um
€ 18,-- auf € 1.319,-- angehoben.
Für die Stadt ergibt sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag
30.06.2017 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (s.o.) ein vorläufiger Kopfbetrag
von € 1.635,-- je maßgeblichen Einwohner. Im Vergleich zum gedruckten Haushaltsplanentwurf haben sich hieraus gemäß Änderungsliste I vom 29.11.2017 Mehreinnahmen in Höhe von € 1.065.000,-- ergeben.
Im aktuellen Planentwurf 2018 sind die Schlüsselzuweisungen demnach in Höhe
von € 28,315 Mio. (im Vorjahr € 25,345 Mio. bei einem Grundkopfbetrag von
€ 1.242,--) ausgewiesen.
Die Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich (als Ausgleich der Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes) sind im aktuellen Planentwurf
2018 auf Basis eines gemäß Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2018 erwarteten Ausschüttungsvolumens von € 489,8 Mio. in Höhe von € 1,42 Mio. (im Vorjahr:

€

1,345

Mio.)

veranschlagt.

Eine

Änderung

Steuerschätzung 2017 hat sich hier nicht ergeben.

nach

der

November-

29
Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale wurde entsprechend
den Angaben im Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2017 ein Kopfbetrag
in Höhe von € 81,-- je Einwohner angesetzt. Hieraus resultierte für den gedruckten
Planentwurf 2018 ein Einnahmeansatz für 2018 in Höhe von € 3,91 Mio. (im Vorjahr:
€ 3,65 Mio.).
Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land den Kopfbetrag auf
€ 83,60 je Einwohner (im Vorjahr: € 77,-- je Einwohner) angehoben. Auf dieser
Grundlage konnte die kommunale Investitionspauschale im aktuellen Entwurf 2018
in Höhe von € 4,045 Mio. (= + € 135.000,-- gegenüber dem Stand im gedruckten
Planentwurf 2018) veranschlagt werden.
Bezüglich der FAG-Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung hatten
die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip Verhandlungen mit der Landesregierung über eine höhere staatliche Beteiligung an den Kosten für die Kleinkindbetreuung geführt. Im November 2011 konnten
diese Verhandlungen mit einem für die Städte und Gemeinden guten Ergebnis abgeschlossen werden. Am 01.12.2011 haben die Landesregierung und die Spitzen
der kommunalen Landesverbände den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet.
Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Unter Anerkennung der Konnexität haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände darauf verständigt, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert.
Neben der Kleinkindbetreuung sieht der Pakt für Familien mit Kindern ab dem Jahr
2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor.
Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung (Kindergartenlastenausgleich und Kleinkindbetreuung) sind im Haushaltsplanentwurf
2018 in Höhe von zusammen rd. € 5,5 Mio. (im Vorjahr: rd. € 5,2 Mio.) veranschlagt.

30
Hinsichtlich der Förderung der Kleinkindbetreuung (Klein-/Krippenkinder von unter 3
Jahren) ist im Haushaltserlass 2018 ausgeführt, dass die Bemessungsgrundlagen
für die Ermittlung der Zuweisungen derzeit noch nicht vorliegen und dass somit eine
Prognose des Jahresbetrages 2018 je umgerechnetes Kind daher derzeit noch nicht
möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt das Land, zunächst die Jahresbeträge
2017 zugrunde zu legen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Kleinkindbetreuung eine der Höhe nach eher vorsichtige Veranschlagung der erwarteten Landeszuweisungen 2018 auf Basis der
Jahresbeträge 2017 erfolgt.
Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem Jahr
2014 von der Umstellung der vorherigen Festbetragsförderung in den Jahren 2012
und 2013 auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt.
Gemäß den mit dem Land getroffenen Vereinbarungen (Pakt für Familien mit Kindern) übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse
der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2018 bezogen auf das Jahr
2016) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinderund Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2018 bezogen auf den
01.03.2017). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw.
ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren.
Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte
dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die
Kleinkindbetreuung.
Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von € 315 Mio. und im
Jahr 2013 von € 325 Mio. zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder.

31
Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich
geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot
gegenüber.
Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der vorherigen Förderbeträge der Jahre
2012 und 2013 ein.
Neu hinzugekommen sind Zuweisungen vom Land im Rahmen des Integrationslastenausgleichs. Im Laufe des Jahres 2017 wurde der sog. „Pakt für Integration“ geschlossen, nach welchem die Kommunen eine finanzielle Unterstützung zur Förderung der Integration erhalten. Eine erstmalige Ausschüttung erfolgt zum 10.12.2017
unter der Berücksichtigung einer Kopfpauschale von € 1.225,--.
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der zum 15.09.2017 aus den Flüchtlingszugängen des Landes im Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016 nachweislich in der jeweiligen Gemeinde in der Anschlussunterbringung befindlichen Personen zuzüglich der
Personen, die infolge des Familiennachzugs gefolgt sind.
Der zunächst für die Jahre 2017 und 2018 geschlossene „Pakt für Integration“ sieht
ein jährliches Ausschüttungsvolumen von € 90 Mio. vor. Im Haushaltsplanentwurf
2018 ist ein entsprechender Einnahmeansatz in Höhe von € 320.000,-- veranschlagt.

32
Tabelle 6: Steuerkraftzahlen
2018
€
38.119.582
64.775.772

Steuerkraftmeßzahl
Steuerkraftsumme

2017
€
35.935.748
59.454.247

€

(Ergebnisse 2016)
Grundsteuer A -umgerechnetGrundsteuer B -umgerechnetGewerbesteuer -umgerechnetGewerbesteuerumlage
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Familienleistungsausgleich
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Steuerkraftmeßzahl 2018
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder
Steuerkraft zzgl. Mehrzuweisungen 2016
Steuerkraftsumme 2018

42.367
3.194.365
18.853.573
-4.485.850
16.887.298
1.329.490
2.298.339
38.119.582
26.656.190
64.775.772

Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen

47.000
46.000
45.000
44.000
43.000
42.000
41.000
40.000
39.000
38.000
37.000
36.000

2015

2017*

2013

2011

2009

2007

2005

2003

2001

1999

1997

35.000
1995

1.133
1.521
1.660
2.110
431
-55
138
44
136
183
333
417
406
30
-78
2
-6
177
29
-1.249
551
494
311
531
1.123

1993

35.196
36.329
37.850
39.510
41.620
42.051
41.996
42.134
42.178
42.314
42.497
42.830
43.247
43.653
43.683
43.605
43.607
43.601
43.778
43.807
42.558
43.109
43.603
43.914
44.445
45.568

Entwicklung der
Einwohnerzahlen

1991

1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017*

fortgeschriebene Veränderung
Einwohnerzahl
ggü. VJ
30.06.
+/-

Einwohner

Jahr

33
Die Einwohnerzahlen basieren
- bis 2010 auf der weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung 1987
- ab 2011 auf der weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011
* Die Daten der Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 liegen derzeit nur bis zum 30.09.2016 vor.

Die Ermittlung der maßgeblichen Einwohnerzahl für die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erfolgt seit dem Jahr 2016 vollständig auf der Grundlage der im Rahmen des Zensus 2011 weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung
zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres.

3.4.7

Gebühren und ähnliche Entgelte

Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten sind im Verwaltungshaushalt
2018 in Höhe von insgesamt rd. € 6,57 Mio. (im Vorjahr € 6,35 Mio.) veranschlagt.
Die Ansätze für die Gebühren und ähnlichen Entgelte sind grundsätzlich auf der Basis des bisherigen Aufkommens kalkuliert.
Bereits beschlossene bzw. vorgesehene Gebühren-/Entgeltanpassungen (z.B. Kinderbetreuungsgebühren, Verwaltungsgebühren) sind bei der Ansatzermittlung 2018
entsprechend berücksichtigt worden.
Das erwartete Aufkommen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten macht im Haushaltsjahr 2018 rd. 5,03 % (im Vorjahr: 5,42 %) des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes aus.

3.4.8

Personalausgaben

Die Personalausgaben sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der gemeinderätlichen Beschlussfassungen
zum Stellenplan 2018 vom 20.11.2017 in Gesamthöhe von € 33.420.400,-- veranschlagt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um € 1.867.600,--.

34
Der Gesamtbetrag der Personalausgaben hat in den vergangenen Jahren folgende
Entwicklung genommen (Betrachtungszeitraum ab dem Jahr 1995):

Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben
Jahr
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

€
19.375.356
19.764.378
20.500.777
20.219.578
21.074.255
18.012.171 * Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000
18.061.462
18.949.373
19.540.187 ** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003
19.704.811
19.987.468
19.995.196
20.287.514
20.954.963
21.663.016
21.540.562
22.600.710
23.727.335
24.405.114
25.891.038
27.057.527
28.723.536

Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis

2017

Plan

31.552.800

*** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige
außerhalb des Sammelnachweises (€ 219.800,--)

2018

Plan

33.420.400

*** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige
außerhalb des Sammelnachweises (€ 217.800,--)

Damit beträgt der Anteil der Personalkosten 2018 am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes 25,62 % (im Vorjahr 26,96 %).
Zum 01.10.2005 wurden die Tarifverträge für Angestellte (BAT) und für Arbeiter
(BMTG II) in einen für beide Beschäftigtengruppen geltenden Tarifvertrag (TVöD)
überführt. Die Stadtverwaltung Lahr ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg und insofern tarifgebunden.

35
Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis
28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in
zwei Stufen zum Ergebnis gebracht:
ab 01.03.2016:

+ 2,40 %

ab 01.02.2017:

+ 2,35 %.

Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage sowie unter Einrechnung
einer angenommenen Erhöhung der Tabellenentgelte ab 01.03.2018 von 2,5 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für
den Haushaltsplanentwurf 2018.
Für den Bereich der Beamtenbesoldung ist anzumerken, dass gemäß einer Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg von Ende Mai 2017 das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TdL) in den Jahren 2017 und 2018 auf die
Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/innen übertragen werden soll. Das hierfür notwendige Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg 2017/2018 wurde am 25.10.2017 vom Landtag
Baden-Württemberg beschlossen, bislang jedoch noch nicht verkündet.
Zunächst war beabsichtigt, das Tarifergebnis von 2,0 % ab dem 01.03.2017 und von
2,35 % ab dem 01.03.2018 in voller Höhe mit zeitlicher Differenzierung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen zu übertragen (die Erhöhung wird dabei jeweils um
0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage gemindert).
Auf dieser Basis ist auch die Veranschlagung der Beamtenbesoldung für 2018 vorgenommen worden.
Nach der jetzigen Beschlusslage erfolgt die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2017 einheitlich rückwirkend zum 01.03.2017 und für das Haushaltsjahr
2018 einheitlich zum 01.07.2018. Abweichend hiervon wird die Anpassung des
Familienzuschlages einheitlich zum 01.03.2018 erfolgen.

36
Bei der allgemeinen und besonderen Umlage des Kommunalen Versorgungsverbandes BW konnte die Veranschlagung mit den Umlagesätzen des Vorjahres vorgenommen werden, da die allgemeine Umlage (Versorgung) unverändert in Höhe
von 37 % erhoben wird und die einzelnen Umlagetatbestände der Beihilfeumlage
nicht oder nur unwesentlich von den Vorjahresfestlegungen abweichen.
Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen aus z. B. Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden.
Der Stellenplan ist nach dem Gemeindewirtschaftsrecht Bestandteil des Haushaltsplanes und erhält damit auch Satzungscharakter.

3.4.9

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von € 32.958.100,-- veranschlagt und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau (€ 27.724.900,--).
Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit
insgesamt € 6.979.450,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 4.235.150,--) um
€ 2.744.300,-- höher veranschlagt.
Hervorzuheben ist hierbei die deutlich erhöhte Mittelbereitstellung für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis der vom Rat noch zu beschließenden Fortschreibung
des städtischen Schulsanierungsprogramms infolge von neuen Fördermöglichkeiten.
Bund und Land beabsichtigen, jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung
von kommunalen Schulgebäuden aufzulegen. Bislang liegen die jeweiligen Förderbestimmungen aber lediglich als Entwurfsfassungen vor.

37
Um im Idealfall möglichst viele Finanzmittel zu erhalten und rechtzeitig entsprechende Anträge stellen zu können, sind zwei „Förderpakete“ mit Schulsanierungsmaßnahmen für den Umsetzungszeitraum 2018 bis 2021 in Gesamthöhe von € 17,4 Mio.
vorbereitet worden. Davon entfallen auf das Planjahr 2018 Ausgaben in Höhe von rd.
€ 2,76 Mio. (die restlichen Ausgabemittel von rd. € 14,6 Mo. verteilen sich auf die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021).
Einnahmen aus (erwarteten) Fördermitteln des Bundes und Landes sind in Gesamthöhe von rd. € 7,5 Mio. über den Zeitraum 2018 bis 2021 ausgewiesen. Dies würde
einer Förderquote von rd. 43 % entsprechen. Im Planjahr 2018 sind erwartete Fördereinnahmen des Landes in Höhe von € 270.000,-- veranschlagt. Sofern einzelne
Maßnahmen keine Förderung erfahren sollten, wird vom Gemeinderat über das weitere zeitliche Vorgehen unter Berücksichtigung der Haushaltsverträglichkeit neu zu
entscheiden sein.
Mit den zwei Förderprogrammen eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit, ohnehin
vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Maßnahmen
nach dem Klimaschutzteilkonzept mit einer -zumindest im besten Fall- ansehnlichen
Förderung umzusetzen.
Die Schulsanierungsmaßnahmen, die im Haushaltsplanentwurf 2018 im Gesamthöhe
von € 2.840.400,-- veranschlagt sind, lassen sich wie folgt aufteilen:
-Schulsanierungsprogramm (SSP) -ohne Förderung-:

€

76.900,--

-Schulsanierungsfonds Land (SSF) -mit erwarteter Förderung-:

€ 1.889.500,--

-KInvFG II* Bund -mit erwarteter Förderung-:

€

874.000,--

(*Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II)

Der Haushaltsplanentwurf 2018 sieht für Schulsanierungsmaßnahmen folgende objektbezogenen Ausgaben vor:

38

Maßnahmen 2018 im Rahmen des städt. Schulsanierungsprogramms (SSP)
Finanzposition:

Einrichtung/Gebäude:

Ausgabeansatz
2018 in Euro:

(Vorjahr)

1.2110.505000

Eichrodtschule

34.800

0

1.2111.505000

Geroldseckerschule

22.800

0

1.2119.505000

Grundschule im Stadtteil Mietersheim

19.300

0

1.2130.505000

Friedrichschule

1.2131.505000

Theodor-Heuss-Schule

1.2311.505000

Max-Planck-Gymnasium

187.300
41.300
160.800
76.900

389.400

Maßnahmen 2018 im Rahmen des kommunalen Schulsanierungsfonds des Landes (SSF)
Finanzposition:

Einrichtung/Gebäude:

Ausgabeansatz
2018 in Euro:

(Vorjahr)

1.2113.505500

Luisenschule -Neuwerkhof 6

237.000

0

1.2114.505500

Schutterlindenbergschule

258.000

0

1.2120.505500

Schule Reichenbach

144.500

0

1.2121.505500

Schule Sulz

209.000

0

1.2311.505500

Max-Planck-Gymnasium

1.041.000

0

1.889.500

0

Maßnahmen 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II des Bundes
(KInvFG II)
Finanzposition:

Einrichtung/Gebäude:

1.2310.505700

Scheffel-Gymnasium

Ausgabeansatz
2018 in Euro:

(Vorjahr)

874.000

0

874.000

0

Gesamtsumme
2018 in Euro:

(Vorjahr)

2.840.400

389.400

39
Die im Jahr 2018 vorgesehenen Schulsanierungsmaßnahmen sind bei den jeweiligen
Finanzpositionen näher erläutert.
Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54 – Energiekosten, Gebäudereinigung etc.) liegen mit kumuliert
€ 3.773.400,-- um rd. € 140.000,-- über dem Vorjahresniveau (€ 3.633.700,--).
Für sog. „Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (Gruppierung 57-63)
sind Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 7.846.850,-- veranschlagt, was einen
Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz um € 955.850,-- bedeutet.
Im Gesamtansatz u.a. enthalten sind Abführungen an die Förderungsgesellschaft für
die Baden-Württembergische Landesgartenschau mbH (bwgrün.de) in Höhe von
(netto) € 532.000,-- (im Vorjahr: € 252.000,--), welche die Stadt gemäß dem Vertrag
zur Durchführung der Landesgartenschau 2018 (Durchführungsvertrag) im Jahr 2018
zu erbringen hat.
Für Steuern, Geschäftsaufwand u.a. Ausgaben (Gruppierung 64-66) sind Mittel in
Höhe von € 2.821.440,-- eingestellt, was im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 eine
Erhöhung von € 57.430,-- bedeutet.
Es ist und bleibt das Ziel der Verwaltung, beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand alle möglichen und vertretbaren Einsparungspotentiale zu nutzen.
Für die vergangenen Jahre stellt sich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) wie folgt dar:

40
Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes
(Darstellung ohne innere Verrechnungen und ohne kalkulatorische Kosten)
Jahr
2000

Ergebnis

€
16.374.585

2001

Ergebnis

16.603.014

2002

Ergebnis

15.688.241

2003*

Ergebnis

15.312.967

2004

Ergebnis

15.389.515

dem BGL angegliedert, was zu

2005

Ergebnis

16.498.815

einer Reduzierung des Sachauf-

2006

Ergebnis

17.502.447

wands geführt hat.

2007

Ergebnis

18.371.034

2008

Ergebnis

18.094.236

2009
2010

Ergebnis
Ergebnis

20.055.139
21.095.993

2011

Ergebnis

19.484.834

2012

Ergebnis

22.145.000

2013

Ergebnis

24.489.448

2014

Ergebnis

25.982.979

2015

Ergebnis

24.336.615

2016

Ergebnis

26.925.229

2017

Plan

27.724.900

2018

Plan

32.958.100

* Im Jahr 2003 wurde der Stadtwald

3.4.10 Zuweisungen und Zuschüsse
Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 mit € 10.397.900,-- und damit gegenüber
dem Vorjahr (€ 9.380.950,--) um € 1.016.950,-- höher veranschlagt (im Haushaltsplan 2017 waren die Zuschüsse bereits mit einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr
in Höhe von € 1.474.900,-- eingestellt).
Der planmäßige Zuschussbedarf des Unterabschnitts 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ ist mit € 5.762.650,-- ausgewiesen und liegt damit um
€ 699.050,-- über dem Planwert des Vorjahres (€ 5.063.600,--).

41
Der Zuschussbedarf für diesen Unterabschnitt lag nach dem Rechnungsergebnis
2016 bei € 4.752.370,69 und die Ergebnisse 2015 bis 2010 wiesen Zuschussbedarfe
von € 3.738.845,62,-- (2015), € 3.096.956,-- (2014), € 2.326.747,-- (2013),
€ 2.174.055,-- (2012), € 3.103.061,-- (2011) und € 2.918.706,--(2010) aus (bis zum
Jahr 2011 noch jeweils ohne erhöhte Landeszuweisungen nach dem „Pakt für Familien mit Kindern“, da diese Vereinbarung erst seit 2012 zur Anwendung kommt).
Im Haushaltsplanentwurf 2018 mussten im Vergleich zum Vorjahresansatz deutlich
höhere Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb der 22 Kindertageseinrichtungen
kirchlicher und freier Träger (+ € 370.000) veranschlagt werden.
Hervorzuheben ist die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen
Kindern. Im Planentwurf 2018 sind hierfür Zuschüsse in Höhe von € 2.330.000,-veranschlagt (im Vorjahr € 2.092.750,--). Im Vergleich hierzu weist das Rechnungsergebnis 2016 noch Zuschüsse von € 1.909.994,-- aus.
In

den

Vorjahren

wiesen

die

Ergebnisse

folgende

Zuschussbeträge

auf:

2015: € 1.732.511,-- / 2014: € 1.649.933,-- / 2013: € 1.448.583,-- / 2012:
€ 1.258.662,-- / 2011: € 1.209.876,-- und 2010: € 878.033,--.
Bezüglich der Kleinkindbetreuung ist -wie unter Ziffer 3.4.6 bereits dargelegt- aber
auch auf deutlich höhere Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs seit dem Jahr 2012 hinzuweisen („Pakt für Familien mit Kindern“).
Zielsetzung für die Zukunft muss sein, alle freiwilligen Zuschüsse noch eingehender
zu kontrollieren und neue Zuschüsse grundsätzlich nur durch Kürzungen in anderen
Bereichen zu bewilligen.

42

3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen
Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg ist im Haushaltsplanentwurf 2018 mit € 14,315 Mio. (im Vorjahr € 13,14 Mio.) veranschlagt. Der
Umlagesatz für die Stadt Lahr beträgt voraussichtlich 22,10 % der Steuerkraftsumme.
Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Planjahr 2018 basiert -analog der Jahre 2015 bis 2017- auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Für die
Kreisumlage sind im Planentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 17,815 Mio. (im
Vorjahr: € 16,35 Mio.) bereitgestellt.
Ursächlich für die starke Erhöhung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage 2017
(zusammen + € 2.640.000,--) ist der deutliche Anstieg der städtischen Steuerkraftsumme 2018 auf € 64.775.772,-- im Vergleich zur Vorjahressteuerkraftsumme von
€ 59.454.247,--.
Die Zinsaufwendungen sind mit insgesamt € 994.000,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 90.000,-- geringer veranschlagt. Der gesamte Zinsaufwand entspricht
0,76 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (im Vorjahr: 0,93 %). Im Gesamtansatz ist -analog dem Vorjahr- ein Betrag in Höhe von € 110.000,-- für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal) enthalten.
Im Planwerk 2018 sind erstmals Ausgabemittel für Verwahrentgelte (sog. „Negativzinsen“) zu veranschlagen gewesen. Unter Berücksichtigung einer für das Jahr 2018
angenommenen unterjährigen Kassendisposition sowie weiterer Rahmenbedingungen ist in den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 ein Ansatz in Höhe von
€ 30.000,-- aufgenommen worden.
Die „klassischen“ Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen liegen mit einem
Planansatz 2018 in Höhe von € 750.000,-- um rechnerisch € 100.000,--- unter dem
Vorjahresniveau.

43
Die positive Entwicklung des Zinsaufwandes bei doch (relativ) hoher Verschuldung
ist u.a. auf das günstige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Außerdem
wirkt sich hier das vom Gemeinderat im Jahr 2000 im Rahmen der „Ersteiner Empfehlungen“ formulierte und bei der Klausur in Windenreute bestätigte Ziel, in den
Folgejahren keine Netto-Neuverschuldung einzugehen, in vollem Umfang aus.

3.4.12 Landesgartenschau 2018
Für die Landesgartenschau 2018 sind im Verwaltungshaushalt 2018 in den Unterabschnitten 1.0260 „Amt für Projektentwicklung“ und 1.5850 „Landesgartenschau 2018“
kumulierte Ausgaben in Höhe von € 1.431.500,-- veranschlagt, was im Vergleich zum
Vorjahr (€ 1.115.700,-- ) eine Erhöhung um € 315.800,-- bedeutet.
In den Gesamtausgaben enthalten sind die unter der Ziffer 3.4.9 bereits erwähnten
Abführungen gemäß Durchführungsvertrag an bwgrün.de in Höhe von (netto)
€ 532.000,--.

3.4.13 Deckungsreserve
Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine Deckungsreserve
in Höhe von € 100.000,-- (analog dem Vorjahresansatz) eingestellt worden.
Damit sollen u.a. mögliche, aber derzeit im Einzelnen weder beziffer- noch zuordenbare Mehrausgaben insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im
Bewirtschaftungsbereich (z.B. Energiekostensteigerungen) abgedeckt werden.

3.4.14

Globale Minderausgabe

Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 630.000,-- in den Planentwurf 2018 aufgenommen worden.

44
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden
Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze
veranschlagt werden (globale Minderausgabe).
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 330.000,-- auf
die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 300.000,auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 / 6).
Durch geeignete verwaltungsinterne Begleitmaßnahmen soll sichergestellt werden,
dass die veranschlagte globale Minderausgabe und damit die entsprechenden Einsparungen auch erreicht werden.
Die globale Minderausgabe stellt nach Auffassung der Stadtkämmerei ein gutes
und wirksames Steuerungsinstrument für den Haushaltsvollzug dar, welches sich in
der Vergangenheit bereits bewährt hat.
Zu sehen ist dabei auch, dass es sich vielfach um kleinere Einsparungsbeträge
handelt, die aber in der „Masse“ zu einer ansehnlichen Summe führen. So ist bei
einem von der Vorgabe tangierten Ausgabeansatz von beispielsweise € 10.000,-ein Einsparungsziel von € 100,-- zu erreichen.

3.5

Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 (Stand nach der Vorberatung im Hauptund Personalausschuss am 04.12.2017) ist eine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 10.370.000,-- veranschlagt (planmäßige Zuführungsrate im Vorjahr: € 8.755.000,--).

45
Im Finanzplan des Haushaltsplanes 2017 ist für das Finanzplanungsjahr 2018 eine
Zuführung

vom

Verwaltungs-

an

den

Vermögenshaushalt

in

Höhe

von

€ 5.235.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu ergibt sich somit eine planerische
„Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 5.135.000,--.
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich
sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit
die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt
werden kann, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ (Einnahmen aus der
Veränderung des Anlagevermögens und Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen
Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) zur Verfügung stehen.
Die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe von € 2.100.000,-- veranschlagt. Damit ergibt sich im Saldo eine
Netto-Investitionsrate in Höhe von € 8.270.000,-- als Eigenmittelfinanzierung für
Investitionen.

3.6

Vermögenshaushalt 2018

Für den Haushaltsplanentwurf 2018 wurden vermögenswirksame Anforderungen in
Höhe von rd. € 42,7 Mio. (im Vorjahr rd. € 59,2 Mio.) eingereicht. Dies hätte dazu
geführt, dass der Kreditbedarf bei rd. € 26,6 Mio. gelegen hätte. Eine solche Neuverschuldung allein im Haushaltsjahr 2018 wäre im Hinblick auf die noch anstehenden Finanzierungsbedarfe nicht darstellbar und (wohl) auch nicht genehmigungsfähig.
Aus diesem Grund und auch mit Blick auf die Beschlusslage des Finanzierungsund Entschuldungskonzeptes mussten die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionsmaßnahmen herausgefiltert werden. Schließlich wurde ein Vermögens-

46
haushaltsplanentwurf 2018 (Stand gebundener Entwurf 2018) mit einem Volumen
von € 30.423.100,-- (Volumen zum gleichen Verfahrensstand im Vorjahr:
€ 41.662.800,--) aufgestellt.
Die für die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 erstellte Änderungsliste I vom 29.11.2017 hat zu einem
um € 10.000,-- auf € 30.433.100,-- erhöhten Volumen des Vermögenshaushaltes
geführt.
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 hat sich –unter Berücksichtigung einer Betragsglättungdas im aktuellen Entwurfswerk 2018 ausgewiesene Volumen für den Vermögenshaushalt in Höhe von € 30.725.000,-- ergeben.
Der Anstieg des vermögenswirksamen Haushaltsvolumens im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2018 um € 301.900,-- geht dabei auf kumulierte Mehrausgaben von € 353.000,-- sowie auf Minderausgaben von € 51.100,-- zurück.
Die Mehrausgaben entfallen neben der Gewährung von Investitionszuschüssen an
Dritte in Höhe von zusammen € 45.000,-- im Wesentlichen auf bauliche Verbesserungsmaßnahmen in Gesamthöhe von € 308.000,--. Der größte Anteil hiervon betrifft die vorgesehene Erneuerung bzw. den Umbau des Spielplatzes in der Liebensteinstraße mit einem Betrag von € 200.000,--, gefolgt von zusätzlichen Maßnahmen für den Bereich der Fußverkehrsinfrastruktur in Höhe von € 50.000,--.
Die o.g. Minderausgaben resultieren aus einem um € 50.000,-- gekürzten Ansatz
für die (ordentlichen) Tilgungsaufwendungen sowie um eine Ausgabenreduzierung
von € 1.100,-- zur Glättung des Volumens des Vermögenshaushaltes.
Die im Vermögenshaushaltsentwurf 2018 enthaltenen Maßnahmen sind überwiegend aus Gemeinderatsbeschlüssen abgeleitet bzw. waren z.T. aufgrund bestehender Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.

47
Der Planentwurf 2018 sieht für Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Grünbaumaßnahmen, Gruppierungen 94* bis 96*) Ausgabeansätze in Höhe von insgesamt
€ 8.324.900,-- (im Vorjahr € 9.093.900,--) vor. Im Vergleich hierzu weist die im
Haushaltsplan 2017 enthaltene Finanzplanung die Baumaßnahmen im Finanzplanungsjahr 2018 mit einer Summe in Höhe von rd. € 6,36 Mio. aus.
Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sind im Planentwurf 2018
Ausgabemittel in Höhe von € 18.214.000,-- veranschlagt (Haushaltsplan 2017 für
das Finanzplanungsjahr 2018: rd. € 12,225 Mio.).
Vom Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltsentwurfes 2018 in Höhe von
€ 30.725.000,-- entfallen größere Ausgabenbeträge auf folgende Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Listung ab € 100.000,--):

Maßnahme

Betrag
Euro

Feuerschutz:
Planungsrate für Neubau Feuerwache Standort West

200.000,--

Friedrichschule:
Erweiterung zur Gemeinschaftsschule (weitere Planungsmittel)

500.000,--

Otto-Hahn-Realschule:
- bauliche Verbesserungen
- Umgestaltung/Verbesserung der Außenanlage

205.000,-600.000,--

Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen:
Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen kirchliche und freie Einrichtungsträger
Sporthallen:
Sporthallen im Mauerfeld: bauliche Verbesserungen
Sportplätze und -anlagen:
Sportplatz Hugsweier: Umbau der bestehenden Laufbahn und
der Anlaufflächen zu den beiden Weitsprunganlagen in einen
Kunststoffbelag
Öffentliche Grünanlagen:
- Öko-Konto
- Park Kleinfeld Süd

1.036.000,--

120.000,--

110.000,--

143.000,-760.000,--

48
Kinderspielplätze:
Erneuerung/Umbau Spielplatz Liebensteinstraße
Landesgartenschau 2018:
hier: Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH:
- Maßnahmen gem. Rahmen- u. Kostenplan LGS
- Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm
- Zuführung gem. Erfolgsplan

200.000,--

4.100.000,-11.000.000,-1.180.000,--

Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“:
- Stadtgeschichtliches Museum
- Planungsrate für Sanierung Gebäude Obertorstraße 4
- Ausbau Fußgängerzone –Kreuzstraße
- Ausbau Brestenbergstraße
- Ausbau Gerichtsstraße
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übr. Bereiche

105.000,-100.000,-325.000,-315.000,-180.000,-160.000,--

Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“:
Straßenbau

470.000,--

Gemeindestraßen:
- Bau von Radwegen
- Ausbau Dorfmitte Kuhbach
- Brücke über Gereutertalbach
- Ausbau Ortsmitte Sulz (Planungsrate)
- Fußverkehrsinfrastruktur

150.000,-200.000,-110.000,-100.000,-100.000,--

Bestattungswesen:
Friedhof Sulz: Generalsanierung Friedhofsmauer (1. BA)

180.000,--

Breitbandausbau:
Ausbau Breitbandnetz Lahr

800.000,--

Stadthalle:
Bauliche Verbesserung (u.a. Foyererweiterung inkl. Rampe)

374.000,--

Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr:
-Städt. Mitfinanzierungsanteil Modernisierung Bahnhof Lahr
-Städt. Mitfinanzierung Modernisierung Sanitäranlagen Bahnhof
-Verleih-/Mobilitätsstationen für Pedelec-Verleihsystem
-Einmaliger Investitionszuschuss an Dienstleister für das neue
Pedelec-Verleihsystem

250.000,-120.000,-220.000,-305.000,--

Barrierefreiheit des ÖPNV:
Straßenbau-/Umbaumaßnahmen

200.000,--

Allgemeines Grundvermögen:
Erwerb von Grundstücken

660.000,--

Summe:

25.578.000,--

49
Eine Reihe von wichtigen und wünschenswerten Investitionsmaßnahmen konnte
angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen nicht aufgenommen werden.

Erläuterung

einzelner/wesentlicher

Investitions-/Maßnahmenbereiche

des

Vermögenshaushaltsplanes 2018 (einschl. erwarteter Fördermitteleinnahmen
des Bundes bzw. Landes):

Landesgartenschau 2018 / Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019
In der Sitzung am 12.05.2014 hat der Gemeinderat mit einstimmigem Votum den
Rahmen- und Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 beschlossen. Der Rahmenplan zur Landesgartenschau enthält als Hauptteil die Freianlagenplanung in
den drei Parkanlagen „Bürgerpark Mauerfeld“, „Seepark Stegmatten“ und „Kleingartenpark“ und die dazugehörige Kostenberechnung.
Der Rahmenplan beinhaltet aber auch in den Gestaltungsflächen die Projekte, die
im Gelände geplant sind, jedoch eigenständige Projekte darstellen („Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019“).
Somit stellt der Rahmenplan das Gesamtpaket der Maßnahmen dar, die als Daueranlagen auf dem Landesgartenschaugelände geplant sind und bildet den Arbeitsauftrag für die unterjährig in 2014 gegründete Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH.
Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2014 sind die Mittelbedarfe für die investiven
Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 in den jeweiligen Planwerken analog der
sonst üblichen Veranschlagungspraxis für Maßnahmen, die unter städtischer Regie
durchgeführt werden, ausgewiesen worden.
Dabei wurde im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ eine Unterteilung
nach verschiedenen Vorhabenskennziffern (wie z.B. Konzeptionsplanung, Gartenschau-/Landschaftsbau-/Parkanlagen) vorgenommen.

50
Nach der unterjährig in 2014 erfolgten Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH und dem damit einhergehenden Aufgabenübergang auf die LGS-GmbH
werden die für die LGS-Maßnahmen benötigten Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr
2015 im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ als Investitionszuschüsse/Zuführungen (Gruppierung 98*) ausgewiesen.
Im Haushaltsplanentwurf 2018 ist unter der Finanzposition 2.5850.987000/998
„Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Rahmen- und Kostenplan LGS“ ein (vorsteuerbereinigter) Ausgabeansatz in Höhe von € 4.100.000,-- veranschlagt.
Unter der Finanzposition 2.5850.987500/998 „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm“ sind Mittelbedarfe für einzelne Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in den Planentwurf 2018 aufgenommen worden.
Hierbei handelt es sich um einen (teilweise vorsteuerbereinigten) Ausgabenansatz
in Höhe von € 11.000.000,--.
Im Weiteren ist als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für deren laufende Rechnung unter der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: Zuführung
gem. Erfolgsplan) ein Ausgabeansatz in Höhe von € 1.180.000,-- (netto) veranschlagt.
Insgesamt sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Zuschüsse/Zuführungen an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in kumulierter Höhe von € 16.280.000,-- vor.
Die Veranschlagungen für 2018 basieren auf den entsprechenden Mittelabflussplanungen der Gesellschaft.
Eine detaillierte Darstellung der für das Planjahr 2018 vorgesehenen Maßnahmen
sowie der entsprechend benötigten Mittelbedarfe ist dem Haushaltsplanentwurf
2018 als Anlage beigefügt.

51
Als Einnahmen aus dem Förderprogramm „Natur in Stadt und Land“ sind im Planentwurf 2018 Fördermittel in Höhe von € 512.000,-- veranschlagt. Im Weiteren sind
Förderzuwendungen für das Brückenbauwerk in Höhe von € 520.000,-- eingestellt
worden.

Feuerschutz
Für den Bereich des Feuerschutzes ist eine wahrscheinlich notwendig werdende
Neubaumaßnahme im Westen der Stadt ein zentrales Thema, welches auch bereits
in der Feuerwehrstrukturkommission behandelt wurde.
Unter dem Titel „Neubau Feuerwache Standort West“ ist im Entwurf 2018 eine Planungsrate in Höhe von € 200.000,-- ausgewiesen. In absehbarer Zeit soll ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Rates eingeholt werden.

Schulbaumaßnahmen
Für die Durchführung weiterer investiver Maßnahmen an städtischen Schulgebäuden sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt
€ 1.784.500,-- vor. Davon entfallen € 892.500,-- auf die Otto-Hahn-Realschule (u.a.
€ 600.000,-- für die Umgestaltung/Verbesserung der Außenanlage).
Für die Erweiterung der Friedrichschule Gemeinschaftsschule sind weitere Planungsmittel in Höhe von € 500.000,-- bereitgestellt. Vorgesehen ist, in der ersten
Jahreshälfte 2018 eine Gemeinderatsentscheidung über den endgültigen Ausbau
der Friedrichschule zu einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule einzuholen.
Nach derzeitiger Kostenermittlung wird für die Erweiterungsmaßnahme an der
Friedrichschule von einem Gesamtmittelbedarf von rd. € 6,5 Mio. ausgegangen.
Die Finanzplanung sieht für den Zeitraum 2019 bis 2021 Mittelbedarfe von kumuliert
rd. € 5,25 Mio. vor, denen erwartete Schulbaufördermittel von € 1,1 Mio. gegenüberstehen.

52
Kinderbetreuungseinrichtungen
Für Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 investive
Mittel in Höhe von € 1.264.500,-- veranschlagt. Davon entfallen € 1.036.000,-- auf
die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen Dritter und hiervon eine erste Zuschussrate in Höhe von € 991.000,-- für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte
„St. Raphael“.

Öffentliche Grünanlagen
Für die Fortsetzung der Um- bzw. Neugestaltungsmaßnahme im Park Kleinfeld Süd
sind im Planentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 760.000,-- zuzüglich einer
Verpflichtungsermächtigung von € 200.000,-- eingestellt. Damit sollen die Bauabschnitte „Zentraler Parkteil“ und „Westlicher Parkteil mit Spielplatz“ umgesetzt
werden.

Kinderspielplätze
Für die (Komplett-)Erneuerung bzw. den Umbau des Spielplatzes in der Liebensteinstraße sind im Entwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 200.000,-- zuzüglich
einer betragsgleichen Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.

Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“
Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahme sieht der Haushaltsplanentwurf 2018
Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 1.300.000,-- vor. Hiervon entfallen u.a.
€ 325.000,-- auf die Fortführung der Ausbaumaßnahme „Kreuzstraße“, € 315.000,-auf den Ausbau der Brestenbergstraße und € 180.000,-- auf den Ausbau der Gerichtsstraße. Für die vorgesehene Sanierung des Alten Rathauses, der Gebäude
Obertorstraße 2 und 4 und Friedrichstraße 7 sind Planungsmittel in kumulierter Höhe von € 230.000,-- veranschlagt.
Einnahmenseitig sind erwartete Stadtsanierungszuschüsse in Höhe von € 430.000,und Mittel der Denkmalförderung von € 66.000,-- sowie Bezuschussungen Dritter in
Höhe von € 30.000,-- ausgewiesen.

53
Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“
Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Ausgabemittel für die Fortführung von Straßenbaumaßnahmen in Höhe von
€ 470.000,-- sowie erwartete Fördereinnahmen in kumulierter Höhe von € 250.000,veranschlagt. Davon entfallen auf die „Sporthalle+“ € 195.000,-- und auf die „Kita+“
€ 55.000,--.

Straßenbaumaßnahmen (außerhalb von Stadtsanierungsmaßnahmen)
Für Aus-/Umbaumaßnahmen, bauliche Verbesserungen (z.T. einschl. Straßenbegleitgrünmaßnahmen) und Planungsraten stehen im Planentwurf 2018 (Unterabschnitt 2.6300 „Gemeindestraßen“) Mittelansätze in Höhe von zusammen
€ 1.069.000,-- sowie Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt € 1.050.000,-zur Verfügung. Auf der Einnahmenseite konnten Erschließungsbeiträge in Höhe von
€ 350.000,-- eingestellt werden.
Von den Mittelveranschlagungen entfallen die größten Einzelpositionen auf den
Ausbau der Ortsmitte im Stadtteil Kuhbach (€ 200.000,--), auf den Bau von Radwegen (€ 150.000,--) und auf die Erneuerung einer Brücke über den Gereutertalbach
im Stadtteil Reichenbach (€ 110.000,--).
Für den Ausbau der Ortsmitte im Stadtteil Sulz sind im Entwurf 2018 Planungsmittel
in Höhe von € 100.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung über € 850.000,-ausgewiesen. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur sind
€ 100.000,-- veranschlagt.

Breitbandausbau
Für erste Maßnahmen zum Ausbau des Breitbandnetzes in den Gewerbegebieten
West und Langenwinkel sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Mittel in Höhe von
€ 800.000,-- vor. Gleichzeitig sind erwartete Fördermittel vom Land in Höhe von
€ 300.000,-- veranschlagt.

54
Modernisierung Bahnhof (Maßnahme der DB)
Gemäß der fortgeschriebenen Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der DB Station & Service AG sind als städtische Mitfinanzierung/Bezuschussung der Infrastrukturmaßnahme „Modernisierung/barrierefreier
Bahnhof Lahr“ zur Abdeckung der letzten Zahlungstranche Mittel in Höhe von
€ 250.000,-- im Planentwurf 2018 veranschlagt worden. Daneben sind Haushaltsmittel in Höhe von € 120.000,-- als städtische (Netto-)Kostenbeteiligung an der Modernisierung der Sanitäranlagen im Bahnhofsgebäude in den Entwurf aufgenommen worden.

Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr
Zur Schaffung neuer Mobilitäts- und Serviceangebote für Radfahrer sind im Planentwurf 2018 -auf Basis des am 23.10.2017 gefassten Ratsbeschlusses- investive
Mittel für die Einrichtung eines Pedelec-Verleihsystems in Gesamthöhe von
€ 575.000,-- bereitgestellt worden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Nach dem (Bundes-)Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –KInvFG) und dem vom Land
Baden-Württemberg festgelegten Verteilungsschlüssel für die pauschale Investitionsförderung auf die Kommunen des Landes nach den Parametern „Steuerkraft“
und „Arbeitslosenzahl“ ist der Stadt Lahr eine (Festbetrags-)Zuwendung in Höhe
von rd. € 2.590.000,-- bewilligt worden.
Die Förderbereiche erstrecken sich nach dem KInvFG auf die Investitionsschwerpunkte „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Nach bisherigem Gesetzesstand
endet der Förderzeitraum im Jahr 2018, d.h., die Maßnahmen müssen bis zum
31.12.2018 fertiggestellt und abgenommen sein. Derzeit anhängig ist eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des Förderzeitraumes um zwei Jahre bis zum
31.12.2020.

55
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.01.2016 ist die Förderzuwendung in voller
Höhe an die neue „Sporthalle+“ im Bürgerpark und hier bezogen auf die Dreifeldsporthalle als Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und Großmarkthalle
gekoppelt worden.
Von der vorbezifferten Zuwendungssumme (rd. € 2.590.000,--) sind im Planentwurf
2018 im Unterabschnitt 2.5615 erwartete Fördermittel in Höhe von € 470.000,-- als
Einnahme veranschlagt worden. Im Jahr 2017 wurden bereits Mittel in Höhe von
€ 1,6 Mio. abgerufen. Der Eingang der Schlussrate über rd. € 520.000,-- wird im
Jahr 2019 -nach vollständiger Fertigstellung der „Sporthalle+“- erwartet.

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2018 sind im
Haushaltsplanentwurf 2018 folgende (wesentliche) Einnahmepositionen veranschlagt:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:

€ 10.370.000,--

Entnahme aus der allg. Rücklage:

€

Rückführung gemeindlicher Darlehen:

€ 6.783.900,--

Investitionsfördermittel von Bund/Land/etc.:

€ 3.236.000,--

Darlehensbedarf:

€ 9.065.000,--

0,--

Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sieht der Haushaltsplanentwurf 2018
-analog der Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2017 für das Finanzplanungsjahr
2018- nicht vor.
Im Haushaltsplan 2017 ist für den Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7,5 Mio. und daneben eine planmäßige
Darlehensneuaufnahme in Höhe von € 9,23 Mio. veranschlagt. Die nach dem
Rechnungsergebnis 2016 über diesen Planungsstand hinausgehende und für 2017
weiter einsetzbare Rücklage soll in anteiliger Höhe zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 dazu verwendet werden, die
im Plan 2017 veranschlagte Kreditermächtigung (€ 9,23 Mio.) nicht in Anspruch
nehmen zu müssen.

56
Da im Jahr 2017 ordentliche Tilgungsleistungen in Höhe von rd. € 1,93 Mio. erbracht werden, würde dies für 2017 zu einer Entschuldung in deckungsgleicher Höhe führen.
Ein wichtiger Bestandteil für die Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben
stellt die im Haushaltsplan 2018 (erneut) veranschlagte Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- dar.
Diese Rückführungen waren eigentlich schon für 2017 vorgesehen und sind folglich
auch im Haushaltsplan 2017 als Einnahmen in betragsgleicher Höhe veranschlagt
worden.
Aufgrund der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 und einer
über den Planungsstand 2016 hinausgehenden und für 2017 weiter einsetzbaren
Rücklage wird es möglich, diese Rückführungen erst im Jahr 2018 vorzunehmen.
Nach vollzogener Rückführung werden für den Kernhaushalt die bislang hieraus resultierenden Zinseinnahmen entfallen.
Der Darlehensbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist im Haushaltsplanentwurf 2018 mit € 9.065.000,-- ausgewiesen und liegt damit um € 6.965.000,-über den vorgesehenen Tilgungsaufwendungen in Höhe von € 2.100.000,--.

57
Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes
Finanzierungsmittel

%

2017
€
-Plan-

%

2016
€
-Ergebnis-

%

10.370.000

34

8.755.000

21

15.263.572

47

3.236.000

11

9.237.700

22

7.250.693

22

Veräußerung von Anlagevermögen

900.000

3

900.000

2

2.950.963

9

Beiträge und ähnliche Entgelte

370.000

1

193.000

0

793.982

2

Rückflüsse von Kapitaleinlagen

0

0

0

0

0

0

Rücklagenentnahme

0

0

7.500.000

18

6.066.434

19

6.784.000

22

6.784.300

16

1.261

0

0

0

0

0

700.000

2

9.065.000

30

9.230.000

22

-400.000

-1

30.725.000

100

42.600.000

100

Zuführungsrate vom
Verwaltungshaushalt
Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen

Rückflüsse von Darlehen

2018
€
-Plan-

Umschuldungen
Darlehensaufnahme
Gesamt

Art der Ausgaben

Zuführung an Rücklagen

2018
€
-Plan-

%

2017
€
-Plan-

32.626.905

100

%

2016
€
-Ergebnis-

%

500.000

2

500.000

1

60.000

0

0

0

0

0

0

0

Erwerb von Grundstücken und
beweglichen Sachen

1.585.900

5

977.400

2

2.577.455

8

Baumaßnahmen

8.324.900

27

9.093.900

21

10.275.189

31

Umschuldungen

0

0

0

0

700.000

2

2.100.000

7

2.250.000

5

1.883.732

6

200

0

200

0

1.928

0

Investitionszuschüsse, Sonstiges

18.214.000

59

29.778.500

70

17.128.602

52

Gesamt

30.725.000

100

42.600.000

100

32.626.905

100

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

Darlehenstilgungen
Kapitalbeteiligungen

Bei der Beurteilung des Vermögenshaushaltes sind auch die Investitionsmaßnahmen
für das Industrie- und Gewerbegelände am Flughafen Lahr zu berücksichtigen.
Die Erschließungsmaßnahmen einschließlich Abbruchkosten werden außerhalb des
Haushaltes über ein Rahmenkonto finanziert.

58
Der für das Planjahr 2018 vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf € 1.876.000,-- (im Vorjahr € 2.740.000,--). Die Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushaltsjahr 2019 in deckungsgleicher Höhe zu
Ausgaben führen.

3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage
Die Bilanzsumme der Gesamtvermögensrechnung des Jahres 2016 liegt zum
31.12.2016 bei € 283.446.213,54 (im Vorjahr: € 276.083.612,56).
Der Schuldenstand (Kämmereischulden) ist zum 31.12.2016 mit € 25.595.606,44
ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 25.866.422,23) betragsmäßig
um € 270.815,89 verringert. Hierbei berücksichtigt ist das CHF-Darlehen der Stadt
mit Wechselkurs zum 31.12.2016.
Festzustellen bleibt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2017 keine Netto-Neuverschuldung eingeplant war und dies auch eingehalten wurde bzw. wird. In diesem
Zeitraum (seit Ende 1998) erfolgte eine Schuldenrückführung von rd. € 11 Mio.
(Kämmereischulden). Hierzu soll auch das Jahr 2017 mit einer voraussichtlichen
Entschuldung in Höhe von rd. € 1,93 Mio. beitragen (auf die obigen Ausführungen
unter Ziffer 3.6 wird verwiesen).
Zusätzlich sind dem Rahmenkonto Ost als wichtige Zukunftsvorsorge weitere rd.
€ 4,4 Mio. als „Sondertilgung“ zugeführt worden.
Erstmals seit Jahren soll wieder eine planmäßige Zuführung an das Rahmenkonto
Ost geleistet werden. Hierfür ist im Entwurf 2018 ein Zuführungsbetrag von
€ 500.000,-- veranschlagt. Darüber hinaus sind auch in den Finanzplanungsjahren
2019 bis 2021 jährliche Zuführungen von jeweils € 500.000,-- vorgesehen.

59
Nach der Jahresrechnung 2016 beläuft sich die allgemeine Rücklage zum
31.12.2016 auf einen Bestand in Höhe von € 24.872.546,99. Der hiervon einsetzbare
(= nicht gebundene) Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist mit € 16.059.399,16 ausgewiesen.
Für den Haushaltsplan 2017 ist noch von einer einsetzbaren Rücklage zum
31.12.2016 von € 7.500.000,-- ausgegangen worden, so dass dementsprechend für
2017 auch eine Rücklagenentnahme in betragsgleicher Höhe veranschlagt werden
konnte. Folglich hat der Haushaltsplan 2017 für das Finanzplanungsjahr 2018 auch
keine Entnahme mehr aus der allgemeinen Rücklage vorsehen können.
Nach dem Rechnungsergebnis 2016 liegt der tatsächlich einsetzbare Rücklagenbestand zum 31.12.2016 um rd. € 8,5 Mio. höher.
Wie bereits ausgeführt, soll diese über den Planungsstand 2016 hinausgehende und
für 2017 weiter einsetzbare Rücklage zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 dazu verwendet werden, die im Haushaltsplan
2017 in Höhe von € 9,23 Mio. veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch
nehmen zu müssen und daneben auf die im Jahr 2017 in Höhe von rd. € 6,8 Mio.
vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen zu verzichten.
Dadurch wird es möglich, im Jahr 2017 eine Entschuldung in Höhe von rd. € 1,93
Mio. zu erreichen und die Rückführung der gemeindlichen Darlehen im Planjahr 2018
(erneut) einzustellen, mit der Folge, dass für 2018 auch entsprechende Zinseinnahmen veranschlagt werden können.

3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
a). Ausgangs-/Beschlusslage
Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr
2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines

60
Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für
die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen.
Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben des Finanzierungs- und
Entschuldungskonzeptes aufgestellt und vom Gemeinderat verbschiedet worden.
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger
Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft.

b). Fortschreibungsnotwendigkeit
Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat sich
-insbesondere unter Würdigung der bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung
mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von € 25,46 Mio.- die zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden.
Dabei

waren

insbesondere

die

Aspekte

„Reduzierung

der

Netto-

Neuverschuldung, Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft und Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ zu beleuchten.
Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat
am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 2016 eine Absichtserklärung da-

61
hingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 in Höhe von € 25,46 Mio. ausgewiesene Netto-Neuverschuldung zu reduzieren.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016
vom 19.01.2016 dementsprechend folgende Passage aufgenommen:
„Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung der Regierungspräsidiums sowohl
zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben…………“.
Im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde ist festgelegt worden, das Konzept unter
Berücksichtigung der Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und dieses der Behörde zusammen mit den Unterlagen für die
Haushaltsgenehmigung 2017 vorzulegen. Mit der Fortschreibung des Konzepts
sollten auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenrückführung getroffen werden.
Das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept in entsprechend fortgeschriebener Fassung ist in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2016 beschlossen worden.
Als Zielvorgabe sieht das fortgeschriebene Konzept eine Deckelung der auszuweisenden Neuverschuldung auf maximal € 17,2 Mio. (früherer Stand gem.
Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung bis 2018) und ab dem Jahr 2020 eine
jährliche Schuldenrückführung von mindestens € 2,0 Mio. vor.
Unter strikter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für 2018 auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 überarbeitet worden. Danach ist für das Jahr 2020 eine Schuldenrückführung von € 2,0
Mio. und für das Finanzplanungsjahr 2021 eine Entschuldung von € 5,2 Mio. und
in der Folge eine Neuverschuldung bis 2021 in Höhe von rd. € 9,2 Mio. ausgewiesen.

62
Das (fortgeschriebene) Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann aber nur
ein -wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen für die künftige
Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein. Auch weiterhin muss eine intensive Auseinandersetzung über mögliche
Handlungsgrundsätze geführt werden.
Dies insbesondere mit Blick auf die maßgeblich verschärften Anforderungen zum
Haushaltsausgleich nach der Einführung des Neuen kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020.
Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit müssen dann sämtliche, auch nicht
zahlungswirksame Aufwendungen nachhaltig durch Erträge gedeckt werden.
Daher ist es zwingend erforderlich, Folgekosten aus Investitionsmaßnahmen und
sonstige Aufwendungen weiterhin zu reduzieren bzw. nach Möglichkeit zu vermeiden.

4 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2017 bis
2021
Ausgangslage allgemein
Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ab 2006 gleicht einer Achterbahnfahrt. Nach den guten Jahren 2006 bis 2008 hat die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 einen tiefen Einbruch gebracht. Die Prognosen für 2010 und die Folgejahre waren verheerend.
Der überraschend starke und solide Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundenen Steuermehreinnahmen haben entgegen allen Erwartungen zu einer deutlichen Entspannung der finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2010 und 2011 geführt. Auch in den Jahren 2012 bis 2017 setzte sich diese Entwicklung ungeachtet
verschiedener Spannungsfelder konjunktureller wie politischer Art (europäische
Staatschuldenkrise, politische Krisenherde etc.) fort.

63
Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen können als unverändert gut bewertet
werden. Sowohl die Mai- als auch die November-Steuerschätzung 2017 haben die
früheren Prognosen bestätigt, dass für das Jahr 2018 und darüber hinaus mit weiter
steigenden Steuereinnahmen für die Kommunen gerechnet werden kann.
Hierauf basieren auch die vom Land für die mittelfristige Finanzplanung veröffentlichten Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum bis 2021 und spiegeln
-in Erwartung einer weiterhin stabilen konjunkturellen Entwicklung- die dortigen positiven Einnahmeprognosen mit z.T. beachtlichen Steigerungsraten wider.

Situation Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat insbesondere im Jahr 2014 eine ganze Reihe
von Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft der Stadt Lahr von großer Bedeutung sind.
Neben den Beschlussfassungen vom 12.05.2014 zum Rahmen- und Kostenplan zur
Landesgartenschau 2018 mit einem seinerzeitigen (Brutto-)Volumen von € 25,695
Mio. und zum Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 mit Kosten von brutto
€ 17,55 Mio. ist hier auch das Ratsvotum für die Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ innerhalb von
vier Jahren mit einem Eigenfinanzierungsbedarf von € 7,7 Mio. (Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2014) zu nennen.
Darüber hinaus sind im bis zum Jahr 2021 ausgelegten Investitionsprogramm zahlreiche Maßnahmen für eine gedeihliche Entwicklung in der Kernstadt und den Stadtteilen enthalten.
Als Beispiele können hier genannt werden: die Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahmen „Nördliche Altstadt“ und „Kanadaring“, weitere Investitionen für die Kinderbetreuung, die Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule, der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbe-

64
bauung), der Ausbau der Ortsmitte Sulz, weitere Investitionsvorhaben in der Kernstadt und den Stadtteilen.
Das ganze Maßnahmenpaket ist in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten, die
gleichzeitig die Finanzierungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit bis 2021 darstellt.
Unverändert kann festgehalten werden, dass der Kern- und Pflichtbereich der Landesgartenschau 2018 vollständig aus Eigenmitteln (ohne neue Schulden) finanziert
werden kann. Das Gleiche gilt weiterhin (zumindest weitgehend) im Grunde auch für
das sonstige Investitionsprogramm.
Dagegen und das bestätigen (wiederum) die überarbeiteten Finanzplanungszahlen,
sind die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019 (Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumlichkeiten) nur über zusätzliche
Fremdmittel zu finanzieren.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kindertagesstätte im Hinblick auf die Vorgaben zur Kinderbetreuung ohnehin hätte geschaffen werden müssen und dass der
Neubau einer Sporthalle im Hinblick auf den enormen Sanierungsbedarf in den bestehenden Einrichtungen im Westen der Stadt ohnehin in einigen Jahren angestanden wäre und deshalb nur vorgezogen ist.
Aufgrund der enormen Aufgabenstellung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat
der Gemeinderat am 28.07.2014 ein in sich sehr stringentes Finanzierungs- und
Entschuldungskonzept beschlossen, das eine Rückführung der unabdingbar notwendigen Neuverschuldung in überschaubarer Zeit vorsieht.
Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ist -wie bereits unter Ziffer 3.8
Buchtstabe b) näher ausgeführt- mittels Beschlussfassung des Rates vom
19.12.2016 fortgeschrieben bzw. ergänzt worden.

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Verwaltungshaushalt
Unter Ansetzung der derzeit bekannten Berechnungsgrundlagen bzw. Prognosen
kann der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2018 bis 2021 mit Zuführungsraten in
Höhe von zusammen rd. € 24,88 Mio. an den Vermögenshaushalt dargestellt werden (= jahresdurchschnittlich € 6,22 Mio.).
Abzüglich der in diesem Zeitraum vorgesehenen (ordentlichen) Tilgungsleistungen
von zusammen € 10,05 Mio. ergeben sich entsprechende Jahres-Netto-Investitionsraten als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen.
Offen bleibt, ob die Orientierungsdaten des Landes, die ansteigende Ausschüttungen im Finanzausgleich in den Jahren bis 2021 prognostizieren, wegen der in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken zu halten
sein werden.
Die Berechnungen der allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen
für die Jahre 2018 bis 2021 erfolgten auf der Basis der vom Land zur Verfügung gestellten Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2018 vom 20.06.2017 bzw. Fortschreibung der Daten nach der November-Steuerschätzung 2017).
In den Orientierungsdaten des Landes nicht enthalten sind die Grundkopfbeträge
zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (Schlüsselzuweisungen) für die Jahre 2020 und
2021. Deshalb sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen
der Stadt Lahr für diese Jahre unter Anlehnung an den im Haushaltserlass 2018
vom 20.06.2017 prognostizierten Anstieg der Steuerkraftsummen 2020 und 2021
berechnet worden.
Die Gewerbesteuereinnahmen 2018 bis 2020 sind mit realisierbar gehaltenen Jahresbeträgen von jeweils € 27,0 Mio. und im Jahr 2021 mit € 26,0 Mio. ausgewiesen.

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Es ist festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2018 ff. durchweg
mit ansteigenden Ausgaben belastet wird. Die im Zuge der Fortschreibung der Finanzplanung dargestellte Entwicklung der Ausgabepositionen kann tendenziell eher
als „moderat“ bezeichnet werden.
Hervorzuheben sind die deutlich erhöhten Mittelbereitstellungen für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis des fortgeschriebenen städtischen Schulsanierungsprogramms infolge von neuen Fördermöglichkeiten.
Für den Umsetzungszeitraum 2018 bis 2021 sind zwei „Förderpakete“ mit Schulsanierungsmaßnahmen in Höhe von rd. € 17,4 Mio. vorbereitet worden. Für den gleichen Zeitraum sind Einnahmen aus Fördermitteln von rd. € 7,5 Mio. ausgewiesen,
was einer Förderquote von rd. 43 % entsprechen würde.
Zu betonen sind mögliche bzw. im Voraus nicht kalkulierbare Entwicklungen im Bereich der Energiekosten, die Belastungen in Form der Konversionsfolgekosten sowie
die kräftigen Steigerungen bei den Aufwendungen für die Betreuung in den Ganztagesschulen sowie für die Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Krippenplätze).
Bei der Ermittlung der Finanzplanungsdaten ist für die Jahre 2018 und 2019 ein
Kreisumlagehebesatz von 27,5 v.H. und von 29,0 v.H. und für die Jahre 2020 und
2021 von jeweils 30,0 v.H. angesetzt worden.

Vermögenshaushalt
In den Jahren 2018 bis 2021 sind die o.g. Zuführungen vom Verwaltungshaushalt
ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist weder für das Planjahr 2018 noch für die Finanzplanungsjahre bis 2021 vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist die Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Höhe
von zusammen rd. € 6,8 Mio. (erneut) veranschlagt.

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Die erwarteten Förderzuweisungen von Dritten sind bis 2021 in kumulierter Höhe
von rd. € 8,72 Mio. ausgewiesen.
Die in den Jahren 2018 bis 2021 berücksichtigten Baumaßnahmen belaufen sich auf
insgesamt rd. € 24 Mio. (= jahresdurchschnittlich rd. € 6,0 Mio.).
Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Investitionsförderungsmaßnahmen) sind im gleichen Zeitraum (2018 bis 2021) Gesamtausgaben in Höhe von
rd. € 22,51 Mio. berücksichtigt.
Hiervon entfallen € 17,575 Mio. auf Zuschüsse bzw. Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Dieser Betrag splittet sich wie folgt auf:
Maßnahmen n. d. Rahmen- und Kostenplan Landesgartenschau 2018: € 4,3 Mio.,
Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019: € 11,895 Mio.
Zuführungen an die LGS-GmbH für deren laufende Rechnung: € 1,38 Mio..
Neben den Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 sind im Zeitraum bis 2019 u.a. folgende größere Projekte berücksichtigt:
Weitere Investitionen in die Otto-Hahn-Realschule, Erweiterung der Friedrichschule
zur Gemeinschaftsschule, Investitionskostenzuschüsse an Dritte im Bereich der
Kinderbetreuung, Fortsetzung der Um-/Neugestaltungsmaßnahme in Park Kleinfeld
Süd, Bau bzw. Erneuerung von Kinderspielplätzen, Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahmen „Nördliche Altstadt“ und „Kanadaring“, Kostenbeteiligung der
Stadt für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs und für
die Modernisierung der Sanitäranlagen (Maßnahmen der DB), der Ausbau des
Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/ Platzanlagen der
Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbebauung), der Ausbau der
Ortsmitte Sulz, sonstige Baumaßnahmen in der Kernstadt und in den Stadtteilen.

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Generell, aber insbesondere für die Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 und
nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 gilt, dass evtl. Baukostensteigerungen im Ausführungszeitraum bis zum Jahr 2018 bzw. 2019 aus heutiger Sicht
z.T. nur sehr schwer greif- bzw. bezifferbar sind und somit i.d.R. nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt werden konnten.
Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2018 bis 2021 in Höhe von insgesamt
€ 22,95 Mio. ausgewiesen. Abzüglich der Tilgungsleistungen (einschließlich Sondertilgungen ab 2020) in diesem Zeitraum in Höhe von zusammen € 14,60 Mio. ergibt
sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 8,35 Mio. (Zeitraum 2018 bis 2021).
Im

Vergleich

zur

letztjährigen

Haushaltsplanung

2017

mit

einer

Netto-

Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 von € 15,9 Mio. kann die nunmehr bis zum
Jahr 2021 fortgeschriebene Netto-Neuverschuldung somit deutlich niedriger ausgewiesen werden.
Das vom Gemeinderat am 28.07.2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. bzw. die am 19.12.2016 beschlossene
Fortschreibung/Ergänzung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die
Haushaltsjahre 2017 ff. und dessen Umsetzung war, ist und bleibt angesichts der im
Raume stehenden Neuverschuldung sehr wichtig und notwendig.

Fazit
Angesichts der in Abhängigkeit mit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung
stehenden Risiken auf der Einnahmenseite und anstehender Großprojekte ist die
Eigenfinanzierungskraft des Haushalts fortgesetzt und nachhaltig zu stärken und
unverändert in den Fokus der haushaltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.

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Es wird in den nächsten Jahren unumgänglich sein, die konsumtiven Ausgaben sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten -soweit wie möglich und vertretbar- zu
beschränken.
Die Haushaltskonsolidierungen sind aufrechtzuerhalten und sollten mit zielgerichteten Maßnahmen zu weiteren und spürbaren Verbesserungen/Erfolgen zu führen.
Insbesondere sind die Vorgaben des mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 fortgeschriebenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes zwingend einzuhalten
bzw. nachhaltig umzusetzen. Dabei gilt es, die Balance zwischen unumgänglichem
Sparen und notwendiger Zukunftsgestaltung zu finden.
Die Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2018 ermöglicht es, einen großen
Schritt in der Stadtentwicklung zu machen und ist ein weiterer Baustein für eine gute
Zukunft für die Stadt Lahr.
Zusätzliche bzw. höhere Landesförderungen sind mit der Austragung der Landesgartenschau möglich geworden und tragen damit bei, die finanzielle Belastung für
ohnehin vorgesehene Maßnahmen im Lahrer Westen (z.B. Sportanlagen) zu reduzieren.
Die solide Entwicklung der städtischen Finanzen ist auf das verantwortungsvolle und
situationsangepasste Wirken von Gemeinderat und Verwaltung zurück zu führen.
Basis hierfür ist die seit Jahren praktizierte vorausschauende und seriöse Finanzpolitik der verantwortlich Handelnden.
Die mittelfristige Finanzplanung als Steuerungsinstrument sollte insgesamt gesehen
noch stärker in den Mittelpunkt der Entscheidungen der politischen Handlungsträger
rücken und die jährliche Haushaltsplanung in größere Zusammenhänge stellen (Gesamtschau).

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Damit könnte die Finanzplanung noch wirksamer das mittelfristige Arbeitsprogramm
für die künftige Haushaltsführung sein und ein höheres Maß an Bindungswirkung
entfalten.
Dies nicht nur angesichts des anstehenden Großprojekts „Landesgartenschau 2018“
oder sonstiger wichtiger Vorhaben, sondern primär mit Blick auf die künftige Gesamtentwicklung der Stadt Lahr und ihres Gemeinwesens unter Berücksichtigung der
finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Lahr, im Dezember 2017

DER OBERBÜRGERMEISTER

DER STADTKÄMMERER

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer