Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2018)
Vorlage: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2018
18. Dezember 2017
Beschlussvorlage (
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2018)
Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2018)
Beschlussvorlage (2) Fortgeschriebene Gruppierungsübersicht 2018)
Beschlussvorlage (3) Fortgeschriebene Änderungsliste II)
Beschlussvorlage (4) Fortgeschriebene Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen)
Beschlussvorlage (5.1) Fortgeschriebenes Maßnahmenprogramm 2017 bis 2021)
Beschlussvorlage (5) Fortgeschriebene Finanzplanung 2017 bis 2021)
Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht 2018)
Beschlussvorlage (7) Stellenplan 2018)
Beschlussvorlage (8) Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2018 BGL)
18. Dezember 2017
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Haushaltsjahr 2018)
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Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2018 2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2016................................................................. 4 2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2017 ......................................... 6 3 Haushaltsplan 2018 ......................................................................................... ….7 3.1 Haushaltserlass 2018 des Landes Baden-Württemberg ................................... 7 3.11 Allgemeine Hinweise ......................................................................................... 7 3.12 Orientierungsdaten ............................................................................................ 8 3.13 Finanzausgleich 2018 ....................................................................................... 9 4 3.2 Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 ........................................................... 10 3.3 Volumen des Gesamthaushaltes..................................................................... 15 3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ..................... 19 3.4.1 Grundsteuer ............................................................................................. 19 3.4.2 Gewerbesteuer......................................................................................... 20 3.4.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................................... 23 3.4.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................................... 25 3.4.5 Sonstige Steuereinnahmen ...................................................................... 27 3.4.6 Zuweisungen nach dem FAG ................................................................... 27 3.4.7 Gebühren und ähnliche Entgelte .............................................................. 33 3.4.8 Personalausgaben ................................................................................... 33 3.4.9 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ........................................ 36 3.4.10 Zuweisungen und Zuschüsse................................................................... 40 3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen ....................................................... 42 3.4.12 Landesgartenschau 2018 ......................................................................... 43 3.4.13 Deckungsreserve ..................................................................................... 43 3.4.14 Globale Minderausgabe ........................................................................... 43 3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ....................................................... 44 3.6 Vermögenshaushalt 2018 ............................................................................... 45 3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage ... 58 3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept..................................................... 59 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 .......................62 3 Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Gesamthaushalt ...................................................................................................16 Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) .....................................................16 Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben ......................................17 Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage .......................225 Tabelle 5: Entwicklung d. Gesamtaufkommens d. Gemeindeanteils a.d. Einkommensteuer 23 Tabelle 6: Steuerkraftzahlen .................................................................................................32 Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen .......................................................................32 Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben .....................................................................34 Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes ......................................................40 Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes ......................................................... 57 4 1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2016 am 14.12.2015 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2016 lag bei € 159.850.000,--. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt war betragsmäßig mit € 9.130.000,-- ausgewiesen und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 18.333.450,-- vorgesehen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wurde nicht erforderlich. Das Rechnungsergebnis 2016 weist im Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von € 15.263.571,74 und damit im Vergleich zur Veranschlagung eine Verbesserung von € 6.133.571,74 aus. Die deutlich verbesserte Zuführung in Höhe von rd. € 6,1 Mio. an den Vermögenshaushalt basiert im Wesentlichen auf (saldierten) Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 5,97 Mio. (hiervon entfallen allein rd. € 2,39 Mio. auf Gewerbesteuermehreinnahmen und rd. € 1,68 Mio. auf Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs). Das für den Vermögenshaushalt veranschlagte Gesamtvolumen belief sich auf € 47.090.000,--. Nach dem Rechnungsergebnis standen im Vermögenshaushalt Gesamteinnahmen in Höhe von € 26.560.471,22 bei tatsächlichen Ausgaben von € 32.626.905,34 zur Verfügung. Der allgemeinen Rücklage musste für den Haushaltausgleich somit ein Betrag in Höhe von € 6.066.434,12 entnommen werden (Ergebnis). Planmäßig war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 18.333.450,-- vorgesehen, so dass sich der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um € 12.267.015,88 verbesserte. Der Schuldenstand (Kämmereischulden) verringerte sich im Jahr 2016 um € 270.815,89 und erreichte zum 31.12.2016 einen Stand von € 25.595.606,44. 5 Im Haushaltsplan 2016 war der Darlehensbedarf mit € 1.600.000,-- veranschlagt. Die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in Höhe von € 2.000.000,-- wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 02.05.2016 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2016 übertragen. Damit belief sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf € 3.600.000,--. Im Jahr 2016 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.600.000,-- erfolgt. Diese wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2015 (€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2016 noch in voller Höhe (€ 1.600.000,--) zur Verfügung stand. In den vergangenen Jahren wurde stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der deutlichen Ergebnisverbesserung 2016 ist von der Verwaltung im Zuge der Ratsbefassung über die Bildung von Haushaltsresten 2016 entgegen der bisherigen Verfahrensweise vorgeschlagen worden, auf eine Übertragung der noch in Höhe von € 1.600.000,-zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das Jahr 2017 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2017 auch gefolgt. Das Rechnungsergebnis, das im Rechenschaftsbericht 2016 ausführlich erläutert und bewertet ist, wurde dem Gemeinderat nach der Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss in der öffentlichen Sitzung am 24.07.2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Gemeinderatsbeschluss über die förmliche Feststellung der Jahresrechnung 2016 wurde nach der Durchführung der örtlichen Prüfung mit der Beratung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.07.2017 in der öffentlichen Sitzung am 23.10.2017 eingeholt. 6 2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2017 Der Haushaltsplan 2017 wurde vom Gemeinderat am 19.12.2016 mit einem Gesamtvolumen von € 159.650.000,-- verabschiedet. Das Haushaltsvolumen gliederte sich in den Verwaltungshaushalt mit € 117.050.000,-- und den Vermögenshaushalt mit € 42.600.000,-- auf. Im Haushaltsplan 2017 konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.755.000,-- ausgewiesen werden. Die (planmäßige) Zuführungsrate lag damit um € 6.505.000,-- über der gesetzlichen Mindestzuführung in Höhe der veranschlagten (ordentlichen) Tilgungsaufwendungen (€ 2.250.000,--). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf € 9.230.000,-- festgesetzt. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7.500.000,-- vorgesehen. Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 mit Erlass vom 25.01.2017 ohne Einschränkungen genehmigt. Am 24.07.2017 ist dem Gemeinderat ein Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017 erstattet worden. Dabei wurde unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges 2017 mit Stand zum 22.06.2017 sowie unter Einbeziehung aller erkennbaren Entwicklungen die grundsätzliche Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben, wonach sich gegenüber der Planung eine Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. € 7,6 Mio. ergeben könnte. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2017 aber auch noch weiter erhöhen könnte. Die aktuell erkennbare Haushaltsentwicklung 2017 lässt die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die im Planwerk 2017 vorgesehene Kreditermächtigung voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden muss. 7 3 Haushaltsplanentwurf 2018 3.1 Haushaltserlass 2018 des Landes Baden-Württemberg 3.11 Allgemeine Hinweise Mit Datum vom 19.06.2017 hat das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2017 die Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2018 bekanntgegeben (Haushaltserlass 2018). Im Haushaltserlass 2018 hat das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auf Folgendes hingewiesen: Ergebnisse der Steuerschätzung vom 09. bis 11. Mai 2017 Vom 9. bis 11. Mai 2017 fand in Nürnberg die 151. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2017 bis 2021. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stellte dabei fest: „Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2017 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die weiterhin robuste wirtschaftliche Entwicklung wider. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 1,5 % für dieses Jahr und + 1,6 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 3,0 % für das Jahr 2017, + 3,1 % für das Jahr 2018 sowie je + 3,2 % für die Jahre 2019 bis 2021 projiziert. 8 Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion gegenüber der Herbstprojektion 2016 wie folgt angepasst: Für das Jahr 2017 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 3,9 % ausgegangen. Dies sind 0,2 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2016. Im Jahr 2018 wird unverändert ein Anstieg von + 3,4 % erwartet. Für die Jahre 2019 bis 2021 wurde die Prognose um 0,3 Prozentpunkte auf je + 3,4 % angehoben.“ Am 22.11.2017 und damit erst nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 in den Gemeinderat am 20.11.2017 lagen die regionalisierten Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017 und damit die finanziellen Auswirkungen auf die baden-württembergischen Kommunen für das Haushaltsjahr 2018 bzw. die Finanzplanungsjahre bis 2021 vor. Daraus haben sich -im Vergleich zum vorherigen Stand auf Basis des Haushaltserlasses 2018 vom 19.06.2017 und damit im Vergleich zum gedruckten Entwurfsstand- noch deutliche Einnahmeverbesserungen insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben. 3.12 Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai- und November-Steuerschätzung 2017. Die vom Land mitgeteilten Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 9 3.13 Finanzausgleich 2018 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2017 hatte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Datum vom 19.06.2017 folgende Orientierungswerte für das Jahr 2018 mitgeteilt (Haushaltserlass 2018): • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer € 6,403 Mrd. • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer € 1,033 Mrd. • Familienleistungsausgleich € 489,8 Mio. • Kommunale Investitionspauschale € • Grundkopfbetrag je Einwohner € 1.301,00 • Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich) 81,00 68 v.H. Auf der Grundlage dieser Orientierungswerte erfolgten die entsprechenden Veranschlagungen im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 für die Haushaltseinbringung am 20.11.2017 in den Gemeinderat. Nach dem Vorliegen der regionalisierten Ergebnisse aus der NovemberSteuerschätzung 2017 sind den Finanzausgleichsberechnungen für 2018 folgende fortgeschriebenen Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden: (zuvor) • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer € 6,607 Mrd. (€ 6,403 Mrd. ) • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer € 1,030 Mrd. (€ 1,033 Mrd.) • Kommunale Investitionspauschale € (€ 81,00) • Grundkopfbetrag je Einwohner € 1.319,00 • Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich) 83,60 68,5 v.H. (€ 1.301,00) (68,0 v.H.) Aufgrund dieser Veränderungen hatten sich im Vergleich zur Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt € 1.790.000,-- und gleichzeitig Mindereinnahmen von 15.000,-- € sowie Mehrausgaben in Höhe von 35.000,-- € ergeben. 10 Die hieraus resultierende Verbesserung in saldierter Höhe von 1.740.000,-- € ist im Zuge der ganztägigen Haushaltsvorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 über die Änderungsliste I mit Stand vom 29.11.2017 abgebildet worden. Bei den endgültigen Veranschlagungen im Haushaltsplanentwurf 2018 sind die vorbezifferten Veränderungen entsprechend berücksichtigt worden. Eine Mehrfertigung des Haushaltserlasses 2018 des Landes vom 19.06.2017 sowie der Rundschreiben des Städtetags Baden-Württemberg vom 21.11.2017 und vom 22.11.2017 über die Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2017 ist den Haushaltsplanunterlagen beigefügt worden. Im Weiteren wurde den Haushaltsplanunterlagen ein Berechnungsblatt für die wesentlichen allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für das Haushaltsjahr 2018 (auf Basis des Haushaltserlasses 2018 des Landes bzw. der entsprechenden Fortschreibungen nach der November-Steuerschätzung 2017) beigefügt. Der Berechnung der Kreisumlage ist ein Hebesatz von 27,5 v.H. (analog der Vorjahre) zugrunde gelegt worden. 3.2 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2018 Im Gegensatz zu den schwierigen Planungsphasen für die Jahre 2010 und 2011 (Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentliche Hand) stand auch die Entwurfsgestaltung für das Planjahr 2018 -ähnlich wie schon für die vorangegangenen Haushaltsjahre 2012 bis 2017- infolge des stabilen gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen auf einer guten (Finanz-)Grundlage. Andererseits aber waren die monetären Bedarfe bzw. Auswirkungen einer Vielzahl von größeren Projekten sowie insbesondere auch die Vorgaben des vom Gemeinderat am 19.12.2016 in fortgeschriebener Fassung beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. zu beachten. 11 Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 07.04.2017 wurden die Fachämter, Fachabteilungen und Ortsverwaltungen aufgefordert, die Mittelanmeldungen für die Haushaltsplanung 2018 bis zum 21.06.2017 bei der Kämmerei einzureichen, die Mittelbedarfe äußerst sparsam und wirtschaftlich zu gestalten, alle Positionen kritisch nach Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und zusätzlich Verbesserungsvorschläge einzubringen. Gleichzeitig wurden die Facheinheiten darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf 2018 zwingend nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufzustellen ist, mit der Folge, dass die ausgabeseitigen Mittelanmeldungen noch deutlich stärker als in den Vorjahren auf den unabdingbar notwendigen Bedarf zu beschränken sind. Im Weiteren wurde auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes die Richtungsvorgabe gesetzt, den Haushalt 2018 so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden können. Auch wurde darauf hingewiesen, dass neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen somit nur bei absolut zwingendem Bedarf in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen werden können bzw. nur im betragsähnlichen „Austausch“ mit einer bislang vorgesehenen Maßnahme. Nach Abgabe aller Haushaltsmittelanforderungen wurde ein erster Planentwurf für das Jahr 2018 aufgestellt. Der erste (Roh-)Entwurf des Verwaltungshaushalts wies zunächst eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von rd. € 4,5 Mio. aus. Im Gegensatz hierzu mussten für die Planjahre 2010 bis 2012 zum gleichen Verfahrensstand noch jeweils hohe Unterdeckungen (Minus-Zuführungsraten) ausgewiesen werden: im Jahr 2011 belief sich die Unterdeckung für das Planjahr 2012 auf rd. € 1,5 Mio., im Jahr 2010 für das Planjahr 2011 gar auf rd. € 7,3 Mio. und im Jahr 2009 für das Planjahr 2010 auf über € 5,0 Mio. (= jeweiliger Erstentwurfsstand). 12 In diesen Zahlenvergleichen spiegeln sich einnahmeseitig die deutlich erhöhten Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs infolge der guten und stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie im Weiteren auch beschlossene Steuer-, Gebühren- und Entgeltanpassungen sowie ausgabeseitige Konsolidierungen wider. So konnten im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen (Finanzausgleichs-) Zuweisungen in kumulierter Höhe von rd. € 93,0 Mio. und damit im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um rd. € 9,0 Mio. höher veranschlagt werden. Das Rechnungsergebnis 2016 weist hier eine Summe von rd. 85,1 Mio. € aus. Eine nachhaltige Stärkung der (Eigen-)Ertragskraft des Haushaltes (insbesondere infolge der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2011) wurde aber nicht nur mit Blick auf die schwierigen Haushaltsjahre 2011 und 2012, sondern im Weiteren insbesondere mit Ausrichtung auf die mittel- und langfristige Ausgabenentwicklung unumgänglich notwendig. Aufgrund dessen ist auch eine weitere Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie der Steuersätze für die Vergnügungssteuer zum 01.01.2017 bzw. 01.01.2018 (hier 2. Anpassungsstufe bei der Vergnügungssteuer) vorgeschlagen und beschlossen worden. Nach intensiv geführten Haushaltsgesprächen mit den Fachämtern und Fachabteilungen konnte die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um über € 4,8 Mio. auf den im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe von € 9.343.570,-- veranschlagten Betrag verbessert werden. Eine verwaltungsinterne Klausurtagung zum Haushalt 2018 fand im Jahr 2017 nicht statt. Die verwaltungsseitige Priorisierung der Maßnahmen zur Aufnahme in den Planentwurf 2018 und hier insbesondere in den Vermögenshaushalt erfolgte in einer Dezernentenbesprechung. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 war im gedruckten Planentwurf 2018 eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 9.966.330,-- veranschlagt. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war nicht vorgesehen. 13 Für die öffentliche Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 durch den Haupt- und Personalausschuss in der ganztägigen Sitzung am 04.12.2017 hatte die Verwaltung eine Änderungsliste I mit Datum vom 29.11.2017 vorgelegt. Neben den bereits erwähnten Veränderungen bei den Finanzausgleichsleistungen infolge der November-Steuerschätzung 2017 sind über diese Änderungsliste weitere Veranschlagungsanpassungen abgebildet worden. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um die finanziellen Auswirkungen der Beschlussfassungen des Gemeinderates vom 20.11.2017 zum Stellenplan 2018. Danach haben sich die Personalausgaben um € 485.600,-- auf € 33.420.400,-- erhöht. Unter Berücksichtigung der Anpassungen gemäß Änderungsliste I vom 29.11.2017 erhöhte sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2018 um € 1.313.420,-- auf € 10.656.990,-und reduzierte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes um € 1.473.420,-- auf € 8.492.910,--. Im Zuge der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 durch den Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 verminderte sich die Zuführung vom Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt im Vergleich zum Stand vor der Sitzung um € 287.000,-- auf € 10.369.990,--. Diese Veränderung ging auf verschiedene Maßnahmen, insbesondere auf Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung zurück. Im Haushaltsplan 2017 ist für das Finanzplanungsjahr 2018 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 5.235.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu hat sich somit nach der ganztägigen Haushaltsvorberatung am 04.12.2017 eine „Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von über € 5,1 Mio. ergeben. Im Weiteren erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 im Vergleich zum Stand vor der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 04.12.2017 um € 572.000,-- auf € 9.065.000,--. 14 Neben der verminderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt (€ 287.000,--) resultierte diese Veränderung aus mehreren Ausgabenerhöhungen (€ 293.000,--) bei gleichzeitigen Mehreinnahmen von € 8.000,-- und aus einer Betragsglättung in Form einer vorzunehmenden Einnahmenreduzierung in Höhe von € 1.200,--. Die Ausgabenerhöhungen im Vermögenshaushalt sind neben mehreren baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Wesentlichen auf die Neuaufnahme eines Mittelansatzes in Höhe von € 200.000,-- (1. BA) für die Erneuerung bzw. den Umbau des Spielplatzes in der Liebensteinstraße zurückzuführen. Die ordentlichen Tilgungsleistungen sind in Höhe von € 2.100.000,-- veranschlagt, so dass der Haushaltsplanentwurf 2018 bei einem ausgewiesenen Darlehensbedarf von € 9.065.000,-- mit einer rechnerischen Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 6.965.000,-- schließt. Der Haushaltsplan 2017 weist für das Finanzplanungsjahr 2018 (noch) einen Darlehensbedarf in Höhe von € 13,67 Mio. und unter Berücksichtigung der eingestellten Tilgungen (€ 2,7 Mio.) eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 10,97 Mio. aus. Eine Rücklagenentnahme sieht die Finanzplanung für das Jahr 2018 nicht vor. Der Investitionsbedarf ist gemessen an den Mittelanforderungen unverändert hoch. Im Hinblick auf den engen Finanzrahmen und der anhängigen Großmaßnahmen (z.B. Landesgartenschau 2018, Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019, Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“) muss (zwingend) mehr denn je eine kritische Priorisierung der Investitionsmaßnahmen erfolgen, bei der einerseits die zukunftsorientierte (Weiter-)Entwicklung der Stadt Lahr und andererseits das finanziell vertretbare Leistungsvermögen im Sinne der stetigen Aufgabenerfüllung die entscheidenden Kriterien zu sein haben. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind die Ausgaben für die in diesem Jahr vorgesehenen investiven Maßnahmen nach der Rahmen- und Kostenplanung für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 vor 15 dem Hintergrund der Durchführung der Maßnahmen durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (kurz: LGS-GmbH) -analog der Vorjahre- im Unterabschnitt 2.5850 unter der Vorhabenskennziffer „998“ in Gesamthöhe von € 15,1 Mio. als Investitionszuschüsse/Zuführungen an die LGS-GmbH veranschlagt. Gleiches gilt für die städtische Zuführung an die LGS-GmbH für deren laufende Rechnung. Diese ist in Höhe von € 1.180.000,-- veranschlagt. Die Entwurfseckwerte für die Haushaltsplanung 2018 mit Finanzplanung bis 2021 sind mit Stand vom 06.11.2017 am 09.11.2017 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- erörtert worden. 3.3 Volumen des Gesamthaushaltes Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2018 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von € 161.190.000,-- aus und übersteigt damit betragsmäßig das Niveau des Haushaltsplanvolumens 2017 mit € 159.650.000,-- um € 1.540.000,--. Das Gesamtvolumen für das Rechnungsjahr 2016 belief sich auf € 151.357.336,74 (Ergebnis), das Rechnungsergebnis 2015 wies ein Volumen von € 135.962.079,41 aus. Die Veränderungen der Gesamtsummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie des Gesamthaushaltes 2018 (jeweils Entwurfsstände) gegenüber dem Haushaltsplanjahr 2017 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: 16 Tabelle 1: Gesamthaushalt 2018 € 2017 € Veränderungen +/-€ A) Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben Zuführungsrate 130.465.000 120.095.000 10.370.000 117.050.000 108.295.000 8.755.000 13.415.000 11.800.000 1.615.000 B) Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Darlehensbedarf 21.660.000 30.725.000 9.065.000 33.370.000 42.600.000 9.230.000 -11.710.000 -11.875.000 -165.000 161.190.000 159.650.000 1.540.000 C) Gesamtvolumen Das Gesamthaushaltsvolumen 2018 liegt mit einem Betrag von € 1.540.000,-über dem des Vorjahres (= + 0,96 %). Um die Entwicklung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt noch deutlicher darzustellen, sind die kalkulatorische Kosten und die inneren Verrechnungen auszuklammern, da diese Beträge nicht ergebniswirksam sind. Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) 2018 2017 € € Veränderung 2018 - 2017 € % Volumen des Verwaltungshaushaltes abzüglich 130.465.000 117.050.000 13.415.000 11,46 a) innere Verrechnungen 2.960.850 2.725.550 235.300 8,63 b) kalkulatorische Kosten 2.433.950 2.148.450 285.500 13,29 10.370.000 8.755.000 1.615.000 18,45 114.700.200 103.421.000 11.279.200 10,91 c) Zuführung zum Vermögenshaushalt Bereinigte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 17 Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Haushaltsplan 2018 € Haushaltsplan 2017 € Rechn.ergebnis 2016 € A) Einnahmen 1. Grundsteuer A und B 2. Gewerbesteuer 3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5. Allg. FAG-Zuweisungen 6. Gebühren u. ähnl. Entgelte Summen: 7.685.000 27.000.000 7.484.000 23.750.000 6.814.942 25.389.506 19.170.000 16.740.000 16.220.657 4.545.000 34.200.000 6.568.750 99.168.750 3.580.000 30.755.000 6.346.550 88.655.550 2.882.425 32.038.218 6.227.240 89.572.988 33.420.400 31.552.800 28.723.536 32.958.100 10.802.700 994.000 4.745.000 32.130.000 115.050.200 27.724.900 9.689.300 1.084.000 4.170.000 29.490.000 103.711.000 26.925.229 9.272.521 853.230 4.225.563 28.265.135 98.265.214 B) Ausgaben 1. Personalausgaben 2. Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand (bereinigt) 3. Zuweisungen, Zuschüsse 4. Aufwendungen für Zinsen 5. Gewerbesteuerumlage 6. Allgem. Umlagen Summen: Die enorme Entwicklung des planmäßigen Haushaltsvolumens seit dem Jahr 2000 zeigt folgende Übersicht und Grafik eindrucksvoll auf: 18 Volumen in € Jahr Verw.HH Verm.HH 2000* 2001* 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 67.132.624 69.551.035 76.200.000 66.110.000 69.080.000 72.380.000 72.230.000 75.680.000 78.400.000 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 112.760.000 117.050.000 130.465.000 11.217.744 9.594.392 12.520.000 17.075.000 9.865.000 9.200.000 9.970.000 11.060.000 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 42.600.000 30.725.000 Veränderung ggü.Vorjahr (+/-) in € Gesamt Verw.HH Verm.HH Gesamt 78.350.368 79.145.427 88.720.000 83.185.000 78.945.000 81.580.000 82.200.000 86.740.000 88.750.000 97.135.000 93.450.000 87.015.000 100.770.000 117.065.000 116.430.000 122.810.000 159.850.000 159.650.000 161.190.000 2.418.411 6.648.965 -10.090.000 2.970.000 3.300.000 -150.000 3.450.000 2.720.000 -140.000 1.045.000 780.000 8.885.000 7.830.000 6.015.000 1.545.000 8.400.000 4.290.000 13.415.000 -1.623.352 2.925.608 4.555.000 -7.210.000 -665.000 770.000 1.090.000 -710.000 8.525.000 -4.730.000 -7.215.000 4.870.000 8.465.000 -6.650.000 4.835.000 28.640.000 -4.490.000 -11.875.000 795.059 9.574.573 -5.535.000 -4.240.000 2.635.000 620.000 4.540.000 2.010.000 8.385.000 -3.685.000 -6.435.000 13.755.000 16.295.000 -635.000 6.380.000 37.040.000 -200.000 1.540.000 * Beträge umgerechnet von DM in EUR Verw.HH = Verwaltungshaushalt, Verm.HH = Vermögenshaushalt, Gesamt = Gesamthaushalt Grafische Darstellung der Entwicklung 170.000.000 130.000.000 125.000.000 160.000.000 120.000.000 150.000.000 115.000.000 140.000.000 110.000.000 130.000.000 105.000.000 100.000.000 120.000.000 95.000.000 110.000.000 90.000.000 100.000.000 85.000.000 90.000.000 80.000.000 80.000.000 75.000.000 70.000.000 19 3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben 3.4.1 Grundsteuer Der Hebesatz belief sich seit dem Jahr 1994 auf jeweils 330 v.H. für die Grundsteuer A und B. Mit Wirkung zum 01.01.2010 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B um 30 v.H. erhöht und auf 360 v.H. festgesetzt worden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert bei 330 v.H. festgesetzt. Zum 01.01.2011 ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B einheitlich auf 390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und zum 01.01.2017 der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016) erhöht worden Für die Grundsteuer A und B ist im Haushaltsplanentwurf 2018 ein Gesamtaufkommen in Höhe von 7.685.000,-- € veranschlagt. Die letzte Einheitsbewertung wurde auf den 01.01.1964 vorgenommen, obwohl nach dem Bewertungsgesetz eine Hauptfeststellung in Zeitabständen von jeweils sechs Jahren vorgesehen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält nach einem Urteil vom 30. Juni 2010 die geltende Bewertung des Grundvermögens für nicht mehr zeitgemäß und damit möglicherweise für verfassungswidrig. Die Richter des BFH machten ihre Einwände grundsätzlich an zwei Punkten fest. Einerseits an der Tatsache, dass für Grund, Boden und Gebäude in Deutschland bis dahin seit 46 Jahren die gleichen Werte galten und dass das Alter von Immobilien sich nicht negativ auf ihren Wert auswirke. Dies sei keine Bewertung, die den heutigen Gegebenheiten gerecht werde. Zwischenzeitlich hat der BFH mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. Die Vorlage wird in erster Linie an der Tatsache gemessen, dass die letzte Hauptfeststellung des Einheitswertes zum 01.01.1974 mit Wirkung auf den 01.01.1964 erfolgte. 20 Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird im Frühjahr 2018 gerechnet. Der Gesetzgeber konnte sich in der abgelaufenen Legislaturperiode trotz Festlegung im Koalitionsvertrag nicht auf eine Reform der Grundsteuer verständigen. Zwar hat der Bundesrat am 04.11.2016 sich mehrheitlich für eine Änderung des Grundgesetzes und Änderung des Bewertungsgesetzes ausgesprochen. Ein Gesetzesbeschluss im Bundestag fand jedoch nicht mehr statt. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung gelangen, dass die Grundsteuer in der bisherigen Form verfassungswidrig ist, drohen bundesweit Grundsteuereinnahmen von jährlich € 13,5 Mrd. auszufallen. 3.4.2 Gewerbesteuer Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht nach der jüngsten NovemberSteuerschätzung 2017 davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen (brutto) im Jahr 2018 bundesweit im Durchschnitt voraussichtlich um 1,5 % gegenüber dem Vorjahr steigen wird. Für die Jahre 2019 ff. hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzliche Einnahmeverbesserungen bei der Gewerbesteuer (brutto) in Höhe von bundesdurchschnittlich 2,9 % (Jahr 2019), 3,2 % (Jahr 2020) und von 3,6 % (Jahr 2021) prognostiziert. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2017 wird für das Planjahr 2018 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von € 27,0 Mio. (im Vorjahr: € 23,75 Mio.) als realisierbar angesehen. Die Haushaltsrechnung 2017 mit Stand vom 06.12.2017 weist für das Jahr 2017 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rd. € 31,97 Mio. (bei einem Ansatz von € 23,75 Mio.) aus. 21 Bei den mit Stand vom 06.12.2017 verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen 2017 ist zu beachten, dass hierin größere Beträge enthalten sind, die auf einmalige Vorgänge aus Vorjahren zurückgehen und daher bei der Ansatzermittlung für 2018 zu bereinigen waren. Die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Situation hat im laufenden Jahr auch zu einer deutlichen Steigerung der Gewerbesteuervorauszahlungen geführt. In einem Einzelfall sind die Vorauszahlungen gegenüber dem Vorjahr allein im siebenstelligen Bereich angestiegen, so dass auch dies bei der Gewerbesteuerveranschlagung für 2018 zu berücksichtigen war. Insgesamt gesehen bewegen sich die Bereinigungen in einer Größenordnung von deutlich über € 5 Mio. (bezogen auf das aktuelle Gewerbesteueraufkommen 2017). Die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahresende lässt sich im Vorhinein nur äußerst schwer einschätzen, da es im Laufe eines Jahres regelmäßig zu Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. Mit Wirkung zum 01.01.2011 ist der Gewerbesteuerhebesatz von zuvor 350 v.H. auf 390 v.H. erhöht worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend dem Gewerbesteuereinnahmeansatz in Höhe von € 27,0 Mio. mit rd. € 4,75 Mio. angesetzt. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage beläuft sich nach den Orientierungsdaten des Landes im Jahr 2018 voraussichtlich auf 68,5 v.H. (analog dem Vorjahr). Somit wirkt sich die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen (wie im Vorjahr) mit einen Anteil von 17,56 % aus. Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer. 22 Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Zuge der November-Steuerschätzung 2017 auch darauf hingewiesen, dass die erhöhten Gewerbesteuerumlagen zur Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der deutschen Einheit (SolidarpaktUmlage, Umlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit) nach geltender Gesetzeslage zum Jahr 2020 entfallen. Mit diesen Umlagen werden die westdeutschen Gemeinden bis einschließlich dem Jahr 2019 von ihren jeweiligen Ländern zur Finanzierung der deutschen Einheit herangezogen. Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage Jahr 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gewerbesteuer Gewerbesteuer- Vervielfältiger Umlagesatz GewerbesteuerIst-Aufkommen hebesatz Gewerbesteuerumlage umlage Euro % Euro 8.979.645 13.991.017 16.885.672 17.435.456 21.639.223 15.070.156 18.996.958 19.861.117 22.263.163 19.471.957 15.476.106 13.634.232 12.982.599 15.589.687 17.558.961 21.728.195 20.123.558 23.707.792 25.354.806 23.750.000 27.000.000 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 390 390 390 390 390 390 390 390 52 79 83 91 102 114 82 81 74 73 65 66 71 70 69 69 69 69 69 68,5 68,5 14,86 22,57 23,71 26,00 29,14 32,57 23,43 23,14 21,14 20,86 18,57 18,86 20,29 17,95 17,69 17,69 17,69 17,69 17,69 17,56 17,56 1.334.119 3.157.972 4.004.317 4.533.219 6.306.288 4.908.565 4.450.716 4.596.430 4.707.069 4.061.294 2.874.134 2.571.027 2.633.613 2.798.149 3.106.585 3.844.219 3.560.322 4.194.456 4.485.850 4.171.474 4.742.308 Nettoaufkommen Euro 7.645.526 10.833.044 12.881.356 12.902.238 15.332.935 10.161.591 14.546.242 15.264.687 17.556.094 15.410.663 12.601.972 11.063.205 10.348.986 12.791.538 14.452.375 17.883.976 16.563.236 19.513.336 20.868.956 19.578.526 22.257.692 Anmerkung: Bei den Angaben in der Spalte „Gewerbesteuer Ist-Aufkommen“ der Jahre 1990 bis 2016 handelt es sich um die jeweiligen Rechnungsergebnisse, der Jahre 2017 und 2018 um die jeweils veranschlagten Haushaltsansätze. 23 3.4.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2017 auf Basis der MaiSteuerschätzung 2017 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2018 zunächst auf € 6,403 Mrd. geschätzt. Auf dieser Basis erfolgte die Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018. Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land das prognostizierte Ausschüttungsaufkommen für 2018 um € 204,0 Mio. auf € 6,607 Mrd. angehoben. Die Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt. Im Jahr 2014 erfolgte die Anpassung für den Zeitraum 2015 bis 2017 mit einer festgesetzten Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0028371. Seit dem Jahr 2011 werden bei der Ermittlung der örtlichen Schlüsselzahlen Sockelbeträge, bis zu denen die Einkommensteuerleistungen der Einwohner berücksichtigt werden, in Höhe von € 35.000,-- für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und € 70.000,-- für zusammen veranlagte Steuerpflichtige angesetzt. Auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses vom 13.09.2011 hatte sich der Deutsche Städtetag mit der Begründung, dass sich die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei einem Festhalten an den bisherigen Sockelbeträgen von € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- immer weniger (wie in Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz vorgegeben) an den Einkommensteuerleistungen der Einwohner der Gemeinden orientieren würde, für eine Anhebung der Sockelbeträge auf € 35.000,-bzw. € 70.000,-- ausgesprochen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde vom Bundesfinanzministerium am 05.10.2011 eingeleitet und abgeschlossen. Turnusgemäß ist im Jahr 2017 eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für den Zeitraum 2018 bis 2020 auf Grundlage der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013 erfolgt. Diese Neufestsetzung hat unter Berücksichtigung weiterhin unveränderter Sockelbeträge (35/70 T€) eine neue Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0029018 ergeben. 24 Dies bedeutet, dass sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr erstmals seit dem Jahr 2003 wieder erhöht hat (+ 0,0000647 gegenüber der vorangegangenen Festsetzung im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2017). Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 (Stand Änderungsliste vom 29.11.2017) sind die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unter Ansetzung des für das Planjahr nach der November-Steuerschätzung 2017 prognostizierten Aufkommens von € 6,607 Mrd. und der neuen Schlüsselzahl (0,0029018) in Höhe von € 19,17 Mio. veranschlagt worden (= + € 590.000,-- gegenüber dem Stand im gedruckten Planentwurf 2018). Der Anstieg der städtischen Schlüsselzahl um 0,0000647 führt im Planjahr 2018 zu erhöhten Einnahmen von rd. € 427.000. Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt: Jahre Schlüsselzahl Veränderung +/- 1972 - 1974 0,0038599 1975 - 1976 0,0036283 -0,0002316 1977 - 1978 0,0036246 -0,0000037 1979 - 1981 0,0035662 -0,0000584 1982 - 1984 0,0037290 0,0001628 1985 - 1987 0,0033716 -0,0003574 1988 - 1990 0,0034488 0,0000772 1991 - 1993 0,0034124 -0,0000364 1994 - 1996 0,0033495 -0,0000629 1997 - 1999 0,0033583 0,0000088 2000 - 2002 0,0033733 0,0000150 2003 - 2005 0,0032458 -0,0001275 2006 - 2008 0,0031720 -0,0000738 2009 - 2011 0,0030739 -0,0000981 2012 - 2014 0,0029621 -0,0001118 2015 - 2017 0,0028371 -0,0001250 2018 - 2020 0,0029018 0,0000647 25 Tabelle 5: Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer Jahr Gesamtaufkommen* Veränderung VJ +/- € € Schlüsselzahl Anteil Stadt Lahr € 1995 1996 3.358.716.348 3.120.064.308 -238.652.040 0,0033495 0,0033495 11.250.020 10.450.655 1997 1998 3.019.147.670 3.301.497.926 -100.916.638 282.350.255 0,0033583 0,0033583 10.139.204 11.087.420 1999 2000 3.503.603.936 3.702.648.265 202.106.010 199.044.329 0,0033583 0,0033733 11.766.153 12.490.143 2001 2002 3.564.014.606 3.569.405.606 -138.633.659 5.391.000 0,0033733 0,0033733 12.022.490 12.040.676 2003 3.510.251.566 -59.154.040 0,0032458 11.393.575 2004 2005 3.328.697.592 3.295.739.170 -181.553.974 -32.958.422 0,0032458 0,0032458 10.804.287 10.697.310 2006 2007 3.567.060.577 4.010.749.726 271.321.407 443.689.149 0,0031720 0,0031720 11.314.716 12.722.098 2008 2009 4.497.679.852 3.985.837.195 486.930.126 -511.842.657 0,0031720 0,0030739 14.266.640 12.252.065 2010 2011 3.969.274.248 4.229.617.830 -16.562.947 260.343.582 0,0030739 0,0030739 12.201.152 13.001.422 2012 4.636.354.948 406.737.118 0,0029621 13.733.347 2013 2014 5.020.503.188 5.232.831.977 384.148.240 212.328.789 0,0029621 0,0029621 14.871.232 15.500.172 2015 2016 5.563.191.282 5.819.594.226 330.359.305 256.402.944 0,0028371 0,0028371 15.783.330 16.510.771 2017 6.188.316.471 368.722.245 0,0028371 17.556.873 2018 6.607.000.000 418.683.529 0,0029018 19.172.193 * Spalte "Gesamtaufkommen": bis 2016: endgültige Abrechnung 2017: vorläufige Abrechnung bei einer Ansatzgrundlage von € 5,9 Mrd. 2018: Haushaltserlass 2018 vom 19.06.2017 3.4.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Diese Einnahmeposition, die als Ersatz für die ab 1998 weggefallene Gewerbekapitalsteuer gilt, wurde im gedruckten Planentwurf 2017 gemäß dem im Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2017 in Höhe von € 1,033 Mrd. bezifferten Gemeinde- 26 anteil und unter Ansetzung der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Schlüsselzahl von 0,0044148 ermittelt. Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land das prognostizierte Ausschüttungsaufkommen für 2018 um € 3,0 Mio. auf € 1,030 Mrd. gesenkt. Im Jahr 2017 ist turnusgemäß auch die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2018 auf der Basis gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 a des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgt. Die daraus resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2018 bis 2020 gültig. Daraus hat sich für die Stadt Lahr eine Schlüsselzahl ab dem 01.01.2018 von 0,0044148 ergeben. Zuvor (bis 2017) belief sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr auf 0,0042982, so dass ein Anstieg um 0,0001166 zu verzeichnen ist. Unter Ansetzung der neuen Schlüsselzahl sowie des vom Land nach der NovemberSteuerschätzung 2017 auf € 1,030 Mrd. reduzierten Aufkommens sind die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Planentwurf 2018 (gemäß Stand der Änderungsliste vom 29.11.2017) in Höhe von € 4,545 Mio. veranschlagt worden. Mit Wirkung ab dem Jahr 2009 wurde die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer von dem bis dato geltenden, vorläufigen Verteilungsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. Der neue Schlüssel wird dabei stufenweise bis 2018 eingeführt. In den Jahren 2009 bis 2011 erfolgte die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit 25 % nach dem neuen fortschreibungsfähigen Schlüssel und mit 75 % nach dem für die Jahre 2000 bis 2008 geltenden (Übergangs-)Schlüssel. In den Jahren 2012 bis 2014 belief sich der Anteil auf jeweils 50 % und zuletzt für die Jahre 2015 bis 2017 auf ein anteiliges Verhältnis von 75 % (Fortschreibungsschlüssel) zu 25 % (Übergangsschlüssel). Ab dem Jahr 2018 setzen sich die Schlüsselzahlen zu 25 % aus dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2010 bis 2015, zu 50 % aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahre 2013 bis 2015 und zu 25 % aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten der Jahre 2012 bis 2014 zusammen. 27 Mit der Festsetzung der Schlüsselzahlen 2018 bis 2020 endet die Übergangsphase vom „alten“ zum fortschreibungsfähigen „neuen“ Schlüssel. 3.4.5 Sonstige Steuereinnahmen Mit Wirkung zum 01.01.2011 sind die Vergnügungssteuersätze einheitlich für Gewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten von zuvor 9 % auf 15 % der Bruttokasse angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Mit neuerlichem Ratsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab dem 01.01.2017 auf 18 % und mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auf 20 % der Bruttokasse erhöht worden. Für die Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter Berücksichtigung des erhöhten Steuersatzes Einnahmen in Höhe von € 2.000.000,-- (im Vorjahr: € 1.500.000,--) veranschlagt. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2011 ist eine Erhöhung der Hundesteuer für den Ersthund von € 75,-- auf € 100,-- und für jeden weiteren Hund von € 150,-- auf € 200,-- sowie eine Anpassung des Steuersatzes für Zwinger von € 75,-- auf € 100,-- erfolgt (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Im Planentwurf 2018 sind die Hundesteuereinnahmen mit einem Betrag in Höhe von € 165.000,-- (Vorjahr: € 160.000,--) ausgewiesen. 3.4.6 Zuweisungen nach dem FAG Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2018 (gemäß Änderungsliste vom 29.11.2017) auf Basis der vom Land mit Haushaltserlass 2018 vom 19.06.2017 übermittelten bzw. der nach der November-Steuerschätzung 2017 fortgeschriebenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushaltsplanung 2018 veranschlagt worden. 28 Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2018 ist für den gedruckten Planentwurf 2018 auf Basis des Haushaltserlasses 2018 des Landes vom 19.06.2017 zunächst ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.301,-- zugrunde gelegt worden. Für die Stadt Lahr ergab sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag 30.06.2017 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zum 30.06.2017 auf der Grundlage des Zensus 2011 fortzuschreibende Einwohnerzahl liegt bislang noch nicht vor) ein vorläufiger Kopfbetrag von € 1.612,30 je maßgeblichen Einwohner. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem FAG für den gedruckten Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe von € 27,25 Mio. veranschlagt. Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land den Grundkopfbetrag um € 18,-- auf € 1.319,-- angehoben. Für die Stadt ergibt sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag 30.06.2017 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (s.o.) ein vorläufiger Kopfbetrag von € 1.635,-- je maßgeblichen Einwohner. Im Vergleich zum gedruckten Haushaltsplanentwurf haben sich hieraus gemäß Änderungsliste I vom 29.11.2017 Mehreinnahmen in Höhe von € 1.065.000,-- ergeben. Im aktuellen Planentwurf 2018 sind die Schlüsselzuweisungen demnach in Höhe von € 28,315 Mio. (im Vorjahr € 25,345 Mio. bei einem Grundkopfbetrag von € 1.242,--) ausgewiesen. Die Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich (als Ausgleich der Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes) sind im aktuellen Planentwurf 2018 auf Basis eines gemäß Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2018 erwarteten Ausschüttungsvolumens von € 489,8 Mio. in Höhe von € 1,42 Mio. (im Vorjahr: € 1,345 Mio.) veranschlagt. Eine Änderung Steuerschätzung 2017 hat sich hier nicht ergeben. nach der November- 29 Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale wurde entsprechend den Angaben im Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2017 ein Kopfbetrag in Höhe von € 81,-- je Einwohner angesetzt. Hieraus resultierte für den gedruckten Planentwurf 2018 ein Einnahmeansatz für 2018 in Höhe von € 3,91 Mio. (im Vorjahr: € 3,65 Mio.). Nach der November-Steuerschätzung 2017 hat das Land den Kopfbetrag auf € 83,60 je Einwohner (im Vorjahr: € 77,-- je Einwohner) angehoben. Auf dieser Grundlage konnte die kommunale Investitionspauschale im aktuellen Entwurf 2018 in Höhe von € 4,045 Mio. (= + € 135.000,-- gegenüber dem Stand im gedruckten Planentwurf 2018) veranschlagt werden. Bezüglich der FAG-Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung hatten die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip Verhandlungen mit der Landesregierung über eine höhere staatliche Beteiligung an den Kosten für die Kleinkindbetreuung geführt. Im November 2011 konnten diese Verhandlungen mit einem für die Städte und Gemeinden guten Ergebnis abgeschlossen werden. Am 01.12.2011 haben die Landesregierung und die Spitzen der kommunalen Landesverbände den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet. Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Unter Anerkennung der Konnexität haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände darauf verständigt, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der Pakt für Familien mit Kindern ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor. Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung (Kindergartenlastenausgleich und Kleinkindbetreuung) sind im Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe von zusammen rd. € 5,5 Mio. (im Vorjahr: rd. € 5,2 Mio.) veranschlagt. 30 Hinsichtlich der Förderung der Kleinkindbetreuung (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) ist im Haushaltserlass 2018 ausgeführt, dass die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen derzeit noch nicht vorliegen und dass somit eine Prognose des Jahresbetrages 2018 je umgerechnetes Kind daher derzeit noch nicht möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt das Land, zunächst die Jahresbeträge 2017 zugrunde zu legen. Vor diesem Hintergrund ist für die Kleinkindbetreuung eine der Höhe nach eher vorsichtige Veranschlagung der erwarteten Landeszuweisungen 2018 auf Basis der Jahresbeträge 2017 erfolgt. Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem Jahr 2014 von der Umstellung der vorherigen Festbetragsförderung in den Jahren 2012 und 2013 auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt. Gemäß den mit dem Land getroffenen Vereinbarungen (Pakt für Familien mit Kindern) übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2018 bezogen auf das Jahr 2016) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinderund Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2018 bezogen auf den 01.03.2017). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von € 315 Mio. und im Jahr 2013 von € 325 Mio. zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. 31 Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der vorherigen Förderbeträge der Jahre 2012 und 2013 ein. Neu hinzugekommen sind Zuweisungen vom Land im Rahmen des Integrationslastenausgleichs. Im Laufe des Jahres 2017 wurde der sog. „Pakt für Integration“ geschlossen, nach welchem die Kommunen eine finanzielle Unterstützung zur Förderung der Integration erhalten. Eine erstmalige Ausschüttung erfolgt zum 10.12.2017 unter der Berücksichtigung einer Kopfpauschale von € 1.225,--. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der zum 15.09.2017 aus den Flüchtlingszugängen des Landes im Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016 nachweislich in der jeweiligen Gemeinde in der Anschlussunterbringung befindlichen Personen zuzüglich der Personen, die infolge des Familiennachzugs gefolgt sind. Der zunächst für die Jahre 2017 und 2018 geschlossene „Pakt für Integration“ sieht ein jährliches Ausschüttungsvolumen von € 90 Mio. vor. Im Haushaltsplanentwurf 2018 ist ein entsprechender Einnahmeansatz in Höhe von € 320.000,-- veranschlagt. 32 Tabelle 6: Steuerkraftzahlen 2018 € 38.119.582 64.775.772 Steuerkraftmeßzahl Steuerkraftsumme 2017 € 35.935.748 59.454.247 € (Ergebnisse 2016) Grundsteuer A -umgerechnetGrundsteuer B -umgerechnetGewerbesteuer -umgerechnetGewerbesteuerumlage Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Familienleistungsausgleich Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuerkraftmeßzahl 2018 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft zzgl. Mehrzuweisungen 2016 Steuerkraftsumme 2018 42.367 3.194.365 18.853.573 -4.485.850 16.887.298 1.329.490 2.298.339 38.119.582 26.656.190 64.775.772 Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen 47.000 46.000 45.000 44.000 43.000 42.000 41.000 40.000 39.000 38.000 37.000 36.000 2015 2017* 2013 2011 2009 2007 2005 2003 2001 1999 1997 35.000 1995 1.133 1.521 1.660 2.110 431 -55 138 44 136 183 333 417 406 30 -78 2 -6 177 29 -1.249 551 494 311 531 1.123 1993 35.196 36.329 37.850 39.510 41.620 42.051 41.996 42.134 42.178 42.314 42.497 42.830 43.247 43.653 43.683 43.605 43.607 43.601 43.778 43.807 42.558 43.109 43.603 43.914 44.445 45.568 Entwicklung der Einwohnerzahlen 1991 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* fortgeschriebene Veränderung Einwohnerzahl ggü. VJ 30.06. +/- Einwohner Jahr 33 Die Einwohnerzahlen basieren - bis 2010 auf der weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung 1987 - ab 2011 auf der weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 * Die Daten der Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 liegen derzeit nur bis zum 30.09.2016 vor. Die Ermittlung der maßgeblichen Einwohnerzahl für die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erfolgt seit dem Jahr 2016 vollständig auf der Grundlage der im Rahmen des Zensus 2011 weitergeführten Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres. 3.4.7 Gebühren und ähnliche Entgelte Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten sind im Verwaltungshaushalt 2018 in Höhe von insgesamt rd. € 6,57 Mio. (im Vorjahr € 6,35 Mio.) veranschlagt. Die Ansätze für die Gebühren und ähnlichen Entgelte sind grundsätzlich auf der Basis des bisherigen Aufkommens kalkuliert. Bereits beschlossene bzw. vorgesehene Gebühren-/Entgeltanpassungen (z.B. Kinderbetreuungsgebühren, Verwaltungsgebühren) sind bei der Ansatzermittlung 2018 entsprechend berücksichtigt worden. Das erwartete Aufkommen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten macht im Haushaltsjahr 2018 rd. 5,03 % (im Vorjahr: 5,42 %) des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes aus. 3.4.8 Personalausgaben Die Personalausgaben sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der gemeinderätlichen Beschlussfassungen zum Stellenplan 2018 vom 20.11.2017 in Gesamthöhe von € 33.420.400,-- veranschlagt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um € 1.867.600,--. 34 Der Gesamtbetrag der Personalausgaben hat in den vergangenen Jahren folgende Entwicklung genommen (Betrachtungszeitraum ab dem Jahr 1995): Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 € 19.375.356 19.764.378 20.500.777 20.219.578 21.074.255 18.012.171 * Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000 18.061.462 18.949.373 19.540.187 ** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003 19.704.811 19.987.468 19.995.196 20.287.514 20.954.963 21.663.016 21.540.562 22.600.710 23.727.335 24.405.114 25.891.038 27.057.527 28.723.536 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis 2017 Plan 31.552.800 *** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige außerhalb des Sammelnachweises (€ 219.800,--) 2018 Plan 33.420.400 *** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige außerhalb des Sammelnachweises (€ 217.800,--) Damit beträgt der Anteil der Personalkosten 2018 am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes 25,62 % (im Vorjahr 26,96 %). Zum 01.10.2005 wurden die Tarifverträge für Angestellte (BAT) und für Arbeiter (BMTG II) in einen für beide Beschäftigtengruppen geltenden Tarifvertrag (TVöD) überführt. Die Stadtverwaltung Lahr ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg und insofern tarifgebunden. 35 Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht: ab 01.03.2016: + 2,40 % ab 01.02.2017: + 2,35 %. Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage sowie unter Einrechnung einer angenommenen Erhöhung der Tabellenentgelte ab 01.03.2018 von 2,5 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplanentwurf 2018. Für den Bereich der Beamtenbesoldung ist anzumerken, dass gemäß einer Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg von Ende Mai 2017 das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TdL) in den Jahren 2017 und 2018 auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/innen übertragen werden soll. Das hierfür notwendige Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg 2017/2018 wurde am 25.10.2017 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen, bislang jedoch noch nicht verkündet. Zunächst war beabsichtigt, das Tarifergebnis von 2,0 % ab dem 01.03.2017 und von 2,35 % ab dem 01.03.2018 in voller Höhe mit zeitlicher Differenzierung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen zu übertragen (die Erhöhung wird dabei jeweils um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage gemindert). Auf dieser Basis ist auch die Veranschlagung der Beamtenbesoldung für 2018 vorgenommen worden. Nach der jetzigen Beschlusslage erfolgt die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2017 einheitlich rückwirkend zum 01.03.2017 und für das Haushaltsjahr 2018 einheitlich zum 01.07.2018. Abweichend hiervon wird die Anpassung des Familienzuschlages einheitlich zum 01.03.2018 erfolgen. 36 Bei der allgemeinen und besonderen Umlage des Kommunalen Versorgungsverbandes BW konnte die Veranschlagung mit den Umlagesätzen des Vorjahres vorgenommen werden, da die allgemeine Umlage (Versorgung) unverändert in Höhe von 37 % erhoben wird und die einzelnen Umlagetatbestände der Beihilfeumlage nicht oder nur unwesentlich von den Vorjahresfestlegungen abweichen. Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen aus z. B. Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden. Der Stellenplan ist nach dem Gemeindewirtschaftsrecht Bestandteil des Haushaltsplanes und erhält damit auch Satzungscharakter. 3.4.9 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 32.958.100,-- veranschlagt und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau (€ 27.724.900,--). Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit insgesamt € 6.979.450,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 4.235.150,--) um € 2.744.300,-- höher veranschlagt. Hervorzuheben ist hierbei die deutlich erhöhte Mittelbereitstellung für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis der vom Rat noch zu beschließenden Fortschreibung des städtischen Schulsanierungsprogramms infolge von neuen Fördermöglichkeiten. Bund und Land beabsichtigen, jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von kommunalen Schulgebäuden aufzulegen. Bislang liegen die jeweiligen Förderbestimmungen aber lediglich als Entwurfsfassungen vor. 37 Um im Idealfall möglichst viele Finanzmittel zu erhalten und rechtzeitig entsprechende Anträge stellen zu können, sind zwei „Förderpakete“ mit Schulsanierungsmaßnahmen für den Umsetzungszeitraum 2018 bis 2021 in Gesamthöhe von € 17,4 Mio. vorbereitet worden. Davon entfallen auf das Planjahr 2018 Ausgaben in Höhe von rd. € 2,76 Mio. (die restlichen Ausgabemittel von rd. € 14,6 Mo. verteilen sich auf die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021). Einnahmen aus (erwarteten) Fördermitteln des Bundes und Landes sind in Gesamthöhe von rd. € 7,5 Mio. über den Zeitraum 2018 bis 2021 ausgewiesen. Dies würde einer Förderquote von rd. 43 % entsprechen. Im Planjahr 2018 sind erwartete Fördereinnahmen des Landes in Höhe von € 270.000,-- veranschlagt. Sofern einzelne Maßnahmen keine Förderung erfahren sollten, wird vom Gemeinderat über das weitere zeitliche Vorgehen unter Berücksichtigung der Haushaltsverträglichkeit neu zu entscheiden sein. Mit den zwei Förderprogrammen eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit, ohnehin vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Maßnahmen nach dem Klimaschutzteilkonzept mit einer -zumindest im besten Fall- ansehnlichen Förderung umzusetzen. Die Schulsanierungsmaßnahmen, die im Haushaltsplanentwurf 2018 im Gesamthöhe von € 2.840.400,-- veranschlagt sind, lassen sich wie folgt aufteilen: -Schulsanierungsprogramm (SSP) -ohne Förderung-: € 76.900,-- -Schulsanierungsfonds Land (SSF) -mit erwarteter Förderung-: € 1.889.500,-- -KInvFG II* Bund -mit erwarteter Förderung-: € 874.000,-- (*Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II) Der Haushaltsplanentwurf 2018 sieht für Schulsanierungsmaßnahmen folgende objektbezogenen Ausgaben vor: 38 Maßnahmen 2018 im Rahmen des städt. Schulsanierungsprogramms (SSP) Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: Ausgabeansatz 2018 in Euro: (Vorjahr) 1.2110.505000 Eichrodtschule 34.800 0 1.2111.505000 Geroldseckerschule 22.800 0 1.2119.505000 Grundschule im Stadtteil Mietersheim 19.300 0 1.2130.505000 Friedrichschule 1.2131.505000 Theodor-Heuss-Schule 1.2311.505000 Max-Planck-Gymnasium 187.300 41.300 160.800 76.900 389.400 Maßnahmen 2018 im Rahmen des kommunalen Schulsanierungsfonds des Landes (SSF) Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: Ausgabeansatz 2018 in Euro: (Vorjahr) 1.2113.505500 Luisenschule -Neuwerkhof 6 237.000 0 1.2114.505500 Schutterlindenbergschule 258.000 0 1.2120.505500 Schule Reichenbach 144.500 0 1.2121.505500 Schule Sulz 209.000 0 1.2311.505500 Max-Planck-Gymnasium 1.041.000 0 1.889.500 0 Maßnahmen 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II des Bundes (KInvFG II) Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: 1.2310.505700 Scheffel-Gymnasium Ausgabeansatz 2018 in Euro: (Vorjahr) 874.000 0 874.000 0 Gesamtsumme 2018 in Euro: (Vorjahr) 2.840.400 389.400 39 Die im Jahr 2018 vorgesehenen Schulsanierungsmaßnahmen sind bei den jeweiligen Finanzpositionen näher erläutert. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54 – Energiekosten, Gebäudereinigung etc.) liegen mit kumuliert € 3.773.400,-- um rd. € 140.000,-- über dem Vorjahresniveau (€ 3.633.700,--). Für sog. „Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (Gruppierung 57-63) sind Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 7.846.850,-- veranschlagt, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz um € 955.850,-- bedeutet. Im Gesamtansatz u.a. enthalten sind Abführungen an die Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergische Landesgartenschau mbH (bwgrün.de) in Höhe von (netto) € 532.000,-- (im Vorjahr: € 252.000,--), welche die Stadt gemäß dem Vertrag zur Durchführung der Landesgartenschau 2018 (Durchführungsvertrag) im Jahr 2018 zu erbringen hat. Für Steuern, Geschäftsaufwand u.a. Ausgaben (Gruppierung 64-66) sind Mittel in Höhe von € 2.821.440,-- eingestellt, was im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 eine Erhöhung von € 57.430,-- bedeutet. Es ist und bleibt das Ziel der Verwaltung, beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand alle möglichen und vertretbaren Einsparungspotentiale zu nutzen. Für die vergangenen Jahre stellt sich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) wie folgt dar: 40 Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes (Darstellung ohne innere Verrechnungen und ohne kalkulatorische Kosten) Jahr 2000 Ergebnis € 16.374.585 2001 Ergebnis 16.603.014 2002 Ergebnis 15.688.241 2003* Ergebnis 15.312.967 2004 Ergebnis 15.389.515 dem BGL angegliedert, was zu 2005 Ergebnis 16.498.815 einer Reduzierung des Sachauf- 2006 Ergebnis 17.502.447 wands geführt hat. 2007 Ergebnis 18.371.034 2008 Ergebnis 18.094.236 2009 2010 Ergebnis Ergebnis 20.055.139 21.095.993 2011 Ergebnis 19.484.834 2012 Ergebnis 22.145.000 2013 Ergebnis 24.489.448 2014 Ergebnis 25.982.979 2015 Ergebnis 24.336.615 2016 Ergebnis 26.925.229 2017 Plan 27.724.900 2018 Plan 32.958.100 * Im Jahr 2003 wurde der Stadtwald 3.4.10 Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 mit € 10.397.900,-- und damit gegenüber dem Vorjahr (€ 9.380.950,--) um € 1.016.950,-- höher veranschlagt (im Haushaltsplan 2017 waren die Zuschüsse bereits mit einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von € 1.474.900,-- eingestellt). Der planmäßige Zuschussbedarf des Unterabschnitts 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ ist mit € 5.762.650,-- ausgewiesen und liegt damit um € 699.050,-- über dem Planwert des Vorjahres (€ 5.063.600,--). 41 Der Zuschussbedarf für diesen Unterabschnitt lag nach dem Rechnungsergebnis 2016 bei € 4.752.370,69 und die Ergebnisse 2015 bis 2010 wiesen Zuschussbedarfe von € 3.738.845,62,-- (2015), € 3.096.956,-- (2014), € 2.326.747,-- (2013), € 2.174.055,-- (2012), € 3.103.061,-- (2011) und € 2.918.706,--(2010) aus (bis zum Jahr 2011 noch jeweils ohne erhöhte Landeszuweisungen nach dem „Pakt für Familien mit Kindern“, da diese Vereinbarung erst seit 2012 zur Anwendung kommt). Im Haushaltsplanentwurf 2018 mussten im Vergleich zum Vorjahresansatz deutlich höhere Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb der 22 Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freier Träger (+ € 370.000) veranschlagt werden. Hervorzuheben ist die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planentwurf 2018 sind hierfür Zuschüsse in Höhe von € 2.330.000,-veranschlagt (im Vorjahr € 2.092.750,--). Im Vergleich hierzu weist das Rechnungsergebnis 2016 noch Zuschüsse von € 1.909.994,-- aus. In den Vorjahren wiesen die Ergebnisse folgende Zuschussbeträge auf: 2015: € 1.732.511,-- / 2014: € 1.649.933,-- / 2013: € 1.448.583,-- / 2012: € 1.258.662,-- / 2011: € 1.209.876,-- und 2010: € 878.033,--. Bezüglich der Kleinkindbetreuung ist -wie unter Ziffer 3.4.6 bereits dargelegt- aber auch auf deutlich höhere Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs seit dem Jahr 2012 hinzuweisen („Pakt für Familien mit Kindern“). Zielsetzung für die Zukunft muss sein, alle freiwilligen Zuschüsse noch eingehender zu kontrollieren und neue Zuschüsse grundsätzlich nur durch Kürzungen in anderen Bereichen zu bewilligen. 42 3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg ist im Haushaltsplanentwurf 2018 mit € 14,315 Mio. (im Vorjahr € 13,14 Mio.) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Stadt Lahr beträgt voraussichtlich 22,10 % der Steuerkraftsumme. Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Planjahr 2018 basiert -analog der Jahre 2015 bis 2017- auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Für die Kreisumlage sind im Planentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 17,815 Mio. (im Vorjahr: € 16,35 Mio.) bereitgestellt. Ursächlich für die starke Erhöhung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage 2017 (zusammen + € 2.640.000,--) ist der deutliche Anstieg der städtischen Steuerkraftsumme 2018 auf € 64.775.772,-- im Vergleich zur Vorjahressteuerkraftsumme von € 59.454.247,--. Die Zinsaufwendungen sind mit insgesamt € 994.000,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 90.000,-- geringer veranschlagt. Der gesamte Zinsaufwand entspricht 0,76 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (im Vorjahr: 0,93 %). Im Gesamtansatz ist -analog dem Vorjahr- ein Betrag in Höhe von € 110.000,-- für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal) enthalten. Im Planwerk 2018 sind erstmals Ausgabemittel für Verwahrentgelte (sog. „Negativzinsen“) zu veranschlagen gewesen. Unter Berücksichtigung einer für das Jahr 2018 angenommenen unterjährigen Kassendisposition sowie weiterer Rahmenbedingungen ist in den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 ein Ansatz in Höhe von € 30.000,-- aufgenommen worden. Die „klassischen“ Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen liegen mit einem Planansatz 2018 in Höhe von € 750.000,-- um rechnerisch € 100.000,--- unter dem Vorjahresniveau. 43 Die positive Entwicklung des Zinsaufwandes bei doch (relativ) hoher Verschuldung ist u.a. auf das günstige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Außerdem wirkt sich hier das vom Gemeinderat im Jahr 2000 im Rahmen der „Ersteiner Empfehlungen“ formulierte und bei der Klausur in Windenreute bestätigte Ziel, in den Folgejahren keine Netto-Neuverschuldung einzugehen, in vollem Umfang aus. 3.4.12 Landesgartenschau 2018 Für die Landesgartenschau 2018 sind im Verwaltungshaushalt 2018 in den Unterabschnitten 1.0260 „Amt für Projektentwicklung“ und 1.5850 „Landesgartenschau 2018“ kumulierte Ausgaben in Höhe von € 1.431.500,-- veranschlagt, was im Vergleich zum Vorjahr (€ 1.115.700,-- ) eine Erhöhung um € 315.800,-- bedeutet. In den Gesamtausgaben enthalten sind die unter der Ziffer 3.4.9 bereits erwähnten Abführungen gemäß Durchführungsvertrag an bwgrün.de in Höhe von (netto) € 532.000,--. 3.4.13 Deckungsreserve Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-- (analog dem Vorjahresansatz) eingestellt worden. Damit sollen u.a. mögliche, aber derzeit im Einzelnen weder beziffer- noch zuordenbare Mehrausgaben insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich (z.B. Energiekostensteigerungen) abgedeckt werden. 3.4.14 Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 630.000,-- in den Planentwurf 2018 aufgenommen worden. 44 Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 330.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 300.000,auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 / 6). Durch geeignete verwaltungsinterne Begleitmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass die veranschlagte globale Minderausgabe und damit die entsprechenden Einsparungen auch erreicht werden. Die globale Minderausgabe stellt nach Auffassung der Stadtkämmerei ein gutes und wirksames Steuerungsinstrument für den Haushaltsvollzug dar, welches sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat. Zu sehen ist dabei auch, dass es sich vielfach um kleinere Einsparungsbeträge handelt, die aber in der „Masse“ zu einer ansehnlichen Summe führen. So ist bei einem von der Vorgabe tangierten Ausgabeansatz von beispielsweise € 10.000,-ein Einsparungsziel von € 100,-- zu erreichen. 3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 (Stand nach der Vorberatung im Hauptund Personalausschuss am 04.12.2017) ist eine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 10.370.000,-- veranschlagt (planmäßige Zuführungsrate im Vorjahr: € 8.755.000,--). 45 Im Finanzplan des Haushaltsplanes 2017 ist für das Finanzplanungsjahr 2018 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 5.235.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu ergibt sich somit eine planerische „Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 5.135.000,--. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ (Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens und Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) zur Verfügung stehen. Die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2018 in Höhe von € 2.100.000,-- veranschlagt. Damit ergibt sich im Saldo eine Netto-Investitionsrate in Höhe von € 8.270.000,-- als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. 3.6 Vermögenshaushalt 2018 Für den Haushaltsplanentwurf 2018 wurden vermögenswirksame Anforderungen in Höhe von rd. € 42,7 Mio. (im Vorjahr rd. € 59,2 Mio.) eingereicht. Dies hätte dazu geführt, dass der Kreditbedarf bei rd. € 26,6 Mio. gelegen hätte. Eine solche Neuverschuldung allein im Haushaltsjahr 2018 wäre im Hinblick auf die noch anstehenden Finanzierungsbedarfe nicht darstellbar und (wohl) auch nicht genehmigungsfähig. Aus diesem Grund und auch mit Blick auf die Beschlusslage des Finanzierungsund Entschuldungskonzeptes mussten die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionsmaßnahmen herausgefiltert werden. Schließlich wurde ein Vermögens- 46 haushaltsplanentwurf 2018 (Stand gebundener Entwurf 2018) mit einem Volumen von € 30.423.100,-- (Volumen zum gleichen Verfahrensstand im Vorjahr: € 41.662.800,--) aufgestellt. Die für die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 erstellte Änderungsliste I vom 29.11.2017 hat zu einem um € 10.000,-- auf € 30.433.100,-- erhöhten Volumen des Vermögenshaushaltes geführt. Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2017 hat sich –unter Berücksichtigung einer Betragsglättungdas im aktuellen Entwurfswerk 2018 ausgewiesene Volumen für den Vermögenshaushalt in Höhe von € 30.725.000,-- ergeben. Der Anstieg des vermögenswirksamen Haushaltsvolumens im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2018 um € 301.900,-- geht dabei auf kumulierte Mehrausgaben von € 353.000,-- sowie auf Minderausgaben von € 51.100,-- zurück. Die Mehrausgaben entfallen neben der Gewährung von Investitionszuschüssen an Dritte in Höhe von zusammen € 45.000,-- im Wesentlichen auf bauliche Verbesserungsmaßnahmen in Gesamthöhe von € 308.000,--. Der größte Anteil hiervon betrifft die vorgesehene Erneuerung bzw. den Umbau des Spielplatzes in der Liebensteinstraße mit einem Betrag von € 200.000,--, gefolgt von zusätzlichen Maßnahmen für den Bereich der Fußverkehrsinfrastruktur in Höhe von € 50.000,--. Die o.g. Minderausgaben resultieren aus einem um € 50.000,-- gekürzten Ansatz für die (ordentlichen) Tilgungsaufwendungen sowie um eine Ausgabenreduzierung von € 1.100,-- zur Glättung des Volumens des Vermögenshaushaltes. Die im Vermögenshaushaltsentwurf 2018 enthaltenen Maßnahmen sind überwiegend aus Gemeinderatsbeschlüssen abgeleitet bzw. waren z.T. aufgrund bestehender Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen. 47 Der Planentwurf 2018 sieht für Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Grünbaumaßnahmen, Gruppierungen 94* bis 96*) Ausgabeansätze in Höhe von insgesamt € 8.324.900,-- (im Vorjahr € 9.093.900,--) vor. Im Vergleich hierzu weist die im Haushaltsplan 2017 enthaltene Finanzplanung die Baumaßnahmen im Finanzplanungsjahr 2018 mit einer Summe in Höhe von rd. € 6,36 Mio. aus. Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sind im Planentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 18.214.000,-- veranschlagt (Haushaltsplan 2017 für das Finanzplanungsjahr 2018: rd. € 12,225 Mio.). Vom Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltsentwurfes 2018 in Höhe von € 30.725.000,-- entfallen größere Ausgabenbeträge auf folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Listung ab € 100.000,--): Maßnahme Betrag Euro Feuerschutz: Planungsrate für Neubau Feuerwache Standort West 200.000,-- Friedrichschule: Erweiterung zur Gemeinschaftsschule (weitere Planungsmittel) 500.000,-- Otto-Hahn-Realschule: - bauliche Verbesserungen - Umgestaltung/Verbesserung der Außenanlage 205.000,-600.000,-- Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen: Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen kirchliche und freie Einrichtungsträger Sporthallen: Sporthallen im Mauerfeld: bauliche Verbesserungen Sportplätze und -anlagen: Sportplatz Hugsweier: Umbau der bestehenden Laufbahn und der Anlaufflächen zu den beiden Weitsprunganlagen in einen Kunststoffbelag Öffentliche Grünanlagen: - Öko-Konto - Park Kleinfeld Süd 1.036.000,-- 120.000,-- 110.000,-- 143.000,-760.000,-- 48 Kinderspielplätze: Erneuerung/Umbau Spielplatz Liebensteinstraße Landesgartenschau 2018: hier: Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH: - Maßnahmen gem. Rahmen- u. Kostenplan LGS - Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm - Zuführung gem. Erfolgsplan 200.000,-- 4.100.000,-11.000.000,-1.180.000,-- Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“: - Stadtgeschichtliches Museum - Planungsrate für Sanierung Gebäude Obertorstraße 4 - Ausbau Fußgängerzone –Kreuzstraße - Ausbau Brestenbergstraße - Ausbau Gerichtsstraße - Zuweisungen u. Zuschüsse an übr. Bereiche 105.000,-100.000,-325.000,-315.000,-180.000,-160.000,-- Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: Straßenbau 470.000,-- Gemeindestraßen: - Bau von Radwegen - Ausbau Dorfmitte Kuhbach - Brücke über Gereutertalbach - Ausbau Ortsmitte Sulz (Planungsrate) - Fußverkehrsinfrastruktur 150.000,-200.000,-110.000,-100.000,-100.000,-- Bestattungswesen: Friedhof Sulz: Generalsanierung Friedhofsmauer (1. BA) 180.000,-- Breitbandausbau: Ausbau Breitbandnetz Lahr 800.000,-- Stadthalle: Bauliche Verbesserung (u.a. Foyererweiterung inkl. Rampe) 374.000,-- Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr: -Städt. Mitfinanzierungsanteil Modernisierung Bahnhof Lahr -Städt. Mitfinanzierung Modernisierung Sanitäranlagen Bahnhof -Verleih-/Mobilitätsstationen für Pedelec-Verleihsystem -Einmaliger Investitionszuschuss an Dienstleister für das neue Pedelec-Verleihsystem 250.000,-120.000,-220.000,-305.000,-- Barrierefreiheit des ÖPNV: Straßenbau-/Umbaumaßnahmen 200.000,-- Allgemeines Grundvermögen: Erwerb von Grundstücken 660.000,-- Summe: 25.578.000,-- 49 Eine Reihe von wichtigen und wünschenswerten Investitionsmaßnahmen konnte angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen nicht aufgenommen werden. Erläuterung einzelner/wesentlicher Investitions-/Maßnahmenbereiche des Vermögenshaushaltsplanes 2018 (einschl. erwarteter Fördermitteleinnahmen des Bundes bzw. Landes): Landesgartenschau 2018 / Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 In der Sitzung am 12.05.2014 hat der Gemeinderat mit einstimmigem Votum den Rahmen- und Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 beschlossen. Der Rahmenplan zur Landesgartenschau enthält als Hauptteil die Freianlagenplanung in den drei Parkanlagen „Bürgerpark Mauerfeld“, „Seepark Stegmatten“ und „Kleingartenpark“ und die dazugehörige Kostenberechnung. Der Rahmenplan beinhaltet aber auch in den Gestaltungsflächen die Projekte, die im Gelände geplant sind, jedoch eigenständige Projekte darstellen („Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019“). Somit stellt der Rahmenplan das Gesamtpaket der Maßnahmen dar, die als Daueranlagen auf dem Landesgartenschaugelände geplant sind und bildet den Arbeitsauftrag für die unterjährig in 2014 gegründete Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2014 sind die Mittelbedarfe für die investiven Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 in den jeweiligen Planwerken analog der sonst üblichen Veranschlagungspraxis für Maßnahmen, die unter städtischer Regie durchgeführt werden, ausgewiesen worden. Dabei wurde im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ eine Unterteilung nach verschiedenen Vorhabenskennziffern (wie z.B. Konzeptionsplanung, Gartenschau-/Landschaftsbau-/Parkanlagen) vorgenommen. 50 Nach der unterjährig in 2014 erfolgten Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH und dem damit einhergehenden Aufgabenübergang auf die LGS-GmbH werden die für die LGS-Maßnahmen benötigten Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2015 im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ als Investitionszuschüsse/Zuführungen (Gruppierung 98*) ausgewiesen. Im Haushaltsplanentwurf 2018 ist unter der Finanzposition 2.5850.987000/998 „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Rahmen- und Kostenplan LGS“ ein (vorsteuerbereinigter) Ausgabeansatz in Höhe von € 4.100.000,-- veranschlagt. Unter der Finanzposition 2.5850.987500/998 „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm“ sind Mittelbedarfe für einzelne Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in den Planentwurf 2018 aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um einen (teilweise vorsteuerbereinigten) Ausgabenansatz in Höhe von € 11.000.000,--. Im Weiteren ist als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für deren laufende Rechnung unter der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: Zuführung gem. Erfolgsplan) ein Ausgabeansatz in Höhe von € 1.180.000,-- (netto) veranschlagt. Insgesamt sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Zuschüsse/Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in kumulierter Höhe von € 16.280.000,-- vor. Die Veranschlagungen für 2018 basieren auf den entsprechenden Mittelabflussplanungen der Gesellschaft. Eine detaillierte Darstellung der für das Planjahr 2018 vorgesehenen Maßnahmen sowie der entsprechend benötigten Mittelbedarfe ist dem Haushaltsplanentwurf 2018 als Anlage beigefügt. 51 Als Einnahmen aus dem Förderprogramm „Natur in Stadt und Land“ sind im Planentwurf 2018 Fördermittel in Höhe von € 512.000,-- veranschlagt. Im Weiteren sind Förderzuwendungen für das Brückenbauwerk in Höhe von € 520.000,-- eingestellt worden. Feuerschutz Für den Bereich des Feuerschutzes ist eine wahrscheinlich notwendig werdende Neubaumaßnahme im Westen der Stadt ein zentrales Thema, welches auch bereits in der Feuerwehrstrukturkommission behandelt wurde. Unter dem Titel „Neubau Feuerwache Standort West“ ist im Entwurf 2018 eine Planungsrate in Höhe von € 200.000,-- ausgewiesen. In absehbarer Zeit soll ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Rates eingeholt werden. Schulbaumaßnahmen Für die Durchführung weiterer investiver Maßnahmen an städtischen Schulgebäuden sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 1.784.500,-- vor. Davon entfallen € 892.500,-- auf die Otto-Hahn-Realschule (u.a. € 600.000,-- für die Umgestaltung/Verbesserung der Außenanlage). Für die Erweiterung der Friedrichschule Gemeinschaftsschule sind weitere Planungsmittel in Höhe von € 500.000,-- bereitgestellt. Vorgesehen ist, in der ersten Jahreshälfte 2018 eine Gemeinderatsentscheidung über den endgültigen Ausbau der Friedrichschule zu einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule einzuholen. Nach derzeitiger Kostenermittlung wird für die Erweiterungsmaßnahme an der Friedrichschule von einem Gesamtmittelbedarf von rd. € 6,5 Mio. ausgegangen. Die Finanzplanung sieht für den Zeitraum 2019 bis 2021 Mittelbedarfe von kumuliert rd. € 5,25 Mio. vor, denen erwartete Schulbaufördermittel von € 1,1 Mio. gegenüberstehen. 52 Kinderbetreuungseinrichtungen Für Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 investive Mittel in Höhe von € 1.264.500,-- veranschlagt. Davon entfallen € 1.036.000,-- auf die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen Dritter und hiervon eine erste Zuschussrate in Höhe von € 991.000,-- für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „St. Raphael“. Öffentliche Grünanlagen Für die Fortsetzung der Um- bzw. Neugestaltungsmaßnahme im Park Kleinfeld Süd sind im Planentwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 760.000,-- zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung von € 200.000,-- eingestellt. Damit sollen die Bauabschnitte „Zentraler Parkteil“ und „Westlicher Parkteil mit Spielplatz“ umgesetzt werden. Kinderspielplätze Für die (Komplett-)Erneuerung bzw. den Umbau des Spielplatzes in der Liebensteinstraße sind im Entwurf 2018 Ausgabemittel in Höhe von € 200.000,-- zuzüglich einer betragsgleichen Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahme sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 1.300.000,-- vor. Hiervon entfallen u.a. € 325.000,-- auf die Fortführung der Ausbaumaßnahme „Kreuzstraße“, € 315.000,-auf den Ausbau der Brestenbergstraße und € 180.000,-- auf den Ausbau der Gerichtsstraße. Für die vorgesehene Sanierung des Alten Rathauses, der Gebäude Obertorstraße 2 und 4 und Friedrichstraße 7 sind Planungsmittel in kumulierter Höhe von € 230.000,-- veranschlagt. Einnahmenseitig sind erwartete Stadtsanierungszuschüsse in Höhe von € 430.000,und Mittel der Denkmalförderung von € 66.000,-- sowie Bezuschussungen Dritter in Höhe von € 30.000,-- ausgewiesen. 53 Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Ausgabemittel für die Fortführung von Straßenbaumaßnahmen in Höhe von € 470.000,-- sowie erwartete Fördereinnahmen in kumulierter Höhe von € 250.000,veranschlagt. Davon entfallen auf die „Sporthalle+“ € 195.000,-- und auf die „Kita+“ € 55.000,--. Straßenbaumaßnahmen (außerhalb von Stadtsanierungsmaßnahmen) Für Aus-/Umbaumaßnahmen, bauliche Verbesserungen (z.T. einschl. Straßenbegleitgrünmaßnahmen) und Planungsraten stehen im Planentwurf 2018 (Unterabschnitt 2.6300 „Gemeindestraßen“) Mittelansätze in Höhe von zusammen € 1.069.000,-- sowie Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt € 1.050.000,-zur Verfügung. Auf der Einnahmenseite konnten Erschließungsbeiträge in Höhe von € 350.000,-- eingestellt werden. Von den Mittelveranschlagungen entfallen die größten Einzelpositionen auf den Ausbau der Ortsmitte im Stadtteil Kuhbach (€ 200.000,--), auf den Bau von Radwegen (€ 150.000,--) und auf die Erneuerung einer Brücke über den Gereutertalbach im Stadtteil Reichenbach (€ 110.000,--). Für den Ausbau der Ortsmitte im Stadtteil Sulz sind im Entwurf 2018 Planungsmittel in Höhe von € 100.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung über € 850.000,-ausgewiesen. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur sind € 100.000,-- veranschlagt. Breitbandausbau Für erste Maßnahmen zum Ausbau des Breitbandnetzes in den Gewerbegebieten West und Langenwinkel sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 Mittel in Höhe von € 800.000,-- vor. Gleichzeitig sind erwartete Fördermittel vom Land in Höhe von € 300.000,-- veranschlagt. 54 Modernisierung Bahnhof (Maßnahme der DB) Gemäß der fortgeschriebenen Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der DB Station & Service AG sind als städtische Mitfinanzierung/Bezuschussung der Infrastrukturmaßnahme „Modernisierung/barrierefreier Bahnhof Lahr“ zur Abdeckung der letzten Zahlungstranche Mittel in Höhe von € 250.000,-- im Planentwurf 2018 veranschlagt worden. Daneben sind Haushaltsmittel in Höhe von € 120.000,-- als städtische (Netto-)Kostenbeteiligung an der Modernisierung der Sanitäranlagen im Bahnhofsgebäude in den Entwurf aufgenommen worden. Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr Zur Schaffung neuer Mobilitäts- und Serviceangebote für Radfahrer sind im Planentwurf 2018 -auf Basis des am 23.10.2017 gefassten Ratsbeschlusses- investive Mittel für die Einrichtung eines Pedelec-Verleihsystems in Gesamthöhe von € 575.000,-- bereitgestellt worden. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nach dem (Bundes-)Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –KInvFG) und dem vom Land Baden-Württemberg festgelegten Verteilungsschlüssel für die pauschale Investitionsförderung auf die Kommunen des Landes nach den Parametern „Steuerkraft“ und „Arbeitslosenzahl“ ist der Stadt Lahr eine (Festbetrags-)Zuwendung in Höhe von rd. € 2.590.000,-- bewilligt worden. Die Förderbereiche erstrecken sich nach dem KInvFG auf die Investitionsschwerpunkte „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Nach bisherigem Gesetzesstand endet der Förderzeitraum im Jahr 2018, d.h., die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 fertiggestellt und abgenommen sein. Derzeit anhängig ist eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des Förderzeitraumes um zwei Jahre bis zum 31.12.2020. 55 Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.01.2016 ist die Förderzuwendung in voller Höhe an die neue „Sporthalle+“ im Bürgerpark und hier bezogen auf die Dreifeldsporthalle als Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und Großmarkthalle gekoppelt worden. Von der vorbezifferten Zuwendungssumme (rd. € 2.590.000,--) sind im Planentwurf 2018 im Unterabschnitt 2.5615 erwartete Fördermittel in Höhe von € 470.000,-- als Einnahme veranschlagt worden. Im Jahr 2017 wurden bereits Mittel in Höhe von € 1,6 Mio. abgerufen. Der Eingang der Schlussrate über rd. € 520.000,-- wird im Jahr 2019 -nach vollständiger Fertigstellung der „Sporthalle+“- erwartet. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2018 sind im Haushaltsplanentwurf 2018 folgende (wesentliche) Einnahmepositionen veranschlagt: Zuführung vom Verwaltungshaushalt: € 10.370.000,-- Entnahme aus der allg. Rücklage: € Rückführung gemeindlicher Darlehen: € 6.783.900,-- Investitionsfördermittel von Bund/Land/etc.: € 3.236.000,-- Darlehensbedarf: € 9.065.000,-- 0,-- Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sieht der Haushaltsplanentwurf 2018 -analog der Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2017 für das Finanzplanungsjahr 2018- nicht vor. Im Haushaltsplan 2017 ist für den Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 7,5 Mio. und daneben eine planmäßige Darlehensneuaufnahme in Höhe von € 9,23 Mio. veranschlagt. Die nach dem Rechnungsergebnis 2016 über diesen Planungsstand hinausgehende und für 2017 weiter einsetzbare Rücklage soll in anteiliger Höhe zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 dazu verwendet werden, die im Plan 2017 veranschlagte Kreditermächtigung (€ 9,23 Mio.) nicht in Anspruch nehmen zu müssen. 56 Da im Jahr 2017 ordentliche Tilgungsleistungen in Höhe von rd. € 1,93 Mio. erbracht werden, würde dies für 2017 zu einer Entschuldung in deckungsgleicher Höhe führen. Ein wichtiger Bestandteil für die Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben stellt die im Haushaltsplan 2018 (erneut) veranschlagte Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- dar. Diese Rückführungen waren eigentlich schon für 2017 vorgesehen und sind folglich auch im Haushaltsplan 2017 als Einnahmen in betragsgleicher Höhe veranschlagt worden. Aufgrund der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 und einer über den Planungsstand 2016 hinausgehenden und für 2017 weiter einsetzbaren Rücklage wird es möglich, diese Rückführungen erst im Jahr 2018 vorzunehmen. Nach vollzogener Rückführung werden für den Kernhaushalt die bislang hieraus resultierenden Zinseinnahmen entfallen. Der Darlehensbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist im Haushaltsplanentwurf 2018 mit € 9.065.000,-- ausgewiesen und liegt damit um € 6.965.000,-über den vorgesehenen Tilgungsaufwendungen in Höhe von € 2.100.000,--. 57 Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes Finanzierungsmittel % 2017 € -Plan- % 2016 € -Ergebnis- % 10.370.000 34 8.755.000 21 15.263.572 47 3.236.000 11 9.237.700 22 7.250.693 22 Veräußerung von Anlagevermögen 900.000 3 900.000 2 2.950.963 9 Beiträge und ähnliche Entgelte 370.000 1 193.000 0 793.982 2 Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0 0 0 0 0 0 Rücklagenentnahme 0 0 7.500.000 18 6.066.434 19 6.784.000 22 6.784.300 16 1.261 0 0 0 0 0 700.000 2 9.065.000 30 9.230.000 22 -400.000 -1 30.725.000 100 42.600.000 100 Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Rückflüsse von Darlehen 2018 € -Plan- Umschuldungen Darlehensaufnahme Gesamt Art der Ausgaben Zuführung an Rücklagen 2018 € -Plan- % 2017 € -Plan- 32.626.905 100 % 2016 € -Ergebnis- % 500.000 2 500.000 1 60.000 0 0 0 0 0 0 0 Erwerb von Grundstücken und beweglichen Sachen 1.585.900 5 977.400 2 2.577.455 8 Baumaßnahmen 8.324.900 27 9.093.900 21 10.275.189 31 Umschuldungen 0 0 0 0 700.000 2 2.100.000 7 2.250.000 5 1.883.732 6 200 0 200 0 1.928 0 Investitionszuschüsse, Sonstiges 18.214.000 59 29.778.500 70 17.128.602 52 Gesamt 30.725.000 100 42.600.000 100 32.626.905 100 Zuführung zum Verwaltungshaushalt Darlehenstilgungen Kapitalbeteiligungen Bei der Beurteilung des Vermögenshaushaltes sind auch die Investitionsmaßnahmen für das Industrie- und Gewerbegelände am Flughafen Lahr zu berücksichtigen. Die Erschließungsmaßnahmen einschließlich Abbruchkosten werden außerhalb des Haushaltes über ein Rahmenkonto finanziert. 58 Der für das Planjahr 2018 vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf € 1.876.000,-- (im Vorjahr € 2.740.000,--). Die Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushaltsjahr 2019 in deckungsgleicher Höhe zu Ausgaben führen. 3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage Die Bilanzsumme der Gesamtvermögensrechnung des Jahres 2016 liegt zum 31.12.2016 bei € 283.446.213,54 (im Vorjahr: € 276.083.612,56). Der Schuldenstand (Kämmereischulden) ist zum 31.12.2016 mit € 25.595.606,44 ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 25.866.422,23) betragsmäßig um € 270.815,89 verringert. Hierbei berücksichtigt ist das CHF-Darlehen der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2016. Festzustellen bleibt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2017 keine Netto-Neuverschuldung eingeplant war und dies auch eingehalten wurde bzw. wird. In diesem Zeitraum (seit Ende 1998) erfolgte eine Schuldenrückführung von rd. € 11 Mio. (Kämmereischulden). Hierzu soll auch das Jahr 2017 mit einer voraussichtlichen Entschuldung in Höhe von rd. € 1,93 Mio. beitragen (auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 3.6 wird verwiesen). Zusätzlich sind dem Rahmenkonto Ost als wichtige Zukunftsvorsorge weitere rd. € 4,4 Mio. als „Sondertilgung“ zugeführt worden. Erstmals seit Jahren soll wieder eine planmäßige Zuführung an das Rahmenkonto Ost geleistet werden. Hierfür ist im Entwurf 2018 ein Zuführungsbetrag von € 500.000,-- veranschlagt. Darüber hinaus sind auch in den Finanzplanungsjahren 2019 bis 2021 jährliche Zuführungen von jeweils € 500.000,-- vorgesehen. 59 Nach der Jahresrechnung 2016 beläuft sich die allgemeine Rücklage zum 31.12.2016 auf einen Bestand in Höhe von € 24.872.546,99. Der hiervon einsetzbare (= nicht gebundene) Rücklagenbestand zum 31.12.2016 ist mit € 16.059.399,16 ausgewiesen. Für den Haushaltsplan 2017 ist noch von einer einsetzbaren Rücklage zum 31.12.2016 von € 7.500.000,-- ausgegangen worden, so dass dementsprechend für 2017 auch eine Rücklagenentnahme in betragsgleicher Höhe veranschlagt werden konnte. Folglich hat der Haushaltsplan 2017 für das Finanzplanungsjahr 2018 auch keine Entnahme mehr aus der allgemeinen Rücklage vorsehen können. Nach dem Rechnungsergebnis 2016 liegt der tatsächlich einsetzbare Rücklagenbestand zum 31.12.2016 um rd. € 8,5 Mio. höher. Wie bereits ausgeführt, soll diese über den Planungsstand 2016 hinausgehende und für 2017 weiter einsetzbare Rücklage zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2017 dazu verwendet werden, die im Haushaltsplan 2017 in Höhe von € 9,23 Mio. veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die im Jahr 2017 in Höhe von rd. € 6,8 Mio. vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen zu verzichten. Dadurch wird es möglich, im Jahr 2017 eine Entschuldung in Höhe von rd. € 1,93 Mio. zu erreichen und die Rückführung der gemeindlichen Darlehen im Planjahr 2018 (erneut) einzustellen, mit der Folge, dass für 2018 auch entsprechende Zinseinnahmen veranschlagt werden können. 3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept a). Ausgangs-/Beschlusslage Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines 60 Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen. Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufgestellt und vom Gemeinderat verbschiedet worden. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft. b). Fortschreibungsnotwendigkeit Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat sich -insbesondere unter Würdigung der bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von € 25,46 Mio.- die zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden. Dabei waren insbesondere die Aspekte „Reduzierung der Netto- Neuverschuldung, Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft und Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ zu beleuchten. Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 2016 eine Absichtserklärung da- 61 hingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 in Höhe von € 25,46 Mio. ausgewiesene Netto-Neuverschuldung zu reduzieren. Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016 vom 19.01.2016 dementsprechend folgende Passage aufgenommen: „Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung der Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben…………“. Im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde ist festgelegt worden, das Konzept unter Berücksichtigung der Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und dieses der Behörde zusammen mit den Unterlagen für die Haushaltsgenehmigung 2017 vorzulegen. Mit der Fortschreibung des Konzepts sollten auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenrückführung getroffen werden. Das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept in entsprechend fortgeschriebener Fassung ist in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2016 beschlossen worden. Als Zielvorgabe sieht das fortgeschriebene Konzept eine Deckelung der auszuweisenden Neuverschuldung auf maximal € 17,2 Mio. (früherer Stand gem. Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung bis 2018) und ab dem Jahr 2020 eine jährliche Schuldenrückführung von mindestens € 2,0 Mio. vor. Unter strikter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für 2018 auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 überarbeitet worden. Danach ist für das Jahr 2020 eine Schuldenrückführung von € 2,0 Mio. und für das Finanzplanungsjahr 2021 eine Entschuldung von € 5,2 Mio. und in der Folge eine Neuverschuldung bis 2021 in Höhe von rd. € 9,2 Mio. ausgewiesen. 62 Das (fortgeschriebene) Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann aber nur ein -wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen für die künftige Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein. Auch weiterhin muss eine intensive Auseinandersetzung über mögliche Handlungsgrundsätze geführt werden. Dies insbesondere mit Blick auf die maßgeblich verschärften Anforderungen zum Haushaltsausgleich nach der Einführung des Neuen kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit müssen dann sämtliche, auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen nachhaltig durch Erträge gedeckt werden. Daher ist es zwingend erforderlich, Folgekosten aus Investitionsmaßnahmen und sonstige Aufwendungen weiterhin zu reduzieren bzw. nach Möglichkeit zu vermeiden. 4 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 Ausgangslage allgemein Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ab 2006 gleicht einer Achterbahnfahrt. Nach den guten Jahren 2006 bis 2008 hat die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 einen tiefen Einbruch gebracht. Die Prognosen für 2010 und die Folgejahre waren verheerend. Der überraschend starke und solide Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundenen Steuermehreinnahmen haben entgegen allen Erwartungen zu einer deutlichen Entspannung der finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2010 und 2011 geführt. Auch in den Jahren 2012 bis 2017 setzte sich diese Entwicklung ungeachtet verschiedener Spannungsfelder konjunktureller wie politischer Art (europäische Staatschuldenkrise, politische Krisenherde etc.) fort. 63 Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen können als unverändert gut bewertet werden. Sowohl die Mai- als auch die November-Steuerschätzung 2017 haben die früheren Prognosen bestätigt, dass für das Jahr 2018 und darüber hinaus mit weiter steigenden Steuereinnahmen für die Kommunen gerechnet werden kann. Hierauf basieren auch die vom Land für die mittelfristige Finanzplanung veröffentlichten Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum bis 2021 und spiegeln -in Erwartung einer weiterhin stabilen konjunkturellen Entwicklung- die dortigen positiven Einnahmeprognosen mit z.T. beachtlichen Steigerungsraten wider. Situation Stadt Lahr Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat insbesondere im Jahr 2014 eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft der Stadt Lahr von großer Bedeutung sind. Neben den Beschlussfassungen vom 12.05.2014 zum Rahmen- und Kostenplan zur Landesgartenschau 2018 mit einem seinerzeitigen (Brutto-)Volumen von € 25,695 Mio. und zum Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 mit Kosten von brutto € 17,55 Mio. ist hier auch das Ratsvotum für die Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ innerhalb von vier Jahren mit einem Eigenfinanzierungsbedarf von € 7,7 Mio. (Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2014) zu nennen. Darüber hinaus sind im bis zum Jahr 2021 ausgelegten Investitionsprogramm zahlreiche Maßnahmen für eine gedeihliche Entwicklung in der Kernstadt und den Stadtteilen enthalten. Als Beispiele können hier genannt werden: die Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahmen „Nördliche Altstadt“ und „Kanadaring“, weitere Investitionen für die Kinderbetreuung, die Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule, der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbe- 64 bauung), der Ausbau der Ortsmitte Sulz, weitere Investitionsvorhaben in der Kernstadt und den Stadtteilen. Das ganze Maßnahmenpaket ist in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten, die gleichzeitig die Finanzierungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit bis 2021 darstellt. Unverändert kann festgehalten werden, dass der Kern- und Pflichtbereich der Landesgartenschau 2018 vollständig aus Eigenmitteln (ohne neue Schulden) finanziert werden kann. Das Gleiche gilt weiterhin (zumindest weitgehend) im Grunde auch für das sonstige Investitionsprogramm. Dagegen und das bestätigen (wiederum) die überarbeiteten Finanzplanungszahlen, sind die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019 (Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumlichkeiten) nur über zusätzliche Fremdmittel zu finanzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kindertagesstätte im Hinblick auf die Vorgaben zur Kinderbetreuung ohnehin hätte geschaffen werden müssen und dass der Neubau einer Sporthalle im Hinblick auf den enormen Sanierungsbedarf in den bestehenden Einrichtungen im Westen der Stadt ohnehin in einigen Jahren angestanden wäre und deshalb nur vorgezogen ist. Aufgrund der enormen Aufgabenstellung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein in sich sehr stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept beschlossen, das eine Rückführung der unabdingbar notwendigen Neuverschuldung in überschaubarer Zeit vorsieht. Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ist -wie bereits unter Ziffer 3.8 Buchtstabe b) näher ausgeführt- mittels Beschlussfassung des Rates vom 19.12.2016 fortgeschrieben bzw. ergänzt worden. 65 Verwaltungshaushalt Unter Ansetzung der derzeit bekannten Berechnungsgrundlagen bzw. Prognosen kann der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2018 bis 2021 mit Zuführungsraten in Höhe von zusammen rd. € 24,88 Mio. an den Vermögenshaushalt dargestellt werden (= jahresdurchschnittlich € 6,22 Mio.). Abzüglich der in diesem Zeitraum vorgesehenen (ordentlichen) Tilgungsleistungen von zusammen € 10,05 Mio. ergeben sich entsprechende Jahres-Netto-Investitionsraten als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. Offen bleibt, ob die Orientierungsdaten des Landes, die ansteigende Ausschüttungen im Finanzausgleich in den Jahren bis 2021 prognostizieren, wegen der in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken zu halten sein werden. Die Berechnungen der allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für die Jahre 2018 bis 2021 erfolgten auf der Basis der vom Land zur Verfügung gestellten Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2018 vom 20.06.2017 bzw. Fortschreibung der Daten nach der November-Steuerschätzung 2017). In den Orientierungsdaten des Landes nicht enthalten sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (Schlüsselzuweisungen) für die Jahre 2020 und 2021. Deshalb sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen der Stadt Lahr für diese Jahre unter Anlehnung an den im Haushaltserlass 2018 vom 20.06.2017 prognostizierten Anstieg der Steuerkraftsummen 2020 und 2021 berechnet worden. Die Gewerbesteuereinnahmen 2018 bis 2020 sind mit realisierbar gehaltenen Jahresbeträgen von jeweils € 27,0 Mio. und im Jahr 2021 mit € 26,0 Mio. ausgewiesen. 66 Es ist festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2018 ff. durchweg mit ansteigenden Ausgaben belastet wird. Die im Zuge der Fortschreibung der Finanzplanung dargestellte Entwicklung der Ausgabepositionen kann tendenziell eher als „moderat“ bezeichnet werden. Hervorzuheben sind die deutlich erhöhten Mittelbereitstellungen für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis des fortgeschriebenen städtischen Schulsanierungsprogramms infolge von neuen Fördermöglichkeiten. Für den Umsetzungszeitraum 2018 bis 2021 sind zwei „Förderpakete“ mit Schulsanierungsmaßnahmen in Höhe von rd. € 17,4 Mio. vorbereitet worden. Für den gleichen Zeitraum sind Einnahmen aus Fördermitteln von rd. € 7,5 Mio. ausgewiesen, was einer Förderquote von rd. 43 % entsprechen würde. Zu betonen sind mögliche bzw. im Voraus nicht kalkulierbare Entwicklungen im Bereich der Energiekosten, die Belastungen in Form der Konversionsfolgekosten sowie die kräftigen Steigerungen bei den Aufwendungen für die Betreuung in den Ganztagesschulen sowie für die Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Krippenplätze). Bei der Ermittlung der Finanzplanungsdaten ist für die Jahre 2018 und 2019 ein Kreisumlagehebesatz von 27,5 v.H. und von 29,0 v.H. und für die Jahre 2020 und 2021 von jeweils 30,0 v.H. angesetzt worden. Vermögenshaushalt In den Jahren 2018 bis 2021 sind die o.g. Zuführungen vom Verwaltungshaushalt ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist weder für das Planjahr 2018 noch für die Finanzplanungsjahre bis 2021 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist die Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Höhe von zusammen rd. € 6,8 Mio. (erneut) veranschlagt. 67 Die erwarteten Förderzuweisungen von Dritten sind bis 2021 in kumulierter Höhe von rd. € 8,72 Mio. ausgewiesen. Die in den Jahren 2018 bis 2021 berücksichtigten Baumaßnahmen belaufen sich auf insgesamt rd. € 24 Mio. (= jahresdurchschnittlich rd. € 6,0 Mio.). Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Investitionsförderungsmaßnahmen) sind im gleichen Zeitraum (2018 bis 2021) Gesamtausgaben in Höhe von rd. € 22,51 Mio. berücksichtigt. Hiervon entfallen € 17,575 Mio. auf Zuschüsse bzw. Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Dieser Betrag splittet sich wie folgt auf: Maßnahmen n. d. Rahmen- und Kostenplan Landesgartenschau 2018: € 4,3 Mio., Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019: € 11,895 Mio. Zuführungen an die LGS-GmbH für deren laufende Rechnung: € 1,38 Mio.. Neben den Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 sind im Zeitraum bis 2019 u.a. folgende größere Projekte berücksichtigt: Weitere Investitionen in die Otto-Hahn-Realschule, Erweiterung der Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule, Investitionskostenzuschüsse an Dritte im Bereich der Kinderbetreuung, Fortsetzung der Um-/Neugestaltungsmaßnahme in Park Kleinfeld Süd, Bau bzw. Erneuerung von Kinderspielplätzen, Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahmen „Nördliche Altstadt“ und „Kanadaring“, Kostenbeteiligung der Stadt für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs und für die Modernisierung der Sanitäranlagen (Maßnahmen der DB), der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/ Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbebauung), der Ausbau der Ortsmitte Sulz, sonstige Baumaßnahmen in der Kernstadt und in den Stadtteilen. 68 Generell, aber insbesondere für die Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 gilt, dass evtl. Baukostensteigerungen im Ausführungszeitraum bis zum Jahr 2018 bzw. 2019 aus heutiger Sicht z.T. nur sehr schwer greif- bzw. bezifferbar sind und somit i.d.R. nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt werden konnten. Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2018 bis 2021 in Höhe von insgesamt € 22,95 Mio. ausgewiesen. Abzüglich der Tilgungsleistungen (einschließlich Sondertilgungen ab 2020) in diesem Zeitraum in Höhe von zusammen € 14,60 Mio. ergibt sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 8,35 Mio. (Zeitraum 2018 bis 2021). Im Vergleich zur letztjährigen Haushaltsplanung 2017 mit einer Netto- Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 von € 15,9 Mio. kann die nunmehr bis zum Jahr 2021 fortgeschriebene Netto-Neuverschuldung somit deutlich niedriger ausgewiesen werden. Das vom Gemeinderat am 28.07.2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. bzw. die am 19.12.2016 beschlossene Fortschreibung/Ergänzung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. und dessen Umsetzung war, ist und bleibt angesichts der im Raume stehenden Neuverschuldung sehr wichtig und notwendig. Fazit Angesichts der in Abhängigkeit mit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken auf der Einnahmenseite und anstehender Großprojekte ist die Eigenfinanzierungskraft des Haushalts fortgesetzt und nachhaltig zu stärken und unverändert in den Fokus der haushaltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. 69 Es wird in den nächsten Jahren unumgänglich sein, die konsumtiven Ausgaben sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten -soweit wie möglich und vertretbar- zu beschränken. Die Haushaltskonsolidierungen sind aufrechtzuerhalten und sollten mit zielgerichteten Maßnahmen zu weiteren und spürbaren Verbesserungen/Erfolgen zu führen. Insbesondere sind die Vorgaben des mit Ratsbeschluss vom 19.12.2016 fortgeschriebenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes zwingend einzuhalten bzw. nachhaltig umzusetzen. Dabei gilt es, die Balance zwischen unumgänglichem Sparen und notwendiger Zukunftsgestaltung zu finden. Die Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2018 ermöglicht es, einen großen Schritt in der Stadtentwicklung zu machen und ist ein weiterer Baustein für eine gute Zukunft für die Stadt Lahr. Zusätzliche bzw. höhere Landesförderungen sind mit der Austragung der Landesgartenschau möglich geworden und tragen damit bei, die finanzielle Belastung für ohnehin vorgesehene Maßnahmen im Lahrer Westen (z.B. Sportanlagen) zu reduzieren. Die solide Entwicklung der städtischen Finanzen ist auf das verantwortungsvolle und situationsangepasste Wirken von Gemeinderat und Verwaltung zurück zu führen. Basis hierfür ist die seit Jahren praktizierte vorausschauende und seriöse Finanzpolitik der verantwortlich Handelnden. Die mittelfristige Finanzplanung als Steuerungsinstrument sollte insgesamt gesehen noch stärker in den Mittelpunkt der Entscheidungen der politischen Handlungsträger rücken und die jährliche Haushaltsplanung in größere Zusammenhänge stellen (Gesamtschau). 70 Damit könnte die Finanzplanung noch wirksamer das mittelfristige Arbeitsprogramm für die künftige Haushaltsführung sein und ein höheres Maß an Bindungswirkung entfalten. Dies nicht nur angesichts des anstehenden Großprojekts „Landesgartenschau 2018“ oder sonstiger wichtiger Vorhaben, sondern primär mit Blick auf die künftige Gesamtentwicklung der Stadt Lahr und ihres Gemeinwesens unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Lahr, im Dezember 2017 DER OBERBÜRGERMEISTER DER STADTKÄMMERER Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer