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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50

Datum: 27.10.2017 Az.: 460.023

Drucksache Nr.: 279/2017

Rottenecker-Zerrer
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

22.11.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten

Beschlussvorschlag:

1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand August 2017,
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige
Kinder weiter fortzusetzen.

Anlage(n):
Anlage 1 - Kindergartenbedarfsplanung 2017 - 2020
Anlage 2 - Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren 2017/2018
Anlage 3 - Bedarfsplanung Kindergarten mit weiteren Einrichtunge und Baugebieten
Anlage 4 - Bedarfsplanung unter drei Jahren mit weiteren Gruppen und Baugebieten
Anlage 5 - Übersicht vorhandene Betreuungsangebote August 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
In der Gemeinderats-Klausurtagung am 10.07.2015 wurde ausführlich über die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums und den ansteigenden Mehrbedarf an Plätzen bei der Kindertagesbetreuung in Krippen und Kindergärten sowie die Auswirkungen auf den schulischen
Bereich berichtet. Unter Einbeziehung des geplanten Wohnungsbaus wurden die zukünftigen
Entwicklungen quantifiziert und der daraus resultierende Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Kitaplätze, Hortplätze und Klassenräume für Grundschüler aufgezeigt. Verschiedene
Optionen für Umbau- und Neubaumaßnahmen wurden entsprechend dargestellt.
Die Kindertagesstätte Bürgerpark (Kita +) wird derzeit als fünfgruppige Einrichtung gebaut
und soll im Februar 2018 in Betrieb genommen werden. Die städtische Kindertagesstätte Kanadaring mit zwei Gruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren wird dann geschlossen. So entstehen 33 zusätzliche Kindergartenplätze und 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 24 weitere
Kindergartenplätze sowie 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren werden im laufenden Kindergartenjahr durch Umbau/Erweiterung in den evangelischen Kindertageseinrichtungen Regenbogen sowie Springbrunnen (Mietersheim) realisiert. Im katholischen Kindergarten St.
Elisabeth entstehen durch den Kauf von Containern und die Auslagerung einer Krippengruppe noch 10 zusätzliche Krippenplätze sowie 8 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Bereits beschlossen ist die Förderung des Neubaus der katholischen Kindertagesstätte St.
Raphael neben der Martinskirche mit 10 zusätzlichen Krippenplätzen sowie die Eröffnung einer inklusiven Kindertagesstätte in der Kaiserstraße durch Reha-Südwest mit 30 Plätzen für
Kinder von 3 bis 6 Jahren, 10 Kleinkindplätzen und 6-8 Plätzen für Kinder mit Behinderungen.
Weitere geplante Maßnahmen sind die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten in der Geroldsecker Vorstadt. Abweichend von der bisherigen Beschlusslage, die die Anmietung von
Räumlichkeiten für eine dreigruppige Kita vorsah, soll zur Bedarfsdeckung eine fünfgruppige
Kindertageseinrichtung mit 75 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren und 20 Krippenplätzen
sowie 40 Hortplätzen für Grundschüler und 7 Klassenräume für die Geroldsecker Schule errichtet und durch die Stadt angemietet werden. Durch die danach mögliche Herauslösung der
Hortkinder aus der Kita Bottenbrunnenstraße können dort im Anschluss 10 Plätze für Kinder
von 3 bis 6 Jahren entstehen. Außerdem soll ein Neubau für die Kindertagesstätte „Die Kleinen Strolche e.V“. zu einer Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe für 5 Kinder im Alter
von 2 Jahren sowie 12 Kinder im Alter von 3-6 Jahren führen.
Quantitative Bedarfsberechnung
Auch die im August 2017 erhobenen Kinderzahlen (s. Anlagen 1 und 2) bestätigen die in den
Vorjahren gestellten Prognosen. Die Zahl der berücksichtigten Kinder mit Geburtsdatum
01.10.2011 bis 31.07.2017 (5,83 Jahrgänge) liegt um 116 Kinder höher als die vergleichbare
Altersspanne im Jahr 2016. Die aktuelle Kindergarten-Bedarfsberechnung beruht auf der Erhebung aller Kinder mit Hauptwohnsitz in Lahr basierend auf 95% Inanspruchnahme für 3,83
Jahrgänge (z.B. Geburtsdaten 01.10.2011 bis 31.07.2015 für das Kindergartenjahr
2017/2018). Da 2018 ein besonders großer Jahrgang die Kitas verlässt, sinkt die Zahl der
fehlenden Kindergartenplätze 2018/2019 leicht. Da weiterhin geburtenstarke Jahrgänge aufzunehmen sind, steigt 2019/2020 die Zahl der fehlenden Kindergartenplätze wieder an. Der
jüngste (Teil-)Jahrgang 01.10.2016 – 31.07.2017 umfasst 392 Kinder und wird als vollständiger Jahrgang ca. 500 Kinder umfassen. In den meisten Schulbezirken fehlen Kita-Plätze. In
den Schulbezirken Geroldsecker Schule, Luisenschule, Johann-Peter-Hebel-Schule sowie in
Hugsweier, Kuhbach, Langenwinkel und Mietersheim fehlen Kindergartenplätze in zweistelliger Höhe.

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Zur Ermittlung des rechnerischen Betreuungsbedarfs von Kindern unter drei Jahren wurden
2,83 Jahrgänge (01.10.2014 - 31.07.2017) berücksichtigt. Ergänzend wurden drei durchschnittliche Jahrgangsgrößen, ermittelt aus den 4 jüngsten Kinderjahrgängen, mit einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37% mit den vorhandenen sowie im Ausbau befindlichen Plätzen abgeglichen. Die Bedarfsdeckungsquote erreicht nach Inbetriebnahme der zusätzlichen Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2017/2018 aktuell 30,33%.
Für zukünftige Wohnbebauung (Anlage 3 und 4) wurde 75% Zuzug und davon ein 1%-Anteil
an Kindern pro Jahrgang angenommen und wie in der Bedarfsplanung üblich mit 95% (Kinder von 3-6 Jahren) bzw. 37% (Kinder unter drei Jahren) Bedarfsquote berücksichtigt. Bedarf
für Einpendler insbesondere für Gewerbetreibende oder Beschäftigte der Stadtverwaltung
sind in diesen Berechnungen in geringem Umfang (10 Plätze Ü3 und 5 Plätze U3 für Mitarbeiterkinder) berücksichtigt. Zusätzlicher Bedarf für Flüchtlingskinder ist nicht enthalten, da
dieser aktuell nicht quantifiziert werden kann.
Durch den anhaltenden Wohnungsbau entsteht bis in 10 Jahren gesamtstädtisch sukzessiv
ein weiterer Mehrbedarf von ca. 96 Kindergartenplätzen und 30 Krippenplätzen. Nach Inbetriebnahme der nachfolgend aufgeführten Aus- und Neubauoptionen könnte die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf der Basis eines durchschnittlichen prognostizierten
Jahrgangs von 526 Kindern bei 31,7% liegen. Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr
bundesweit um 3,5% angestiegenen Geburtenzahlen muss auch weiterhin mit großen Kinderjahrgängen in Lahr gerechnet werden.
Bedarfsgerechte Angebote
Die Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Lahr ist überdurchschnittlich hoch und erreichte bereits im März 2017 mehr als 90%, was zu Platzmangel für Kinder führte, die erst im
späten Frühjahr bzw. Frühsommer einen Platz in Anspruch nehmen wollten. Dennoch sind
vor allem bei Kindern unter drei Jahren punktuell auch kurzfristig Plätze, meist für Ganztagsbetreuung, verfügbar. Eltern erwarten für diese Altersgruppe frühzeitig verbindliche Zusagen,
halten sich selbst aber bis kurz vor der geplanten Aufnahme eine Verschiebung des Aufnahmetermins oder eine Absage des Platzes offen. Eltern erhalten über das Fachamt Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Kindergarten- oder Krippenplatz. Es wird eine
zentrale Warteliste geführt.
Familien fragen überwiegend Plätze im Wohnumfeld nach. Das Prinzip „Kurze Beine, kurze
Wege“ ist nach wie vor ein Hauptkriterium für die Anmeldung. Daher bleibt die schulbezirksbezogene Bedarfsplanung weiterhin notwendig, obwohl mobile Familien auch Angebote in
der gesamten Stadt, vorzugsweise in Einrichtungen mit vielfältigen Betreuungsformen in der
Kernstadt, nachfragen und damit in Konkurrenz zu weniger mobilen Anwohnerfamilien treten.
Betreuungszeiten, die nur in ganz geringem Maße ausgelastet sind, werden aus wirtschaftlichen Gründen und um die angespannte Personalsituation besser zu steuern, sukzessiv an
die Hauptbedarfe der Familien angepasst. Öffnungszeitenkorridore von z.B. 6:30 Uhr bis
17:00 Uhr, bei einer 9-stündigen Betreuungszeit der Kinder, sind sehr personalintensiv.
Im Juni 2017 musste die Öffnungszeit der Kindertagesstätte Max-Planck-Straße wegen massivem Personalmangel bis zu den Sommerferien eingeschränkt werden. Solche Maßnahmen
können trotz Springerpools der Stadt auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Um
den anhaltenden Fachkräftebedarf zu decken, bildet die Stadt Lahr seit Jahren verstärkt eigenes Personal auch in Form der praxisintegrierten Ausbildung zu Erziehern aus.
Festgestellt wird aktuell eine zunehmende Nachfrage nach Ganztagsbetreuung, was teilweise zur Verminderung der zur Verfügung stehenden Gesamtzahl von Plätzen in zeitgemisch-

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ten Gruppen führt. Ab 11 Ganztagskindern wird beispielsweise die zulässige Gruppengröße
automatisch auf 20 Plätze gedeckelt. Häufig verstehen Eltern nicht, dass in Einrichtungen mit
vielfältigen Betreuungsformen nicht jeder Veränderungswunsch zeitnah umsetzbar ist. Für
das gewünschte Betreuungsangebot müssen ggf. bestimmte räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein, die auf der Basis der Betriebserlaubnis einzuhalten sind und nicht
ohne weiteres angepasst werden können.
Im Falle notwendiger Personalaufstockungen oder zusätzlichen Raumbedarfs haben solche
Veränderungen erhebliche finanzielle Auswirkungen und können die verfügbare Platzzahl
einschränken. Daher kann Wünschen nach Veränderung vorhandener Angebote nur entsprochen werden, wenn die Nachfrage deutlich über Einzelbedarfe hinausgeht. Sofern Haushaltsmittel oder Planstellen beantragt und besetzt werden müssen, sind entsprechende Vorlaufzeiten einzuplanen. Bei baulichen Maßnahmen treten regelmäßig Verzögerungen der
Fertigstellung auf und auch die Fachkräftegewinnung gestaltet sich zunehmend schwieriger.
Der Mangel an kurzfristig verfügbaren Kita-Plätzen in den unterschiedlichen Betreuungsformen blockiert zeitlichen oder örtlichen Wechselbedarf von Familien, der sich aufgrund des
Arbeitsverhältnisses oder bei Umzug ergeben kann und führt regelmäßig zu Unzufriedenheit.
Die Tagespflege soll als alternatives bzw. ergänzendes Angebot gestärkt werden. Auch einrichtungsergänzende Betreuung oder eine Kooperation mit Kitas in Randzeiten soll für Tagespflegepersonen attraktiver gestaltet werden. Daher zahlt die Stadt Lahr in den Jahren
2018 und 2019 einen pauschalen Zuschuss an Tagespflegepersonen entsprechend Betreuungsumfang und zeitlicher Lage der Betreuungsverhältnisse.
Finanzielle Auswirkungen
Infolge des Rechtsanspruchs auf einen bedarfsgerechten Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren bzw. für Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder bei
qualifizierten Tagesmüttern/-vätern besteht bezüglich Lahrer Kindern weiterhin dringender
Handlungsbedarf.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter

Karin Rottenecker-Zerrer
Sachgebietsleitung