Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
28. Juli 2014
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2014 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 28.07.14 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:10 Uhr bis 20:20 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm bis 20:19 U bis 20:19 U -2beratendes Mitglied: Bürgermeister Erster Bürgermeister Herr Petters Schöneboom Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Schwarzwälder Volk Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 36 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Oberbürgermeister Dr. Müller Stadtrat Vollmer nachträglich zu seinem Geburtstag am vergangenen Wochenende. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 14.07.2014 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Erfolgsaussichten eines Enteignungsverfahrens für ein Grundstück im Mauerfeldpark zu untersuchen und -falls erforderlich- die notwendigen Schritte zur Stellung eines Enteignungsantrags vorzubereiten. 2. Der Gemeinderat hat über außerplanmäßige Ausgaben zur Instandsetzung der nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen des Familienund Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach Beschluss gefasst. 3. Der Gemeinderat hat über die Errichtung von 3 Doppelhäusern, also 6 Doppelhaushälften, statt einer vorgesehenen Reihenhausbebauung im Baugebiet HOSENMATTEN Beschluss gefasst. 4. Der Gemeinderat hat die öffentliche Stellenausschreibung „Leiter/Leiterin der städtischen Volkshochschule“ beschlossen. II. INFORMATION 178/2014 605 Abwasserbeseitigung Bürgerpark Mauerfeld, BA I - Vergabe der Erd- und Kanalisationsarbeiten Mitteilung: Die Firma Knäble, Biberach wurde am 25.06.2014 aufgrund Ihres Angebotes vom 16.06.2014 beauftragt, die erforderlichen Erd- und Kanalisationsarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 342.692,88 Euro. Der Baubeginn erfolgte in der 29. KW. Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Information zur Kenntnis. -4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Verpflichtung von Stadtrat Jörg Uffelmann Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Stadtrat Uffelmann bestätigt mit den Worten: „ICH GELOBE ES“ Er wird vom Vorsitzenden mit Handschlag verpflichtet und unterschreibt anschließend die Verpflichtungsurkunde. Danach nimmt Stadtrat Uffelmann am Sitzungstisch Platz. 176/2014 61 2. Städtebauliche Erneuerung Kanadaring - Beschluss des Rahmenplans - Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Rahmenplan Kanadaring wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Rahmenplans den Antrag auf Aufnahme ins Bund-Länder-Programm Soziale Stadt zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 137/2014 14 3. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 3.438.380,58 € und einem Jahresverlust von 172.755,07 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. -52. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 172.755,07 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 176.075,08 € und dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Wald in Höhe von 3.320,01 € - wird mit einem Betrag von 98.670,95 € aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 74.084,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 138/2014 14 4. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" (BVVL) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der, der Stadt zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum 31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von 200.000,00 € verrechnet. 4. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 53.503.666,23 € und einem Jahresgewinn von 1.162.697,32 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 5. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.162.697,32 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 6. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 7. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6131/2014 201 5. Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2013 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2013 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 145/2014 201 6. Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat der Stadt beschließt das Finanzierungs- und Entschuldungs-konzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. nach Maßgabe der in der Vorlage enthaltenen Ausführungen bzw. Festlegungen. 2. Wesentliche Eckpunkte des „Zwei-Phasen-Konzepts“ sind: Erste Phase (Finanzierungskonzept / Zeitraum bis zur LGS) Ab 2015 ff. sind in den jeweiligen Jahreshaushalten im Vergleich zur aktuellen mittelfristigen Finanzplanung (Haushaltsplan 2014) Haushaltsmittel in Höhe von mind. 1 Mio. Euro für die Finanzierung der LGS bzw. des Zukunftsinvestitionsprogramms freizusetzen. Dabei sind die Vorgaben für den Fall einnahme-seitiger Verbesserungen („Bonus“) bzw. Verschlechterungen („Malus“) entsprechend zu berücksichtigen Der kommende Haushalt 2015 ist so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden. Neue Unterhaltungs- und Investitionsmaß-nahmen werden nur bei absolut zwingendem Bedarf in den Haushaltsplan 2015 aufgenommen. Zweite Phase (Entschuldungskonzept / nach der LGS) Die Rückführung der (nach der ersten Phase) noch erforderlich gewordenen Neuverschuldung erfolgt über einen angemessenen Zeitraum mit für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Entschuldungsphase (z.B. Zeitraum der Entschuldung bzw. Höhe der jährlichen Schuldrückführung), die in Abhängig-keit der tatsächlichen Höhe der Neuverschuldung und der Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts steht, ist nach der LGS bis spätestens Sommer 2019 durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats zu fixieren. -73. Die Verwaltung wird beauftragt, die künftigen Haushalts- und Finanzplanungen in den jeweiligen Entwurfsfassungen (erstmals für das kommende Haushaltsjahr 2015) entsprechend der Beschlusslage aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 158/2014 St. Feuerw 7. Feuerwehr Stadt Lahr, Musikzug - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für BadenWürttemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Thomas Leppla zum Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr Musikzug, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.03.2014 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 111/2014 50 8. Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit Lahr-West: Fortführung der Gemeinwesenarbeit gemäß den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen und Entwicklungsperspektiven im Lahrer Westen Der Gemeinderat beschließt: 1. Vom gegenwärtigen Stand der Arbeit des Bürgerzentrums K2 wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die Weiterführung der Gemeinwesenarbeit wird beschlossen. 3. Die derzeit bis zum 31.12.2014 befristete 1,0 Stelle ist aufgrund der Weiterentwicklung des Wohngebiets Kanadaring im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ und der weiterhin notwendigen hauptamtlichen Begleitung des Miteinanderlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in eine unbefristete Stelle umzuwandeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8140/2014 501 9. Gewährung von Investitionszuschüssen an Lahrer Vereine Der Gemeinderat beschließt: Gewährung eines Investitionszuschusses an den Reitverein Lahr e.V. in Höhe von € 30.000,00 für den Neubau einer offenen Reithalle Abstimmungsergebnis: Einstimmig 118/2014 502 10. Mehrgenerationenhaus Lahr - Begegnungshaus am Urteilsplatz Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die derzeit bis 31.12.2014 befristete Teilzeitstelle (50 Prozent) Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in für die Weiterführung der generationenorientierten Arbeit im Mehrgenerationenhaus Lahr – Standort Begegnungshaus am Urteilsplatz ab 1.1.2015 für einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut einen Förderantrag beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 159/2014 61 11. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Gemeinderat empfiehlt: Nach eingehender Diskussion über den Tagesordnungspunkt kommt das Gremium überein zum einen über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags und zum anderen über die einzelnen Flächenausweisungen im Erläuterungsbericht getrennt abzustimmen. 1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Dem Entwurf des Erläuterungsberichts einschließlich der dazugehörigen Plananlagen wird zugestimmt. -9Im Folgenden wurde über die Ziffern 1-4 entsprechend der Anlage einzeln abgestimmt. 1. Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Bereich Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 3. Bereich Bebauungsplan KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 4. Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. ÄNDERUNG Hier soll über die 6. und 7. Änderung getrennt abgestimmt werden. 6. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD Abstimmungsergebnis: Einstimmig 7. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 3. Auf Grundlage des Planentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 12 Enthaltung(en) - 10 165/2014 61 12. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 20.6.2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwal- tungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen - Kasernenareal, Lahr - Bebauungsplan INNENSTADT SÜDWEST, Lahr - Bebauungsplan HEILIGENBREITE NORD, 5. ÄND., Lahr - Bebauungsplan HEXENMATT, 4. ÄND., Lahr - Bebauungsplan AM GIESENBACH, 1. ÄND., Lahr - Pfaffental, Kippenheim - Unterrittpfad, Kippenheim - Schlossbühl, Lahr/Kippenheim wird in der Fassung vom 20.6.2014 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Oberbürgermeister Dr. Müller teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass sich die aufgeführten Sitzungstermine geändert haben; der Gemeinderat Kippenheim tagt am 22, September 2014; die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses wird im Oktober 2014 stattfinden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 166/2014 61 13. Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Stadtrat Bühler verlässt während der Verhandlungen zu dem Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung wird zugestimmt. - 11 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 160/2014 61 14. Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Der Gemeinderat beschließt: 1. Für das im Übersichtsplan umgrenzte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE beschlossen. 2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. 3. Auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. 4. Der Bebauungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE RHEINSTRASSE NORD wird teilaufgehoben, und zwar in dem Bereich, der durch den Bebauungsplan RUBINMÜHLE neu definiert wird (private Verkehrsfläche). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 148/2014 BGL 15. Winterdienst 2013/2014 Erfahrungsbericht mit Sole Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines Solesprühers für den Aufbau auf einem LKW und eines Solesprühers für ein Schmalspurfahrzeug zu. Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Solebevorratung um ca. 25.000 Liter zu. Der Gemeinderat stimmt zu, dass bei entsprechender Wetterlage – Gefahr von Eisbildung- vorbeugend mit Sole gestreut wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 28.07.2014 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin