Beschlussvorlage (Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West" - Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs - Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht)
Vorlage: Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West" - Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs - Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht
23. Juli 2018
Beschlussvorlage (Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West"
- Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs
- Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht)
Beschlussvorlage (- Abgrenzung des Planungsbereichs)
Beschlussvorlage (- Luftbild)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Maßnahmenkonzept)
23. Juli 2018
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Beschlussvorlage (Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West"
- Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs
- Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Maßnahmenkonzept)Beschlussvorlage (- Abgrenzung des Planungsbereichs)Beschlussvorlage (- Luftbild)
Beschlussvorlage Amt: 61 Kühl Datum: 29.06.2018 Az.: - 0684/Kü Drucksache Nr.: 165/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 11.07.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.07.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West" - Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs - Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht Beschlussvorschlag: 1. Der Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das im beigefügten Lageplan ersichtliche Gebiet wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt. 2. Als Vertretung des Gemeinderats im Preisgericht entsenden die Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP je eine/-n Sachpreisrichter/-in mit Stimmrecht. Anlage(n): - Abgrenzung des Planungsbereichs - Luftbild - Städtebauliches Maßnahmenkonzept BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 165/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 6. Juni 2017 die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs im Quartier „Im Eichert / Flugplatzstraße“ befürwortet und hierzu die Verwaltung mit der Teilnahme am Ideenwettbewerb „Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten.“ beauftragt. Die Stadt Lahr gewann daraufhin ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro für das Bürgerbeteiligungskonzept zum städtebaulichen Wettbewerbsverfahren in der Flugplatzstraße (Quartier Im Eichert). Der neue Arbeitstitel des Wettbewerbsgebiets lautet „Neues Quartier Lahr-West“. Der Caritasverband Lahr führt die Bürgerbeteiligung seit April 2018 durch. Es wurden Arbeitsgruppen zu den Themen Wohnen, Wohnumfeld und Infrastruktur gebildet. Die Arbeitsgruppen sind gut besucht. Die Ergebnisse sollen im Auslobungstext zum städtebaulichen Wettbewerb Beachtung finden. Zwei Bewohner aus den Arbeitsgruppen sollen Mitglieder des Preisgerichts werden. Als Wettbewerbsart soll der nicht offene Ideen- und Realisierungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013, es wird jeweils ein Exemplar je Gemeinderatsfraktion/Gruppe als Anlage beigefügt) mit maximal 18 teilnehmenden Planungsbüros durchgeführt werden. Es werden vorab 6 Planungsbüros vorausgewählt und eingeladen. Die Bekanntmachung des städtebaulichen Wettbewerbs ist für September 2018 vorgesehen. Die Auswahl der Bewerber und der Start der Planungsphase sollen im November 2018 erfolgen. Das Preisgericht tagt im März 2019. Eine externe Wettbewerbsbetreuung ist nicht vorgesehen. Das Stadtplanungsamt übernimmt die Organisation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens. Fördergelder zu den Planungskosten im Förderprogramm „Flächengewinnen durch Innenentwicklung 2018“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg wurden durch die Verwaltung beantragt. Zu den Planungskosten zählen die Beauftragungskosten der externen Fachpreisrichter und die Preisgelder des Wettbewerbs. Diese sind bis zu 50% förderfähig. Die Gesamtkosten des Wettbewerbs werden auf rund 85.000 Euro geschätzt. Eine Haushaltsposition in Höhe von 85.850 Euro ist für dieses Jahr bereits eingestellt und bewilligt. Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet ist in den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Es hat eine Größe von rund 9,3 ha. Die Ziele des Wettbewerbs sind dem beigefügten Maßnahmenkonzeptplan zu entnehmen (letzter Plan des Anhangs): Neubebauung des lila eingezeichneten Bereichs Erhalt der kleinteiligen Bebauung und städtebaulich verträgliche Einbindung des neuen Quartiers an die Bestandsbebauung Ideenkonzept zur Verträglichkeit mit benachbartem Gewerbegebiet (grauer Bereich) Neuorganisation der Verkehrsflächen Qualifiziertes Freiraumkonzept mit optionaler Einbindung der Schutter und der Bestandsnutzungen (Kleingärten, Sportanlagen) Drucksache 165/2018 Seite - 3 - Vorschlag zum Preisgericht Das Preisgericht setzt sich zusammen aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern mit Stimmrecht. Die Gesamtstimmanzahl muss ungerade sein. Fachpreisrichter müssen nach den Bestimmungen der RPW 2013 die Mehrzahl bilden. Neben den Preisrichtern werden Berater zu Fachgebieten wie beispielsweise Verkehr, Soziales, Tiefbau, Lärmschutz hinzugenommen. Die Anzahl der Fachpreisrichter wird auf acht festgelegt. Zu den Fachpreisrichtern zählen beispielsweise Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten. Es werden auch externe Fachpreisrichter in das Preisgericht berufen. Zu den Sachpreisrichtern zählen beispielsweise Stadträte und Bewohner. Sie erhalten ebenfalls Stimmrecht. Die Anzahl der Sachpreisrichterstimmen wird auf sieben festgelegt. Verteilung der Sachpreisrichter: Oberbürgermeister / Erster Bürgermeister Vertreter/-in SPD-Fraktion Vertreter/-in CDU-Fraktion Vertreter/-in Fraktion Freie Wähler Vertreter/-in Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Vertreter/-in FDP-Fraktion 2 Vertreter/-innen Bürgerschaft / Caritas 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme 1 Stimme Als stellvertretende Preisrichter sind jeweils ein/-e weitere/-r Vertreter/-in der Fraktionen zu benennen. Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung des städtebaulichen Planungswettbewerbs gemäß den Bestimmungen der RPW 2013. Weiterhin empfiehlt die Verwaltung die Sachpreisrichter nach der vorgeschlagenen Verteilung zu berufen. Die Fraktionen werden gebeten, bis spätestens zum 6. August 2018 die für das Preisgericht gewählten Stadträte/-innen bei Herrn Kühl (Stadtplanungsamt, tim.kuehl@lahr.de) zu benennen. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.