Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)

                                    
                                        EICHNER BAUGESELLSCHAFT MBH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 in Lahr
Schalltechnische Untersuchung
Erläuterungsbericht

Projekt-Nr. 612-2146

Juli 2018

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Inhaltsverzeichnis

1.

Allgemeines........................................................................................................... 1
1.1 Aufgabenstellung ............................................................................................ 1
1.2 Planungsgrundlagen ...................................................................................... 1

2.

Grundlagen............................................................................................................ 2
2.1 Allgemeines .................................................................................................... 2
2.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 2
2.3 Schallschutz im Städtebau ............................................................................. 3

3.

Verkehrslärm ......................................................................................................... 4
3.1 Allgemeines .................................................................................................... 4
3.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 4
3.3 Emissionen ..................................................................................................... 6
3.3.1

Allgemeines ................................................................................................. 6

3.3.2

Analyse-Fall ................................................................................................. 6

3.3.3

Prognose-Nullfall .......................................................................................... 7

3.3.4

Prognose-Planfall ......................................................................................... 8

3.4 Immissionen ................................................................................................. 10

4.

3.4.1

Allgemeines ............................................................................................... 10

3.4.2

Nachbarschaft ............................................................................................ 10

3.4.3

Plangebiet .................................................................................................. 12

Gewerbelärm ....................................................................................................... 13
4.1 Allgemeines .................................................................................................. 13
4.2 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................... 14
4.2.1

Beurteilungszeiten...................................................................................... 14

4.2.2

Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ................................................... 14

4.2.3

Immissionsrichtwerte .................................................................................. 15

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

II

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

4.2.4

Verkehrsgeräusche .................................................................................... 15

4.3 Emissionen ................................................................................................... 16
4.3.1

Allgemeines ............................................................................................... 16

4.3.2

Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH .......................................................... 16

4.3.3

Tankstelle................................................................................................... 20

4.3.4

Maximalpegel ............................................................................................. 21

4.4 Immissionen ................................................................................................. 22
5.

Lärmschutzmaßnahmen..................................................................................... 23
5.1 Allgemeines .................................................................................................. 23
5.2 Planerische / Organisatorische Maßnahmen................................................ 23
5.3 Abstände / Aktiver Lärmschutz ..................................................................... 24
5.4 Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm ........................................................... 25
5.4.1

Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen ............................................... 25

5.5 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm ........................................................... 25

6.

5.5.1

Allgemeines ............................................................................................... 25

5.5.2

Grundrissorientierung ................................................................................. 26

5.5.3

Schalldämmung der Außenbauteile............................................................ 26

5.5.4

Belüftung von Schlafräumen ...................................................................... 28

5.5.5

Außenwohnbereiche .................................................................................. 28

Zusammenfassung ............................................................................................. 30

Tabellen

Tab. 2-1:

Orientierungswerte der DIN 18005 [3] ................................................................ 3

Tab. 3-1:

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] .................................................... 5

Tab. 3-2:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall ................................... 7

Tab. 3-3:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall........................... 8

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

III

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Tab. 3-4:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall .......................... 9

Tab. 4-1:

Immissionsrichtwerte der TA Lärm [17] .......................................................... 15

Tab. 4-2:

Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau
GmbH ................................................................................................................. 17

Tab. 4-3:

Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau
GmbH ................................................................................................................. 18

Tab. 4-4:

Schallleistungspegel Tankstelle werktags ...................................................... 21

Tab. 4-5:

Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel .................................... 21

Anlagen

Anlage 1

Lagepläne Verkehrslärm

Anlage 2

Verkehrserzeugung Plangebiet

Anlage 3

Beurteilungspegel Verkehrslärm

Anlage 4

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

Anlage 5

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen

Anlage 6

Lageplan Gewerbelärm

Anlage 7

Beurteilungspegel Gewerbelärm

Anlage 8

Ausschluss öffenbare Fenster

Anlage 9

Außenlärmpegel nach DIN 4109 Schlafräume

Anlage 10

Belüftung von Schlafräumen

Anlage 11

Außenwohnbereiche

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

IV

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Abkürzungen

BImSchV

Bundes-Immissionsschutzverordnung

dB(A)

Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung)

DIN

Deutsches Institut für Normung e. V.

DTV

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

HLUG

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

IGW

Immissionsgrenzwert

IRW

Immissionsrichtwert

KI

Zuschlag für Impulshaltigkeit

Lr

Beurteilungspegel

Lr, diff

Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes

MI

Mischgebiet

MU

Urbanes Gebiet

OW

Orientierungswert

RLS

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

TA

Technische Anleitung

VDI

Verein Deutscher Ingenieure

WA

allgemeines Wohngebiet

Quellenverzeichnis

[1]

Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel,
Januar 2018

[2]

Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar „Lärmarme Straßenbeläge“, März 2010

[3]

Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli
2002; Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987

[4]

Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung,
Mai 1987

[5]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2/06

[6]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

V

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

[7]

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für
die Bauleitplanung, Dezember 2013

[8]

Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010

[9]

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014

[10]

Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen,
RLS-90, Ausgabe 1990

[11]

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991

[12]

Martin Arnold, Josefa Dahme: Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen, Straßenverkehrstechnik, Ausgabe 10.2008

[13]

Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg: Verkehrsmonitoring 2017: Amtliches Endergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Bundesstraßen in Baden-Württemberg,
Stand: Juni 2018

[14]

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden, 2000

[15]

Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Januar
2016

[16]

DIN ISO 9613-2: 1999-10: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im
Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)

[17]

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998

[18]

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen
von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten
sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten,
Schriftenreihe „Umwelt und Geologie – Lärmschutz in Hessen“, Heft 3, 2005

[19]

Heroldt, M., Brun, M., Kunz, F.: Schallpegelanalyse von Be- und Entladevorgängen mit Palettenhubwagen und beladener Palette bei Lkw in Logistikzentren, Immissionsschutz Heft 2, 2017

[20]

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen, 2004

[21]

Umweltbundesamt Österreich: Emissionsdaten-Katalog, November 2006

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

VI

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

[22]

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Auflage, August 2007

[23]

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe „Umwelt und
Geologie – Lärmschutz in Hessen“, Heft 2, 2004

[24]

TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH, Handwerk und Wohnen –
bessere Nachbarschaft durch technische Wandel, September 2005

[25]

Verein Deutscher Ingenieure: VDI-Richtlinie - Schallabstrahlung von Industriebauten, VDI 2571, August 1976

[26]

Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe
„Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz“, Heft 279, 1999

[27]

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden
Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017

[28]

DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen,
Stand Januar 2018

[29]

DIN 4109-2:2018-02 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise
der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

VII

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

1.

ALLGEMEINES

1.1

Aufgabenstellung
In Lahr, südlich der Bundesstraße 415 auf der Höhe der Willy-Brandt-Straße, soll der
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 aufgestellt werden. Im Plangebiet
sollen zukünftig eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule und mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen.
Die Verkehrslärmsituation an den geplanten Wohnhäusern wird durch die Bundesstraße 415 und die Willy-Brandt-Straße bestimmt. Zudem sind gewerbliche Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet vorhanden. Bei den relevanten gewerblichen Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet handelt es sich um das südöstlich des Plangebiets gelegene Maschinenbauunternehmen und die nördlich des Plangebiets gelegene Tankstelle
mit Werkstatt. Hier können neue Lärmkonflikte durch die geplante schutzbedürftige
Nutzung entstehen. Für diese Betriebe erfolgt eine quantitative Ermittlung der
Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet.
Bezüglich des bestehenden Einzelhandelsmarktes westlich des Plangebiets, erfolgt eine qualitative Einschätzung der Lärmeinwirkungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet. Aufgrund der Lage der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen im
Plangebiet zum bestehenden Einzelhandelsmarkt im Vergleich zur Lage bereits bestehender schutzbedürftiger Nutzungen, ist hier zunächst zu prüfen, ob neue Lärmkonflikte zu erwarten sind. Eine quantitative Ermittlung der Lärmeinwirkungen wird somit in
diesem Fall zunächst nicht durchgeführt.
Für das Bebauungsplanverfahren sollen mögliche Lärmkonflikte zwischen den bestehenden und geplanten Nutzungen untersucht und bewertet werden und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen ermittelt werden. Aus den Ergebnissen der Untersuchung
werden entsprechende Vorschläge zu Festsetzungen für den Bebauungsplan abgeleitet.

1.2

Planungsgrundlagen
Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf „WillyBrandt-Straße“, Teilbereich 1 vom 21.06.2018. Ein Katasterauszug wurde von der
Stadt Lahr zur Verfügung gestellt. Die Höhendaten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bezogen. Weitere Datengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt.
Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8,
Soundplan GmbH) durchgeführt.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 1

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

2.

GRUNDLAGEN

2.1

Allgemeines
Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte.
Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz
wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die
Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […] Sollen Aussagen über die
Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden.“ [1]
Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)).
Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden
werden. Lärm ist also „unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann“. [2]

2.2

Beurteilungsgrundlagen
Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen
vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen
Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Mittelungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder
Orientierungswerten gegenüberzustellen.
Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.) werden bei
den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet.
Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In
Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die
Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort
(z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt.
Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Mittelungspegel gebildet.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 2

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

2.3

Schallschutz im Städtebau
Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005
Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [3] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN
18005 sind „Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [4] angegeben. Die Orientierungswerte sind
als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte.
Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach
oben oder unten erfordern.
Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei
städtebaulichen Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung
von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen
– insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“ [3]
„Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein
und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern.“ [5] „Die
Orientierungswerte der DIN 18005 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine
Überschreitung von 5 dB(A) dabei zulässig ist.“ [6]
„Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene
Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich
über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie
Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [5]
In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der
DIN 18005 (Beiblatt zu Teil 1) [3] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis
22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt:
Tab. 2-1:

Orientierungswerte der DIN 18005 [3]

Nutzungsart

Orientierungswerte der DIN 18005
in dB(A)
Tag

Nacht

Reine Wohngebiete

50

40 (35)

Allgemeine Wohngebiete

55

45 (40)

Besondere Wohngebiete

60

45 (40)

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 3

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Dorf- und Mischgebiete

60

50 (45)

Kerngebiete

65

55 (50)

Gewerbegebiete

65

55 (50)

(Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)

Die Mittelungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind
einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen.

3.

VERKEHRSLÄRM

3.1

Allgemeines
Die Verkehrssituation im Plangebiet wird maßgeblich durch die Straße „Geroldsecker
Vorstadt“ (Bundesstraße 415), der Stefanienstraße und der Willy-Brandt-Straße beeinflusst. Die Lage der Verkehrswege ist in Anlage 1 dargestellt.
Änderungen im Straßenverkehr ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bisherigen und künftigen Baukörper im Plangebiet.
Für das Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, welchen Lärmbelastungen Gebäude
mit schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ausgesetzt sein werden. Aus den Ergebnissen sind, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen abzuleiten. Daneben sind die
Änderungen der Verkehrslärmsituation für die Umgebung des Plangebiets zu ermitteln.
Untersucht werden im Folgenden der Analysefall, der Prognose-Nullfall sowie der
Prognose-Planfall. Der Analysefall repräsentiert die derzeitige Verkehrssituation im
Plangebiet sowie der Umgebung. Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte
Verkehrssituation ohne Realisierung der Planung im Gebiet „Willy-Brandt-Straße“.
Damit wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der
Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter
Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1.

3.2

Beurteilungsgrundlagen
„Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen
zu zufälligen Zeitpunkten, die Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht gemessen werden.“ [9]
Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser nachzu-

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 4

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

vollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in
Ausnahmefällen werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt.
Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[10].
Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Mittelungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel.
Der Mittelungspegel ist nach DIN 45641 der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er
stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende
Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel").
Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur
Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [11]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für
den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [11] In Leitfäden für Bauleitplanungen [7] [8] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte
der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten
der DIN 18005 verwiesen.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tab. 3-1:

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11]

Nutzungsart

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
in dB(A)
Tag

Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime

57

47

Reine und allgemeine Wohngebiete sowie
Kleinsiedlungsgebiete

59

49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 5

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

3.3

Emissionen

3.3.1

Allgemeines
Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der
Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle
ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr)
und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden.
Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den
maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als
auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu berücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs
um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine
Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 dB(A). Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für
die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit.

3.3.2

Analyse-Fall
Die Verkehrsmengen des Analyse-Falls wurden auf Basis einer am 16.01.2018 im
Rahmen der Untersuchung durchgeführten Verkehrszählung zusammengestellt. Die
Ergebnisse der achtstündigen Verkehrszählung wurden zunächst auf die Tagesbelastungen hochgerechnet. Dies erfolgte anhand des Verfahrens für die Hochrechnung von
Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen [12], um den durchschnittlichen werktäglichen
Verkehr (DTVw) zu ermitteln. Dieses Verfahren unterscheidet für die Auswahl der
Hochrechnungsfaktoren zwischen verschiedenen Klassen der Spitzenstundenbelastungen. Für die Willy-Brandt-Straße und die Stefanienstraße liegt die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde unter 400 Kfz. Dementsprechend ist für die Hochrechnung
des Kfz-Verkehrs der Faktor 1,83 und für den Lkw-Verkehr der Faktor 1,91 anzuwenden. Auf der B 415 sind die Verkehrsmengen in der Spitzenstunde höher. Hier sind für
den Abschnitt westlich der Stefanien- bzw. Willy-Brandt-Straße Hochrechnungsfaktoren von 1,83 bzw. 1,84 und für den östlichen Abschnitt 1,84 und 1,86 zu wählen.
Für Lärmberechnungen sind nach den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen (RLS 90) [10] über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche Verkehrsbelastungen (DTV) anzusetzen. Für die Umrechnung wurden dabei die abhängig
von der Spitzenstundenbelastung der einzelnen Straßen jeweiligen Faktoren für den
Kfz-Verkehr und für den Lkw-Verkehr herangezogen.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 6

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Für die B 415 wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Zählstelle der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg [13] eine Verteilung der Verkehrsmengen zu
92,9 % auf den Tages- und 7,1 % auf den Nachtzeitraum vorgenommen. Die Verteilung des Tages- und des Nachtverkehrs auf der Stefanien- und der Willy-BrandtStraße erfolgte unter der Annahme basierend auf Erfahrungswerten, dass 93 % des
Verkehrs am Tag und 7 % in der Nacht abgewickelt werden.
Aus den beschriebenen Schritten zur Hochrechnung der Verkehrsmengen ergeben
sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Verkehrsmengen und Emissionspegel
im Analyse-Fall:
Tab. 3-2:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall

Straßenabschnitt

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

B 415 (Westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

6.840

5,6

5,6

50

50

60,2

52,0

B 415 (Östlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

9.020

4,2

4,2

50

50

60,8

52,6

Stefanienstraße

2.220

0,6

0,6

30

30

50,1

41,9

270

1,2

1,2

30

30

41,4

33,1

Willy-Brandt-Straße
(südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt)

1.800

2,1

2,1

30

30

50,2

42,0

Willy-Brandt-Straße
(nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt)

1.800

2,1

2,1

50

50

52,5

44,3

430

0,4

0,4

50

50

45,0

37,0

Rechtsabbiegerstrom
aus der Stefanienstraße
in die B 415

Rechtsabbiegerstrom
aus der Willy-Brandt-Str.
in die B 415

3.3.3

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Prognose-Nullfall
Um die künftige verkehrliche Entwicklung zu berücksichtigen, wurde für den PrognoseNullfall eine Zunahme der Verkehrsstärken auf den umgebenden Straßen von 10% berücksichtigt. Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 7

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Tab. 3-3:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall

Straßenabschnitt

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

B 415 (Westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

7.530

5,6

5,6

50

50

60,6

52,5

B 415 (Östlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

9.920

4,2

4,2

50

50

61,2

53,0

Stefanienstraße

2.450

0,6

0,6

30

30

50,5

42,3

300

1,2

1,2

30

30

41,8

33,5

Willy-Brandt-Straße
(südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt)

1.980

2,1

2,1

30

30

50,6

42,4

Willy-Brandt-Straße
(nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt)

1.980

2,1

2,1

50

50

53,0

44,7

470

0,4

0,4

50

50

45,4

37,2

Rechtsabbiegerstrom
aus der Stefanienstraße
in die B 415

Rechtsabbiegerstrom
aus der Willy-Brandt-Str.
in die B 415

3.3.4

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Prognose-Planfall
Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes
unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“,
Teilbereich 1. Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen.
Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [14] angewandt und mit dem zugehörigen Programm Ver_Bau [15] berechnet.
Dort lassen sich über empirische Kenngrößen der Einwohner-, Beschäftigten- oder Besucherverkehr bestimmen. Hierfür werden Eingangsdaten wie die Bruttogeschossfläche oder die Plätze der Kita bzw. der Grundschule herangezogen.
Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2.1 für die
Wohnnutzung, in Anlage 2.2 für die Kita und in Anlage 2.3 für die Grundschule dargestellt.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 8

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Für das Plangebiet „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 530 Kfz-Fahrten/24h ermittelt werden (jeweils
265 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr).
Bei der Verteilung des neu erzeugten Verkehrs wird zwischen den Nutzungen im Plangebiet unterschieden. Die jeweilige Verteilung gilt gleichermaßen für den Quell- und
Zielverkehr.
Für die Verteilung des erzeugten Verkehrs durch die geplante Kita und die geplante
Grundschule wird die Annahme getroffen, dass 75 % das Plangebiet über die WillyBrandt-Straße in / aus Richtung Norden und 25 % in / aus Richtung Süden verlassen /
aufsuchen. Am Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße wird angenommen, dass sich der neuerzeugte Verkehr zu 30 % nach Westen (B
415), zu 20 % nach Osten (B 415) und zu 25 % auf die Stefanienstraße verteilt.
Bei der Verteilung des neu erzeugten Verkehrs durch die Wohnnutzung im Plangebiet
wird die Annahme getroffen, dass 95 % das Plangebiet über die Willy-Brandt-Straße in
/ aus Richtung Norden und 5 % in / aus Richtung Süden verlassen / aufsuchen. Am
Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße verteilt sich
der Verkehr zu 70 % in / aus Richtung Westen (B 415) und zu 20 % in / aus Richtung
Osten (B 415) sowie zu 5 % in / aus Richtung Norden über die Stefanienstraße.
Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können
der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tab. 3-4:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall

Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

B 415 (Westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

7.750

5,5

5,5

50

50

60,7

52,5

B 415 (Östlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

10.030

4,2

4,2

50

50

61,2

53,0

Stefanienstraße

2.540

0,6

0,6

30

30

50,7

42,5

290

1,2

1,2

30

30

41,8

33,5

2.070

2,0

2,0

30

30

50,8

42,5

Rechtsabbiegerstrom
aus der Stefanienstraße
in die B 415
Willy-Brandt-Straße
(südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw.
Plangebiet)

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 9

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Willy-Brandt-Straße
(nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw.
Plangebiet)
Rechtsabbiegerstrom
aus der Willy-Brandt-Str.
in die B 415

3.4

Immissionen

3.4.1

Allgemeines

2.400

1,9

1,9

50

50

53,7

45,5

570

0,5

0,5

50

50

46,4

38,2

Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung
gehen Abschirmungen und Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein. Im Baugebiet wird zur Prüfung des ungünstigsten Falls von einer freien
Schallausbreitung ausgegangen. Somit hängen Lärmschutzanforderungen auch nicht
von der späteren Reihenfolge der Bebauung und den daraus hervorgehenden Abschirmungen ab. Für die Nachbarschaft werden hingegen die Reflexionen und Abschirmungen an den künftigen Baukörperm berücksichtigt, um hierdurch hervorgerufene Änderungen zu ermitteln.

3.4.2

Nachbarschaft
Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und bewerten. Neben
der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft
des Plangebiets bedeutsam.
Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrserzeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und
Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersuchung des Ist-, Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet.
Zur Bewertung werden hilfsweise die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das Gewicht dieser
Belange in der Abwägung.
Abwägungserheblich sind in jedem Fall wesentliche Lärmerhöhungen. In Anlehnung an
die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ist demnach zu prüfen, ob sich die
Mittelungspegel durch die Planung wesentlich, d. h. um mindestens 2,1 dB(A) (gerundet 3 dB(A)) bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 10

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

16. BImSchV (vgl. Abschnitt 3.2) erhöhen. Darüber hinaus können Pegeländerungen
zwar nicht wesentlich, aber bereits wahrnehmbar sein. Die Schwelle zur Wahrnehmbarkeit liegt bei ca. 1 dB(A). Darunter ist von keiner wahrnehmbaren Änderung der
Lärmsituation auszugehen.
Außerdem sind wesentliche Änderungen in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung dann gegeben, wenn Erhöhungen der Mittelungspegel des Verkehrslärms
hervorgerufen werden und künftig Mittelungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag
oder 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind.
Alle Änderungen können aber jeweils nur im Einzelfall auch vor dem Hintergrund der
jeweiligen Schutzbedürftigkeit und Lärmbetroffenheit bewertet werden.
Die Ergebnisse des Verkehrslärms in der Nachbarschaft des Plangebiets können der
Anlage 3 entnommen werden. Darin bedeuten:


IGW:

Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)



Lr:

Beurteilungspegel



Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr



Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr



diff:

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes

Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Diese wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen entnommen oder in Abstimmung mit der Stadt Lahr nach der tatsächlich vorhandenen
Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet.
Den Tabellen in den Anlagen 3.1 und 3.2 ist zu entnehmen, dass an weitgehend allen
untersuchten Immissionsorten in der Nachbarschaft des Plangebiets bereits im Analyse- wie auch im Prognose-Nullfall die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung überschritten werden. Zudem werden an einigen untersuchten Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Immissionsorte 03, 04, 06 bis 08,
10 und 11) Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht
erreicht. Lediglich an den Immissionsorten in der Stefanienstraße und der Willy-BrandtStraße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV teilweise eingehalten.
In der Tabelle in der Anlage 3.3 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfalls dargestellt. Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und PrognosePlanfalls (vgl. Anlage 3.4) lässt sich feststellen, dass die Erhöhungen der Beurteilungspegel an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ direkt
nördlich des Plangebiets (07, 08 und 09) am Tag und in der Nacht oberhalb der
Schwelle zur Wahrnehmbarkeit von 1 dB(A) liegen. An allen anderen untersuchten
Immissionsorten ergeben sich keine wahrnehmbaren Änderungen der Beurteilungspegel.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 11

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

An den Immissionsorten 03, 04, 06 bis 08, 10 und 11, welche bereits im Analyse- bzw.
im Prognose-Nullfall Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der
Nacht aufweisen, liegt beim Vergleich des Prognose-Nullfalls mit dem PrognosePlanfall eine Erhöhung der Beurteilungspegel vor. Zudem erreichen im PrognosePlanfall auch die Immissionsorte 02 und 09 Beurteilungspegel von 60 dB(A) in der
Nachtzeit. Nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ergibt sich somit an
den Immissionsorten 02 bis 04 und 06 bis 11 eine wesentliche Erhöhung der Beurteilungspegel.
An den Immissionsorten 14 und 15 ergeben sich beim Vergleich des PrognosePlanfalls mit dem Prognose-Nullfall Minderungen der Beurteilungspegel. Dabei handelt
es sich um die Immissionsorte südwestlich des Plangebiets entlang der Willy-BrandtStraße, welche zukünftig durch die neuen Gebäude im Plangebiet besser vom Straßenverkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ abgeschirmt wird. Die Minderungen liegen jedoch nicht in einem wahrnehmbaren Bereich.
Aufgrund der festgestellten wesentlichen Erhöhungen der Beurteilungspegel in der
Nachbarschaft nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung wird empfohlen,
Maßnahmen zu prüfen, die der Erhöhung der Lärmbelastung entgegen wirken. Hinweise hierzu sind Abschnitt 5.2 zu entnehmen.

3.4.3

Plangebiet
Neben den Verkehrslärmänderungen für die Nachbarschaft, wurden die Verkehrslärmeinwirkungen im Prognose-Planfall innerhalb des Plangebiets untersucht. Dazu
wurden die Beurteilungspegel an Immissionsorten an einer beispielhaften Bebauung
entlang der Baugrenzen im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse hierzu können der Tabelle in Anlage 4 für den Tag und die Nachtzeit entnommen werden.
Darin bedeuten:


IGW:

Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)



Lr:

Beurteilungspegel



Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr



Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr



diff:

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes

Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Die Gebietsnutzung im Plangebiet wird nach Bebauungsplanentwurf als urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Da für urbane Gebiete nach den Vorgaben der 16.
BImSchV keine Immissionsgrenzwerte vorliegen, werden hilfsweise die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht herangezogen.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 12

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Immissionsorte A bis E) am Tag und in der
Nacht überschritten werden. Die größten Überschreitungen treten mit 7,4 dB(A) im
Erdgeschoss des Immissionsortes C in der Nachtzeit auf. An allen anderen untersuchten Immissionsorten werden die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV eingehalten.
Die um jeweils 4 dB(A) strengeren Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz
im Städtebau werden ebenfalls an den zur Straße „Geroldsecker Vorstadt“ orientierten
Immissionsorten A bis E am Tag und in Nacht überschritten. Zusätzlich erfolgen Überschreitungen der Orientierungswerte an den Immissionsorten F und G am Tag und in
der Nachtzeit.
Neben der Ermittlung der Beurteilungspegel des Verkehrslärms an Immissionsorten an
einer beispielhaften Bebauung im Plangebiet wurden diese auch flächenhaft mit einer
freien Schallausbreitung bestimmt. Die Ergebnisse hierzu sind stockwerksweise in den
Anlage 5.1 bis 5.4 für die Tageszeit und in den Anlage 5.5 bis 5.8 für die Nachtzeit
dargestellt. Bei einer freien Schallausbreitung werden die Immissionsgrenzwerte der
16. BImSchV am Tag von 64 dB(A) und in der Nacht von 54 dB(A) im Bereich des
nördlichen Baufensters überschritten. Die um jeweils 4 dB(A) strengeren Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau werden ebenfalls in diesem
Bereich und zusätzlich in Teilbereichen der beiden südlichen Baufenster überschritten.
Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind hierbei nicht als strikt einzuhaltende Richtwerte zu verstehen – zumal eine Einhaltung der Orientierungswerte im direkten Umfeld
einer Bundesstraße nur selten möglich ist. Seitens der Kommune besteht ein Abwägungsspielraum gegenüber städtebaulichen Belangen (vgl. Abschnitt 5). Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollten jedoch für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung –
16. BImSchV [11] Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Entsprechende Empfehlungen in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen sind deshalb für die Bereiche
mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte in Abschnitt 5 zusammengestellt.

4.

GEWERBELÄRM

4.1

Allgemeines
Durch die in der Nachbarschaft bereits bestehenden gewerblichen Nutzungen sind relevante gewerbliche Lärmeinwirkungen an schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebiets zu erwarten. Wenn die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wären, müsste im Bebauungsplan eine Konfliktlösung
aufgezeigt werden.
Die Schallausbreitung wird anhand der DIN ISO 9613-2 [16] ermittelt. Für die Ermittlung der Schallausbreitung nach DIN ISO 9613-2 wird durchweg die Mitwindsituation
angenommen. Eine Minderung aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsbedingungen
im Langzeitmittel wird zugunsten der Anwohner nicht verwendet.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 13

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

4.2

Beurteilungsgrundlagen
Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [17].
Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten
Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche durch weitere gewerbliche Anlagen, die in
den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, ein (Vorbelastungen). Im Regelfall ist zu
prüfen, ob der Immissionsbeitrag der Anlage relevant zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte beiträgt.

4.2.1

Beurteilungszeiten
In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei
werden folgende Beurteilungszeiten unterschieden:


Tag

6 bis 22 Uhr



Nacht

22 bis 6 Uhr.

„Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden.“
[17] Dabei muss eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein.
Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Mittelungspegel aufweist.

4.2.2

Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Bei der Ermittlung der Mittelungspegel sind am Tage Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag
geht zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung in die Ermittlung der Mittelungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und allgemeinen
Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein.
Als Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die
folgenden Zeiträume festgelegt:


An Werktagen:

06 bis 07 Uhr
20 bis 22 Uhr

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 14

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung



4.2.3

An Sonn- und Feiertagen:

06 bis 09 Uhr
13 bis 15 Uhr
20 bis 22 Uhr

Immissionsrichtwerte
In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden.
Tab. 4-1:

Immissionsrichtwerte der TA Lärm [17]

Nutzungsart

Immissionsrichtwerte der TA Lärm
in dB(A)
Tag

Nacht

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten

45

35

Reine Wohngebiete

50

35

Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete

55

40

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

60

45

Urbane Gebiete

63

45

Gewerbegebiete

65

50

Industriegebiete

70

70

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als
20 dB(A) überschreiten.

4.2.4

Verkehrsgeräusche
Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm
ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem
Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen.
Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind nur zu erfassen,
wenn


sie den Mittelungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöhen,



keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und



die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 15

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

4.3

Emissionen

4.3.1

Allgemeines
In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen der an das Plangebiet grenzenden gewerblichen Nutzungen
berücksichtigt. Dazu zählen die Geräuschemissionen durch den Gewerbebetrieb Carl
Padberg Zentrifugenbau GmbH und durch die nördlich gelegene Tankstelle.
Die Lärmeinwirkungen aufgrund des westlich zum Plangebiet gelegenen Lebensmittelmarktes werden in den nachfolgenden Abschnitten nicht näher betrachtet. Es wird
von einer Verträglichkeit der lärmrelevanten Tätigkeiten des Lebensmittelmarktes mit
den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen südlich des Marktes ausgegangen. Die
Immissionsorte in der Planung liegen zwar etwas näher zu den Schallquellen des
Marktes als die Immissionsorte im Bestand, jedoch ist der Bereich, in dem die Bestandsgebäude liegen, nach Angaben der Stadt Lahr als allgemeines Wohngebiet einzustufen und hat somit eine deutlich höhere Schutzbedürftigkeit als das Plangebiet als
urbanes Gebiet. Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete sind am Tag
um 8 dB(A) strenger als für urbane Gebiete. Durch das Heranrücken der Planung an
den Markt ist nicht mit einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für
urbane Gebiete zu rechnen und es wird somit davon ausgegangen, dass die gewerblichen Nutzungen des Lebensmittelmarktes mit den schutzbedürftigen Nutzungen im
Plangebiet verträglich sind.
Die Lage aller untersuchten Schallquellen des Gewerbelärms sind in Anlage 6 dargestellt.

4.3.2

Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH
Die nachfolgend aufgeführten Emissionsansätze des direkt östlich an das Plangebiet
angrenzenden gewerblichen Betriebs basieren auf Angaben des Betreibers zu Art und
Umfang der ausgeführten und geplanten lärmrelevanten Tätigkeiten. Diese Informationen wurden im Rahmen eines Ortstermins am 01.03.2018 eingeholt und beziehen sich
durchweg auf einen Tag intensiver Nutzung. Darüber hinaus werden bereits absehbare
Entwicklungen des Betriebes berücksichtigt.
Relevante Geräusche entstehen durch die Andienung im Innenhof des Betriebs. Die
Andienung erfolgt über die nördliche Zufahrt an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“. An
einem Tag intensiver Nutzung wird der Betrieb von ca. 90 Transportern und rund 25
Lkws angedient, welche teils durch einen Dieselstapler (nur Lkws) und teils durch
Handhubwagen be- bzw. entladen werden. Im Bereich des Innenhofs wird zudem der
Parkierungsverkehr durch Mitarbeiter und Kunden angesetzt. Für Kunden stehen ca. 5
Stellplätze und für Mitarbeiter ca. 40 Stellplätze zur Verfügung. Der gesamte Innenhof
des Betriebs ist asphaltiert.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 16

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Zusätzlich ergeben sich für das Plangebiet relevante Schallemissionen durch die
Schallabstrahlung von Geräuschen technischer Geräte innerhalb der Betriebshallen.
Dabei sind aus den Fensteröffnungen und Dachluken der Verpackerei und des Lagers
insbesondere die Geräuschemissionen einer Tischkreissäge und eines Druckluftnaglers zur berücksichtigen. Zudem entstehen aus dem Innenbereich der Schleiferei
Lärmeinwirkungen durch die Nutzung eines Exzenterschleifers. Für die Schallabstrahlung aus der Schweißerei und der Halle mit den Zerspanungsmaschinen wird pauschal
ein hoher Hallinnenpegel von 85 dB(A) auf Grundlage von Erfahrungswerten zur Abbildung eines ungünstigen Falls angesetzt. In der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr finden keine gewerblichen Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände statt.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Erläuterung zu den verschiedenen im Schallausbreitungsmodell verwendeten Tagesganglinien der Schallquellen des Gewerbebetriebs.
Tab. 4-2:

Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH

Tagesganglinie

Erläuterung

1

Beschriebener Vorgang
23-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

2

Beschriebener Vorgang
91-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

3

Beschriebener Vorgang
10-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

4

Beschriebener Vorgang
2-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

5

Beschriebener Vorgang
27-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

6

Beschriebener Vorgang
64-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

7

Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt

8

Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 6 und 7 Uhr durchgeführt

9

Beschriebener Vorgang
3 Stunden zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt

10

Beschriebener Vorgang
4 Stunden zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt

11

Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 17

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

In der nachfolgenden Tabelle werden die Schallleistungspegel der unterschiedlichen
Schallquellen aufgeführt. Zudem werden die Quelltypen (Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen) und die Anzahl der Vorgänge bzw. die Einwirkzeit über die Angabe der
verwendeten Tagesganglinie genannt.
In der Tabelle sind dabei entweder die während des Vorgangs emittierten Schallleistungspegel oder die über eine Stunde gemittelten Werte genannt. Innerhalb der Nachtzeit sind durch den Betriebsablauf des Gewerbebetriebs nach Angaben des Betreibers
keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten.
Die Schallleistungspegel der einzelnen Schallquellen beziehen sich i. d. R. auf den Gesamtpegel, der sich bei Flächenschallquellen auf die gesamte Fläche verteilt. Abweichende Ansätze (auf m bzw. m² bezogen) sind in der Tabelle mit der entsprechenden
Einheit gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall trifft dies auf alle Linienschallquellen zu.
Tab. 4-3:

Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH

Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]

Tagesganglinie

LWA

LWA,1h

Fläche

-

63 dB(A)/m [18]

1

Fläche

-

68 dB(A)/m [18]

1

Fläche

-

66,4 dB(A)/m [20]

1

Fläche

-

80,6 dB(A) [18]

1

Fläche

94 dB(A) [18]

-

1

Fläche

-

56,1 dB(A)/m [18]

2

Fläche

-

61,1 dB(A)/m [18]

2

Fläche

100 dB(A) [21]

-

3

Fläche

-

Andienung
Lkw-Fahrweg (Ansatz:
40 m/Lkw)
Lkw-Rangierweg (Ansatz:
40 m/Lkw)
Lkw-Rückfahrwarner
Einzelereignisse Lkw
(Bremse entlüften, Türenschlagen etc.)
Lkw-Leerlauf

(Ansatz: 10 min/Lkw)
Transporter-Fahrweg (Ansatz: 65 m/Transporter)
Transporter-Rangierweg
(Ansatz: 65 m/Transporter)
Dieselgabelstapler (Ansatz:
5 min/Lkw)
Entladevorgang eines
Fahrzeugs mit einem
Handhubwagen (Ansatz: 5
Paletten/Lkw; 3 Palet-

82,2 dB(A) [19]
pro Palette

3, 5

ten/Transporter)

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 18

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]
LWA

Tagesganglinie

LWA,1h

Beladevorgang eines
Fahrzeugs mit einem
Handhubwagen (Ansatz: 5

84 dB(A) [19]

Fläche

-

Fläche

-

55 dB(A) [18]

3, 5

Fläche

-

57 dB(A) [18]

4, 6

Fläche

-

69,6 dB(A) [22]

7

Fläche

-

76,3 dB(A) [22]

7

Fläche

-

83,7 dB(A) [22]

8

Fläche

-

106,2 dB(A) [23]

9

Punkt

-

Punkt

-

85 dB(A) [24]

Punkt

-

62,6 dB(A) [25]

Fläche

-

79 dB(A) [25]

Punkt

-

70,8 dB(A) [25]

Paletten/Lkw; 3 Palet-

pro Palette

4, 6

ten/Transporter)
Fahrweg Handhubwagen
beladen (Ansatz:
5 m/Palette; 5 Paletten/Lkw; 3 Paletten/Transporter)
Fahrweg Handhubwagen
unbeladen (Ansatz:
5 m/Palette; 5 Paletten/Lkw; 3 Paletten/Transporter)

Parken
Kundenparkplatz

1

(Ansatz: ca. 20 Fahrbewegungen am Tag)
Mitarbeiterparkplatz

1

(Ansatz: ca. 40 Fahrbewegungen am Tag)
Mitarbeiterparkplatz

1

(Ansatz: 20 Fahrbewegungen am Tag)

Technische Anlagen
Tischkreissäge
Schallabstrahlung Tischkreissäge (pro Dachluke)
Zu- bzw. Abluft
Lackieranlage
Schallabstrahlung
Schleiferei

80,8 dB(A)
[23] [25]

3

9

10

10

Schallabstrahlung
Verpackerei/Lager

3

9

Fenster West
Schallabstrahlung

3

9

Verpackerei/Lager

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 19

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]

Tagesganglinie

LWA

LWA,1h

Linie

-

90,4 dB(A) [25]

Linie

-

94,6 dB(A) [25]

Linie

-

87 dB(A) [25]

Linie

-

84 dB(A) [25]

Fläche

-

94 dB(A) [25]

pro Dachluke
Schallabstrahlung
Halle mit Zerspannungsmaschinen

3

11

3

11

Fensterfront (Nord)
Schallabstrahlung
Halle mit Zerspannungsmaschinen
Fensterfront (Süd)
Schallabstrahlung
Schweißerei

3

11

3

11

3

11

Fensterfront (Nord)
Schallabstrahlung
Schweißerei
Fensterfront (Süd)
Schallabstrahlung
Schweißerei
Tor (West)

4.3.3

1

Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, inkl. KPA = 0 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A)

2

Emissionsansatz aus einer bereits abgeschlossenen schalltechnischen Untersuchung

3

Annahme eines Hallinnenpegels von maximal 85 dB(A)

Tankstelle
Nördlich des Plangebiets befindet sich an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ eine
Tankstelle. Die Tankstelle hat täglich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geöffnet. Neben den
Zapfsäulen verfügt die Tankstelle auch über eine Luftstation, einen Münzsauger und
einen Hochdruckreiniger.
Die Schallemissionen aus dem Tankstellenbetrieb können aus einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] entnommen werden. Darin sind Angaben zu typischen Schallleistungspegeln und zur Häufigkeit einzelner Vorgänge sowie Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit aufgeführt.
Auf dieser Basis werden für Werktage folgende Ansätze gewählt:
Bereich / Vorgang Einzelpegel
bezogen auf
werktags
1h

Anzahl der Vorgänge
pro Stunde

Schallleistungspegel pro
Stunde
in dB(A)

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 20

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

in dB(A)

Tag

Ruhezeit

Nacht

Tag

Ruhezeit

Nacht

Zapfsäulen

74,7

42

33

-

90,9

89,9

-

Ein- und Ausfahrt

70,3

42

33

-

86,5

85,5

-

Parken (Shopkunden)

72,1

42

33

-

88,3

87,5

-

Hochdruckreiniger

75,6

42

33

-

91,8

90,8

-

Münzsauger

62,7

42

33

-

78,9

77,9

-

Luftstation (ohne
Waschanlage)

66,3

42

33

-

82,5

81,5

-

Tankwagen

94,6

-

1

-

-

94,6

-

Tab. 4-4:

Schallleistungspegel Tankstelle werktags

Die Vorgänge werden auf die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit (nach Nr. 6.5 der
TA Lärm, vgl. Abschnitt 4.2.2) und den Zeitraum außerhalb der Tageszeit mit erhöhter
Empfindlichkeit nach den Vorgaben der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] aufgeteilt. Dadurch werden Zuschläge für die Tageszeiten mit
erhöhter Empfindlichkeit angemessen berücksichtigt.
Es wird eine Kraftstoffanlieferung je Tag angenommen. Diese wird in der Tageszeit mit
erhöhter Empfindlichkeit angesetzt.

4.3.4

Maximalpegel
Nach TA Lärm sind neben den Vorgaben zu Mittelungspegeln während der jeweiligen
Beurteilungszeiträume auch Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen vorgegeben
(vgl. Abschnitt 4.2.3). Im vorliegenden Fall können zur Beurteilung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maximalpegel maßgebend sein. Die Maximalpegel werden zusätzlich zu den Schallleistungspegeln in der jeweiligen Schallquelle berücksichtigt. Bei Linien- oder Flächenschallquellen wird der Maximalpegel jeweils an der zur
maßgeblichen schutzbedürftigen Nutzung ungünstigsten Position beachtet.
Tab. 4-5:

Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel

Schallquelle

Vorgang

Maximalpegel LWA, max

Kundenparkplatz

Türenschließen (Pkw)

97,5 dB(A) [17]

Mitarbeiterparkplatz

Türenschließen (Pkw)

97,5 dB(A) [17]

Andienung

Entspannungsgeräusche des
Bremsluftsystems

108 dB(A) [22]

Tischkreissäge

Sägevorgang

114,8 dB(A) [23]

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 21

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

4.4

Immissionen
Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 4.3 zusammengestellten Emissionen die Mittelungspegel des Gewerbelärms im Planfall ermittelt. Dabei
werden die einzelnen bestehenden Gewerbeschallquellen überlagert.
Im Schallausbreitungsmodell werden dabei die Abschirmungen sowohl durch die Bestandsgebäude als auch durch künftig zugelassene Baukörper im Plangebiet berücksichtigt.
Die Ergebnisse für beispielhaft gewählte Immissionsorte im Plangebiet wurden jeweils
stockwerkweise für Tag und Nacht berechnet. Die Bewertung der Schallimmissionen
erfolgte anhand der Vorgaben der TA Lärm [17].
Die Ergebnisse sind in Anlage 7 aufgeführt. Darin bedeuten:


IRW:

Immissionsrichtwert nach TA Lärm



Lr:

Mittelungspegel



Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel)



Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde)



diff:

Überschreitung des Immissionsrichtwertes

Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für urbane Gebiete liegt bei 63 dB(A) am Tag
und 45 dB(A) in der Nacht. Die Ergebnisse zeigen, dass am Tag Beurteilungspegel
zwischen 36,2 dB(A) und 71,5 dB(A) erreicht werden. Es ergeben sich somit an den
Immissionsorten am südöstlichen Rand des Plangebiets (IO 108, 109 und 110) Überschreitungen des Immissionsrichtwertes um bis zu 8,5 dB(A) am Tag. Die maßgebliche
Schallquelle dafür stellt die direkt angrenzende Tischkreissäge der Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH dar.
An allen anderen untersuchten Immissionsorten im Plangebiet wird der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete am Tag eingehalten.
Aufgrund der Überschreitungen am südöstlichen Rand des Plangebiets werden im Abschnitt 5 Lärmschutzmaßnahmen empfohlen.
Mit den gewählten Emissionsansätzen für Maximalpegel (vgl. Abschnitt 4.3.4) wurden
die in der Umgebung hervorgerufenen Immissionen ermittelt. Es ergeben sich Pegel
von bis zu 87,5 dB(A) an Immissionsort 109 am südöstlichen Rand des Plangebiets.
Der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 93 dB(A) in urbanen Gebieten wird
damit eingehalten. Hieraus gehen keine Lärmschutzanforderungen hervor.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 22

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

5.

LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN

5.1

Allgemeines
Den ermittelten Lärmimmissionen sind teilweise Überschreitungen der empfohlenen
Immissionsgrenz- bzw. Richtwerte im Plangebiet zu entnehmen.
Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen:
1.

Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von
Lärm

2.

Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung

3.

Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg

4.

Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden

Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt
werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind und wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen. Hierbei bestehen für die planaufstellende Kommune Abwägungsspielräume. Die nachfolgend vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind demnach die
aus Sicht des Schallschutzes empfohlenen Maßnahmen. In der Abwägung mit anderen
Aspekten (Städtebau, Wirtschaftlichkeit, Sichtverhältnisse etc.) kann im Einzelfall hiervon auch abgewichen werden.

5.2

Planerische / Organisatorische Maßnahmen
Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm ist durch die Netzfunktion der umliegenden Verkehrswege bedingt. Hierauf besteht im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“ kein Einfluss.
Allerdings können Maßnahmen zur Minderung der Erhöhung der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft geprüft werden. Betroffen von wesentlichen Erhöhungen
nach den Kriterien der 16. BImSchV sind die in Anlage 1.2 dargestellten Immissionsorte 02 bis 04 und 06 bis 11. Die Erhöhungen entstehen im vorliegenden Fall durch verschiedene Einflüsse. Dies sind die Zunahme des Verkehrs in Folge der geplanten Nutzungen im Plangebiet und die Reflexionen an künftig zugelassenen Baukörpern.
Zum Schutz der Nachbarschaft kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten in
Betracht. Dies umfasst z. B. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in
der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, eine schallabsorbierende Ausführung (eines Teils)
der geplanten Fassaden, oder passiven Lärmschutz für die Nachbarschaft.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 23

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Ein passiver Lärmschutz für die Nachbarschaft hätte weitreichende bauliche Aufwendungen zur Folge und würde dennoch nur die Innenräume vor dem Lärm schützen.
In erster Linie wird empfohlen, eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen. Die bestehende und insbesondere die künftige Verkehrslärmbelastung liegen in einem sehr hohen Bereich, sodass für Verkehrsbehörden eine
Grundlage zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung besteht. Hierbei ist aber im jeweiligen Einzelfall das Ermessen durch die Verkehrsbehörde auszuüben. Das Ermessen
kann nicht über den Bebauungsplan gesteuert werden. Auf Grundlage der ermittelten
Lärmbelastungen erscheint eine Anordnung jedoch sinnvoll. Eine Beschränkung auf
Tempo 30 würde eine Minderung der Verkehrslärmbelastung im Umfeld der Straße
„Geroldsecker Vorstadt“ um ca. 2,5 dB(A) erzielen und damit über den Erhöhungen
durch die Planung liegen.
Ergänzend kann zur Minderung der Auswirkungen der geplanten Nutzungen für die
Nachbarschaft eine schallabsorbierende Fassade eingesetzt werden. Die Minderungen
würden sich dabei auf die Nachbarschaft direkt nördlich des Plangebiets konzentrieren
und dort in einer Größenordnung von rund 0,5 dB(A) liegen. Die absorbierende Fassadengestaltung ist entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinnvoll. Wenn von einer Umsetzung der Beschränkung auszugehen ist, wird die Absorption jedoch nicht zwingend erforderlich sein, sodass ein Hinweis im Bebauungsplan aus fachlicher Sicht ausreichend wäre:
Zum Schutz der Nachbarschaft vor dem Verkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ sollen die Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“
schallabsorbierend ausgeführt werden.
Aufgrund der Nähe der geplanten Tiefgaragenein- und ausfahrt zu den geplanten
Baufenstern können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht
entstehen. Deshalb wird empfohlen an der südlichen, direkt im Umfeld der Tiefgaragenein- und ausfahrt liegenden Fassade des nördlich gelegenen Baufensters sowie
der westlichen, direkt angrenzenden Fassade des östlich gelegenen Baufensters keine
Schlafräume vorzusehen. Alternativ wird empfohlen bauliche Maßnahmen an der Tiefgaragenein- und ausfahrt zum Schutz der Schlafräume an den genannten Fassaden
umzusetzen.

5.3

Abstände / Aktiver Lärmschutz
Größere Abstände sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche keine ausreichend umsetzbare Maßnahme. Der Einhaltung größerer Abstände steht das Gebot zur
flächensparenden Planung entgegen.
Ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm wird aufgrund von städtebaulichen Gegebenheiten (negativer Einfluss auf
das Stadtbild, Trennwirkung, stark eingeschränkte Wirkung durch seitliche Schalleinträge, Sichtverhältnisse, erforderliche Zufahrten usw.) nicht in Betracht gezogen.
Ebenso kommt ein aktiver Lärmschutz zum Schutz gegen die gewerblichen Lärmein-

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 24

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

wirkungen im südöstlichen Bereich des Plangebiets nicht in Betracht. Aufgrund der
einzuhaltenden Abstandsflächen zum südlich an das Plangebiet angrenzenden Kanal
ist die Platzierung einer Lärmschutzwand nicht möglich.
Die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet ist somit
über Lärmschutz an den geplanten Gebäuden im Plangebiet sicherzustellen. Dieser
passive Lärmschutz umfasst Maßnahmen an den von Lärm betroffenen Gebäuden wie
z. B. zur Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung
der Schlafräume.

5.4

Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm

5.4.1

Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen
Aufgrund der zu erwartenden Gewerbelärmbelastung durch an das Plangebiet angrenzende Betriebe, die in Teilbereichen über den Immissionsrichtwerten der TA Lärm liegt,
sollten Schutzmaßnahmen für das Plangebiet getroffen werden. Da sich die Richtwerte
der TA Lärm auf Immissionsorte außerhalb der Fenster schutzbedürftiger Räume beziehen, wären hierzu Vorgaben zur Schalldämmung der Außenbauteile allein nicht
ausreichend. Die Konfliktlösung muss deshalb durch einen Ausschluss der schutzbedürftigen Nutzung bzw. von Fenstern schutzbedürftiger Räume erfolgen. Somit können
keine im Sinne der TA Lärm maßgebende Immissionsorte mit unzumutbaren Lärmbelastungen entstehen. In Anlehnung an verschiedene Leitfäden, kann eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan z. B. wie folgt gefasst werden:
In den Bereichen mit Beurteilungspegeln des Gewerbelärms am Tag von mehr
als 63 dB(A) (vgl. Anlage 8) sind öffenbare Fenster von schutzbedürftigen
Räumen im Sinne der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) unzulässig.
Festverglasungen und nicht-öffenbare Fensterelemente sind uneingeschränkt
zulässig. Ausnahmen hierzu sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass an diesen Fassaden geringere Lärmbelastungen bestehen und die gesetzlichen Vorgaben für Gewerbelärm eingehalten werden.

5.5

Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm

5.5.1

Allgemeines
Im Plangebiet werden zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
passive Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Dieser bezeichnet Maßnahmen an den
von Lärm betroffenen Gebäuden und umfasst z. B. die Grundrissanordnung, die Lage
und Art der Fenster, die Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 25

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen im Gegensatz zum Gewerbelärm keine festen Richt- oder Grenzwerte, aus denen zwingende Vorgaben zu Art und Umfang des
erforderlichen Lärmschutzes abzuleiten sind. Nachfolgend werden Vorschläge aus
Sicht des Schallschutzes zusammengestellt, die zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse sinnvoll erscheinen. In der Abwägung mit anderen Aspekten
können im Einzelfall auch Anpassungen erforderlich sein.
Es wird empfohlen, für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) über Festsetzungen im Bebauungsplan
Vorgaben zum passiven Lärmschutz zu definieren, auch wenn damit Teilbereiche mit
leichten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 nicht von den Vorgaben erfasst werden. Im Hinblick auf eine planerische Zurückhaltung bei eher moderaten Überschreitungen und den ohnehin bestehenden Anforderungen an Gebäude zur
Energieeinsparung und den Schallschutz im Hochbau ist aus fachlicher Sicht in diesem
Zwischenbereich von einer Zumutbarkeit der Verkehrslärmeinwirkungen auszugehen.

5.5.2

Grundrissorientierung
Aufgrund der vor allem durch die Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und die Willy-BrandtStraße geprägten Lärmsituation im Plangebiet wird eine Vorgabe zur Grundrissorientierung empfohlen. In Anlehnung an den Berliner Leitfaden [27] kann eine Festsetzung
beispielsweise wie folgt formuliert werden:
Zum Schutz vor Verkehrslärm muss entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“
und der Willy-Brandt-Straße in Gebäuden mindestens ein Aufenthaltsraum von
Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen
mindestens zwei Aufenthaltsräume mit jeweils mindestens einem Fenster zu
der von der jeweiligen Straße abgewandten Gebäudeseite orientiert sein. (nach
[27])
Als lärmabgewandt sind dabei Fassaden mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straße (RLS90) von maximal 64 dB(A) am Tag sowie 54 dB(A) in der Nacht in der Nacht zu
betrachten. (nach [27])
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall
geringere Beurteilungspegel vorliegen, als dies in den schalltechnischen Berechnungen für den Bebauungsplan angenommen wurde, können auch Fassaden mit Unterschreitung der oben genannten Schwellen als lärmabgewandt betrachtet werden.

5.5.3

Schalldämmung der Außenbauteile
Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, mehrere Teile) herange-

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 26

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

zogen werden. Demnach werden entsprechend den äußeren Lärmeinwirkungen die
Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ermittelt.
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden
Geräuschquellen, wobei noch ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen ist. Liegt
zwischen dem Beurteilungspegel am Tag und dem Beurteilungspegel in der Nacht eine
Differenz von weniger als 10 dB(A) vor, wird zum Schutz des Nachtschlafes der maßgebliche Außenlärmpegel für Schlafräume durch Addition eines Zuschlags von
10 dB(A) zu dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht berechnet.
Gemäß der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) ergeben sich die Anforderungen
an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
der Außenbauteile von
schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten
nach der Gleichung
.
Dabei ist
= 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;
= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;
= 35 dB für Büroräume und Ähnliches;
der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01
Mindestens einzuhalten sind Schalldämm-Maße:
= 35 dB

für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

= 30 dB

für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.

Übersteigen die gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

50 dB, sind die An-

Eine Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen an
die Schalldämmung der Außenbauteile kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:
In den Teilen des Plangebiets, die Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2 – Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, [29]) von mindestens 66 dB(A) ausgesetzt sind, müssen die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen
Räumen die gemäß DIN 4109-1 (Ausg. Januar 2018, [28]) je nach Raumart und
Außenlärmpegel erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
aufweisen.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 27

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und
Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Die Außenlärmpegel auf Grundlage der Lärmeinwirkungen am Tag sind in Anlage 9.1 bis 9.4 und auf Grundlage der Lärmeinwirkungen in der Nacht in Anlage 9.5 bis 9.8 dargestellt. Für Schlafräume und vergleichbare Räume ist vom
höheren der beiden dargestellten Außenlärmpegel auszugehen, bei sonstigen
Aufenthaltsräumen können die Außenlärmpegel für den Tag verwendet werden.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall
geringere maßgebende Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als dies im
Bebauungsplan angenommen wurde, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 [28]
reduziert werden.

5.5.4

Belüftung von Schlafräumen
Über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, sind auch Maßnahmen zur Belüftung der Schlafräume zu empfehlen. Auf Grundlage verschiedener Leitfäden wird
folgende Festsetzung [8][27] empfohlen:
Schlafräume (auch Kinderzimmer) an Fassaden, die Beurteilungspegeln des
Verkehrslärms von mehr als 54 dB(A) (vgl. Anlage 10.1 bis 10.4) nachts ausgesetzt sind und die nicht über Fenster auf einer lärmabgewandten Gebäudeseite verfügen, sind bautechnisch so auszustatten, dass sowohl die Schalldämmanforderungen gemäß der textlichen Festsetzung in Abschnitt 5.5.3 erfüllt
werden als auch ein Mindestluftwechsel erreicht wird.
Alternativ können für diese Schlafräume geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen) getroffen werden, die sicherstellen, dass ein Innenraumpegel bei
teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder
den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten
wird.
Auf die schallgedämmte Belüftung kann verzichtet werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass der Beurteilungspegel
des Verkehrslärms am Schlafraum in der Nacht 54 dB(A) nicht überschreitet.

5.5.5

Außenwohnbereiche
Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an den
Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung [8] empfohlen:
Wenn eine Wohnung ausschließlich über Außenwohnbereiche mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von mehr als 64 dB(A) (vgl. Anlage

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 28

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

11.1 bis 11.4) verfügt, ist dieser durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
z. B. verglaste Vorbauten vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. Durch die
Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass im Außenwohnbereich ein Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von 64 dB(A) oder weniger erreicht wird.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass an den Außenwohnbereichen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms von maximal
64 dB(A) vorliegt, kann auf den oben genannten baulichen Schallschutz verzichtet werden.

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 29

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

6.

ZUSAMMENFASSUNG
Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden der Verkehrslärm und
der Gewerbelärm untersucht.
Verkehrslärm


In der Nachbarschaft sind an den Immissionsorten 02 bis 04 und 06 bis 11 wesentliche Erhöhungen nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung zu erwarten
(vgl. Abschnitt 3.4.2)
o



Folge: Empfehlungen zu planerischen / organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der
Straße „Geroldsecker Vorstadt“, schallabsorbierende Ausführung der
Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, passiver Lärmschutz für die Nachbarschaft) (vgl. Abschnitt 5.2)

Im Plangebiet werden die empfohlenen Immissionen überschritten (vgl. Abschnitt
3.4.3)
o

Folge: Empfehlung zu passiven Schutzmaßnahmen (Grundrissorientierung, Schalldämmung, Belüftung, Schutz von Außenwohnbereichen)
(vgl. Abschnitt 5.5)

Gewerbelärm


Am südöstlichen Rand des Plangebiets wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für
urbane Gebiete am Tag durch gewerbliche Anlagen im Umfeld überschritten (vgl.
Abschnitt 4.4)
o

Folge: Empfehlung zu Ausschluss schutzbedürftiger Räume mit öffenbaren Fenstern in dem betroffenen Bereich des Plangebiets (vgl. Abschnitt 5.4.1)

Tiefgaragenein- und ausfahrt


Aufgrund der Nähe der geplanten Tiefgaragenein- und ausfahrt zu den geplanten
Baufenstern können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht
entstehen
o

Folge: Empfehlung keine Schlafräume an bestimmten Fassaden im Umfeld der Tiefgaragenein- und ausfahrt vorzusehen (vgl. Abschnitt 5.2).
Alternative Empfehlung zu bauliche Maßnahmen an der Tiefgarageneinund ausfahrt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Seite 30

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 1
Lagepläne Verkehrslärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Immissionsort

01

Signalanlage
Emissionslinie Straße

f
Ste

Hauptgebäude
Nebengebäude

str
ie n
an
e
aß
05
02

03

04

06
07

08

Gero
ldsec

ker V
orsta
dt

09
12
13
10
11

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

14

Willy-Brandt-Straße

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm
Analyse-/Prognose-Nullfall

15

Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 1.000

1.1

Legende
Immissionsort

01

Signalanlage
Emissionslinie Straße
Hauptgebäude

f
Ste

Nebengebäude

str
ie n
an

Plangebiet

e
aß
05
02

03

04

06
07

Gero
ldsec

C

D

08

ker V
orsta
dt

09
12

B

E

13

A
10
11

F

N

G
I

H

Auftraggeber:

M

O

Eichner
Baugesellschaft mbH

L
K
P

Projektbez:

14

Willy-Brandt-Straße

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

J

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm
Prognose-Planfall

15

Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 1.000

1.2

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 2
Verkehrserzeugung Plangebiet

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Verkehrserzeugung
Wohnen

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-180712-Lwei.cdr

Bruttogeschossfläche (BGF): 4.860 m²

Einwohnerverkehr

Besucherverkehr

BGF pro Einwohner:
48 - 53 m² BGF/Einwohner
Annahme: 50 m² BGF/Einwohner

Anteil des Besucherverkehrs:
0 - 15% der Einwohnerwege
Annahme: 10% der Einwohnerwege

100 Einwohner

40 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
3,5 - 4,0 Wege/Einwohner
Annahme: 3,8 Wege/Einwoher

MIV-Anteil: 60 - 80%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 60%

370 Wege/24h

25 Pkw-Wege/24h

Wege außerhalb des Plangebiets:
10-15%
Annahme: 10%

Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0
(Besucherverkehr)
Annahme: 1,8

320 Wege/24h

10 Pkw-Fahrten/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil im Einwohnerverkehr)
Annahme: 65%

210 Pkw-Wege/24h
Pkw-Besetzungsgrad: 1,5
(Einwohnerverkehr)

150 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
0,05 Lkw-Fahrten
je Einwohner

5 Liefer-Fahrten/24h
Proj.-Nr.:

Auftraggeber:

Eichner Baugesellschaft
Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg
+49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

„Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Planbez.:

612-2146
Datum:

07/2018
Maßstab:

Verkehrserzeugung Wohnen

Anlage

2.1

Verkehrserzeugung
Kita

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-180712-Lwei.cdr

ca. 100 Plätze

Beschäftigtenverkehr

Besucherverkehr

Anzahl der Beschäftigten:
0,06 - 0,1 Beschäftigte/Platz
Angabe Architekt: 0,2 Beschäftigte/Platz

Anzahl der Beschäftigten:
0,7 - 1,0 Nutzer/Platz
Annahme: 1,0 Nutzer/Platz

20 Beschäftigte

100 Besucher

Anwesenheit: 80 - 100%
Annahme: 100%

Wegehäufigkeit:
2,0 Wege/Besucher

20 Beschäftigte

200 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
3,0 - 4,5 Wege/ Beschäftigtem
Annahme: 3,0 Wege/Beschäftigtem

MIV-Anteil: 5 - 80%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 50%

60 Wege/24h

100 Pkw-Wege/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil z.B. integrierte Lage)
Annahme: 50%

Pkw-Besetzungsgrad: 0,5
(mit Bring- und Holfahrt)

30 Pkw-Fahrten/24h

200 Pkw-Fahrten/24h

Pkw-Besetzungsgrad: 1,1
(Beschäftigtenverkehr)

Annahme Anteil Verbundeffekt: 5 %
Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 %

30 Pkw-Fahrten/24h

170 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
Anzahl Lkw-Fahrten:
Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h

1 Liefer-Fahrt/24h
Proj.-Nr.:

Auftraggeber:

Eichner Baugesellschaft
Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg
+49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

„Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Planbez.:

612-2146
Datum:

07/2018
Maßstab:

Verkehrserzeugung Kita

Anlage

2.2

Verkehrserzeugung
Grundschule

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-180712-Lwei.cdr

ca. 170 Plätze

Beschäftigtenverkehr

Besucherverkehr

Anzahl der Beschäftigten:
0,03 - 0,05 Beschäftigte/Platz
Annahme: 0,05 Beschäftigte/Platz

Anzahl der Beschäftigten:
0,7 - 0,8 Nutzer/Platz
Annahme: 0,8 Nutzer/Platz

10 Beschäftigte

140 Besucher

Anwesenheit: 80 - 100%
Annahme: 100%

Wegehäufigkeit:
2,0 Wege/Besucher

10 Beschäftigte

280 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
2,5 Wege/Beschäftigtem

MIV-Anteil: 5 - 40%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 30%

25 Wege/24h

85 Pkw-Wege/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil z.B. integrierte Lage)
Annahme: 50%

Pkw-Besetzungsgrad: 0,5
(mit Bring- und Holfahrt)

15 Pkw-Fahrten/24h

170 Pkw-Fahrten/24h

Pkw-Besetzungsgrad: 1,1
(Beschäftigtenverkehr)

Annahme Anteil Verbundeffekt: 10 %
Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 %

10 Pkw-Fahrten/24h

140 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
Anzahl Lkw-Fahrten:
Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h

1 Liefer-Fahrt/24h
Proj.-Nr.:

Auftraggeber:

Eichner Baugesellschaft
Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg
+49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

„Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Planbez.:

612-2146
Datum:

07/2018
Maßstab:

Verkehrserzeugung Grundschule

Anlage

2.3

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 3
Beurteilungspegel Verkehrslärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

WA

EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59

49
49
49
49

60
59
59
58

52
51
50
50

0,5
-------

2,3
1,6
1,0
0,6

02

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

68
68
67
67

60
60
59
59

3,4
3,2
2,8
2,2

5,2
5,1
4,6
4,1

03

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
70
69

62
62
61

6,0
5,6
4,9

7,8
7,4
6,8

04

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

71
70
70

63
62
62

6,2
6,0
5,5

8,1
7,9
7,3

05

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

66
66
66

58
58
58

1,2
1,4
1,3

3,1
3,3
3,2

06

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

68
68
68
68

60
60
60
60

4,0
4,0
3,7
3,3

5,8
5,9
5,6
5,2

07

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

68
68
68

60
60
60

3,8
3,8
3,3

5,7
5,6
5,1

08

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

68
68
68

60
60
60

4,0
3,9
3,3

5,9
5,8
5,2

09

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

66
66
66

58
58
58

1,7
1,8
1,4

3,5
3,6
3,2

10

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
69
68

62
61
59

5,4
4,3
3,2

7,2
6,1
5,0

11

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

69
68
67

61
60
59

4,9
4,0
3,0

6,7
5,8
4,9

12

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

67
67
66

58
59
58

2,1
2,2
1,9

4,0
4,1
3,7

13

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

66
66
66

58
58
58

1,7
1,7
1,4

3,5
3,5
3,2

14

WA

EG

59

49

60

52

0,4

2,2

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.1.1

Immissionsort

15

Nutzung

WA

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

1.OG
2.OG

59
59

49
49

59
59

51
50

-----

1,5
0,9

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

54
55
55

46
47
47

-------

-------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.1.2

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

WA

EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59

49
49
49
49

60
60
59
59

52
52
51
51

0,9
0,3
-----

2,7
2,1
1,4
1,1

02

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

68
68
68
67

60
60
59
59

3,8
3,7
3,2
2,7

5,6
5,5
5,0
4,5

03

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

71
70
70

63
62
62

6,4
6,0
5,3

8,3
7,9
7,2

04

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

71
71
70

63
63
62

6,6
6,4
5,9

8,5
8,3
7,7

05

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

66
66
66

58
58
58

1,7
1,9
1,8

3,5
3,7
3,6

06

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

69
69
69
68

61
61
60
60

4,4
4,4
4,2
3,8

6,2
6,3
6,0
5,6

07

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

69
69
68

61
60
60

4,3
4,2
3,7

6,1
6,0
5,5

08

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

69
69
68

61
61
60

4,5
4,4
3,8

6,3
6,2
5,6

09

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

67
67
66

58
58
58

2,1
2,2
1,8

3,9
4,0
3,6

10

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
69
68

62
61
60

5,8
4,7
3,6

7,6
6,5
5,4

11

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
69
68

62
61
60

5,3
4,4
3,4

7,1
6,2
5,3

12

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

67
67
67

59
59
59

2,5
2,7
2,3

4,4
4,5
4,1

13

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

67
67
66

58
58
58

2,1
2,1
1,8

3,9
3,9
3,6

14

WA

EG

59

49

60

52

0,9

2,6

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.2.1

Immissionsort

15

Nutzung

WA

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

1.OG
2.OG

59
59

49
49

60
59

51
51

0,1
---

1,9
1,3

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

55
55
56

47
47
47

-------

-------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.2.2

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

WA

EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59

49
49
49
49

61
60
59
59

52
52
51
51

1,1
0,5
-----

2,9
2,3
1,6
1,3

02

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

68
68
68
67

60
60
60
59

3,9
3,7
3,3
2,8

5,7
5,6
5,1
4,6

03

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

71
71
70

63
62
62

6,5
6,1
5,5

8,4
8,0
7,3

04

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

71
71
70

63
63
62

6,8
6,6
6,0

8,6
8,4
7,9

05

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

66
67
67

58
58
58

1,9
2,1
2,1

3,7
4,0
3,9

06

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

69
69
69
69

61
61
61
61

4,8
4,9
4,7
4,4

6,6
6,8
6,6
6,3

07

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
70
70

62
62
61

5,5
5,5
5,1

7,3
7,3
6,9

08

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
70
69

62
62
61

5,3
5,3
5,0

7,1
7,1
6,8

09

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

68
68
68

60
60
60

3,4
3,6
3,2

5,2
5,4
5,1

10

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
69
68

62
61
60

6,0
5,0
3,9

7,9
6,8
5,8

11

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

70
69
68

62
61
60

5,3
4,5
3,6

7,2
6,3
5,4

12

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

67
67
67

59
59
59

2,8
2,9
2,7

4,6
4,8
4,5

13

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

67
67
66

58
58
58

2,2
2,2
1,9

4,0
4,0
3,7

14

WA

EG

59

49

60

52

0,7

2,4

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.3.1

Immissionsort

15

Nutzung

WA

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

1.OG
2.OG

59
59

49
49

59
58

51
50

-----

1,4
0,4

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

55
55
55

47
47
47

-------

-------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.3.2

Immissionsort

Nutzung

Stockwerk

01

02

03

04

05

06

07

08

09

10

11

12

13

Prognose-Nullfall

Prognose-Planfall

Differenz PP-P0

Lr Tag

Lr Tag

Tag

Lr Nacht

Lr Nacht

dB(A)
59,9

dB(A)
51,7

dB(A)
60,1

dB(A)
51,9

dB(A)
0,2

dB(A)
0,2

1.OG

59,3

51,1

59,5

51,3

0,2

0,2

2.OG

58,6

50,4

58,8

50,6

0,2

0,2

3.OG

58,3

50,1

58,5

50,3

0,2

0,2

EG

67,8

59,6

67,9

59,7

0,1

0,1

1.OG

67,7

59,5

67,7

59,6

0,0

0,1

2.OG

67,2

59,0

67,3

59,1

0,1

0,1

3.OG

66,7

58,5

66,8

58,6

0,1

0,1

WA

EG

MI

MI

EG

70,4

62,3

70,5

62,4

0,1

0,1

1.OG

70,0

61,9

70,1

62,0

0,1

0,1

2.OG

69,3

61,2

69,5

61,3

0,2

0,1

EG

70,6

62,5

70,8

62,6

0,2

0,1

1.OG

70,4

62,3

70,6

62,4

0,2

0,1

2.OG

69,9

61,7

70,0

61,9

0,1

0,2

EG

65,7

57,5

65,9

57,7

0,2

0,2

1.OG

65,9

57,7

66,1

58,0

0,2

0,3

2.OG

65,8

57,6

66,1

57,9

0,3

0,3

EG

68,4

60,2

68,8

60,6

0,4

0,4

1.OG

68,4

60,3

68,9

60,8

0,5

0,5

2.OG

68,2

60,0

68,7

60,6

0,5

0,6

3.OG

67,8

59,6

68,4

60,3

0,6

0,7

MI

MI

MI

MI

EG

68,3

60,1

69,5

61,3

1,2

1,2

1.OG

68,2

60,0

69,5

61,3

1,3

1,3

2.OG

67,7

59,5

69,1

60,9

1,4

1,4

EG

68,5

60,3

69,3

61,1

0,8

0,8

1.OG

68,4

60,2

69,3

61,1

0,9

0,9

2.OG

67,8

59,6

69,0

60,8

1,2

1,2

MI

MI

EG

66,1

57,9

67,4

59,2

1,3

1,3

1.OG

66,2

58,0

67,6

59,4

1,4

1,4

2.OG

65,8

57,6

67,2

59,1

1,4

1,5

EG

69,8

61,6

70,0

61,9

0,2

0,3

1.OG

68,7

60,5

69,0

60,8

0,3

0,3

2.OG

67,6

59,4

67,9

59,8

0,3

0,4

EG

69,3

61,1

69,3

61,2

0,0

0,1

1.OG

68,4

60,2

68,5

60,3

0,1

0,1

2.OG

67,4

59,3

67,6

59,4

0,2

0,1

EG

66,5

58,4

66,8

58,6

0,3

0,2

1.OG

66,7

58,5

66,9

58,8

0,2

0,3

2.OG

66,3

58,1

66,7

58,5

0,4

0,4

EG

66,1

57,9

66,2

58,0

0,1

0,1

1.OG

66,1

57,9

66,2

58,0

0,1

0,1

MI

MI

MI

MI

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

07/2018
Anlage:

Planbez:

Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall
SoundPLAN 8.0

Nacht

3.4.1

Immissionsort

Nutzung

Stockwerk

Prognose-Nullfall

Prognose-Planfall

Differenz PP-P0

Lr Tag

Lr Tag

Tag

Lr Nacht

Lr Nacht

Nacht

dB(A)
65,8

dB(A)
57,6

dB(A)
65,9

dB(A)
57,7

dB(A)
0,1

dB(A)
0,1

13

MI

2.OG

14

WA

EG

59,9

51,6

59,7

51,4

-0,2

-0,2

1.OG

59,1

50,9

58,7

50,4

-0,4

-0,5

2.OG

58,5

50,3

57,7

49,4

-0,8

-0,9

EG

54,3

46,1

54,3

46,1

0,0

0,0

1.OG

54,7

46,5

54,6

46,3

-0,1

-0,2

2.OG

55,1

46,9

54,7

46,5

-0,4

-0,4

15

WA

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

07/2018
Anlage:

Planbez:

Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.4.2

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 4
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

A

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

69
68
67
66

61
60
59
58

4,4
3,7
2,7
1,9

6,2
5,5
4,5
3,8

B

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

69
68
67
67

60
60
59
59

4,1
3,7
2,9
2,2

5,9
5,5
4,8
4,1

C

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

70
70
69
68

62
61
61
60

5,6
5,2
4,4
3,7

7,4
7,0
6,3
5,5

D

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

68
68
68
67

60
60
60
59

3,8
3,8
3,3
2,7

5,7
5,6
5,1
4,5

E

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

66
66
66
66

58
58
58
58

1,4
1,8
1,8
1,5

3,2
3,7
3,7
3,4

F

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

62
62
62
62

54
54
54
53

---------

---------

G

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

61
61
61
60

52
52
52
52

---------

---------

H

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

54
54
54
54

45
45
45
45

---------

---------

I

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

43
41
42
44

35
33
34
36

---------

---------

J

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

51
52
52
52

43
44
44
44

---------

---------

K

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

47
48
49

39
40
40

-------

-------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet
SoundPLAN 8.0

Datum:

4.1

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

3.OG

64

54

49

40

---

---

L

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

40
38
39
41

31
30
31
33

---------

---------

M

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

43
41
41
41

34
33
33
33

---------

---------

N

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

44
41
44
47

36
32
36
39

---------

---------

O

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

46
43
45
47

38
35
37
39

---------

---------

P

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

43
44
45
44

35
36
36
36

---------

---------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet
SoundPLAN 8.0

Datum:

4.2

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 5
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):

69

44
49
54
59
64
69
74
79

64

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

44
49
54
59
64
69
74
79

59

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags EG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):

44
49
54
59
64
69
74
79

69

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

44
49
54
59
64
69
74
79

59

64

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags 1.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

69

Beurteilungspegel
Tag in dB(A):

44
49
54
59
64
69
74
79

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

44
49
54
59
64
69
74
79

64

Auftraggeber:

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

59

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags 2.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

69

Beurteilungspegel
Tag in dB(A):

69

44
49
54
59
64
69
74
79

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

44
49
54
59
64
69
74
79

64

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH

59
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags 3.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.4

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

64

Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):

34
39
44
49
54
59
64
69

59

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

34
39
44
49
54
59
64
69

59

54

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH

49

Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts EG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.5

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):

34
39
44
49
54
59
64
69

59

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

34
39
44
49
54
59
64
69

54

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
49

Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts 1.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.6

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):

34
39
44
49
54
59
64
69

59

<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

34
39
44
49
54
59
64
69

54

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

49

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts 2.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

5.7

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 6
Lageplan Gewerbelärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Immissionsort
Punktschallquelle
Linienschallquelle
Flächenschallquelle

f
Ste

Hauptgebäude

str
ie n
an

Nebengebäude
Überdachung

e
aß

Plangebiet

Gero
ldsec
103

Tank
stelle

ker V
orsta
dt
102
101

104
106

105

107

113

Eichner
Baugesellschaft mbH

erei

108

112
114
110

Willy-Brandt-Straße

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Schw
eiß

Zu-Abluft
Lackieranlage

109

iSchle
i
fere

Lager/V
erpack

erei

Projektbez:

Halle mit Zerspannung
smaschinen

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm
Prognose-Planfall
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 1.000

6

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 7
Beurteilungspegel Gewerbelärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Immissionsort

Nutzung

Stockwerk

IRW

IRW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Tag

max

Tag

max

Tag

max

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

101

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

58,1
59,4
58,8
58,1

64,6
64,0
63,2
62,3

---------

---------

102

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

58,7
58,6
57,8
56,9

65,0
64,4
63,5
62,5

---------

---------

103

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

49,3
50,7
51,7
51,6

54,3
56,4
56,9
56,6

---------

---------

104

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

36,2
37,4
38,8
41,9

46,8
46,7
46,6
51,0

---------

---------

105

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

40,9
42,6
45,7
48,5

53,8
53,6
53,9
56,0

---------

---------

106

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

38,9
38,3
39,8
43,1

51,2
51,2
51,2
51,1

---------

---------

107

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

61,2
61,2
61,1
61,0

77,3
77,2
77,1
76,9

---------

---------

108

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

67,8
67,6
67,1
66,4

84,4
84,2
83,8
83,1

4,8
4,6
4,1
3,4

---------

109

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

71,5
71,2
70,4
69,3

87,5
87,2
86,3
85,2

8,5
8,2
7,4
6,3

---------

110

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

67,6
67,4
67,1
66,5

83,4
83,2
82,8
82,2

4,6
4,4
4,1
3,5

---------

112

MU

EG
1.OG
2.OG

63
63
63

93
93
93

43,0
42,8
42,8

56,8
56,1
55,9

-------

-------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet
SoundPLAN 8.0

Datum:

7.1

Immissionsort

Nutzung

Stockwerk

IRW

IRW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Tag

max

Tag

max

Tag

max

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

3.OG

63

93

42,8

55,6

---

---

113

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

43,5
43,2
43,8
44,2

56,3
54,5
54,4
54,2

---------

---------

114

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

93
93
93
93

59,5
59,4
59,4
59,2

76,9
76,8
76,7
76,5

---------

---------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2146

Eichner Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

07/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet
SoundPLAN 8.0

Datum:

7.2

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 8
Ausschluss öffenbare Fenster

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

63 <

<= 63 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
Schutzbedürftige Nutzung
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

8

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 9
Außenlärmpegel nach DIN 4109 Schlafräume

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

75
74

Außenlärmpegel in dB(A):

73

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

72

71

74

70

69
68 7
6

66

70

65

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

64

66

Eichner
Baugesellschaft mbH

67
68

69
Projektbez:

71

70

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, EG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

74

Außenlärmpegel in dB(A):

73

71

72

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

73

70
69
68
67

66

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

65

64

Eichner
Baugesellschaft mbH

67
68
69
71 0
7

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, 1.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):

73

73

72

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

71
70

69

68

67

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

66

Eichner
Baugesellschaft mbH
69
70

Projektbez:

71

64

Auftraggeber:

68

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

67

67

65

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, 2.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

73
Außenlärmpegel in dB(A):

72

72

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

70

71

69

68
68

67

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

66

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH

68
69

Projektbez:

70

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

67

65

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, 3.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.4

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

77
Außenlärmpegel in dB(A):

76
75

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

74
73

72

76

71
70
69

68

72

67
66
65

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

70

63

64

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH

62

Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, EG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.5

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet

76

Außenlärmpegel in dB(A):

75
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

74

73

72
71

70
69
68

67
66

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

64

65

Auftraggeber:

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

63

Eichner
Baugesellschaft mbH
62

Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, 1.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.6

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):

75

74

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

74

73
72
73

71

70

69

68

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

67

66

65

Auftraggeber:

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

64

Eichner
Baugesellschaft mbH

63
Projektbez:

62

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, 2.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.7

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):

74
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

73

73

72

71

70

69

68

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77

67

66

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

65

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH

64

63

Projektbez:

62

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, 3.OG
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

9.8

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 10
Belüftung von Schlafräumen

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)

54 <

<= 54 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
Erdgeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

10.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)

54 <

<= 54 kein Konflikt
Konflikt MU

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
1. Obergeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

10.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)

54 <

<= 54 kein Konflikt
Konflikt MU

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
2. Obergeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

10.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)

54 <

<= 54 kein Konflikt
Konflikt MU

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
3. Obergeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

10.4

Eichner Baugesellschaft mbH
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 11
Außenwohnbereiche

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenwohnbereiche
Erdgeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

11.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenwohnbereiche
1. Obergeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

11.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenwohnbereiche
2. Obergeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

11.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Eichner
Baugesellschaft mbH
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenwohnbereiche
3. Obergeschoss
Proj.-Nr:

612-2146

Anlage

Datum:

07/2018
Maßstab:

1: 500

11.4