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Beschlussvorlage (Maßnahmen aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018-2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: Stabsstelle
Umwelt, Kaiser

Datum: 05.07.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 178/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

16.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Maßnahmen aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018-2022

Beschlussvorschlag:
1. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein Klimaanpassungskonzept zu den
lokalen Auswirkungen des Klimawandels und den notwendigen Anpassungsmaßnahmen erstellen lässt und dazu Fördergelder beantragt (1.1.4 a).
2. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei allen größeren Bauprojekten routinemäßig die Möglichkeiten des Aufbaus einer neuen Nahwärmeinsel und den Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz prüfen lässt (1.3.2 c).
3. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer
Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt. Zu jedem neu
geplanten kommunalen Gebäude erhält das Gremium für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur
weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 b).
4. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei umfassenden Sanierungen von
kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt. Zu jedem
zu sanierenden kommunalen Gebäude erhält das Gremium für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung
zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 c).

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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5. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Sanierung von Heizungen in
kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze
anstrebt, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen. Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 d).
6. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2018 bei der Neuplanung von
kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude
(2013/31/EU) einhalten wird (2.1.1 e).
7. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr Stadt Lahr bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 10
% oder KfW-Effizienzhaus 100 oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten wird. Zu
jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und eine KlimaVariante mit Kostenbetrachtung zur Einzelfall-Entscheidung vorgelegt (2.1.1 f).
8. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung (Miete / Leasing
/ Kauf) von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung grundsätzlich E-Fahrzeuge beschafft, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen
(4.1.2 b).
9. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung (Miete / Leasing
/ Kauf) von Dienstfahrzeugen für den restlichen Bedarf die Auswahl in der CO2Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV erfolgt (4.1.2 c).
10. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr gebührenfreies Parken für elektrisch
betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 gestattet (4.5.1 e).
11. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr einen Förderantrag beim Bund stellt,
um die Personalstelle Klimaschutzmanagement befristet fortzuführen.
12. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2019 generell Recyclingpapier
(aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) nutzt (5.2.4 c).
13. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse,
Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze)
anbietet (5.2.4 d).
14. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr für alle dienstlichen Flugreisen einen
Klimaausgleich einführt, vorerst mit einem jährlichen Maximalbetrag von 1.000 Euro (5.3.1.a).
15. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei einkommensschwachen
Haushalten den Neukauf energieeffizienter Kühlgeräte bezuschusst, dafür stehen
vorerst 5.000 Euro zur Verfügung (6.4.2 a).

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16. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr das Fifty-Fifty-Projekt ab 2019 auf alle städtischen Schulen ausweitet und ab 2021 auf alle städtischen Kindergärten
und Horte (6.4.3).
17. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein Sanierungs-Förderprogramm erarbeiten lässt und dieses Sanierungs-Förderprogramm zur Abstimmung vorlegt
(6.5.3 b).
18. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen steht grundsätzlich unter dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Begründung:
Der Lahrer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. März 2018 das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 – 2022“ (Drucksache 301/2017) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der weiteren Umsetzung beauftragt. Das Arbeitsprogramm berücksichtigt die vom Gemeinderat beschlossenen Ziele des European Energy Award, des Lahrer Klimaschutzkonzeptes mit dem
Energie- und Klimapolitischen Leitbild der Stadt Lahr, die Ziele des Klimaschutzpaktes des Landes
Baden-Württemberg mit den Kommunen und der Resolution des Deutschen Städtetags/Stadt Lahr:
2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Es gibt den Rahmen für die wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten für die nächsten fünf Jahre vor und ist eine wichtige Grundlage für die anstehende ReZertifizierung beim European Energy Award. Bei Bedarf wird das Arbeitsprogramm an veränderte Einflussfaktoren angepasst und es steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. 58 Prozent der Maßnahmen kommen noch aus früheren
Arbeitsprogrammen und Beschlüssen und 42 Prozent der Maßnahmen wurden neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Die noch nicht beschlossenen neuen Maßnahmen werden im Folgenden erläutert, damit eine Beschlussfassung erfolgen kann.

Nr.

Maßnahmen aus dem Energie und Klima-Arbeitsprogramm 2018-2022

1.1.4

a) Erstellung eines Konzeptes zu den lokalen Auswirkungen des Klimawandels und den notwendigen Anpassungsmaßnahmen

Baden-Württemberg ist schon heute messbar vom Klimawandel betroffen. Die Durchschnittstemperatur
ist in den letzten hundert Jahren um etwas mehr als 1 °C von rund 8 °C auf über 9 °C gestiegen. Während die Sommertage (Tagesmaximum über 25 °C) zugenommen haben, sind die Eistage (Tageshöchsttemperatur unter 0 °C) deutlich seltener geworden. Es gibt einen Trend zu höheren Niederschlägen im Winter und zu trockeneren Sommern. Nach den Klimamodellen wird sich gerade in unserer Region diese Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten verstärken. Dies wird unterschiedliche
Auswirkungen unter anderem auf die Stadt- und Gebäudeplanung, die Wasserwirtschaft, den Bodenschutz, die Land- und Forstwirtschaft, den Natur- und Artenschutz, menschliche Gesundheit, den Tourismus und die Wirtschaft haben. Um einen Überblick über die Folgen und deren Auswirkungen zu erhalten und um die richtigen Maßnahmen zur Anpassung auszuwählen und umzusetzen, soll ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet der Stadt Lahr erstellt werden. Das Lahrer Konzept soll sich am
Anpassungskonzept des Bundes (Deutsche Anpassungsstrategie mit 16 Handlungsfeldern, BMUB
2015) und dem Anpassungskonzept des Landes Baden-Württemberg (Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel in Baden-Württemberg, UM 2015) orientieren. Im Rahmen der Nationalen Klimainitiative
des Bundesumweltministeriums soll ein Förderantrag für ein Klimaschutzteilprojekt zur Anpassung an
den Klimawandel gestellt werden (Fördersatz 50 %). Das Land Baden-Württemberg kann das Projekt
zusätzlich mit 30% fördern. Es wird von einem Kostenrahmen von 2019: 50.000 Euro, 2020: 50.000
Euro ausgegangen. Das Konzept soll gleichzeitig ein Fachbeitrag für den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan liefern.
1.3.2

c) Die Stadt Lahr wird bei allen größeren Bauprojekten routinemäßig die Möglichkeit des Aufbaus einer neuen Nahwärmeinsel und den Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz prüfen
lassen
Fern- und Nahwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der effizientesten und klimafreundlichsten
Möglichkeit zur Wärmeversorgung. Zur optimalen Nutzung bzw. zur Erweiterung des vorhandenen
Fern- und Nahwärmenetzes soll diese vorteilhafte Wärmeversorgungsmöglichkeit besonders geprüft
werden.

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2.1.1

b) Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass
beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben
(EEWärmeG) liegt
Mit dem Energie- und Klimapolitischen Leitbild hat sich die Stadt Lahr unter anderem verpflichtet,
Maßnahmen zum Einsatz von Erneuerbaren Energien im Handlungsfeld Wärme umzusetzen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch auf der Lahrer Gemarkung von 4,3 % auf 15 % bis
zum 2023 zu erhöhen und im eigenen Handlungsbereich die Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr
2023 um 50 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Um diese Ziele zu erreichen, sollen alle neu geplanten kommunalen Gebäude mit einem möglichst großen Anteil an regenerativer Energie versorgt
werden. Für jedes neu geplante kommunale Gebäude wird es eine Einzelfallbetrachtung geben. Mit
der Entwurfsplanung erhält das Gremium für das Wärme(Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und
eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
2.1.1

c) Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung
mindestens 30 % beträgt
Um die schon vorher angeführten Ziele im Handlungsfeld Wärme zu erreichen, sollen alle umfassend
zu sanierenden kommunalen Gebäude mit einem möglichst großen Anteil an regenerativer Energie
versorgt werden. Für jedes zu sanierende kommunale Gebäude wird es eine Einzelfallbetrachtung geben. Mit der Sanierungsplanung erhält das Gremium für das Wärme(Klimatisierungs-)konzept eine
Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
2.1.1

d) Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig
einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen
Fern- und Nahwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der effizientesten und klimafreundlichsten
Möglichkeit zur Wärmeversorgung. Zur optimalen Nutzung bzw. zur Erweiterung des vorhandenen
Fern- und Nahwärmenetzes soll diese vorteilhafte Wärmeversorgungsmöglichkeit für kommunale Gebäude besonders geprüft werden. Für jede Heizungssanierung in einem kommunalen Gebäude wird es
eine Einzelfallbetrachtung geben. Mit der Sanierungsplanung erhält das Gremium für das Wärmekonzept eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
2.1.1

e) Die Stadt Lahr wird ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EUNiedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten

Für eine umfassende Betrachtung der Kosten eines Gebäudes eignen sich die Lebenszykluskosten
(Planungs-, Errichtungs-, Nutzungs-, Wartungs-, Reparatur- oder Sanierungskosten sowie Entsorgungs- oder Recyclingkosten). Lag bisher das Augenmerk bei den Errichtungskosten, so treten immer
stärker die Nutzungskosten in den Vordergrund, denn schon nach wenigen Jahren übersteigen diese
Kosten die Baukosten deutlich. Über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet, machen
sie bis zu 85 % der Gesamtkosten aus. Durch eine nachhaltige Gebäudeplanung und durch die Berücksichtigung des EU-Niedrigstenergie-Standards für öffentliche Gebäude können insbesondere die in
der Nutzungsphase anfallenden Verbrauchskosten (u.a. für Strom und Wärme) reduziert werden. Verpflichtend ist der EU-Niedrigstenergie-Standard erst in ein paar Jahren, aber mit der vorzeitigen Einhaltung kann die Stadt Lahr ein klimapolitisches Zeichen setzen und gleichzeitig einen wertvollen und
nachhaltigen Beitrag für die Lahrer Haushalte der nächsten Jahrzehnte leisten.

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f) Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige
EnEV-Neubau-Anforderungen + 10 % oder KfW-Effizienzhaus 100 oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEVNeubau-Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten

Aus ökonomischen Gründen ist die Minimierung der Energiekosten inzwischen ein wichtiges Thema
bei der Gebäudeplanung (siehe vorherigen Punkt). Durch eine nachhaltige Sanierungsplanung und
durch die Berücksichtigung höherer Standards können insbesondere die in der Nutzungsphase anfallenden Verbrauchskosten reduziert werden. Für jedes zu sanierende kommunale Gebäude wird es
eine Einzelfallbetrachtung geben. Mit der Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und
eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
4.1.2

b) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich
innerstädtische Nutzung haben E-Fahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen
Nachteilen
Bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen sind nach internen Vorgaben der Energieverbrauch, die
Wirtschaftlichkeit der Kraftstoffart und die Umweltauswirkungen als Kriterien angemessen zu berücksichtigen. Aus umweltpolitischen Gesichtspunkten soll auch alternativ die Anschaffung eines Hybridfahrzeugs bzw. Elektrofahrzeugs geprüft werden. Inzwischen hat die Stadt Lahr in ihrem Dienstfahrzeugpool ein paar Elektrofahrzeuge, im Betrieb mit dem vorhandenen qualifizierten Ökostrom haben
diese eine positive Klimabilanz. Bei der Darstellung der Wirtschaftlichkeit sind konventionelle Fahrzeuge derzeit noch etwas besser, erst ab einer Jahresfahrleistung von 4.900 km sind Elektrofahrzeuge
derzeit günstiger. Neben den betriebswirtschaftlichen Kosten sind aber auch die Auswirkungen auf die
Umwelt und das Klima zu berücksichtigen (externe Kosten). Bei dieser Gesamtbetrachtung sind die
Elektrofahrzeuge auch jetzt schon vorteilhaft. Aus Gründen der Vorbildwirkung sollen daher von der
Stadt Lahr grundsätzlich Elektrofahrzeuge beschafft werden.
4.1.2

c) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV

Laut dem vorherigen Punkt (4.1.2 b) sollen grundsätzlich Elektrofahrzeuge für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung beschafft werden. Auch für den restlichen Bedarf an Dienstfahrzeugen sollen aus
umwelt- und klimapolitischen Gründen hohe Standards bei der Auswahl vorgegeben werden. Aus
Gründen der Vorbildwirkung sollen daher von der Stadt Lahr grundsätzlich Fahrzeuge in der CO2Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV beschafft werden.
4.5.1

e) Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen
gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und
Parkscheinautomaten) bis 2025
Als ein unterstützendes Zeichen für die Nutzer von Elektrofahrzeugen, sollen diese für bis zu drei
Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei parken können. Bisher gibt es nur wenige Elektrofahrzeuge, daher wird nicht mit einem größeren Gebührenausfall gerechnet. Diese Aktion ist befristet bis
2025, damit dann die Situation neu betrachtet und gegebenenfalls angepasst werden kann.
5.1.1

Befristete Einstellung eines/r Klimaschutzmanagers/in
2019 - 2020: Folgeantrag für zweijährige Förderung mit bis zu 40 % Zuschuss

Zur Umsetzung des Zehn-Jahre-Aktionsplans des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 wurde
vom Gemeinderat die Personalstelle Klimaschutzmanagement bewilligt. Nach der dreijährigen Erstförderung durch den Bund mit 65 Prozent Zuschuss läuft die Personalstelle Klimaschutzmanagement in
diesem Jahr aus. Zur weiteren Bearbeitung der Maßnahmen und Projekte und zur Erreichung der vom

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Gemeinderat beschlossenen energie- und klimapolitischen Ziele ist aus fachlicher Sicht die Weiterführung der Personalstelle Klimaschutzmanagement erforderlich. Es ist beabsichtigt, eine zweijährige Anschlussförderung beim Bund mit bis zu 40 Prozent Zuschuss zu beantragen.
5.2.4

c) Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer)

Zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zur Einsparung von Energie und Wasser haben die
Stadtverwaltung und die Schulen vor einem Jahrzehnt ihr Papier auf Recyclingpapier mit dem Blauen
Engel umgestellt. Qualitäts-Kopierpapier aus Recyclingpapier erfüllt alle wichtigen Normen für Papier
im Bürobereich und kann daher ohne Einschränkungen auf allen gängigen Kopierern, NormalpapierFaxgeräten, Laser- und Tintenstrahl-Druckern eingesetzt werden. Im Jahr 2017 lag bei der Stadt Lahr
der Recyclingpapieranteil mit Blauem Engel bei 95,5 Prozent. Auch für intern und extern erstellte
Druckerzeugnisse gibt es gute Papierqualitäten aus 100 Prozent Altpapier oder anderen ökologisch
unbedenklichen Quellen (mit und ohne Blauen Engel) die aus Gründen der städtischen Vorbildwirkung
genutzt werden sollten. Es gibt derzeit noch eine große Varianz bei den Papiersorten und Papierkosten
(ca. 10 % Aufschlag).
5.2.4

d) Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis,
Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee,
Gewürze) anzubieten
Der Gemeinderat hat schon im September 2006 aus Gründen der Vorsorge und Vorbildfunktion die
Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel in gemeindeeigenen Einrichtungen ausgeschlossen. In einigen Lahrer Kitas, Schulen und Pflegeheimen geht es bei der Verpflegung schon seit einigen
Jahren auch ohne Fleisch und immer mehr machen aus unterschiedlichen Gründen beim Veggietag
mit. Zur Förderung einer gesunden Ernährung und als weitere Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgase sollen zukünftig bei der Verpflegung eine Komponente in Bioqualität sowie eine FairtradeKomponente angeboten werden. Dies entspricht auch dem Wunsch von Eltern, die ihre Kinder in öffentlichen Einrichtungen betreuen lassen. Durch eine Anpassung der Speisenauswahl ist eine Kompensation der knapp 10 % Mehrkosten möglich.
5.3.1

a) Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen

Die Stadt Lahr nutzt bei Dienstreisen vorrangig öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bus, Bahn). Für einige
Dienstreisen ist aber die Nutzung eines Flugzeuges erforderlich. Schon jetzt erfolgt auf freiwilliger Basis für einige dieser Flüge eine Klimaausgleich. Dadurch können die durch den Flug entstandenen
Treibhausgas-Emissionen mit besonderen Projekten entsprechender Anbieter ausgeglichen werden.
Da es momentan keine Übersicht über alle jährlichen Dienstflüge durch die Stadtverwaltung gibt, sollen
vorerst maximal 1.000 Euro pro Jahr für einen Klimaausgleich eingesetzt werden.
6.4.2

a) Informations- und Förderprojekt für (einkommensschwache) Haushalte

Ein Viertel des Lahrer Stromverbrauchs erfolgt durch die privaten Haushalte. Und in den Haushalten
gehören die ständig laufenden Kühlgeräte zu den größten einzelnen Stromverbrauchern. Durch den
Austausch energieineffizienter alter Kühlgeräte gegen neue Kühlgeräte der höchsten Effizienzstufe
kann der Stromverbrauch und damit auch die Emission von Treibhausgasen gesenkt werden. In einem
ersten Schritt sollen einkommensschwache Lahrer Haushalte einen Klimaeffizienzzuschuss bei einem
Neukauf erhalten. Inhaber des Lahr-Passes, bei denen die Neue Arbeit Lahr gGmbH einen Stromsparcheck durchführt und einen Ersatzbedarf für ein Kühlgerät feststellt, sollen auf Antrag zusätzlich zur
Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative (150 Euro) einen Klimaeffizienzzuschuss durch die

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Stadt Lahr erhalten (bis maximal 270 Euro). Der Kauf des neuen Kühlgerätes muss bei einem Lahrer
Händler erfolgen, der absprachegemäß ohne zusätzliche Kosten den Transport und die Entsorgung
des alten Kühlgerätes durchführt. Der Ersatz veralteter durch hocheffiziente Geräte der neuesten Generation führt zu einer Einsparung von mindestens 200 kWh bzw. 105 kg CO2 oder 50 Euro pro Haushalt und Jahr. Für dieses Informations- und Förderprojekt stehen im Haushaltsjahr 2018 5.000 Euro zur
Verfügung.
6.4.3

Erweiterung des Fifty-Fifty-Projektes auf alle 18 städtischen Schulen und städtischen Kindergärten und Horte (+11)

Seit dem Schuljahr 2012/13 haben in Lahr zehn Schulen am „Fifty-Fifty-Projekt für Lahr – 100 Prozent
für den Klimaschutz“ teilgenommen. Ziel des Projektes ist es, einen bewussten Umgang mit Energie
und Wasser zu fördern, damit den Verbrauch zu reduzieren und Kosten zu sparen. Um dieses Ziel zu
erreichen gibt es an jeder Schule als treibende Kraft ein Energieteam aus Schülern, Lehrern und
Hausmeister. Das Energieteam kontrolliert beispielsweise Beleuchtung und Innenraumtemperaturen.
Und es spürt verborgene Stromverbraucher auf oder motiviert die Mitschüler zu einem verantwortungsvollen Energieverbrauch. Das Energieteam wird dabei von der Ortenauer Energieagentur unterstützt
und motiviert. Im bisherigen dreijährigen Förderprojekt konnten der Stromverbrauch um rund 6,4 Prozent, der Wärmeverbrauch um 5,6 Prozent, der Wasserverbrauch um 5,5 Prozent und die Verbrauchskosten um 5,9 Prozent gesenkt werden. Als Beitrag für den Klimaschutz konnten insgesamt 242 Tonnen Kohlendioxid vermieden werden. Aufgrund der guten Ergebnisse soll das Projekt durch die Stadt
Lahr fortgeführt und ab 2019 auf alle 18 städtischen Schulen und ab 2021 auf alle städtischen Kindergärten und Horte ausgeweitet werden. Damit die Themen Energie und Klima in den Schulen, Kindergärten und Horts verpflichtend und intensiver behandelt werden, werden außerdem noch die Vereinbarungen mit den Energieteams angepasst. Für das Fifty-Fifty-Projekt stehen im Haushaltsjahr 2018
48.500 Euro (Haushaltsrest aus 2017) zur Verfügung.
6.5.3

b) Sanierungs-Förderprogramm zur Unterstützung der Klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr /
Unterstützung des Sanierungsfahrplans (Sanierungsfahrplan des Bundes und des Sanierungsfahrplan des Landes Baden-Württemberg)
als Fortentwicklung von: Förderprogramm (Zuschuss) für Blower-Door-Test (luftdichtheit)
(KSK NG4) und
Förderprogramm - Niedrigstenergie-Sanierung (KSK2 NG8) und
Förderprogramm - energetische Sanierungen (KSK NG9)

Insbesondere der große Altbestand von Gebäuden sorgt für einen hohen Energieverbrauch und damit
auch zu großen Treibhausgasemissionen. Um die Sanierungsquote und die Sanierungsqualität zu erhöhen soll für die Bürgerschaft von Lahr ein zielgerichtetes Sanierungs-Förderprogramm entwickelt
werden. Dabei soll möglichst das gesamte energetisch zu sanierende Gebäude betrachtet werden und
die Erstellung und anschließende Umsetzung eines Sanierungsfahrplans von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch die Stadt Lahr finanziell gefördert werden. Durch Experten (z.B. Ortenauer Energieagentur) soll ein derartiges Förderprogramm erarbeitet und im Gremium zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Für das Sanierungs-Förderprogramm stehen im Haushaltsjahr 2018 50.000 Euro zur
Verfügung.

Tilman Petters

Manfred Kaiser

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in
der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.