Beschlussvorlage (Zuschuss für das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. für den Abenteuerspielplatz Lahr im Hebelpark)
15. Oktober 2018
Beschlussvorlage Amt: 502 Isenmann Datum: 14.08.2018 Az.: Drucksache Nr.: 209/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 19.09.2018 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 08.10.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 15.10.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zuschuss für das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. für den Abenteuerspielplatz Lahr im Hebelpark Beschlussvorschlag: Das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. erhält für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes. Anlage: Zuschussantrag des Jugendwerkes im Ortenaukreis an die Stadt Lahr vom 19.06.2018 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 209/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Abenteuerspielplatz in Trägerschaft des Jugendwerkes im Ortenaukreis e.V. bietet ein wertvolles pädagogisches Angebot in der Stadt und wird von Familien, Kitas und Schulen gerne genutzt. Die Anschubfinanzierung für den Aufbau und die Erschließung erfolgte 2017 in Höhe von 15.000 Euro durch die Stadt Lahr, die das Gelände bis 2022 verpachtet hat und den Pachtzins als Zuschuss übernimmt. Die laufende Finanzierung des Betriebs erfolgt durch den Verein, der sich kontinuierlich um Zuschüsse und Spenden bemüht. Aufgrund des notwendigen Betreuungsbedarfes, den in der Anfangsphase ausschließlich Ehrenamtliche abdeckten, wurden im letzten Jahr zwei pädagogische Teilzeitkräfte mit handwerklichen Fähigkeiten eingestellt, sodass Kontinuität v.a. in den Öffnungszeiten sowie die nötige fachliche Qualifikation sichergestellt sind. Gerade für diese Personalkosten sind allerdings von möglichen Förderern wie Stiftungen etc. derzeit keine Zuschüsse zu erhalten, weshalb der Verein das laufende Jahr mit einem Minusergebnis von 12.000 Euro abschließen wird, die er einmalig selbst trägt. Für die Folgejahre ist eine solche Lösung allerdings nach Aussage des Jugendwerkes nicht mehr finanzierbar. Aus diesem Grund wurde der in der Anlage beigefügte Antrag durch das Jugendwerk im Ortenaukreis gestellt. Die jährlichen Ausgaben für den Abenteuerspielplatz liegen derzeit bei ca. 26.000 Euro. Sie teilen sich wie folgt auf: Personalkosten für hauptamtliches Personal in Teilzeit 14.000 Euro Betriebs-, Inventar- und Anschaffungskosten 9.200 Euro Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche 1.500 Euro Allg. Verwaltungskosten 1.300 Euro 26.000 Euro Der Verein stellt daher einen Antrag auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Die noch fehlenden Betriebskosten von ca. 11.000 Euro sollen auch weiterhin durch Drittmittel über den Verein akquiriert werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Zuschuss zunächst einmalig für das Jahr 2019 zu gewähren. Im kommenden Jahr sollen die Bemühungen nach Fördergeldern durch das Jugendwerk fortgeführt werden. Ziel soll sein, das Defizit über Spendengelder auszugleichen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin