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Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2019)

24. September 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 28.06.2018 Az.: 815.30

Drucksache Nr.: 171/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

24.09.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

badenova AG & Co. KG;
Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2019

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Lahrer Wassermengenpreises
um 5 Cent/m³ zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 171/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 wurde für die Verwendung von
Wasser aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) geändert. Das nach § 104
Abs. 2 Nr. 1 WG von den Wasserversorgern an das Land Baden-Württemberg zu
entrichtende Entgelt wurde in zwei Schritten von bisher 5,1 Cent/m³ zum 01.01.2015
zunächst auf 8,1 Cent/m³ und zum 01.01.2019 auf 10 Cent/m³ erhöht.
Die badenova AG & Co. KG handelnd für bnNETZE GmbH (badenova) als Wasserversorgerin im Gebiet der Stadt Lahr hat diese staatlich bedingte Zusatzbelastung
zum 01.01.2015 vollständig an ihre Kunden weitergegeben. Hierüber wurde der Gemeinderat seinerzeit mit Beschlussvorlage Nr. 286/2014 zur Sitzung am 15.12.2014
informiert. Die nun zum Jahreswechsel anstehende weitere Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes soll wiederum vollständig auf den Wassermengenpreis umgelegt
werden. Über diese weitere Preismaßnahme wurde in der vorgenannten Gemeinderatsvorlage bereits informiert.
Neben dieser Weitergabe des Wasserentnahmeentgelts sollen nun erstmals seit dem
01.01.2002 die gestiegenen Lohn- und Materialaufwendungen über die Anpassung
des Wassermengenpreises an die Kunden weitergegeben werden. Der Mengenpreis
soll hierfür, zusammen mit der Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts, um insgesamt 5 Cent/m³ netto erhöht werden.
Der badenova ist es im Zeitraum 2002 bis 2018 durch ein umsichtiges und kostensenkendes Agieren gelungen, den Wasserpreis durchgängig stabil zu halten. Die in
diesem Zeitraum zu verzeichnende Preissteigerungsrate von mehr als 22 % konnte
bislang vollständig durch geeignete Gegenmaßnahmen und durch die insbesondere
in den letzten Jahren zu verzeichnenden Mengenausweitungen aufgefangen werden.
Preisanpassungen konnten dadurch vermieden werden. Auch bei der jetzt angestrebten Anpassung des Mengenpreises erfolgt gerade mal eine Erhöhung, die etwa
der Preissteigerungsrate entspricht, wobei ein Teil der Preiserhöhung extern bedingt
ist, was von der badenova nicht beeinflusst werden kann.
Aufgrund der umfangreichen Investitionen in die Lahrer Wasserversorgung gegen
Ende des vergangenen Jahrtausends sind in der Folge die Kosten für die Wasserversorgung deutlich gestiegen. Hinzu kam ein spürbarer Rückgang bei der abgesetzten Wassermenge, was insgesamt zu einem deutlichen Anstieg der Lahrer Wasserpreise führte. Zeitweise waren die Lahrer Wasserpreise bei den privaten Wasserversorgern die zweithöchsten im Lande. Durch die vorgenommenen Kosteneinsparungen und die dadurch vermiedenen Preisanstiege sind mehrere andere private Wasserversorgungen im Lande mittlerweile teurer. Durch die jetzt vorgesehene Anpassung des Wassermengenpreises ergibt sich in der Rangfolge der privaten Wasserversorger nur eine geringfügige Änderung um zwei Plätze. Wie andere Wasserversorgungen ihre Preise gestalten ist derzeit nicht bekannt. Daher ist die endgültige
Rangfolge bei den privaten Wasserversorgern nicht exakt vorherzusagen.
Der weitere Bestandteil des Wasserpreises ist der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis (Zählerpreis). Dieser beträgt in Lahr für die Größe Q3 schon seit langem
brutto 5,46 Euro pro Monat. Dieser Preisbestandteil soll insgesamt nicht verändert
werden.
…

Drucksache 171/2018

Seite - 3 -

Mit der Preisanpassung zum 01.01.2019 um 5 Cent/m³ steigt der Lahrer Wasserpreis
von 2,33 Euro/m³ netto auf 2,38 Euro/m³ netto. Der Bruttowasserpreis beträgt dann
2,54 Euro/m³ (vormals 2,49 Euro/m³).
Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 150 m³ bedeutet
dies eine Kostensteigerung von 7,50 Euro.
Zuständig für den Beschluss über die Wasserentgelte ist der Aufsichtsrat der badenova. Eine Beschlusszuständigkeit des Gemeinderats ist hier nicht gegeben, allerdings die vertragliche Verpflichtung die Preismaßnahmen beim Wasserpreis zu unterstützen. Die Stadt Lahr ist im Aufsichtsrat der badenova durch den Oberbürgermeister vertreten. Aus Gründen der Befangenheit des Oberbürgermeisters in dieser
Angelegenheit vertritt der Erste Bürgermeister die Verwaltungsvorlage zum Wasserpreis.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer